Durchführung der gesonderten Beratung und Betreuung von Personen nach § 1 Abs. 1 Aufnahmegesetz des Landes Sachsen-Anhalt außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften (Германия - Тендер #67790889)
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Ausschreibungsdetails Durchführung der gesonderten Beratung und Betreuung von Personen nach § 1 Abs. 1 Aufnahmegesetz des Landes Sachsen-Anhalt außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften
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Ausschreibungsunterlagen einsehen 1 Beschaffer 1.1 Beschaffer Offizielle
Bezeichnung: Landkreis Jerichower Land Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung 2
Verfahren 2.1 Verfahren Titel: Durchführung der gesonderten Beratung und Betreuung von Personen nach § 1 Abs. 1 Aufnahmegesetz des Landes Sachsen-Anhalt außerhalb von
Gemeinschaftsunterkünften Beschreibung: Auf der Grundlage des Runderlasses des MI des Landes Sachsen-Anhalt vom 15.06.2015 ist der Auftrag für eine gesonderte Beratung und Betreuung zu
vergeben.
Auf Basis der nachfolgend aufgeführten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen sollen im Landkreis Jerichower Land für die gesonderte Beratung und Betreuung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Verordnung
über die Ausführung des Aufnahmegesetzes (Aufnahmegesetzausführungsverordnung - AufnGAVO) außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften zwei Beraterstellen vergeben werden.
- § 3 Satz 1 Nr. 3 AufnG LSA vom 21.01.1998 (GVBl. LSA S. 10), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.04.2025 (MBl. LSA S. 388)
- Verordnung über die Ausführung des Aufnahmegesetzes (Aufnahmegesetzausführungsverordnung - AufnGAVO) vom 13.07.2016 (GVBl. LSA 2016, zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.04.2025
(GVBl. LSA S. 391)
- Runderlass des MI LSA vom 15.06.2015 - 34.4-12235 zur Ausführung des Aufnahmegesetzes; Gesonderte Beratung und Betreuung (MBl. LSA 2015, S. 326.
Die Grundsätze für die gesonderte Beratung und Betreuung dieses Runderlasses sind zwingender Bestandteil des Vergabeverfahrens.
Aufgaben der gesonderten Beratung und Betreuung:
- Beratung und Betreuung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie sonstigen Flüchtlingen (Personen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 5 bis 8 AufnG LSA) durch Einzelfallhilfe oder soziale
Gruppenarbeit,
- Beratung und Betreuung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie bleibeberechtigten Flüchtlingen (Personen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 AufnG LSA) sowie im Rahmen
verfügbarer Kapazitäten rechtmäßig und auf Dauer in Sachsen-Anhalt lebenden Ausländerinnen und Ausländern, die nicht unter § 1 Abs. 1 AufnG fallen, durch individuelle Hilfe oder
Gruppenberatung,
- Initiierung und Organisation - auch unter Einbeziehung anderer Träger und ehrenamtlich Tätiger,
- Kontakte, Vermittlung und Zusammenarbeit mit Verbänden, Vereinen, Kirchen, Flüchtlingsorganisationen, ehrenamtlich Tätigen, staatlichen und kommunalen Dienststellen sowie Trägern von
Gemeinschaftsunterkünften und Wohnheimen, Mitarbeit in kommunalen Netzwerken,
- Nachholende Integration für Spätaussiedler und rechtmäßig auf Dauer hier lebende Ausländerinnen und Ausländer,
- Beratung zur freiwilligen Teilnahme an Integrationskursen gemäß § 43 AufenthG i. V. m. § 44 Abs. 4 AufenthG,
- Beratung zu und Heranführung an Integrationsmaßnahmen des Landes,
- Einzelfallberatung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und Ausländerinnen und Ausländern, die sich ohne staatliche Hilfsangebote nicht in das wirtschaftliche, gesellschaftliche
und kulturelle Leben integrieren können,
- Betreuung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und Ausländerinnen und Ausländern mit besonderem Integrationsbedarf. Kennung des Verfahrens: aa8a2c32-25c0-4e33-bb27-c1c53d30cada
Interne Kennung: ZVS/33/041/25 Verfahrensart: Offenes Verfahren Beschleunigtes Verfahren: nein 2.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode (cpv): 98130000 Diverse Dienstleistungen von Organisationen und Vereinen 2.1.2 Erfüllungsort NUTS-3-Code: Jerichower Land (DEE06) Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv - Nach § 14 VgV erfolgt die Vergabe von öffentlichen Aufträgen nach § 119 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen im offenen Verfahren, im nicht offenen Verfahren, im Verhandlungsverfahren, im wettbewerblichen Dialog oder in der Innovationspartnerschaft.
Die in Rede stehende Leistung soll in einem Offenen Verfahren vergeben werden. 2.1.6 Ausschlussgründe Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Wettbewerbsbeschränkende
Vereinbarungen: Wettbewerbsbeschränkende Absprachen führen zum Ausschluss des Angebotes. Sollten solche Absprachen erst nach der Zuschlagserteilung bekannt werden, behält sich der AG das
Recht
vor, den Vertrag zu kündigen und gemäß den Vertragsunterlagen (Teil IV der Vergabeunterlagen) Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Rein nationale Ausschlussgründe: Von der
Wertung ausgeschlossen werden gemäß § 57 VgV Angebote von Unternehmen, die die geforderten Eignungskriterien nicht erfüllen und insbesondere alle Angebote,
- die nicht form- und fristgerecht eingegangen sind, es sei denn der Bieter hat dies nicht zu vertreten,
- die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten,
- in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind,
- bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden,
- die nicht die geforderten Preisangaben enthalten,
- die nicht zugelassene Nebenangebote enthalten.
Hat der Bieter den nicht form- und fristgerechten Eingang des Angebotes nicht zu verschulden, so ist der Grund plausibel nachzuweisen. Erklärungen und Nachweise können entsprechend der
Regelungen des § 56 VgV unter Nachfristsetzung nachgefordert werden. Nach Ablauf der zu setzenden Nachfrist werden unvollständige Angebote ausgeschlossen. 5 Los 5.1 Interne Referenz-ID
Los: LOT-0000 Titel: Durchführung der gesonderten Beratung und Betreuung von Personen nach § 1 Abs. 1 Aufnahmegesetz des Landes Sachsen-Anhalt außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften
Beschreibung: Auf der Grundlage des Runderlasses des MI des Landes Sachsen-Anhalt vom 15.06.2015 ist der Auftrag für eine gesonderte Beratung und Betreuung zu vergeben.
Auf Basis der nachfolgend aufgeführten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen sollen im Landkreis Jerichower Land für die gesonderte Beratung und Betreuung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Verordnung
über die Ausführung des Aufnahmegesetzes (Aufnahmegesetzausführungsverordnung - AufnGAVO) außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften zwei Beraterstellen vergeben werden.
- § 3 Satz 1 Nr. 3 AufnG LSA vom 21.01.1998 (GVBl. LSA S. 10), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.04.2025 (MBl. LSA S. 388)
- Verordnung über die Ausführung des Aufnahmegesetzes (Aufnahmegesetzausführungsverordnung - AufnGAVO) vom 13.07.2016 (GVBl. LSA 2016, zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.04.2025
(GVBl. LSA S. 391)
- Runderlass des MI LSA vom 15.06.2015 - 34.4-12235 zur Ausführung des Aufnahmegesetzes; Gesonderte Beratung und Betreuung (MBl. LSA 2015, S. 326.
Die Grundsätze für die gesonderte Beratung und Betreuung dieses Runderlasses sind zwingender Bestandteil des Vergabeverfahrens.
Aufgaben der gesonderten Beratung und Betreuung:
- Beratung und Betreuung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie sonstigen Flüchtlingen (Personen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 5 bis 8 AufnG LSA) durch Einzelfallhilfe oder soziale
Gruppenarbeit,
- Beratung und Betreuung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie bleibeberechtigten Flüchtlingen (Personen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 AufnG LSA) sowie im Rahmen
verfügbarer Kapazitäten rechtmäßig und auf Dauer in Sachsen-Anhalt lebenden Ausländerinnen und Ausländern, die nicht unter § 1 Abs. 1 AufnG fallen, durch individuelle Hilfe oder
Gruppenberatung,
- Initiierung und Organisation - auch unter Einbeziehung anderer Träger und ehrenamtlich Tätiger,
- Kontakte, Vermittlung und Zusammenarbeit mit Verbänden, Vereinen, Kirchen, Flüchtlingsorganisationen, ehrenamtlich Tätigen, staatlichen und kommunalen Dienststellen sowie Trägern von
Gemeinschaftsunterkünften und Wohnheimen, Mitarbeit in kommunalen Netzwerken,
- Nachholende Integration für Spätaussiedler und rechtmäßig auf Dauer hier lebende Ausländerinnen und Ausländer,
- Beratung zur freiwilligen Teilnahme an Integrationskursen gemäß § 43 AufenthG i. V. m. § 44 Abs. 4 AufenthG,
- Beratung zu und Heranführung an Integrationsmaßnahmen des Landes,
- Einzelfallberatung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und Ausländerinnen und Ausländern, die sich ohne staatliche Hilfsangebote nicht in das wirtschaftliche, gesellschaftliche
und kulturelle Leben integrieren können,
- Betreuung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und Ausländerinnen und Ausländern mit besonderem Integrationsbedarf. Interne Kennung: ZVS/33/041/25 5.1.1 Zweck Art des
Auftrags: Dienstleistungen Hauptklassifizierungscode (cpv): 98130000 Diverse Dienstleistungen von Organisationen und Vereinen 5.1.2 Erfüllungsort NUTS-3-Code: Jerichower
Land (DEE06) Land: Deutschland Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 5.1.3 Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.6 Allgemeine
Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das
öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein 5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Art der
strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung 5.1.9 Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Für Unternehmen, die im Handels- bzw. Berufsregister eingetragen sind:
Nachweis nicht älter als sechs Monate über die Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: Benennung und Nachweis der Qualifikation sowie der Sprachkenntnisse des einzusetzenden Personals
Kriterium: Finanzkennzahlen Beschreibung: Vorlage eines Finanzplanes und eines Konzeptes über die Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen Kriterium: Referenzen zu bestimmten
Dienstleistungen Beschreibung: Angaben zu durchgeführten und noch laufenden Projekten der gesonderten Beratung und Betreung von Personen im Sinne des AufnG, welche über Landesmittel
freiwilliger Leistungen finanziert wird. 5.1.10 Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Angebotspreis Beschreibung: Gewichtung von 20 % Kriterium: Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Bewertung des Konzepts über die Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen Beschreibung: Gewichtung 80 % 5.1.11 Auftragsunterlagen Verbindliche Sprachfassung der
Vergabeunterlagen: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=809354 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen
für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=722277 Sprachen, in denen Angebote oder
Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Nebenangebote: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht
zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 17/11/2025 13:30 Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 6 Woche Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt
werden können: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Erklärungen und Nachweise können entsprechend der
Regelungen des § 56 VgV unter Nachfristsetzung nachgefordert werden. Nach Ablauf der zu setzenden Nachfrist werden
unvollständige Angebote ausgeschlossen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Datum des Eröffnungstermins: 17/11/2025 13:31 Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung
ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16 Weitere Informationen,
Schlichtung und Nachprüfung Schlichtungsstelle: Landkreis Jerichower Land - 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Überprüfungsstelle: Landkreis Jerichower Land - 1. und 2.
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 GWB gilt Folgendes:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung
von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Organisation, die Angebote
entgegennimmt: Landkreis Jerichower Land Organisation, die Angebote bearbeitet: Landkreis Jerichower Land 8 Organisationen 8.1 ORG-0000 Offizielle Bezeichnung: Landkreis Jerichower Land
Identifikationsnummer: 0204-15086-0000-79 Abteilung: Sachgebiet Ausländer und Flüchtlinge Postanschrift: Bahnhofstraße 9 Ort: Burg Postleitzahl: 39288
NUTS-3-Code: Jerichower Land (DEE06) Land: Deutschland Kontaktstelle: Zentrale Vergabestelle E-Mail: vergabestelle@lkjl.de Telefon: +49 3921 9493060 Fax: +49 3921 9499531
Internet-Adresse: http://www.lkjl.de Beschafferprofil - URL: https://www.evergabe-online.de Sonstige Kontaktpersonen: Offizielle Bezeichnung: 1. und 2. Vergabekammer beim
Landesverwaltungsamt Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2 Ort: Halle (Saale) Postleitzahl: 06112 NUTS-3-Code: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02) Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de Telefon: +49 345 514-1529 Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die Angebote
entgegennimmt Organisation, die Angebote bearbeitet Überprüfungsstelle Schlichtungsstelle Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der
Bekanntmachung: 801a84ce-2643-44b1-914f-47b9081b6c30 - 04 Formulartyp: Wettbewerb Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung Datum der
Übermittlung der Bekanntmachung: 15/10/2025 19:32 Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch Ausschreibungsunterlagen einsehenPDFXML XVergabe GUID: aa8a2c32-25c0-4e33-bb27-c1c53d30cada Link zu
dieser Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=809354&cookieCheck
Seitenfunktionen App-Session-Id: 8db40f35-fc2f-4031-9827-2d1759a9e4d8Sitzung erneuern
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