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Be­reit­stel­lung ei­nes Te­le­ko­mu­ni­ka­ti­ons­an­schluss zum Be­trieb ei­ner In­te­rims­lei­t­stel­le für den Land­kreis An­halt-Bit­ter­feld (Германия - Тендер #66276784)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Bund.de
Номер конкурса: 66276784
Дата публикации: 16-08-2025
Источник тендера:


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Регистрация
Kurzinfo Leistungen und Erzeugnisse
Dienstleistungen Ausschreibungsweite
EU-Ausschreibung Vergabeverfahren
Vergabeverordnung (VgV) Erfüllungsort
06749 Bitterfeld-Wolfen Sachsen-Anhalt
Karte anschauen CPV-Code
32412100, 32500000, 44142000, 44163100, 45314000, 51300000, 64210000, 72318000

Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Ausschreibungen, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Angebotsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus der Bekanntmachung, wenn Sie:

  • eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einer Ausschreibung haben
  • oder die Vergabeunterlagen der Bekanntmachung abrufen möchten
  • EU-weit nach VgV Vorinformation Vorinformation Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken Vertragspartei und Dienstleister: Offizielle Bezeichnung: Bereich Landrat/Vergabestelle Identifikationsnummer: keine vorhanden Internet-Adresse (URL): https://www.anhalt-bitterfeld.de Postanschrift: Am Flugplatz 1 Postleitzahl / Ort: 06366 Köthen NUTS-3-Code: DEE05 Land: Deutschland Kontaktstelle: Bereich Landrat/Vergabestelle E-Mail: steffen.werner@anhalt-bitterfeld.de Telefon: +49 349660-1194 Fax: +49 349660-1193 Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein Verfahren Zweck: Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Beschreibung: Voraussichtliches Datum der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Rahmen dieses Verfahrens: 14.08.2025 Interne Kennung: B/VgV/ILS/38/26-25/we Titel: Bereitstellung eines Telekomunikationsanschluss zum Betrieb einer Interimsleitstelle für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld Beschreibung: Transparenzbekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB Die Zuschlagserteilung/Auftragserteilung bzw. der Vertragsabschluss erfolgt gemäß § 135 Abs. 3 GWB frühestens nach Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist (gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV). Begründung: Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat zur Notrufabfrage, Alarmierung und Nachrichtenübermittlung eine ständig besetzte Einsatzleitstelle einzurichten und zu unterhalten (§ 3 Absatz 1 Nr. 2 BrSchG). Zudem ist durch den Landkreis Anhalt-Bitterfeld eine Rettungsdienstleitstelle als koordinierende Einsatzzentrale für den Rettungsdienst eines Rettungsdienstbereiches einzurichten. Sie ist zusammen mit der Einsatzleitstelle des Brandschutzes und der Hilfeleistung als integrierte Leitstelle zu betreiben (§ 9 Absatz 1 RettDG LSA). Für die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung einer Integrierten Leitstelle ist es zwingend erforderlich entsprechende Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) vorzuhalten und einzusetzen, welche den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Für den Betrieb einer notwendigen Interimsleitstelle der ILS ABI wird temporär ein DeutschlandLAN Connect IP100 Anschluss als Telefonanschluss benötigt. Die Interimsleitstelle ist eine Zwischenlösung als Behelfsleitstelle bis zur Inbetriebnahme des Neubau der ILS. Der Betrieb der Interimsleitstelle ist ab Quartal 1 2026 geplant. Ohne eine Bereitstellung des Kommunikationsanschlusses ist der Betrieb der Interimsleitstelle der ILS ABI nicht möglich. Die deutsche Telekom ist Netzbetreiberin mit eigener Infrastruktur und stellt als einziges Unternehemen flächendeckend den Zugang zum öffentlichen Festnetz mit den erforderlichen Qualitätsanforderungen für Notrufeinrichtungen sicher. Dies erfolgt in der Regel durch separate Callcenter, welche ausschließlich den BOS-Leitstellen als 24/7 Ansprechpartner dienen, sobald Störungen im System auftreten. Im Falle von Störungen können Leitungen schnell und unkompliziert auf intakte Leitungen umgeroutet werden. Ferner bietet die Telekom leistungsfähige Festverbindungen mit garantierten Latenzzeiten, Bandbreiten und Notstromversorgung. Die Telekom unterhält zudem ein eigenes Techniker-Netz, welches mit den speziellen Anforderungen von BOS Behörden vertraut ist. Die Telekom hat als zugelassener Anbieter für sicherheitsrelevante Telekommunikation besondere Berechtigungen. Gemäß $11 TKG unterliegt die Telekom der Pflicht als Betreiber eines öffentlich zugänglichen Telefonnetzes, verlässliche Kommunikation im Katastrophenfall sicherzustellen. Letztlich sind die Anschlüsse der Telekom untrennbar mit der Netzinfrastruktur verbunden und es existiert kein anderer Anbieter, der die aufgeführten Eigenschaften vollständig in einem Angebot vereinen kann. Es ist beabsichtigt nach Ablauf der Frist gem. § 135 Abs. 3 GWB den Auftrag an die Deutsche Telekom Business Solutions GmbH, Landgrabenweg 151, 53227 Bonn zu erteilen Art des Auftrags: Dienstleistungen Umfang der Auftragsvergabe: Geschätzter Wert ohne MwSt. (in Euro): 16.046,00 EUR Hauptklassifizierung (CPV-Code): CPV-Code Hauptteil: 64210000-1 Ort, an dem die Beschaffung für das gesamte Verfahren stattfinden soll: Postanschrift: R.-Schütze-Str. 6 Postleitzahl / Ort: 06749 Bitterfeld-Wolfen NUTS-3-Code: DEE05 Land: Deutschland Zusätzliche Informationen: Beschaffungsinformationen (allgemein) Vergabeverfahren: Auftragsvergabeverfahren: Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Bedingungen für die Einreichung eines Angebots: Weitere Bedingungen zur Qualifizierung: Vorbehaltene Auftragsvergabe: Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein Anforderungen für die Ausführung des Auftrags: Reservierte Vertragsdurchführung: Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein Organisation, die Angebote entgegennimmt: oben genannte Kontaktstelle Informationen zur Einreichung: Auftragsunterlagen: Ad-hoc-Kommunikationskanal: Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt: oben genannte Kontaktstelle Überprüfung: Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Identifikationsnummer: t:03455141536 Internet-Adresse (URL): https://www.lvwa.sachsen-anhalt.de Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2 Postleitzahl / Ort: 06112 Halle (Saale) NUTS-3-Code: DEE02 Land: Deutschland E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de Telefon: +49 3455141529 Fax.: +49 3455141115 Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt: Schlichtungsstelle: Beschaffungsinformationen (speziell) Vergabeverfahren: Beschreibung der Beschaffung: Beschreibung: Es ist beabsichtigt über die Deutsche Telekom Business Solutions GmbH, Landgrabenweg 151, 53227 Bonn ein DeutschlandLAN Connect IP100 Anschluss zu beauftragen. 1. Bereitstellung Leistungsumfang: DeutschlandLAN Connect IP100 Erstanbindung 2. Überlassung Leistungsumfang: DeutschlandLAN Connect IP100 Erstanbindung Bereitstellung und Überlassung eines hochperformanten Zuganges zum Internet-Backbone der Telekom. DeutschlandLAN Connect IP 100 ErstAnb Umfang der Auftragsvergabe: Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein Erfüllungsort: Geschätzte Laufzeit: Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja Zusätzliche Informationen: Weitere Informationen
  • Bekanntmachung (HTML-Seite)
  • Mehr Informationen
  • Kartenansicht Ver­kehrs­si­che­rung bei Kö­nigs­teinq
  • Rs­h­men­ver­trag Am­peln und Schil­der
  • RV Mul­chen, Schnei­den, Rei­ni­gen von Wald­we­gen & Re­gu­lie­rung von Grä­ben so­wie Rei­ni­gung von Durch­läs­sen in der Na­tio­nal­park- und Forst­ver­wal­tung Säch­si­sche Schweiz
  • San._Erw._Schwimm­hal­le - Si­Ge­Ko
  • Rah­men­ver­trag für Ent­wick­lungs­um­ge­bun­gen Jet­Brains
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