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Регистрация
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name: Wasserstraßen-Neubauamt Heidelberg Straße, Hausnummer: Vangerowstraße 20 Postleitzahl (PLZ): 69115 Ort: Heidelberg Telefon: +49 6221
507401 Telefax: +49 6221 507455 E-Mail: vergabestelle.wna-heidelberg@wsv.bund.de Internet-Adresse: https://www.wna-heidelberg.wsv.de b) Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“ Geschäftszeichen: 231.2-PSÜ.35.22.25B05 c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Zugelassene Angebotsabgabe
elektronisch
ohne elektronische Signatur (Textform)
d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung Oberer Neckar, 14 Staustufen von Horkheim bis Deizisau
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen Das Wasserstraßen-Neubauamt Heidelberg (WNA HD) plant die flächendeckende Errichtung von Grundwassermessstellen (GWM) entlang des
Oberen Neckars an den Bauwerken der WSV.
Hierfür werden an 14 Staustufen von Horkheim bis Deizisau ca. 173 Messstellen neu errichtet, 11 Bestandsmessstellen überbohrt und 13 Messstellen gereinigt und regeneriert. Die aus den
Messstellen gewonnenen Daten der Grundwasserbeschaffenheit
und die Grundwasserstände dienen als Grundlage für die Planung der Grundinstandsetzung und des Neubaus der vorgenannten Bauwerke.
Die Grundlage für den Bau und Ausbau der GWM bildet das DVGW Arbeitsblatt W-121. Die Lage und die Anzahl der geplanten GWM richten sich nach der Art und Bauweise der Wasserbauwerke.
Es wurden 3 Arten von GWM flache (Ausbau bis zu einer maximalen Tiefe von 10 Meter unter GOK), tiefe (Ausbau bis mindestens 4 Meter unter Bauwerksgründungssohle), sehr tiefe (Ausbau bis 12
Meter unter Bauwerksgründungssohle). Der Ausbaudurchmesser beträgt bei den flachen Messstellen 5 Zoll und bei den tiefen und sehr tiefen Messstellen in der Regel 2 Zoll.
Bei 87 der 173 Messtellen sind Baugrundaufschlußbohrungen mit durchgehender Gewinnung von Kernen durchzuführen. Der Bohrgeräteführer vor Ort muss den Fortbildungs- und
Qualifikationsnachweis "Fachkraft nach DIN EN ISO 22475-1 - Geotechnische Erkundung und Untersuchung
- Probenentnahme und Grundwassermessungen" besitzen.
Bohrgeräte, die zur Bohrung im Lockergesteinshorizont eingesetzt werden, müssen mit einem hydraulisch betriebenen Verrohrungsdrehtisch und hydraulischem Kraftdrehkopf bzw. Kraftspülkopf
ausgerüstet sein.
Folgende Feldversuche werden, jeweils im offenen Bohrloch, durchgeführt: instationäre geohydraulische Bohrlochversuche (IHB, geschlossenes System), Wasserdruckversuche (WD-Tests) sowie
Bohrlochscans.
74 der geplanten Grundwassermessstellen sind im Bereich von Kampfmittelverdachtsflächen und mittels Bohrlochsondierungen freizumessen.
Dabei sollen blindgängerverdächtige Anomalien bis in eine Messtiefe von 4,0 m bzw. bis zu 10,0 m unter GOK im Baugrund erfasst werden.
Die Bohrlochsondierungen sind gern. BFR KMR A-9.3.12 mit Bohrgerät/Bohrbagger und Dreiachsmagnetometer durchzuführen.
Ein Großteil der Bohrungen befindet sich in umittelbarer Nähe zum Gewässer.
Bei ausgewählten Bohrungen werden jeden zweiten laufenden Meter und bei Schichtwechseln Umweltproben in Form von zwei 5-Liter-Eimerproben genommen.
Einige Bohrpunkte liegen auf der Mole der Schleuse und sind für das Bohrgerät nicht über den Landweg erreichbar. Der Antransport des Bohrgeräts und des Materials kann z.B. über ein
schwimmendes Gerät oder teilweise einen Kran erfolgen.
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Herzustellen sind 173 neue Grundwassermessstellen an insgesamt 14 Staustufen zwischen Horkheim und Deizisau auf Grundlage des DVGW Arbeitsblatt W-121
Hinzu kommt das Überbohren von 11 Bestandsmessstellen und das Reinigen und Regenerieren von 13 Bestandsmessstellen.
- Alle Bohrarbeiten finden am Wasser statt (teilweise auf der Mittelmole der Bauwerke).
Schwimmendes Gerät (Pontons etc.) ist notwendig um die Bohrgeräte an die entsprechenden Bohrpunkte zu transportieren.
- Gebohrt wird sowohl im Lockergestein, als auch im Festgestein.
Es werden 3 Arten von GWM ausgebaut: flache (Ausbau bis zu einer maximalen Tiefe von 10 Meter unter GOK), tiefe (Ausbau bis mindestens 4 Meter unter Bauwerksgründungssohle),
sehr tiefe (Ausbau bis 12 Meter unter Bauwerksgründungssohle).
- Bei 87 der 173 Messtellen sind Baugrundaufschlußbohrungen mit durchgehender Gewinnung von Kernen durchzuführen.
74 der geplanten Grundwassermessstellen sind im Bereich von Kampfmittelverdachtsflächen und mittels Bohrlochsondierungen freizumessen.
- Folgende Feldversuche werden, jeweils im offenen Bohrloch, durchgeführt: instationäre geohydraulische Bohrlochversuche (IHB, geschlossenes System), Wasserdruckversuche (WDTests),
sowie Bohrlochscans.
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CPV 76340000 - 8/ 45120000 - 4/ 45000000 - 7/ 45262220 - 9/ 90523100 - 0
h) Losweise Vergabe Nein i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung 17.11.2025 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen 24 Monate Weitere Fristen 17.11.2025 geschätzter vorgesehener
Beginn der Auftragsvergabe. Fristen siehe BVB. Mit der Ausführung ist zu beginnen spätestens 12 Wochen nach Zugang des Auftragsschreibens
j) Nebenangebote nicht zugelassen k) Mehrere Hauptangebote nicht zugelassen l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt
unter https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801758 Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
nachgefordert. o) Ablauf der Angebots- und der Bindefrist Ablauf der Angebotsfrist 16.10.2025 - 10:00 Uhr Ablauf der Bindefrist 17.11.2025 p) Angebote sind einzureichen elektronisch via
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801758 q) Sprache, in der die Angebote abgefasst
sein müssen Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr) r) Zuschlagskriterien
nachfolgende Zuschlagskriterien
100% Preis
t) Geforderte Sicherheiten siehe Vergabeunterlagen
u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind Verlängerung der Fälligkeitsfrist für die Schlusszahlung
von 30 auf 60 Tage gemäß §16 (3) VOB/B.. Dies ist durch die
Komplexität der Maßnahme und der damit einhergehenden Komplexität der für die Schlusszahlung
zu prüfenden Unterlagen begründet
v) Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
w) Beurteilung der Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei
Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind
auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten
Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich / ggf. geforderte Eignungsnachweise a. Mindestanforderung:
Erfüllung der Kriterien gern. § 6 VOB/A durch Angaben im Formblatt
333a-B „Eigenerklärung zur Eignung
b. Mindestanforderung:
Mindestumsatz vergleichbarer Leistungen in den vergangenen 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) im Mittel
größer oder gleich 2.000.000 € ohne Umsatzsteuer. Vergleichbare
Leistungen sind Bohrarbeiten und Errichtung von Grundwassermessstellen
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: c. Mindestanforderung:
Mindestens drei Referenzen von dem Unternehmen, das die
Leistung tatsächlich erbringt über vergleichbare abgeschlossene
Leistungen der letzten abgeschlossenen fünf Kalenderjahre
(2020, 2021, 2022, 2023, 2024). Vergleichbare Leistungen werden
wie folgt definiert:
Je Referenz die Durchführung von mind.10 Baugrundaufschlussbohrungen.
Als Bohrverfahren sind zugelassen: Seilkernbohrverfahren
mit Dreifachkernrohr, Bohrungen mit Doppelkernrohr mit
Liner und Seilkernrohr mit Liner,
sowie mindestens drei Referenzen von dem Unternehmen, das die
Leistung tatsächlich erbringt über vergleichbare abgeschlossene
Leistungen der letzten abgeschlossenen fünf Kalenderjahre
(2020, 2021, 2022, 2023, 2024). Vergleichbare Leistungen werden
wie folgt definiert: Je Referenz die Errichtung von mind. 5
Grundwassermessstellen im Festgestein gemäß DIN EN ISO
22475-1:2007-01
d. Mindestanforderung:
Nachweis der gültigen Erlaubnis nach § 7 SprengG für das Unternehmen,
das die Leistung tatsächlich erbringt
e. Mindestanforderung:
Nachweis der gültigen Zertifizierung nach DVGW W 120 für das
Unternehmen, das die Leistung tatsächlich erbringt
x) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
Dezernat U20
- Nachprüfungsstelle -
Am Propsthof 51
53121 Bonn
Telefax: 0228/7090-9010
gdws@wsv.bund.de Ausschreibungsunterlagen einsehenPDFXML XVergabe GUID: 3872482e-ec64-46a4-b353-23a42ebaeda8 Link zu dieser
Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801758&cookieCheck
Seitenfunktionen App-Session-Id: e2c2ab00-1c1b-4db3-a56a-a14505ab11f6Sitzung erneuern
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