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Ausschreibungsdetails Softwarelösung für das kommunale Liquiditätsmanagement in der Landeshauptstadt Magdeburg (30-ZV-0148/25)
Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf "Teilnahme aktivieren" und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.
1. Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) a) Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle) Name: Landeshauptstadt Magdeburg, Die Oberbürgermeisterin, Zentrale Vergabestelle
Straße, Hausnummer: (Sitz) Katzensprung 2 Postleitzahl (PLZ): 39090 Ort: Magdeburg Telefon: +49 391 5402685 Telefax: +49 391 5405323 E-Mail: vergabestelle@ra.magdeburg.de b) Zuschlag erteilende Stelle Wie Hauptauftraggeber siehe a) 2. Angaben zum Verfahren a) Verfahrensart Öffentliche
Ausschreibung nach UVgO b) Vertragsart Liefer- / Dienstleistungsauftrag c) Geschäftszeichen 30-ZV-0148/25 3. Angaben zu Angeboten a) Form der Angebote
elektronisch
ohne elektronische Signatur (Textform)
b) Fristen Ablauf der Angebotsfrist 28.10.2025 - 08:00 Uhr Ablauf der Bindefrist 13.02.2026 c) Sprache Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr) 4. Angaben zu Vergabeunterlagen
a) Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=805846 b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt c) Zuständige Stelle Hauptauftraggeber siehe 1.a) d) Anforderungsfrist 28.10.2025 - 08:00 Uhr 5. Angaben zur Leistung a) Art
und Umfang der Leistung Softwarelösung für das kommunale Liquiditätsmanagement in der Landeshauptstadt Magdeburg
Die Landeshauptstadt Magdeburg möchte eine Software für das Liquiditätsmanagement einsetzen.
Es soll eine Digitalisierung der Planung, Steuerung und Auswertung der Liquiditätsprognose vorgenommen werden.
Gewünscht ist eine Digitalisierung der Grundfunktionalitäten im Liquiditätsmanagement und eine weitestgehende Vermeidung von Papierablagen. Die Grundlage bildet dabei der
Planungs-, Steuerungs- und Auswertungsprozess.
Die Software für das Liquiditätsmanagement wird im Rahmen der Förderrichtlinie „Sachsen- Anhalt Digital“ vom Ministerium für Infrastruktur und Digitales gefördert und soll als
Blaupause für die Umsetzung ähnlicher Vorhaben in anderen Kommunen und Landkreisen in Sachsen-Anhalt genutzt werden. Deswegen ist bei der Konzeption, sowie der
Implementierung der Lösung auf die Schaffung von Potentialen zur Nachnutzung zu achten. Die Nachnutzung muss im Rahmen eines Lizenzmodells für andere Kommunen zur
Verfügung gestellt werden.
Maßgeblich für die Erfüllung der Aufgaben einer Kommune ist eine moderne
Finanzverwaltung, insbesondere der Teilbereich des Liquiditätsmanagements gewinnt in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung. Primäres Ziel des Projekts ist es, eine digitale
Lösung zur Abbildung des Liquiditätsmanagements in der Landeshauptstadt Magdeburg zu implementieren, welches den Prozess der Planung, Steuerung und Auswertung für alle
Involvierten optimiert und zugänglicher gestaltet.
Die Liquiditätsplanung ist in ihrer Durchführung gesetzlich vorgeschrieben, in ihrer
Ausgestaltung jedoch variabel. Folgende Ziele sollen weiterhin durch das Projekt erreicht werden:
- Verkürzung von Bearbeitungszeiten bei der Erstellung der Liquiditätsplanung
- Etablierung effizienter Workflows zur Bearbeitung von Ein- und Auszahlungen und Unterstützung von Anträgen und Begleitung des Zahlungsverkehrs
- barrierearme Gestaltung
- Teilautomatisierung von Arbeitsschritten in der Bearbeitung von Liquiditätsprognosen
b) CPV-Codes Hauptteil (1):
Finanzen und Liquiditätssteuerung (66600000-6)
c) Ort der Leistungserbringung Landeshauptstadt Magdeburg
Fachbereich Finanzservice
Julius-Bremer-Straße 8-10
39104 Magdeburg
7. Zulassung von Nebenangeboten Nein 8. Bestimmungen über die Ausführungsfrist Beginn der Ausführung: 16.02.2026
Ende der Ausführung: 31.07.2026
Option zur Verlängerung: Der Betrieb und die Wartung der Software umfasst eine zweifache Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr.
Das Projekt „Softwarelösung für das kommunale Liquiditätsmanagement in der Landeshauptstadt Magdeburg“ soll bis zum 25.02.2026 eine Projektumsetzung, mindestens mit der Projektierung
des
Vorhabens (Grob-Konzept) und der Bereitstellung eines Staging-Systems mit min. 2 Nutzern auf
Auftraggeberseite erreicht haben - 0148_25 Lastenheft_Softwarelösung Liquiditätsmanagement Nr. 8 (Seite 15)
10. Wesentliche Zahlungsbedingungen Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - Teil B (VOL/B).
11. Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen/Nachweise einzureichen:
- Formblatt 633 (Angebotsschreiben)
- 0148_25 Preisblatt Liquiditätsmanagement
- Formblatt 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) von allen Mitgliedern, sofern zutreffend
- Namentliches Verzeichnis der Leistungen von Nachunternehmern und Verleihern, sofern zutreffend
- Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen) von jedem nicht präqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der
Bietergemeinschaft
- Alternativ: Nachweis eines Eintrages in einem amtlichen Verzeichnis entsprechend § 35 Abs. 6 UVgO (z.B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der
Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) mit dazugehöriger Zertifikatsnummer vom präqualifizierten Bieter/jedem präqualifizierten Mitglied der
Bietergemeinschaft
- Mindestens ein Nachweis einer Softwareentwicklung im Bereich des Finanzmanagements aus dem öffentlichen Sektor (Bund, Land, Kommune)
- Mockups gemäß 0148_25 Bewertungsmatrix_Liquiditätsmanagement
- Zertifizierungen nach ISO 27001 über die Mechanismen zur verschlüsselten Datenübertragung und zur sicheren Speicherung der Daten
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen/Nachweise einzureichen:
- Formblatt 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen)
- Formblatt 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) von allen Mitgliedern
- Eigenerklärung gem. FB 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen) von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem nicht
präqualifizierten Verleiher (andere nicht präqualifizierte Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe)
- Alternativ: Nachweis eines Eintrages in einem amtlichen Verzeichnis entsprechend § 35 Abs. 6 UVgO (z.B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der
Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) mit dazugehöriger Zertifikatsnummer von jedem präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem
präqualifizierten Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe)
-Benennung von mindestens drei mit der zu vergebenen Leistung vergleichbaren Referenzen aus den letzten drei Jahren (Mindestangaben: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung,
Auftragssumme, Ausführungszeitraum) vom nicht präqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten
Nachunternehmer/Unterauftragnehmer und von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere
Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen)
- Benennung der Zahl, der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten vom nicht präqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von
jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer und von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden
[Eignungsleihe]) gemäß FB 124 LD
- Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen für die ausgeschriebene Leistung vom nicht präqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von
jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer und von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden
[Eignungsleihe]) gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen)
- eine entsprechende Bescheinigung bzgl. einer Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (im Original, sofern gültig nur im Original) vom nicht präqualifizierten Bieter/jedem
nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer und von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere
Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) gemäß FB 124 LD
- Vorlage eines rechtskräftig bestätigten Insolvenzplanes (sofern zutreffend) vom nicht präqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht
präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer und von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) gemäß
FB 124 LD
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (im Original, sofern gültig nur im Original) vom nicht präqualifizierten Bieter/jedem nicht
präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer und von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere Unternehmen,
deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) gemäß FB 124 LD
- 0148_25 EVB-IT Erstellungsvertrag
- 0148_25 EVB-IT Cloud-Vertrag
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WICHTIGER Hinweis: Ein präqualifiziertes Unternehmen hat sicherzustellen, dass hinterlegte Referenzen auf die ausgeschriebene Leistung anzuwenden sind. Dabei gelten die Anforderungen
entsprechend dem Formblatt 124-LD (siehe Ausschreibungsunterlagen).
Diese Formblätter liegen den Ausschreibungsunterlagen bei.
12. Zuschlagskriterien 60 % Preis und
40 % Usability, Aussehen, und Struktur der Software
Gemäß 0148_25 Bewertungsmatrix_Liquiditätsmanagement
13. Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. 14. Sonstige Angaben Die nicht fristgerechte Vorlage der
verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise führen zum Wertungsausschluss des Angebotes.
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Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während der Angebotseinreichungsphase (z.B. Bereitstellung von Bieterinformationen) erfolgt ausschließlich elektronisch über
die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de. Die Unternehmen haben u.a. bei Bieterfragen und beim Hochladen von elektronischen Angeboten AnAWeb, das Dienstprogramm der eVergabe-Plattform für
Unternehmen, zu verwenden.
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Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während der Auswertungsphase erfolgt grundsätzlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de. Die
Vergabestelle stellt gegebenenfalls notwendige Informationen, Nachforderungen, Aufklärungsaufforderungen usw. über diese Plattform zur Verfügung sowie bei Erfordernis auch über einen anderen
Kommunikationskanal.
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Die von der Vergabestelle geforderten Unterlagen sind entsprechend der konkret benannten Vorgaben von den Bietern einzureichen.
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Die Zuschlagserteilung erfolgt elektronisch.
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Informationen über die Zulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens gemäß § 19 TVergG LSA
Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf schriftlichen oder elektronischen Antrag vor der Nachprüfungsbehörde durchgeführt. Der Nachprüfungsantrag ist nur dann zulässig, wenn:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Werktagen schriftlich oder elektronisch gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich oder elektronisch gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
öffentlichen Auftraggeber schriftlich oder elektronisch gerügt werden, oder
- mehr als 15 Werktage nach Eingang der Mitteilung des öffentlichen Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zuständige Nachprüfungsbehörde ist:
das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - 3. Vergabekammer, Ernst - Kamieth - Straße 2, 06112 Halle (Saale)
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Es gilt deutsches Recht. Ausschreibungsunterlagen einsehenPDFXML XVergabe GUID: 3e36de54-b9f5-4b29-b466-6cc4d42fdb0d Link zu dieser
Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=805846&cookieCheck
Seitenfunktionen App-Session-Id: 62a77f5b-2db3-440f-89b7-9504b5b8c02dSitzung erneuern
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