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Ausschreibungsdetails Prüfleistungen für Blitzschutzsysteme in Bayern (Vergabenummer VOEK 430-25)
Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf "Teilnahme aktivieren" und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.
Mehr lesen Veröffentlichungsdatum:
03.09.2025
Abgabefrist Angebot:
20.10.2025 09:00
Geschäftszeichen:
VOEK 430-25
Vergabestelle:
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Verdingungsstelle
1. Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) a) Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle) Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Straße, Hausnummer: Ellerstraße 56
Postleitzahl (PLZ): 53119 Ort: Bonn Telefon: +49 30 31811559 E-Mail: verdingung@bundesimmobilien.de b) Zuschlag erteilende Stelle Wie
Hauptauftraggeber siehe a) 2. Angaben zum Verfahren a) Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung nach UVgO b) Vertragsart Liefer- / Dienstleistungsauftrag c) Geschäftszeichen VOEK 430-25 3.
Angaben zu Angeboten a) Form der Angebote
elektronisch
ohne elektronische Signatur (Textform)
mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b) Fristen Ablauf der Angebotsfrist 20.10.2025 - 09:00 Uhr Ablauf der Bindefrist 28.11.2025 c) Sprache Deutsch 4. Angaben zu Vergabeunterlagen a) Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen stehen
für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=799104 b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt c) Zuständige Stelle Hauptauftraggeber siehe 1.a) d) Anforderungsfrist 20.10.2025 - 09:00 Uhr 5. Angaben zur Leistung a) Art
und Umfang der Leistung Die Leistung beinhaltet die wiederkehrende Prüfung des Blitzschutzsystems gemäß DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3 / VDE 0185- 305-3 Beiblatt 3) der in der
Bestandsliste in Anlage C-02 der Vergabeunterlagen aufgeführten Wirtschaftseinheiten (WE) und deren dazugehörigen Gebäuden in der Direktion München (MC) (Bundesland Bayern). Die
Wirtschaftseinheiten werden vorwiegend als Verwaltungsdienstgebäude genutzt.
Die durchgeführten Prüfungen sind in einem Prüfprotokoll festzuhalten.
Die Prüfung des Blitzschutzsystems ist auf sichtbare Mängel, mechanische Festigkeit und Messungen, insbesondere:
- Übereinstimmung der Nutzungsart mit der Blitzschutzklasse (SK) und den vorhandenen zeichnerischen Unterlagen
- ordnungsgemäße Einbindung von evtl. Um- oder Abbauten in das Blitzschutzsystem und deren Berücksichtigung in den zeichnerischen Unterlagen
- Anordnung der Fangeinrichtungen (Masche, Stange oder Schutzkäfig) für effektiven Schutz des Gebäudes, inkl. etwaiger Dachaufbauten wie z.B. Schornsteine oder gebäudetechnische
Anlagen
- verwendetes Leitungsmaterial und Einhaltung der Mindestquerschnitte nach DIN EN 62305-3
- sichere Befestigung von Fang- und Ableiteinrichtungen sowie Einhaltung maximaler Abstände von Haltern oder Befestigungen
- ausreichende Anzahl der Ableitungen (Maschengröße)
- wenn möglich, Verlegungstiefe des Blitzschutzerders, evtl. auf Grundlage von Bauzeichnungen
- Einhaltung festgelegter oder hinzugekommener Näherungen
- evtl. vorhandener Überspannungsschutzgeräte auf Auslösung und richtiger Montage
- ausreichende Auflageflächen von Verbindungsstellen
- Korrosionsschutz hinsichtlich der Auswahl der Bauteile bei Verbindungen zu anderen Werkstoffen (Kupferdächer)
- korrosionsbedingte Querschnittsminderung
- Durchgangsmessungen aller Verbindungen und Anschlüsse von Fang- und Ableiteinrichtung, Erdungsanlage, Potentialausgleichsleitungen, Schirmungsmaßnahmen (Richtwert: < 1 Ω)
- Ausbreitungswiderstand und/oder spezifischer Erdungswiderstand der Erdungsanlage, auch von Einzelerdern und Teilringerdern
- Nachweis der Erdfühligkeit per Einzelmessung
- Überprüfung von Korrosionseinwirkungen durch punktuelle Aufgrabungen bestehender Erdungsanlagen ab einem Alter >10 Jahre
- Vergleich der Messergebnisse mit früheren Ergebnissen, Ermittlung der Ursache bei evtl. Abweichungen und anschließender Wiederholungsmessung
b) CPV-Codes Hauptteil (1):
Reparatur- und Wartungsdienste (50000000-5)
c) Ort der Leistungserbringung 95615 Marktredwitz, 90762 Fürth, 91083 Baiersdorf, 91058 Erlangen, 90768 Fürth, 91413 Neustadt an der Aisch, 95447 Bayreuth, 95030 Hof, 91322 Gräfenberg,
90513 Zirndorf, 95326 Kulmbach, 95119 Naila, 91257 Pegnitz, 95100 Selb, 92318 Neumarkt, 90461 Nürnberg, 91522 Ansbach, 91555 Feuchtwangen, 91541 Rothenburg, 91126 Schwabach, 91207 Lauf, 91154
Roth, 91757 Treuchtlingen, 91781 Weißenburg, 91564 Neuendettelsau etc.
6. Angaben zu Losen a) Anzahl, Größe und Art der Lose 1 Los: Prüfung des Blitzschutzsystems auf diversen bundeseigenen Liegenschaften im Bundesland Bayern
7. Zulassung von Nebenangeboten Nein 8. Bestimmungen über die Ausführungsfrist Der Vertrag tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet am 31.11.2029, 24:00 Uhr. (Vertragslaufzeit: 4
Jahre fest + 2 x 1 Jahr Verlängerungsoption). Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich automatisch 2 - Mal um jeweils 1 weiteres Jahr, sofern die AG der Fortsetzung des
Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit widerspricht. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 9 Monate, vor Ablauf der jeweiligen
Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens am 31.11.2031,
ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.
10. Wesentliche Zahlungsbedingungen Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11. Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen Bitte Bieterauskunft verlinken.
12. Zuschlagskriterien Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Leistungsverzeichnis gewertet. Gewichtung
Preis: 100%
13. Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft unterzeichnen eine Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung. 14.
Sonstige Angaben Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 09.10.2025 bei der
e-Vergabe-Plattform eingehen.
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Der AN hat folgenden Nachweis nach Aufforderung der Auftraggeberin vorzulegen: Nachweis über die Qualifikation als „Blitzschutzfachkraft“, welche den gesetzlichen Anforderungen,
Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. zur Durchführung der Arbeiten an Blitzschutzanlagen gem. DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) genügt (Urkunde als „VDE geprüfte Blitzschutzfachkraft“ oder
Urkunde als „VdS geprüfte Blitzschutzfachkraft“) auf gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin.
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Der AN hat folgende zusätzliche Erklärungen in der Bieterauskunft (Anlage B-03 der Vergabeunterlagen) vorzulegen:
1) Erklärung, dass die Durchführung der Prüfleistungen entsprechend den Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien sowie den Vorgaben des Herstellers durch Sachkundige erfolgt, die aufgrund
ihrer Ausbildung, ihrer Kenntnisse und ihrer durch praktische Tätigkeit gewonnenen Erfahrungen sicherstellen, dass Bewertung und Prüfung sachgerecht durchgeführt werden.
2) Erklärung, den Nachweis über die Qualifikation als „Blitzschutzfachkraft“, welche den gesetzlichen Anforderungen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. zur Durchführung der Arbeiten an
Blitzschutzanlagen gem. DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) genügt, einzureichen (Urkunde als „VDE geprüfte Blitzschutzfachkraft“ oder Urkunde als „VdS geprüfte
Blitzschutzfachkraft“).
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Für das Angebot ist das beigefügte Leistungsverzeichnis (Anlage B-02 der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Es ist zwingend erforderlich, dass das Leistungsverzeichnis ausgefüllt wird. Der
Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können.
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Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei
eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen. Wenn innerhalb der Angebotsfrist ein neues Angebot eingereicht wird, wird das erste
Angebot automatisch aus der Wertung genommen, so dass immer nur ein Angebot, und zwar das zeitlich zuletzt eingereichte Angebot, gewertet wird. Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist
zurückgezogen werden und werden dann nicht mehr gewertet.
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Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der
Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevoll-mächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen.
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Die Leistungen sind durch die Auftragnehmerin mit eigenen Beschäftigten auszuführen, soweit die Auftragneh-merin in ihrem Angebot nicht ausdrücklich den Einsatz von Unterauftragnehmern
vorsieht. Bei dem geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern muss der Bieter in seinem Angebot Art und Umfang sämtli-cher Teilleistungen, für deren Ausführung er sich anderer Unternehmen
bedienen will, benennen.
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Ein Bieter kann sich im Hinblick auf die geforderte Eignung der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur
Verfügung stehen werden. Die Vergabestelle prüft die Eignung und das Vorliegen von Ausschlussgründen des Unternehmens, dessen Res-sourcen in Anspruch genommen werden sollen. Eine Ersetzung
kann unter den Voraussetzungen des § 34 Abs. 2 UVgO verlangt werden. Nimmt der Bieter das andere Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftli-che und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, haften beide Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung im Umfang der Eignungsleihe.
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Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diese Unternehmen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der
Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen
der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 41 UVgO. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 42 Abs. 1 UVgO erfüllen, werden nicht gewertet.
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Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe-HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr. Ausschreibungsunterlagen einsehenPDFXML XVergabe GUID: edae484f-011a-448d-b974-42804731d906 Link zu dieser
Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=799104&cookieCheck
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