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Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu IT-Strategie und IT-Management (Los 4) (Германия - Тендер #67731837)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: e-Vergabe
Номер конкурса: 67731837
Дата публикации: 15-10-2025
Источник тендера:


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Ausschreibungsdetails Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu IT-Strategie und IT-Management (Los 4)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf "Teilnahme aktivieren" und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

Mehr lesen Veröffentlichungsdatum:

15.10.2025

Abgabefrist Teilnahme-Antrag:

19.11.2025 11:30

Geschäftszeichen:

B 24.13 - 99112/24/VV : 4

Vergabestelle:

Beschaffungsamt des BMI

Letzte Änderung:

15.10.2025 04:45

Meine e-Vergabe
  • Teilnahme aktivieren
  • Ausschreibungsunterlagen einsehen 1 Beschaffer 1.1 Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI Art des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlere und untere Bundesbehörde, die den niedrigen Schwellenwert anwenden gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung 2 Verfahren 2.1 Verfahren Titel: Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu IT-Strategie und IT-Management (Los 4) Beschreibung: Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu IT-Strategie und IT-Management - Los 4: Restliche Bundesverwaltung Kennung des Verfahrens: 683e253f-2d96-4198-a1fd-5d956e3c288a Interne Kennung: B 24.13 - 99112/24/VV : 4 Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Beschleunigtes Verfahren: nein 2.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Hauptklassifizierungscode (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung 2.1.2 Erfüllungsort Beliebiger Ort 2.1.3 Wert Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 32,000,000 Euro 2.1.4 Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: 1. Der Prüfung, ob zwingende oder fakultative
    Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, die
    zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen,
    dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe".
    Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen
    Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann
    die Vorlage von weiteren Nachweisen (z. B. eines behördlichen
    Führungszeugnisses) verlangt werden.
    Bei einer Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied eine
    Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss
    die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit
    dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden. Für
    sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) muss
    die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung vom
    Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die
    Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem
    Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden, wird die
    Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung
    entsprechend gesondert anfordern.

    2. Der Prüfung, ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der
    Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt, der zum Ausschluss vom
    Verfahren führt, dient das Formular "Eigenerklärung Sanktionen
    Russland". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der
    abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt
    und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt
    werden.

    3. Im vorliegenden Verfahren findet eine Begrenzung der Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, statt. Sofern sich im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge herausstellt, dass mehr als vier Bewerber zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen geeignet sind, wird die Vergabestelle die eingegangenen Teilnahmeanträge gemäß den in dem "Kriterienkatalog Eignung" genannten Bewertungskriterien bewerten.
    Hierbei wird wie folgt vorgegangen: Bewertet wird der Zielerfüllungsgrad der Eignungskriterien entsprechend der im Dokument "Kriterienkatalog Eignung" dargestellten Systematik. Dabei erhält jedes Kriterium eine Punktzahl zwischen 0 bis 2. Die Punkte werden entsprechend dem Zielerfüllungsgrad der Anforderung vergeben und mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor (GF) multipliziert. Das Produkt ergibt die sogenannte Eignungspunktzahl (EP) je Bewertungskriterium. Die Summe der Eignungspunkte ergibt maximal 200. Zur Sicherstellung eines qualitativen Mindestniveaus müssen 100 EP (50 % der Gesamtpunktzahl) der zu vergebenden Eignungspunkte erreicht werden. Darüber hinaus muss mindestens eine der vorgelegten Referenzen die Eigenschaft "Öffentlicher Auftraggeber" und mindestens eine der vorgelegten Referenzen die Eigenschaft "Umfang" gemäß "Kriterienkatalog Eignung" erfüllen. Zudem muss in allen drei vorzulegenden Referenzen mindestens ein Bewertungspunkt erzielt werden. Nur soweit diese Anforderungen erfüllt sind, erfolgt die Aufforderung zur Angebotsabgabe.
    Anhand der Gesamtpunktzahl wird die Reihenfolge für das Ranking festgelegt, wobei die höchste Punktzahl auf Platz 1 und dann entsprechend absteigend platziert wird. Die vier bestplatzierten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Kommt es infolge von Punktgleichheit dazu, dass mehrere Bewerber sich einen Platz, der zur Angebotsabgabe berechtigt, teilen, so werden die weiteren verbleibenden Plätze als belegt angesehen. Soweit bei Punktgleichheit mehr als vier Bewerber teilnahmeberechtigt sind, werden diese alle gesondert elektronisch über die E-Vergabe zur Angebotsabgabe aufgefordert. In diesem Fall werden somit mehr als vier Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollte sich bei der Prüfung und Bewertung der Teilnahmeanträge herausstellen, dass weniger als vier Bewerber für die zu vergebenden Leistungen geeignet sind, können auch weniger Bewerber für das weitere Verfahren ausgewählt werden.

    4. Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist.

    5. Abweichend von den systembedingten Eintragungen unter
    Ziffer 2.1.2 gilt für den Erfüllungsort: Die Leistung ist in der
    Regel deutschlandweit zu erbringen. In Ausnahmefällen ist
    auch eine Leistungserbringung im Ausland erforderlich.

    6. Die Bieter unterliegen der Meldepflicht finanzieller
    Zuwendungen im Rahmen öffentlicher Vergabeverfahren
    gemäß Art. 29 der Verordnung (EU) 2022/2560.

    7. Die Bieter haben die Möglichkeit sich auf alle ausgeschriebenen Lose dieses Vergabeverfahrens zu bewerben. Jedoch besteht die Restriktion, dass jeder Bieter den Zuschlag auf maximal ein Los erhalten kann (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 1 S. 2 VgV).
    Die Zuschlagslimitierung dient der Vermeidung von wettbewerbshindernder Konzentration.
    Um eine transparente, diskriminierungsfreie Angebotsabgabe mit jedweder Chance auf einen Zuschlag zu einem Los zu ermöglichen, geben Sie dazu im Dokument "Angebotsformular" unter "ANMERKUNGEN DES BIETERS ZUM ANGEBOT" Ihre Los-Priorisierung im Fall des Zuschlages an. Erfolgt bei der Abgabe mehrerer Angebote (z. B. ein Angebot je Los) keine Angabe der Priorisierung durch den Bieter, geht die Vergabestelle von folgender Priorisierung aus:
    Priorität 1 = Los 1
    Priorität 2 = Los 2
    Priorität 3 = Los 3
    Priorität 4 = Los 4
    Der Zuschlag wird für jedes Los separat erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes beginnt nach der oben dargestellten Priorisierung zuerst in Los 1, dann in Los 2, dann in Los 3 und zuletzt in Los 4. Die Wirtschaftlichkeit wird in jedem Los anhand der in den Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien ermittelt. Sollte ein Bieter für mehr als ein Los das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, wird nach der festgelegten Priorisierung ermittelt, für welche Lose der Zuschlag erteilt werden kann.
    Dieser Bieter wird somit für weitere Lose in der Bewertung nicht mehr berücksichtigt.
    Die oben genannte Zuschlagslimitierung bezieht sich auch auf eine Bieterkonstellation "Generalunternehmer und Unterauftragnehmer" (auch Eignungsleihe) bzw. Bietergemeinschaften. Das heißt, dass ein Unternehmen, das als Generalunternehmer z. B. den Zuschlag auf Los 1 erhält, als Unterauftragnehmer eines Generalunternehmers, welcher den Zuschlag auf Los 2 erhalten würde, nicht mehr in Frage kommt. Das Angebot für Los 2 käme in diesem Fall für einen Zuschlag nicht mehr in Betracht. Dieses Vorgehen bezieht sich ebenfalls auf Unterauftragnehmerkonstellationen, Nachunternehmerkonstellation, Eignungsleihe bzw. Bietergemeinschaften.
    Liegt für ein Los aufgrund der Zuschlagslimitierung kein weiteres zuschlagsfähigen Angebot vor, entfällt die Zuschlagslimitierung für das bedingungsgemäß eingereichte Angebot in diesem Los. Dieses Angebot kann daher auch dann bezuschlagt werden, wenn der gleiche Bieter in dem prioritären Losen bereits den Zuschlag erhält.

    8. Abrufberechtigt sind neben den in dieser Liste aufgeführten
    Behörden, Einrichtungen und Organe auch alle weiteren
    Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung der
    Bundesrepublik Deutschland:
    Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V.
    Julius Kühn-Institut
    Deutsches Jugendinstitut e.V.
    Deutsche Nationalbibliothek
    Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin in der Helmholtz-Gemeinschaft
    Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
    Alexander von Humboldt-Stiftung
    Deutsches Institut für Entwicklungspolitik
    Deutsches Patent- und Markenamt
    Bundessortenamt
    Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
    Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
    Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung e.V.
    B 90 Gründe
    Bundesministerium für Arbeit und Soziales
    Bundesamt für Soziale Sicherung
    Bundesamt für Justiz
    Stiftung Preußischer Kulturbesitz
    Engagement Global gGmbH
    Unfallversicherung Bund und Bahn
    Max Rubner-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel
    Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
    Unabhängiger Kontrollrat
    Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
    BW Bekleidungsmanagement GmbH
    Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
    Deutsches Biomasseforschungszentrum gemeinnützige GmbH
    Robert Koch-Institut
    Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
    Bundesrechnungshof
    Deutscher Bundestag
    Bundesinstitut für Risikobewertung
    Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
    Auswärtiges Amt
    Bundesarchiv
    Bundeskanzleramt
    Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
    gematik GmbH
    Bundesministerium für Gesundheit Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv -  2.1.6 Ausschlussgründe Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen Rein nationale Ausschlussgründe: Nachweis gemäß Vergabeunterlagen 5 Los 5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000 Titel: Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu IT-Strategie und IT-Management (Los 4) Beschreibung: Gegenstand dieser Vergabe sind Leistungen zur Unterstützung der Bedarfsträger bei strategischen IT-Grundsatzentscheidungen und deren Umsetzung in die Praxis sowie die Beratung bei zentralen Fragestellungen der IT-Strategie und des IT-Managements zur Erreichung mittel- und langfristiger Behördenziele.
    Die Leistung wird in vier Mengenlose aufgeteilt, die aus technischen Gründen in vier Verfahren abgebildet werden:

    - 99112/24/VV : 1 Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu IT-Strategie und IT-Management - Los 1: BMDS, ITZBund

    - 99112/24/VV : 2 Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu IT-Strategie und IT-Management - Los 2: BMI, GB BMI

    - 99112/24/VV : 3 Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu IT-Strategie und IT-Management - Los 3: BMV, GB BMV, BMUKN, BMWE, GB BMF

    - 99112/24/VV : 4 Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu IT-Strategie und IT-Management - Los 4: Restliche Bundesverwaltung (das hier vorliegende Verfahren)

    In dem vorliegenden Vergabeverfahren wird das Los 4 mit folgendem Umfang ausgeschrieben:

    Los 4 -Restliche Bundesverwaltung: 32.000.000 EUR (netto)

    Die Rahmenvereinbarung wird für 24 Monate mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr geschlossen. Interne Kennung: LOT-0000 5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Hauptklassifizierungscode (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung 5.1.2 Erfüllungsort Beliebiger Ort Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:  5.1.3 Geschätzte Dauer Laufzeit: 24 Monat 5.1.4 Verlängerung Verlängerung - Maximale Anzahl: 2 Weitere Informationen zur Verlängerung: Sofern der Höchstwert durch die Bestellungen nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleichbleibenden Konditionen zwei Mal um jeweils ein Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit kündigt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt aber maximal vier Jahre. 5.1.5 Wert Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 32,000,000 Euro 5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#Für die zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen wurde ein Gesamtschätzwert bezogen auf den maximalen Vertragszeitraum von 4 Jahren ermittelt. Der daraus gebildete Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt in diesem Los 32.000.000,00 EUR. Das Abrufvolumen kann nicht abschließend festgelegt werden. Eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens besteht nicht. 5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung 5.1.9 Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität Beschreibung: Bewertungskriterium:
    Weisen Sie für Ihre Organisation bzw. alle Mitglieder Ihrer Bietergemeinschaft die Implementierung eines Qualitätssicherungsmanagements, z.B. DIN EN ISO 9000ff / EN29001 oder gleichwertig, nach.
    Bitte legen Sie zum Nachweis ein gültiges Zertifikat durch eine unabhängige, akkreditierte Stelle gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV i.V.m. § 49 Abs. 1 VgV oder eine Eigenerklärung, in der das von Ihnen adaptierte Qualitätsmanagementsystem sowie Art und Umfang der hiervon erfassten Unternehmensbereiche erläutert wird, vor. Dieser Nachweis dient der Sicherstellung einer gleichbleibenden vertragskonformen Qualität der zu erbringenden Leistung.
    Der Nachweis über das Vorhandensein bzw. Implementierung von Qualitätssicherungssystemen wird mit 0 bis 2 Punkten bewertet.
    2 Punkte: Vorlage eines von einer unabhängigen, akkreditierten Stelle ausgestellten gültigen Zertifikats über das Vorhandensein eines Qualitätssicherungssystemen in Ihrem Unternehmen (DIN EN ISO 9000ff / EN29001 oder andere Normen mit vergleichbarer Aussagekraft) oder gleichwertige Bescheinigungen von entsprechenden unabhängigen Stellen aus anderen Staaten gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV i.V.m. § 49 Abs. 1 VgV.
    1 Punkt: Vorlage bzw. Eigenerklärung, dass ein Qualitätssicherungssystem in Ihrem Unternehmen entsprechend den Anforderungen gemäß § 49 Abs. 1 VgV (z.B. DIN EN ISO 9000ff / EN29001 oder andere Normen mit vergleichbarer Aussagekraft) aktuell implementiert wird.
    0 Punkte: Keine Vorlage eines von einer unabhängigen, akkreditierten Stelle ausgestellten gültigen Zertifikats über das Vorhandensein oder keine Vorlage bzw. Eigenerklärung zur Implementierung eines Qualitätssicherungssystems in Ihrem Unternehmen (DIN EN ISO 9000ff / EN29001 oder andere Normen mit vergleichbarer Aussagekraft) oder gleichwertige Bescheinigungen von entsprechenden unabhängigen Stellen aus anderen Staaten gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV i.V.m. § 49 Abs. 1 VgV .
    Das Kriterium wird mit einem Gewichtungsfaktor von 20 multipliziert, so dass in diesem Kriterium ein maximaler Punktwert von 40 pro Los zu erreichen ist.

    (Textbaustein ist identisch zu "Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards". Nur aus technischen Gründen doppelt erwähnt.) Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Ausschlusskriterium:
    Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung der Beratung zu IT-Strategie und IT-Management ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
    Hierzu sind mindestens drei wertungsfähige vergleichbare Projektreferenzen einzureichen. Es erfolgt eine Bewertung von bis zu drei Referenzen, wobei alle zu wertenden Referenzen zunächst die folgenden Mindestanforderungen erfüllen müssen.
    Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
    Mindestanforderungen
    - Nennung Kurztitel des Referenzprojektes
    - Beschreibung der ausgeführten Leistungen
    - Angabe des Umfangs der geleisteten Personentage
    - Wert des Auftrages (in Euro netto)
    - Zeitraum der Leistungserbringung
    - Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
    Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen
    - alle Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung gerechnet bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist),
    - mindestens zwei der drei Referenzen müssen abgeschlossen sein. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände werden nicht berücksichtigt,
    - Zusätzlich wird als Mindestanforderung definiert, dass mindestens eine der vorgelegten Referenz die Eigenschaft "Öffentlicher Auftraggeber" und mindestens eine der vorgelegten Referenz die Eigenschaft "Umfang" erfüllen muss,
    - Darüber hinaus muss mindestens 1 Bewertungspunkt in allen drei vorzulegenden Referenzen erreicht werden.

    Für die jeweilige Referenz werden Angaben berücksichtigt, unabhängig davon, ob es sich um ggf. mehrere Einzelabrufe aus einer Rahmenvereinbarung oder um Einzelverträge gehandelt hat.
    Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach. Die detaillierte Beschreibung der ausgeführten Leistungen muss dem Beschaffungsamt des BMI die Prüfung ermöglichen, ob Ihre Referenz die aufgestellten Eignungsanforderungen erfüllt. Daher sind im Feld "Beschreibung der ausgeführten Leistung nach Art und Umfang" die oben genannten Mindestanforderungen an die jeweilige Referenz im Einzelnen darzustellen.
    Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Teilnahmefrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
    Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
    Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ablauf der Teilnahmefrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).

    Anforderungen an die wertungsfähigen (Erfüllung der Mindestanforderungen) Referenzen:
    Die Angaben in der Beschreibung Ihrer Referenz, die Angaben zum Auftraggeber sowie der Umfang (Personentage) des Auftrages pro Jahr werden wie folgt pro Referenz einzeln bewertet:
    a.) Art der erbrachten Beratungsleistung:
    Die Referenz stammt aus dem Bereich der gegenständlichen Beratungsdienstleistung wie Infrastrukturstrategie, Applikationsstrategie, Innovationsstrategie, Sourcingstrategie oder Datenstrategie.
    b.) Öffentlicher Auftraggeber:
    Die Referenz umfasst einen Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers im Sinne von § 98 GWB.
    c.) Umfang (geleistete Personentage)
    Die Referenz weist einen Umfang von 100 abgerechneten Personentagen auf.
    Drei der vorgelegten Referenzen werden jeweils mit 0 bis 2 Punkte bewertet.
    2 Punkte: Die Referenz erfüllt alle Anforderungen von a, b und c.
    1 Punkt: Die Referenz erfüllt die Anforderung von a. Zudem erfüllt sie die Anforderung von b oder c.
    0 Punkte: Die Referenz erfüllt nicht die Anforderung a. Ebenso wenn nur eine Anforderung (a, b oder c) oder keine Anforderungen erfüllt werden.
    Das Kriterium wird mit einem Gewichtungsfaktor von 20 multipliziert, so dass in diesem Kriterium ein maximaler Punktwert von 40 pro Referenz zu erreichen ist. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft Beschreibung: Bewertungskriterium:
    Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit ist die durchschnittliche Anzahl an Beschäftigten pro Jahr in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich der vergabegegenständlichen Beratungsdienstleistung in Vollzeitäquivalenten anzugeben. Übersenden Sie hierzu bitte das vollständig ausgefüllte Dokument "Formblatt Bieterkonstellation und Leistungsfähigkeit".
    Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Zahlen der Beschäftigten der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Übersenden Sie hierzu bitte für jedes Mitglied der Bieterkonstellation eine eindeutig zuweisbare Eigenerklärung unter Nutzung des Dokumentes "Formblatt Bieterkonstellation und Leistungsfähigkeit", welche die jeweilige Anzahl der Beschäftigten im Tätigkeitsbereich der vergabegegenständlichen Beratungsdienstleistung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bieterkonstellation belegt.
    Sofern Teilnahmeanträge für mehrere Lose abgegeben werden, muss für die jeweils zu vergebenem Punkte die kumulierte Anzahl an Beschäftigten erfüllt werden.
    Die durchschnittliche jährliche Zahl der beschäftigten Mitarbeitenden des Teilnehmenden im Tätigkeitsbereich der vergabegegenständlichen Beratungsdienstleistung wird mit 0 bis 2 Punkten bewertet.
    2 Punkte: Die Zahl der durchschnittlich Beschäftigten im Tätigkeitsbereich der vergabegegenständlichen Beratungsdienstleistung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren liegt höher als 31.
    1 Punkt: Die Zahl der durchschnittlich Beschäftigten im Tätigkeitsbereich der vergabegegenständlichen Beratungsdienstleistung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren liegt zwischen 23 bis 31.
    0 Punkte: Die Zahl der durchschnittlich Beschäftigten im Tätigkeitsbereich der vergabegegenständlichen Beratungsdienstleistung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren liegt unter 23.
    Das Kriterium wird mit einem Gewichtungsfaktor von 10 multipliziert, so dass in diesem Kriterium ein maximaler Punktwert von 20 pro Los zu erreichen ist.
    Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards Beschreibung: Bewertungskriterium:
    Weisen Sie für Ihre Organisation bzw. alle Mitglieder Ihrer Bietergemeinschaft die Implementierung eines Qualitätssicherungsmanagements, z.B. DIN EN ISO 9000ff / EN29001 oder gleichwertig, nach.
    Bitte legen Sie zum Nachweis ein gültiges Zertifikat durch eine unabhängige, akkreditierte Stelle gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV i.V.m. § 49 Abs. 1 VgV oder eine Eigenerklärung, in der das von Ihnen adaptierte Qualitätsmanagementsystem sowie Art und Umfang der hiervon erfassten Unternehmensbereiche erläutert wird, vor. Dieser Nachweis dient der Sicherstellung einer gleichbleibenden vertragskonformen Qualität der zu erbringenden Leistung.
    Der Nachweis über das Vorhandensein bzw. Implementierung von Qualitätssicherungssystemen wird mit 0 bis 2 Punkten bewertet.
    2 Punkte: Vorlage eines von einer unabhängigen, akkreditierten Stelle ausgestellten gültigen Zertifikats über das Vorhandensein eines Qualitätssicherungssystemen in Ihrem Unternehmen (DIN EN ISO 9000ff / EN29001 oder andere Normen mit vergleichbarer Aussagekraft) oder gleichwertige Bescheinigungen von entsprechenden unabhängigen Stellen aus anderen Staaten gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV i.V.m. § 49 Abs. 1 VgV.
    1 Punkt: Vorlage bzw. Eigenerklärung, dass ein Qualitätssicherungssystem in Ihrem Unternehmen entsprechend den Anforderungen gemäß § 49 Abs. 1 VgV (z.B. DIN EN ISO 9000ff / EN29001 oder andere Normen mit vergleichbarer Aussagekraft) aktuell implementiert wird.
    0 Punkte: Keine Vorlage eines von einer unabhängigen, akkreditierten Stelle ausgestellten gültigen Zertifikats über das Vorhandensein oder keine Vorlage bzw. Eigenerklärung zur Implementierung eines Qualitätssicherungssystems in Ihrem Unternehmen (DIN EN ISO 9000ff / EN29001 oder andere Normen mit vergleichbarer Aussagekraft) oder gleichwertige Bescheinigungen von entsprechenden unabhängigen Stellen aus anderen Staaten gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV i.V.m. § 49 Abs. 1 VgV .
    Das Kriterium wird mit einem Gewichtungsfaktor von 20 multipliziert, so dass in diesem Kriterium ein maximaler Punktwert von 40 pro Los zu erreichen ist. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: Ausschlusskriterium:
    Zum Nachweis einer geeigneten Haftpflichtversicherung des Bewerbers und jedes Mitglied einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft für Sach- und Personenschäden über mindestens den Betrag von 2 Millionen Euro und einer geeigneten Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden über mindestens den Betrag von 3 Millionen Euro ist eine Versicherungsbescheinigung oder eine Versicherungsbestätigung für den Auftragsfall vorzulegen. Eine Pauschalversicherung (Sach-, Personen- & Vermögensschäden) über den Betrag von mindestens 5 Millionen Euro (mindestens 2 Millionen Personenschäden/Sachschäden und mindestens 3 Millionen Vermögensschäden) wird als äquivalent angesehen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz Beschreibung: Ausschlusskriterium:
    Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der allgemeine Jahresumsatz im gesamten Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben. Es wird ein Mindestumsatz in Höhe von 12 Mio. Euro netto pro Geschäftsjahr gefordert. Übersenden Sie hierzu bitte das vollständig ausgefüllte Dokument "Formblatt Bieterkonstellation und Leistungsfähigkeit".
    Sofern Teilnahmeanträge für mehrere Lose abgegeben werden, muss der kumulierte Mindestjahresumsatz erreicht werden.
    Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Umsätze der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Übersenden Sie hierzu bitte für jedes Mitglied der Bieterkonstellation eine eindeutig zuweisbare Eigenerklärung unter Nutzung des Dokumentes "Formblatt Bieterkonstellation und Leistungsfähigkeit", welche die jeweiligen Jahresumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bieterkonstellation belegt. Die Summe der Umsätze muss den geforderten Mindestumsatz erreichen.
    Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI ent-scheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnach-weises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Teilnahmeschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz Beschreibung: Bewertungskriterium:
    Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der spezifische Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich der vergabegegenständlichen Beratungsdienstleistung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben. Übersenden Sie hierzu bitte das vollständig ausgefüllte Dokument "Formblatt Bieterkonstellation und Leistungsfähigkeit".
    Die vom Teilnehmenden in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich der vergabegegenständlichen Beratungsdienstleistung erwirtschafteten spezifischen Jahresumsätze werden mit 0 bis 2 Punkten bewertet.
    2 Punkte: Die spezifischen Jahresumsätze im Tätigkeitsbereich der vergabegegenständlichen Beratungsdienstleistung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren liegen höher als 8 Mio. EUR.
    1 Punkt: Die spezifischen Jahresumsätze im Tätigkeitsbereich der vergabegegenständlichen Beratungsdienstleistung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren liegen bei 6 Mio. EUR bis 8 Mio. EUR.
    0 Punkte: Die spezifischen Jahresumsätze im Tätigkeitsbereich der vergabegegenständlichen Beratungsdienstleistung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren liegt unter 6 Mio. EUR oder es werden nicht für die letzten drei Geschäftsjahre Umsätze angegeben.
    Sofern Teilnahmeanträge für mehrere Lose abgegeben werden, müssen für die jeweils zu vergebenem Punkte die kumulierten Jahresumsätze erfüllt werden.
    Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Umsätze der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Übersenden Sie hierzu bitte für jedes Mitglied der Bieterkonstellation eine eindeutig zuweisbare Eigenerklärung unter Nutzung des Dokumentes "Formblatt Bieterkonstellation und Leistungsfähigkeit", welche die jeweiligen Jahresumsätze im Tätigkeitsbereich der vergabegegenständlichen Beratungsdienstleistung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bieterkonstellation belegt.
    Das Kriterium wird mit einem Gewichtungsfaktor von 10 multipliziert, so dass in diesem Kriterium ein maximaler Punktwert von 20 pro Los zu erreichen ist.
    Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Teilnahmeschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3 Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4 Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor 5.1.10 Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Leistungskennzahl Beschreibung: siehe Vergabeunterlagen Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 70 Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: siehe Vergabeunterlagen Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 30 5.1.11 Auftragsunterlagen Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=809113 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Verfahrensbedingungen: Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 15/01/2026 Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=809113 Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Nebenangebote: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 19/11/2025 11:30 Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: siehe Vergabeunterlagen. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja 5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1 Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).

    Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

    Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

    Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

    Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.

    Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI 8 Organisationen 8.1 ORG-7001 Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI Identifikationsnummer: t:0049228996100 Postanschrift: Brühler Straße 3   Ort: Bonn Postleitzahl: 53119 NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: B24.13@bescha.bund.de Telefon: +49 22899610-5413 Fax: +49 2289910610-5413 Internet-Adresse: http://www.bescha.bund.de Rollen dieser Organisation: Beschaffer Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt Organisation, die Angebote entgegennimmt 8.1 ORG-7004 Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes Identifikationsnummer: t:022894990 Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16   Ort: Bonn Postleitzahl: 53113 NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Telefon: +49 2289499-0 Fax: +49 2289499-163 Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e210f228-4e33-4234-b349-2054df7301c5 - 01 Formulartyp: Wettbewerb Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/10/2025 08:23 Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch  Ausschreibungsunterlagen einsehen PDF XML XVergabe GUID: 683e253f-2d96-4198-a1fd-5d956e3c288a Link zu dieser Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=809113&cookieCheck Seitenfunktionen App-Session-Id: 8768590f-37b4-4af9-b2a1-7409c5ec5fe4 Sitzung erneuern

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