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Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung einer Vergabeplattform (SaaS) mit integriertem Managementsystem (kurz: ViM) (Германия - Тендер #67094001)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: e-Vergabe
Номер конкурса: 67094001
Дата публикации: 19-09-2025
Источник тендера:


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Ausschreibungsdetails Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung einer Vergabeplattform (SaaS) mit integriertem Managementsystem (kurz: ViM)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf "Teilnahme aktivieren" und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

Mehr lesen Veröffentlichungsdatum:

19.09.2025

Abgabefrist Angebot:

22.10.2025 11:00

Geschäftszeichen:

2025-BALM-VgSt-011

Anzahl Lose:

1

Abgabe von Teilnahmeanträgen/
Angeboten für:

Verfahren

Vergabestelle:

Bundesamt für Logistik und Mobilität

Letzte Änderung:

19.09.2025 04:30

Meine e-Vergabe
  • Teilnahme aktivieren
  • Ausschreibungsunterlagen einsehen 1 Beschaffer 1.1 Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) Art des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlere und untere Bundesbehörde, die den niedrigen Schwellenwert anwenden gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung 2 Verfahren 2.1 Verfahren Titel: Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung einer Vergabeplattform (SaaS) mit integriertem Managementsystem (kurz: ViM) Beschreibung: Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) und seine Geschäftsbereichsbehörden verwenden als öffentliche Auftraggeber für die Durchführung von Vergabeverfahren elektronische Mittel; d. h. die Vergabeverfahren werden über eine elektronische Vergabe-Plattform abgewickelt.
    Die Durchführung von Vergabeverfahren erfolgt zum Teil nicht digital und auf unterschiedlichen Systemen und führt aufgrund einer steigenden Anzahl an Verfahren und fortschreitender Weiterentwicklung des Vergaberechts zu einem Bedarf an einer modernen web- und workflowbasierten Vergabeplattform mit integriertem Managementsystem (kurz: ViM), die alle verfahrensbezogenen Schritte einer Vergabe (rechts-)sicher und wirtschaftlich ermöglich. Kennung des Verfahrens: 2853524f-25cf-4020-9286-c70bcc9b5258 Interne Kennung: 2025-BALM-VgSt-011 Verfahrensart: Offenes Verfahren Beschleunigtes Verfahren: nein 2.1.1 Zweck Art des Auftrags: Lieferungen Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen Hauptklassifizierungscode (cpv): 48490000 Softwarepaket für das Beschaffungswesen Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 72416000 Anbieter von Anwendungen Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 72268000 Bereitstellung von Software Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme 2.1.2 Erfüllungsort NUTS-3-Code: Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23) Land: Deutschland Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Der tatsächliche Erfüllungsort ergibt sich durch die jeweiligen Bezugsberechtigten 2.1.4 Allgemeine Informationen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv -  2.1.6 Ausschlussgründe Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Es gelten darüber hinaus insgesamt die in den
    Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124
    GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage
    "Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die
    vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in
    Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln. Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Es gelten darüber hinaus insgesamt die in den
    Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124
    GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage
    "Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die
    vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in
    Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln. Bildung krimineller Vereinigungen: Es gelten darüber hinaus insgesamt die in den
    Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124
    GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage
    "Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die
    vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in
    Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln. Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Es gelten darüber hinaus insgesamt die in den
    Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124
    GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage
    "Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die
    vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in
    Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln. Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Es gelten darüber hinaus insgesamt die in den
    Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124
    GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage
    "Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die
    vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in
    Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln. Bildung terroristischer Vereinigungen: Es gelten darüber hinaus insgesamt die in den
    Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124
    GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage
    "Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die
    vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in
    Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln. 5 Los 5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000 Titel: Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung einer Vergabeplattform (SaaS) mit integriertem Managementsystem (ViM) Beschreibung: Gegenstand der Leistung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung einer Vergabeplattform mit integriertem Managementsystem (ViM) für die Ressortbehörden des BMV. Der Betrieb muss dabei in Form einer Cloudleistung über eine als Software-as-a-Service (SaaS) bereitgestellte Standardsoftware erfolgen und eine Anbindung über den Datenservice-öffentlicher-Einkauf unterstützen.

    Das ViM muss folgende Komponenten mit den folgenden wesentlichen Funktionalitäten umfassen:

    a) Anwendung für Vergabestellen zur workflowbasierten elektronischen Durchführung und Dokumentation von Vergabeverfahren (Managementsystem)
    b) Vergabeplattform, auf der die Vergabeunterlagen veröffentlicht bzw. für Unternehmen bereitgestellt werden und über die eine revisionssichere Kommunikation zwischen Vergabestelle und teilnehmenden Unternehmen erfolgt
    c) Applikation/Funktionalität oder ein webbasierter Zugang für interessierte und/oder teilnehmende Unternehmen zur Übermittlung der Angebotsunterlagen über einen verschlüsselten Kommunikationsweg
    Hinweis: Abweichend von a) und b), bei denen es sich ausschließlich um Cloudleistungen handelt, ist für c) ausdrücklich auch die Nutzung einer client-seitig (bieter-seitig lokal) zu installierenden App zugelassen. Interne Kennung: 2025-BALM-VgSt-011 5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Lieferungen Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen Hauptklassifizierungscode (cpv): 48490000 Softwarepaket für das Beschaffungswesen Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 72416000 Anbieter von Anwendungen Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 72268000 Bereitstellung von Software 5.1.2 Erfüllungsort NUTS-3-Code: Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23) Land: Deutschland Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Der tatsächliche Erfüllungsort ergibt sich durch die jeweiligen Bezugsberechtigten. 5.1.3 Geschätzte Dauer Laufzeit: 48 Monat 5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
    Bezugsberechtigt sind die, dem jeweils aktuell geltenden Ressortzuschnitt des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) zugehörigen Behörden (=bezugsberechtigte Stellen, Bezugsberechtigte). Dazu gehören gegenwärtig die nachstehenden Behörden:
    BAF – Bundesanstalt für Flugsicherung
    BALM - Bundesamt für Logistik und Mobilität
    BASt - Bundesanstalt für Straßenwesen
    BAV - Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
    BAW - Bundesanstalt für Wasserbau
    BEU - Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung
    BEV - Bundeseisenbahnvermögen
    BfG - Bundesanstalt für Gewässerkunde
    BFU - Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
    BMV - Bundesministerium für Verkehr
    BSH - Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
    BSU - Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung
    DWD - Deutscher Wetterdienst
    EBA - Eisenbahnbundesamt
    FBA - Fernstraßen-Bundesamt
    HK - Havariekommando
    KBA - Kraftfahrt-Bundesamt
    LBA - Luftfahrt-Bundesamt
    GDWS - Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
    WSV - Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (für alle Ämter und Neubauämter, insgesamt derzeit 25 Vergabestellen) 5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung 5.1.9 Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Eintragung in das Handelsregister Beschreibung: Nachweis: Angabe der entsprechenden Registernummer und -Stelle im Vordruck Unternehmensfragebogen oder anderer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
    Hinweis: Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, die branchenübliche Schäden im auftragsspezifischen Umfang abdeckt

    Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden. Dort sind auch bestehende Deckungssummen für Vermögensschäden, Daten-/Cyberschäden, Produkthaftpflichtrisiken anzugeben, sowie ob eine Haftpflichtversicherung besteht oder im Auftragsfall abgeschlossen wird.

    Es gelten folgende Mindeststandards:
    Folgende Schäden müssen mit den nachfolgenden Deckungssummen je Versicherungsfall abgesichert sein:
    Personenschäden: mind. 3.000.000,00 EUR

    Sachschäden: mind. 3.000.000,00 EUR Kriterium: Informationssicherheit Beschreibung: Folgende Mindeststandards sind durch den Rechenzentrumsbetreiber und Anbieter der Cloud-Leistung nachzuweisen:
    - Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 27001 oder gleichwertig (Informationssicherheits-Managementsystem) in Verbindung mit DIN EN ISO/IEC 27017 oder gleichwertig (Absicherung von Cloud-Services) und DIN EN ISO/IEC 27018 oder gleichwertig (Datenschutzstandard für Cloud-Dienste) ,
    und
    - Zertifizierung (oder Testat) nach Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue - C5 (Basiskriterien) oder gleichwertig
    und
    - Zertifizierung DIN EN ISO/IEC 22301 (Business Continuity Management) oder gleichwertig
    Die Zertifizierungen müssen zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots gültig sein. Bei Angabe vergleichbarer Zertifikate hat der Bieter über die Gleichwertigkeit einen entsprechenden Nachweis zu führen. Der öffentliche Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an.
    Die Zertifizierungen müssen über den gesamten Vertragszeitraum ununterbrochen gültig aufrechterhalten werden.

    Es ist nachzuweisen, dass der Bieter seit mindestens drei (3) Jahren eine webbasierte Standard-Anwendung als Cloudleistung (SaaS) für die elektronische Durchführung von Vergabeverfahren im Wirkbetrieb betreibt. Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen Beschreibung: Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge der in den letzten drei (3) Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Leistungszeitraums, des Auftraggebers und Anzahl der Nutzer.
    Nachweis: Der Vordruck Referenzen ist zu verwenden.
    Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und in ihrer Komplexität dem Leistungsgegenstand ähneln.

    1
    Es gelten folgende Mindeststandards:
    - Die vorgenannte SaaS-Anwendung für die elektronische Durchführung von Vergabeverfahren muss von mindestens vierzig (40) unterschiedlichen öffentlichen Auftraggebern gem. § 99 GWB genutzt werden (Nutzungsverhältnis besteht im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist).
    und
    - über diese SaaS-Anwendung müssen nationale und europaweite Vergabeverfahren für Liefer-, Dienst- und Bauleistungen durchgeführt worden sein
    und
    - diese SaaS-Anwendung wird insgesamt von mindestens 100 Vergabestellen-Nutzern genutzt. Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe Beschreibung: Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
    Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden. 5.1.10 Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
    Zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit der Angebote sind folgende Zuschlagskriterien vorgegeben: Preis/Kosten zu 100 % Beschreibung: Für das Zuschlagskriterium Preis kann die vorstehend genannte Maximalpunktzahl erzielt werden.
    Der niedrigste angebotene Preis (naP) erhält die Maximalpunktzahl (Pmax). Die dem niedrigsten Preis folgenden, das heißt höheren Angebote (aP), erhalten im Verhältnis zum niedrigsten Angebotspreis (((aP-naP)/naP)*100=x%). entsprechend weniger Punkte (P=Pmax-(x%*Pmax)).

    Bewertungsbeispiel (fiktiv):
    Bieter A bietet mit 10.000 EUR den niedrigsten und auskömmlichen Angebotspreis. Er erhält die Maximalpunktzahl, Bieter B bietet mit 12.000 EUR einen höheren Angebotspreis und erhält aufgrund des prozentualen Abstandes von 20 % (2.000 / 10.000) eine geringere Punktzahl von [Maximalpunktzahl – (20 % x Maximalpunktzahl)]. Bieter C bietet 24.000 EUR. Er erhält 0 Punkte.

    Angebotspreise, die den niedrigsten Angebotspreis um 100 % oder mehr übersteigen, werden mit 0 Wertungspunkten bewertet.
    Bei der Umrechnung wird auf zwei Dezimalstellen hinter dem Komma genau gerechnet und kaufmännisch gerundet. Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100 5.1.11 Auftragsunterlagen Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=802871 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=802871 Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Nebenangebote: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/10/2025 11:00 Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 8 Woche Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Das BALM kann den Bieter unter Einhaltung
    der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern,
    fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
    Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
    oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
    korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
    Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch des
    Bieters auf Nachforderung besteht grundsätzlich nicht.
    Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
    Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
    (hierzu Ziffer 4) betreffen, ist grundsätzlich ausgeschlossen und nur
    innerhalb der engen Grenzen des § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV ausnahmsweise
    möglich. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Datum des Eröffnungstermins: 22/10/2025 11:01 Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen.: Die Bezugsberechtigten agieren auf eigene Rechnung. Rechnungen sind entsprechend den jeweiligen Einzelabrufen direkt an die von den Bezugsberechtigten genannten Stellen zu richten. 5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1 Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt
    - Vergabekammer des Bundes- Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren.

    Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ins einen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf
    Nachprüfung gestellt werden.

    Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
    a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
    b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

    Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vordem Zuschlag gemäß§ 134 GWB darüber informiert.
    Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.

    Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt,
    Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn zu richten.

    Hinweis: Das BALM ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) Organisation, die Angebote bearbeitet: Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) 8 Organisationen 8.1 ORG-0000 Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) Identifikationsnummer: 022155760 Ort: Köln Postleitzahl: 50672 NUTS-3-Code: Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23) Land: Deutschland Kontaktstelle: - Vergabestelle - E-Mail: vergabestelle@balm.bund.de Telefon: 022157760 Fax: +49 221-57761777 Internet-Adresse: https://www.balm.bund.de/DE/Home/home_node.html Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt Organisation, die Angebote entgegennimmt Organisation, die Angebote bearbeitet 8.1 ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
    - Vergabekammer des Bundes- Identifikationsnummer: 022894990 Ort: Bonn Postleitzahl: 53113 NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Telefon: 022894990 Fax: +49 228-9499163 Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c740c488-1054-4025-9f53-270f88f53d4e - 01 Formulartyp: Wettbewerb Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/09/2025 15:31 Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch  Ausschreibungsunterlagen einsehen PDF XML XVergabe GUID: 2853524f-25cf-4020-9286-c70bcc9b5258 Link zu dieser Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=802871&cookieCheck Seitenfunktionen App-Session-Id: 17bd706d-81ce-4eb4-877a-2be1cec38e66 Sitzung erneuern

Die e-Vergabe nutzt zum Speichern von Onlineaktivitäten und Informationen Sitzungs-IDs (auch Session-IDs genannt), die in der Regel in Cookies gespeichert werden. Diese sind erforderlich zur zusammenhängenden Kommunikation zwischen Webbrowser und Webserver. Durch Anklicken der Schaltfläche wird Ihre aktuelle Sitzung beendet, die Verbindungsdaten dieser Sitzung werden gelöscht und es wird eine neue Sitzung eröffnet. Alternativ wird Ihre Sitzung nach einstündiger Inaktivität automatisch beendet.


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