Bereitstellung eines Telekomunikationsanschluss zum Betrieb einer Interimsleitstelle für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld
(Германия - Тендер #66276784)
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bund.de Номер конкурса: 66276784 Дата публикации: 16-08-2025 Источник тендера: Bund.de
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aus der Bekanntmachung, wenn Sie:
eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einer Ausschreibung haben
oder die Vergabeunterlagen der Bekanntmachung abrufen möchten
EU-weit nach VgV Vorinformation Vorinformation Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken Vertragspartei
und Dienstleister: Offizielle Bezeichnung: Bereich Landrat/Vergabestelle Identifikationsnummer: keine vorhanden Internet-Adresse (URL): https://www.anhalt-bitterfeld.de Postanschrift: Am
Flugplatz 1 Postleitzahl / Ort: 06366 Köthen NUTS-3-Code: DEE05 Land: Deutschland Kontaktstelle: Bereich Landrat/Vergabestelle E-Mail: steffen.werner@anhalt-bitterfeld.de Telefon: +49
349660-1194 Fax: +49 349660-1193 Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung Federführendes
Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder
Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein Verfahren Zweck:
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Beschreibung: Voraussichtliches Datum der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Rahmen dieses Verfahrens: 14.08.2025 Interne Kennung:
B/VgV/ILS/38/26-25/we Titel: Bereitstellung eines Telekomunikationsanschluss zum Betrieb einer Interimsleitstelle für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld Beschreibung: Transparenzbekanntmachung im
Sinne des § 135 Abs. 3 GWB Die Zuschlagserteilung/Auftragserteilung bzw. der Vertragsabschluss erfolgt gemäß § 135 Abs. 3 GWB frühestens nach Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen,
gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160
Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt
ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der
Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag
auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist (gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV). Begründung: Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat zur Notrufabfrage, Alarmierung und
Nachrichtenübermittlung eine ständig besetzte Einsatzleitstelle einzurichten und zu unterhalten (§ 3 Absatz 1 Nr. 2 BrSchG). Zudem ist durch den Landkreis Anhalt-Bitterfeld eine
Rettungsdienstleitstelle als koordinierende Einsatzzentrale für den Rettungsdienst eines Rettungsdienstbereiches einzurichten. Sie ist zusammen mit der Einsatzleitstelle des Brandschutzes und
der Hilfeleistung als integrierte Leitstelle zu betreiben (§ 9 Absatz 1 RettDG LSA). Für die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung einer Integrierten Leitstelle ist es zwingend erforderlich
entsprechende Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) vorzuhalten und einzusetzen, welche den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Für den Betrieb einer notwendigen Interimsleitstelle der
ILS ABI wird temporär ein DeutschlandLAN Connect IP100 Anschluss als Telefonanschluss benötigt. Die Interimsleitstelle ist eine Zwischenlösung als Behelfsleitstelle bis zur Inbetriebnahme
des Neubau der ILS. Der Betrieb der Interimsleitstelle ist ab Quartal 1 2026 geplant. Ohne eine Bereitstellung des Kommunikationsanschlusses ist der Betrieb der Interimsleitstelle der ILS ABI
nicht möglich. Die deutsche Telekom ist Netzbetreiberin mit eigener Infrastruktur und stellt als einziges Unternehemen flächendeckend den Zugang zum öffentlichen Festnetz mit den
erforderlichen Qualitätsanforderungen für Notrufeinrichtungen sicher. Dies erfolgt in der Regel durch separate Callcenter, welche ausschließlich den BOS-Leitstellen als 24/7 Ansprechpartner
dienen, sobald Störungen im System auftreten. Im Falle von Störungen können Leitungen schnell und unkompliziert auf intakte Leitungen umgeroutet werden. Ferner bietet die Telekom
leistungsfähige Festverbindungen mit garantierten Latenzzeiten, Bandbreiten und Notstromversorgung. Die Telekom unterhält zudem ein eigenes Techniker-Netz, welches mit den speziellen
Anforderungen von BOS Behörden vertraut ist. Die Telekom hat als zugelassener Anbieter für sicherheitsrelevante Telekommunikation besondere Berechtigungen. Gemäß $11 TKG unterliegt die
Telekom der Pflicht als Betreiber eines öffentlich zugänglichen Telefonnetzes, verlässliche Kommunikation im Katastrophenfall sicherzustellen. Letztlich sind die Anschlüsse der Telekom
untrennbar mit der Netzinfrastruktur verbunden und es existiert kein anderer Anbieter, der die aufgeführten Eigenschaften vollständig in einem Angebot vereinen kann. Es ist beabsichtigt nach
Ablauf der Frist gem. § 135 Abs. 3 GWB den Auftrag an die Deutsche Telekom Business Solutions GmbH, Landgrabenweg 151, 53227 Bonn zu erteilen Art des Auftrags: Dienstleistungen Umfang der
Auftragsvergabe: Geschätzter Wert ohne MwSt. (in Euro): 16.046,00 EUR Hauptklassifizierung (CPV-Code): CPV-Code Hauptteil: 64210000-1 Ort, an dem die Beschaffung für das gesamte Verfahren
stattfinden soll: Postanschrift: R.-Schütze-Str. 6 Postleitzahl / Ort: 06749 Bitterfeld-Wolfen NUTS-3-Code: DEE05 Land: Deutschland Zusätzliche Informationen: Beschaffungsinformationen
(allgemein) Vergabeverfahren: Auftragsvergabeverfahren: Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots: Weitere Bedingungen zur Qualifizierung: Vorbehaltene Auftragsvergabe: Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von
Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die
soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein Anforderungen für die Ausführung des Auftrags: Reservierte
Vertragsdurchführung: Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein Organisation, die Angebote entgegennimmt: oben genannte Kontaktstelle Informationen zur
Einreichung: Auftragsunterlagen: Ad-hoc-Kommunikationskanal: Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt: oben genannte Kontaktstelle Überprüfung: Stelle für
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Identifikationsnummer: t:03455141536 Internet-Adresse (URL):
https://www.lvwa.sachsen-anhalt.de Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2 Postleitzahl / Ort: 06112 Halle (Saale) NUTS-3-Code: DEE02 Land: Deutschland E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Telefon: +49 3455141529 Fax.: +49 3455141115 Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt: Schlichtungsstelle: Beschaffungsinformationen (speziell) Vergabeverfahren: Beschreibung
der Beschaffung: Beschreibung: Es ist beabsichtigt über die Deutsche Telekom Business Solutions GmbH, Landgrabenweg 151, 53227 Bonn ein DeutschlandLAN Connect IP100 Anschluss zu beauftragen.
1. Bereitstellung Leistungsumfang: DeutschlandLAN Connect IP100 Erstanbindung 2. Überlassung Leistungsumfang: DeutschlandLAN Connect IP100 Erstanbindung Bereitstellung und Überlassung eines
hochperformanten Zuganges zum Internet-Backbone der Telekom. DeutschlandLAN Connect IP 100 ErstAnb Umfang der Auftragsvergabe: Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste,
kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein Erfüllungsort: Geschätzte Laufzeit: Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über
das öffentliche Beschaffungswesen: Ja Zusätzliche Informationen: Weitere Informationen
Bekanntmachung (HTML-Seite)
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