Markierungsarbeiten im Stadtgebiet Burg (Германия - Тендер #66357672) | ||
| ||
Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: e-Vergabe Номер конкурса: 66357672 Дата публикации: 19-08-2025 Источник тендера: e-Vergabe |
||
Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf "Teilnahme aktivieren" und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.
Veröffentlichungsdatum:19.08.2025
Abgabefrist Angebot:09.09.2025 11:00
Geschäftszeichen:60 21 21.412
Vergabestelle:Sachsen-Anhalt: Stadt Burg
Letzte Änderung:19.08.2025 13:47
Meine e-VergabeFormular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name: Stadt Burg Straße, Hausnummer: In der Alten Kaserne 2 Postleitzahl (PLZ): 39288 Ort: Burg Telefon: +49 3921 921544 Telefax: +49 3921 921600 E-Mail: beatrice.feyer@stadt-burg.de Internet-Adresse: b) Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“ Geschäftszeichen: 60 21 21.412 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Zugelassene AngebotsabgabeFehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
nachgefordert. o) Ablauf der Angebots- und der Bindefrist Ablauf der Angebotsfrist 09.09.2025 - 11:00 Uhr Ablauf der Bindefrist 30.09.2025 p) Angebote sind einzureichen elektronisch via q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr) r) Zuschlagskriteriennachfolgende Zuschlagskriterien
Preis (Siehe Vergabeunterlagen)
§ 8 Abs. 1 TVergG
(1) Die nach diesem Gesetz und nach den in § 1 Abs. 2 Satz 1 genannten Vergabe- und Vertragsordnungen verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem
nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen.
Nach § 11 Abs. 1 TVergG LSA gelten die gesetzlichen Mindestlöhne.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die e-Vergabe nutzt zum Speichern von Onlineaktivitäten und Informationen Sitzungs-IDs (auch Session-IDs genannt), die in der Regel in Cookies gespeichert werden. Diese sind erforderlich zur zusammenhängenden Kommunikation zwischen Webbrowser und Webserver. Durch Anklicken der Schaltfläche wird Ihre aktuelle Sitzung beendet, die Verbindungsdaten dieser Sitzung werden gelöscht und es wird eine neue Sitzung eröffnet. Alternativ wird Ihre Sitzung nach einstündiger Inaktivität automatisch beendet.