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Ausschreibungsdetails Desktop REM für die University of Namibia (UNAM) in Windhoek, Namibia
Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf "Teilnahme aktivieren" und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.
Ausschreibungsunterlagen einsehen 1 Beschaffer 1.1 Beschaffer Offizielle
Bezeichnung: Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) Art des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlere und untere Bundesbehörde, die den niedrigen Schwellenwert
anwenden gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung 2 Verfahren 2.1 Verfahren Titel: Desktop REM für die
University of Namibia (UNAM) in Windhoek, Namibia Beschreibung: Lieferung eines Desktop REM an die University of Namibia (UNAM) in Windhoek, Namibia Kennung des
Verfahrens: 44aea92f-b654-4719-b1cf-8c6c7c2e2649 Interne Kennung: 21 / 25 Verfahrensart: Offenes Verfahren Beschleunigtes Verfahren: nein 2.1.1 Zweck Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode (cpv): 38511100 Rasterelektronenmikroskope 2.1.2 Erfüllungsort Land: Namibia Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: University of Namibia (UNAM) in
Windhoek 2.1.4 Allgemeine Informationen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv - 2.1.6 Ausschlussgründe Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Rein nationale
Ausschlussgründe: 5 Los 5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000 Titel: Desktop REM für die University of Namibia (UNAM) in Windhoek, Namibia Beschreibung: Lieferung eines Desktop REM
an die University of Namibia (UNAM) in Windhoek, Namibia Interne Kennung: 21 / 25 5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode (cpv): 38511100 Rasterelektronenmikroskope 5.1.2 Erfüllungsort Land: Namibia Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: University of Namibia (UNAM) in
Windhoek 5.1.3 Geschätzte Dauer Sonstige Angaben zur Dauer: Unbekannt 5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht
aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste,
kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein 5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung 5.1.9 Eignungskriterien Quellen der
Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen Beschreibung: Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 3 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie
Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
•Beschreibung der ausgeführten Leistung
•Wert des Auftrags (netto)
•Zeitraum der Leistungserbringung
•Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
•Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung – gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
•Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
oLieferung eines Elektronenmikroskops
•Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
Für die Referenzen ist das Formular „Eigenerklärung Unternehmensreferenz“ zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach.
Es sind nur 3 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere als bedingungsgemäß betrachtete Referenzen einzureichen. Beachten Sie, dass das Austauschen einer fehlerhaften Referenz
durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist.
Auf die Möglichkeit, Referenzen von benannten Unterauftragnehmern im Rahmen der Eignungsleihe beizubringen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits verbindend
verpflichtet haben, wird ausdrücklich hingewiesen.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im Angebot der Vergabestelle mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern
und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei
einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. „>100.000 €“ oder „zwischen 100.000 und 200.000 €“).
Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte an, welche
technischen Fachkräfte oder technische Stellen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. Gehen
Sie hierbei insbesondere darauf ein, wie Sie einen vor Ort-Service innerhalb von 24 Stunden am Aufstellort des Gerätes (University of Namibia (UNAM) in Windhoek, Namibia) gewährleisten
können. Übersenden Sie hierzu bitte eine selbsterstellte Eigenerklärung. 5.1.11 Auftragsunterlagen Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch Internetadresse der
Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=794403 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische
Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=794403 Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Nebenangebote: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der
Angebote: 12/09/2025 11:00 Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 7 Woche Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Die Nachforderung von
Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Angaben, die gem. § 56 VgV nachgefordert werden dürfen Auftragsbedingungen: Die
Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch
geleistet: ja 5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16 Weitere
Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben
einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens
bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag
auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf
erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist
zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht
an.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn, Telefon: +49 (0)228 / 94 99-421, -561, -578, Fax:
+49 (0)228 / 94 99-163, zu richten. 8 Organisationen 8.1 ORG-0000 Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) Identifikationsnummer: Leitweg-ID
991-06480-14 Ort: Berlin Postleitzahl: 12205 NUTS-3-Code: Berlin (DE300) Land: Deutschland E-Mail: beschaffung@bam.de Telefon: 000 Rollen dieser Organisation: Beschaffer
Überprüfungsstelle Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3d210c25-dc7c-4698-94f0-441f16f6777b - 01 Formulartyp: Wettbewerb Art der
Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/08/2025 14:16 Sprachen, in denen diese Bekanntmachung
offiziell verfügbar ist: Deutsch Ausschreibungsunterlagen einsehenPDFXML XVergabe GUID: 44aea92f-b654-4719-b1cf-8c6c7c2e2649 Link zu
dieser Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=794403&cookieCheck
Seitenfunktionen App-Session-Id: b181276f-0b0f-42e9-adb0-a662763c5d3aSitzung erneuern
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