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Ausschreibungsdetails Winterdienst
Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf "Teilnahme aktivieren" und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.
1. Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) a) Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle) Name: Landtag Sachsen-Anhalt, Landtagsverwaltung, Vergabestelle Straße,
Hausnummer: Domplatz 6-9 Postleitzahl (PLZ): 39104 Ort: Magdeburg Telefon: +49 391 5601139 Telefax: +49 391 5601123 E-Mail: www.landtag.sachsen-anhalt.de b) Zuschlag
erteilende Stelle Wie Hauptauftraggeber siehe a) 2. Angaben zum Verfahren a) Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung nach UVgO b) Vertragsart Liefer- / Dienstleistungsauftrag c)
Geschäftszeichen VV25008 / 13-2436-1-3 3. Angaben zu Angeboten a) Form der Angebote
elektronisch
ohne elektronische Signatur (Textform)
mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b) Fristen Ablauf der Angebotsfrist 01.10.2025 - 09:00 Uhr Ablauf der Bindefrist 27.10.2025 4. Angaben zu Vergabeunterlagen a) Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen stehen für einen
uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=798145 b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt c) Zuständige Stelle Hauptauftraggeber siehe 1.a) d) Anforderungsfrist 01.10.2025 - 09:00 Uhr 5. Angaben zur Leistung a) Art
und Umfang der Leistung Zeitpunkt der Leistungsdurchführung, Leistungsumfang und Leistungsanforderungen: Die Beauftragung erfolgt ausschließlich telefonisch durch den Objektschutzdienst des
Landtages von Sachsen-Anhalt, welcher 24 Stunden am Tag besetzt ist. Nur nach Beauftragung durch den Objektschutzdienst darf die Leistung durch den Auftragnehmer erbracht werden. Der
Auftragnehmer ist nicht dazu berechtigt ohne Beauftragung einen Einsatz durchzuführen. Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer die Leistung spätestens eine Stunde nach der Beauftragung
aufgenommen hat. Bei einer Beauftragung in den Morgenstunden muss der Einsatz des Auftragnehmers bis spätestens 7:00 Uhr beendet und bis zu diesem Zeitpunkt muss die allgemeine
Verkehrssicherungspflicht durch den Auftragnehmer hergestellt sein. Die Beauftragung in den Morgenstunden erfolgt in der Regel telefonisch im Zeitraum zwischen 03:00 und 05:00 Uhr. Der
Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber nach Auftragserteilung eine Telefonnummer mit, unter der jederzeit eine zuständige Person des Auftragnehmers zur Beauftragung erreicht werden kann.
Der Auftrag umfasst die folgenden Leistungen:
a) Schneeberäumung, Streuen und Abstumpfen der Flächen: Der Auftragnehmer hat die in der Anlage aufgeführten Flächen nach Beauftragung vom Schnee zu beräumen, zu streuen und die Flächen
abzustumpfen. Die Streumengen sind der örtlichen Situation anzupassen. Grundsätzlich gilt, so wenig wie möglich aber so viel wie unbedingt notwendig. Die Streustoffe werden vom
Auftraggeber gemäß den Hinweisen für die Beschaffung von tauenden und abstumpfenden Streustoffen für den Winterdienst ohne Verrechnung zur Verfügung gestellt. Eine anderweitige
Verwendung der Streustoffe außerhalb der vereinbarten Flächen ist nicht gestattet. Zuwiderhandlungen führen zur Vertragsauflösung. Die Salzlagerstätten werden durch den Auftraggeber nach
Auftragserteilung bekannt gegeben und für den Auftragnehmer zugänglich gemacht. Die entnommenen Salzmengen sind seitens des Auftragnehmers unmittelbar zu dokumentieren und auf Verlagen des
Auftraggebers vorzulegen. Die Art und Weise der Dokumentation wird zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer nach Auftragserteilung abgestimmt. Zur Durchführung der Leistungen stellt der
Auftragnehmer die dafür notwendigen Gerätschaften (z.B. Schneeschieber, Besen, Schneefräse etc.) zur Verfügung. Die Gerätschaften sind in einem betriebs- und verkehrssicheren Zustand
vorzuhalten. Abstellmöglichkeiten beim Auftraggeber können nicht zur Verfügung gestellt werden. Der Auftragnehmer stellt das Personal zur Verfügung. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass
die zulässigen Arbeitszeiten gemäß dem geltenden Arbeitszeitgesetz eingehalten werden. Der Auftragnehmer gewährleistet ausreichende deutsche Sprachkenntnisse des eingesetzten Personal,
die mindestens der Sprachniveaustufe A2 (Höre und Sprechen) entsprechen. Das Personal des Auftragnehmers wird vor jeder Winterperiode durch den Auftraggeber neu eingewiesen.
b) Bereitschaftszeiten: Der Auftragnehmer hat sich an den Wochentagen Montag bis einschließlich Freitag jeweils im Zeitraum von 15:00 bis 07:00 Uhr für die Leistungserbringung bereit zu
halten. Der Auftragnehmer hat sich an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen jeweils im Zeitraum von 0 bis 24 Uhr für die Leistungserbringung bereit zu halten. Der Auftragnehmer ist
verpflichtet, während der Bereitschaftszeiten das Personal und die notwendigen Utensilien einsatzbereit zu halten. Sollte der Auftragnehmer aus Gründen, die der Auftragnehmer zu
verantworten hat, nicht einsatzfähig sein, hat der Auftragnehmer dies unverzüglich telefonisch und per Email dem Auftraggeber mitzuteilen. Die E-Mailadresse und Telefonnummer zur
Kontaktaufnahme wird dem Auftragnehmer nach Auftragserteilung mitgeteilt. In diesem Fall behält sich der Auftraggeber vor, die anteilige Nichtzahlung der Bereitschaftspauschale zu prüfen
und festzusetzen.
Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung: Der Auftragnehmer ist auf Grundlage der Hausordnung des Auftraggebers verpflichtet, die Bereitschaft seiner Mitarbeiter zur Durchführung
einer Zuverlässigkeitsüberprüfung durch das Landeskriminalamt vor Vertragsabschluss zu erklären, soweit das Angebot des Bieters in die nähere Auswahl kommt. Im Anschluss dieser
Überprüfung erhält der Mitarbeiter des Auftragnehmers einen entsprechenden Dienstleisterausweis, welcher dieser beim Betreten des Hauses vorzuzeigen und bei sich zu führen hat. Die genaue
Verfahrensweise der Zuverlässigkeitsüberprüfung wird mit dem Bieter, dessen Angebot in die nähere Auswahl kommt, abgestimmt. Der Auftragnehmer teilt die Namen des Personals,
einschließlich des Ersatzpersonals nach separater Aufforderung dem Auftraggeber schriftlich per E-Mail mit.
Bereitstellungspauschale: Für die Vorhaltung von Personal und Gerätschaften während der Bereitschaftszeiten erhält der Auftragnehmer pro Wintermonat eine Pauschale vergütet. Die Zahlung
der Pauschale erfolgt unabhängig der Witterungsbedingungen in den Wintermonaten. Der Betrag der Bereitstellungspauschale ist in der dafür vorgesehenen Position im Preisblatt
anzugeben.
Vergütung je Einsatzstunde: Zusätzlich zur Bereitstellungspauschale erhält der Auftragnehmer für die Durchführung der Schneeräumung, Streuen und Abstumpfen der Flächen eine Vergütung.
Der Preis für eine Einsatzstunde Schneeräumen, Streuen und Abstumpfen der Flächen gilt unabhängig von der Anzahl des eigesetzten Personals. Der Stundensatz ist an der dafür vorgesehenen
Position im Preisblatt anzugeben.
Zuschläge: Für die Leistungserbringung während der Nachtstunden, an Sonntagen und Feiertagen, wird seitens des Auftraggebers ein Zuschlag gezahlt. Die Höhe der Zuschläge für Arbeiten in
der Nacht und an Sonn- und Feiertagen sind ebenfalls an der vorgesehenen Position im Preisblatt anzugeben.
Leistungsabrechnung: Die Abrechnung der Leistung erfolgt nach Rechnungsstellung am Ende des jeweiligen abzurechnenden Monats. Die kleinste Abrechnungseinheit beträgt dabei 0,25 Stunden.Der
Auftragnehmer hat dem Auftraggeber mit der Rechnungsstellung einen Einsatznachweis vorzulegen. Die Form des Nachweises wird mit dem Auftragnehmer nach Auftragserteilung abgestimmt.
b) CPV-Codes Hauptteil (1):
Schneeräumung (90620000-9)
c) Ort der Leistungserbringung Leistungsorte sind die folgenden Flächen an den Dienstgebäuden des Auftraggebers:
- Domplatz 6-9, 39104 Magdeburg (Hauptgebäude)
o Gehwege rund um das Hauptgebäude
o Zugang Nordeingang
o Außenhof
- Domplatz 1a, 39104 Magdeburg
o Gehwege rund um das Gebäude
o Zugang zum Gebäude
o Rückseite des Gebäudes, da dort der Notausgang ist
Die genaue Darstellung der Flächen ist dem als Anlage beigefügten Luftbild zu entnehmen.
Nach Auftragserteilung und vor Durchführung der Leistung werden die Flächen zwischen
Auftragnehmer und Auftraggeber mittels Vor-Ort-Termin genau abgestimmt.
7. Zulassung von Nebenangeboten Nein 8. Bestimmungen über die Ausführungsfrist Der Vertrag beginnt am 10. November 2025. Der Vertrag hat eine Laufzeit von rund 36 Monaten und endet am 31.
Oktober 2028 automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Erfolgt der Vertragsabschluss aus vergaberechtlichen Gründen erst nach dem 10. November 2025, so beginnt die Vertragslaufzeit ab
dem tatsächlichen Vertragsbeginn und endet entsprechend zum oben genannten Zeitpunkt. Es wird erwartet, dass die nachfolgenden Leistungen ausschließlich in den Wintermonaten erbracht werden.
Unter Wintermonaten sind die Monate November, Dezember, Januar, Februar und März zu verstehen.
10. Wesentliche Zahlungsbedingungen Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11. Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen siehe Bewerbungsbedingungen
12. Zuschlagskriterien siehe Bewerbungsbedingungen Ausschreibungsunterlagen einsehenPDFXML XVergabe GUID: d5c1bb5a-2440-40d8-a1ae-4e8ffd7e4dc7 Link zu dieser
Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=798145&cookieCheck
Seitenfunktionen App-Session-Id: 09099dbb-059b-424d-9e6e-a5dcf5f39c88Sitzung erneuern
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