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Ausschreibungsdetails Prüfung von ortsfesten el. Anlagen nach DGUV V4, Gerhard-Boeden-Str. 2 in 53340 Meckenheim, VOEK 406-25
Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf "Teilnahme aktivieren" und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.
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01.10.2025
Abgabefrist Angebot:
24.11.2025 09:00
Geschäftszeichen:
VOEK 406-25
Vergabestelle:
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Verdingungsstelle
1. Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) a) Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle) Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Straße, Hausnummer: Ellerstraße 56
Postleitzahl (PLZ): 53119 Ort: Bonn E-Mail: verdingung@bundesimmobilien.de Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de b) Zuschlag erteilende Stelle Wie Hauptauftraggeber siehe a) 2. Angaben zum Verfahren a) Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung nach UVgO b)
Vertragsart Liefer- / Dienstleistungsauftrag c) Geschäftszeichen VOEK 406-25 3. Angaben zu Angeboten a) Form der Angebote
elektronisch
ohne elektronische Signatur (Textform)
mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b) Fristen Ablauf der Angebotsfrist 24.11.2025 - 09:00 Uhr Ablauf der Bindefrist 08.01.2026 c) Sprache deutsch 4. Angaben zu Vergabeunterlagen a) Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen stehen
für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=805884 b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt c) Zuständige Stelle Hauptauftraggeber siehe 1.a) d) Anforderungsfrist 24.11.2025 - 09:00 Uhr 5. Angaben zur Leistung a) Art
und Umfang der Leistung Der Leistungsumfang erstreckt sich nur auf die allgemeine Elektroinstallation, nicht jedoch die andere Gewerke wie z.B. Aufzugs-, Heizungs-, Lüftungs-, Kälte- oder
Meldeanlagen, etc. Die Zuleitungen zu diesen Anlagen sind auf geeignete Art und Weise allpolig zu trennen und in die Prüfung mit einzubeziehen.
Es handelt sich um eine elektrische Anlage, die in weiten Teilen dem Standard der 1980iger Jahre entspricht. Die Unterteilungen (UV) sind hauptsächlich mit Sicherungssockel für
Schraubsicherungen und mit Leitungsschutzschaltern ausgerüstet. Es gibt diverse FI-Schutzschalter.
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Die betrieblichen Erfordernisse des Nutzers, insbesondere bei notwendigen Abschaltungen, haben Priorität und sind im Weiteren zu berücksichtigen. Die Durchführung der Prüfung ist mit dem
Beauftragten der Auftraggeberin (AG), (Kontaktdaten werden nach Zuschlag bekannt gegeben) vorher, in angemessener Frist abzustimmen und zusätzlich 14 Tage vor der tatsächlichen Ausführung
in Textform anzuzeigen und bestätigen zu lassen.
Mit Ausnahme der NSHVs ist geplant, die Prüfungsarbeiten innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit von 07:00-16:00 Uhr durchzuführen. Arbeiten an den NSHVs, den Hauptverteilungen sowie
für 20% der Unterverteilungen, die einen spannungsfreien Zustand erfordern, sind außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit von 06.00-07.00 Uhr und 16:00-21 :00 Uhr kalkulatorisch zu
berücksichtigen.
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Weitere Angaben sind den besonderen Vertragsbedingungen, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Abruf-Muster zu entnehmen.
b) CPV-Codes Hauptteil (1):
Technische Kontrolle und Tests (71630000-3)
Hauptteil (2):
Elektroinstallationsarbeiten (45311200-2)
c) Ort der Leistungserbringung BKA, Gerhard-Boeden-Str. 2, 53340 Meckenheim
6. Angaben zu Losen a) Anzahl, Größe und Art der Lose Keine Losaufteilung
7. Zulassung von Nebenangeboten Nein 8. Bestimmungen über die Ausführungsfrist Beginn des Leistungszeitraumes: ab dem 15.01.2026, wenn SÜ1 schon vorhanden. Ansonsten direkt nach Abschluss der
SÜ1.
Ende des Leistungszeitraumes / Abschluss der wiederkehrenden Prüfung: am 30.04.2026 bzw. 4 Monate nach Abschluss der SÜ1.
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Ausführungsbedingungen:
Das eingesetzte Personal des AN muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes
(Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Für den Zutritt zu der vertragsgegenständlichen Liegenschaft wird grundsätzlich eine einfache Sicherheitsüberprüfung („Ü1“) für
Tätigkeiten an techn. Anlagen nach § 8 SÜG gefordert. Die eingesetzten Nach-unternehmer müssen vom AN begleitet werden, sofern diese nicht über eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung
(„Ü1“) nach § 1 SÜG verfügen.
Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der AG gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der AN bereits in der
Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWi befindet. Der Bieter setzt nur Beschäftigte ein, die erfolgreich sicherheits-überprüft gem. § 8 SÜG sind.
Der AN verpflichtet sich, nach Aufforderung durch das Objektteam der AG die einzusetzenden Personen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für
die die Sicherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWi durchgeführt worden sind - unter Angabe der Art und des Datums des SÜ. Das gilt auch bei
Nachmeldungen für zusätzlich einzusetzendes Personal.
Personal, welches den von der AG vorgegebenen Kriterien nicht entspricht oder welches durch Unzuverlässigkeit oder durch Fehlverhalten auffällt, kann von der AG ohne weitere Begründung
abgelehnt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu den Liegenschaften erhält. Ersatzpersonal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen
rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können.
Die Sicherheitsüberprüfung von ausländischen Beschäftigten kann, je nach Herkunftsland, mitunter unmöglich sein. Daher birgt die Anmeldung ausländischen Dienstleistungspersonals zu
Überprüfungen nach § 8 SÜG die Möglichkeit der Ablehnung mangels Überprüfbarkeit und damit für den Auftragnehmer das Risiko, dass der vorgesehene Arbeitnehmer ggf. nicht auf der
Liegenschaft eingesetzt werden kann.
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Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Verschwiegenheitserklärung (Anlage C-02) zu verpflichten und von diesem vor dem erstmaligen
Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu verlangen. Der AN hat die Verschwiegenheit seiner Arbeitnehmer sicherzustellen. Soweit der AN in Ausführung der vertraglichen
Leistungspflichten personenbezogene Daten erlangt, ist er verpflichtet, die Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und der anwendbaren
Datenschutzgesetze der Länder zu beachten. Der AN ist mit der Speicherung seiner persönlichen Daten zum Zweck der Vertragserfüllung einverstanden. Zum Umgang mit den von der AG während des
Vertragsverhältnisses erhobenen Daten des AN wird auf die Datenschutzinformation der AG verwiesen.
Bei Weitergabe der Daten an dritte Personen ist die vorherige schriftliche Einwilligung der AG einzuholen. Ferner hat der AN sicherzustellen, dass alle von ihm mit der Erfüllung des Vertrages
betrauten Personen vor Aufnahme der Tätigkeit zur Beachtung der Datenschutzbestimmungen im Sinne dieser Regelung verpflichtet werden. Auf Verlangen ist der AG diese Verpflichtung auf den
Datenschutz nachzuweisen.
10. Wesentliche Zahlungsbedingungen Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
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Aus Gründen der limitierten Zeichenverfügbarkeit einzelner Felder auf der Vergabe-Plattform, werden nachfolgend Informationen zu den einzureichenden Unterlagen aufgelistet:
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Mit dem Angebot sind einzureichen:
- Angebotsschreiben (Anlage B-01)
- Bieterauskunft und Eignungskriterien (Anlage B-03)
- Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-05) -falls einschlägig-
- Nachweis der Betriebs-und Berufshaftpflichtversicherung
- Gewerbeanmeldung oder ein Auszug aus dem jeweiligen Berufsregisters bei Einzelunternehmer, Freiberufler oder unternehmerisch tätigenden GbR
- Erklärung zu Unterauftragnehmern (Anlage B-06, Seite 1) und Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern (Anlage B-06, Seite 2)
- Erklärung zur Eignungsleihe (Anlage B-06, Seite 3) und Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (Anlage B-06, Seite 4)
- Bieterauskunft und Eignungskriterien zzgl. Nachweise für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe
- Nachweise über die Qualifikation des beabsichtigten einzusetzenden Personals als „Elektrofachkraft“ für Arbeiten an Elektroanlagen gem. DGUV Vorschrift 4 oder DIN VDE 0105-100 (EN
50110-1) (mind. eine „Elektrofachkraft pro Prüfteam)
- Nachweise, dass das Personal über die Qualifikation „Befähigten Person“ gem. TRBS1203 für Prüfleistungen an ortsfesten elektrischen Anlagen gem. DIN VDE 0105-100 (EN50110-1)
verfügt.
11. Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=805884&criteriaId=45850
12. Zuschlagskriterien Als Zuschlagskriterium wird der Gesamtnettopreis (Wertungspreis) einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen zu 100 % gemäß Leistungsverzeichnis bestimmt,
vorausgesetzt die geforderten Unterlagen und Nachweise liegen vollständig vor.
14. Sonstige Angaben Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitgliedes
sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten
weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften.
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Teilnehmerfragen:
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.
de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 13.11.2025
gestellt werden zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle
zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von
Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters
und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes.
Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides
stattgibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
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Jegliche Änderungen und Ergänzungen in den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Soweit die eigenen Eintragungen geändert sind, muss die Änderung
zweifelsfrei erkennbar sein. Soweit weitergehende Erläuterungen zur Beurteilung des Angebots erforderlich scheinen, können sie auf einer besonderen Anlage dem Angebot beigefügt werden. Für
das Angebot ist das beigefügte Leistungsverzeichnis (Anlage B-02) zu verwenden. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung
seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Fehlende oder unzutreffende
Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Leistungsverzeichnis führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und
Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das
nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Den der Angebotskalkulation zugrunde gelegten Tariflohn haben die Bieter in das Formular Grundlagen der Angebotskaltulation
(Anlage B-04) einzutragen.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die
Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf
hinzuweisen. Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer
neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die
Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 41 UVgO. Hierbei setzt die
Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
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Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diese Unternehmen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der
Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen
der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 42 Abs. 1 UVgO erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 44 UVgO und verlangt vom
Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
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Vom Bieter ist das Formular Grundlagen der Angebotskaltulation (Anlage B-04) auszufüllen, das Formular wird für eine erste Prüfung herangezogen. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die
Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der
Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
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Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt schriftlich. Der Bieter ist bis zum 08.01.2026 an sein Angebot gebunden. Wird der Zuschlag
rechtzeitig und ohne Änderung erteilt, kommt der Vertrag zu den Vorgaben dieses Verfahrens auf der Grundlage des bezuschlagten Angebots rechtskräftig zustande; eine eventuelle spätere
urkundliche Unterzeichnung eines Vertragsdokumentes hat nur deklaratorischen Charakter.
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Bei technischen Fragen zur evergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe
HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 14:00 Uhr Ausschreibungsunterlagen einsehen Eignungskriterien B-03_Bieterauskunft_Eignungskriterien_VOEK 406-25.docx 30.09.2025 10:12 PDFXML XVergabe GUID: 324f9660-5c63-482a-8177-60a8af09f4d1 Link zu dieser
Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=805884&cookieCheck
Seitenfunktionen App-Session-Id: 34a5dbaf-0583-413b-8147-136ffb78a384Sitzung erneuern
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