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Rahmenvereinbarung über Dienstleistung für KI - ITZBund (Германия - Тендер #65806466)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: e-Vergabe
Номер конкурса: 65806466
Дата публикации: 29-07-2025
Источник тендера:


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Ausschreibungsdetails Rahmenvereinbarung über Dienstleistung für KI - ITZBund

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf "Teilnahme aktivieren" und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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29.07.2025

Abgabefrist Angebot:

28.08.2025 12:00

Geschäftszeichen:

Z42-2025-0091 Los 2

Vergabestelle:

Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)

Letzte Änderung:

29.07.2025 04:45

Meine e-Vergabe
  • Teilnahme aktivieren
  • Ausschreibungsunterlagen einsehen 1 Beschaffer 1.1 Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) Art des öffentlichen Auftraggebers: Anstalten des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung 2 Verfahren 2.1 Verfahren Titel: Rahmenvereinbarung über Dienstleistung für KI - ITZBund Beschreibung: Gegenstand des Verfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die externe Unterstützung im Bereich KI Kennung des Verfahrens: f6970530-1ec8-4ad8-824a-20542406c44b Interne Kennung: Z42-2025-0091 Los 2 Verfahrensart: Offenes Verfahren Beschleunigtes Verfahren: nein 2.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Hauptklassifizierungscode (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 2.1.2 Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 2.1.4 Allgemeine Informationen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv -  2.1.6 Ausschlussgründe Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren:
    Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
    Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
    jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
    einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das
    Vermögen des Unternehmens ein der Insolvenz vergleichbares
    Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung
    eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist
    (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 3, 4 GWB) Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat
    - nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) (§123 Abs. 1 Nr. 6 GWB),
    - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung) (§123 Abs. 1 Nr. 7 GWB),
    - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) (§123 Abs. 1 Nr. 8 GWB),
    - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§123 Abs. 1 Nr. 9 GWB). Bildung krimineller Vereinigungen: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat
    - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (§123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 und 3 GWB). Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
    der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
    das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 GWB). Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat
    - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB),
    - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (§ 123 Abs. 1 Nr. 3). Betrug oder Subventionsbetrug: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat
    - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB),
    - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB). Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat
    den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB). Zahlungsunfähigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 GWB). Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3 GWB). Insolvenz: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 GWB). Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
    - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder
    - das Unternehmen
    a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
    b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
    c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB). Interessenkonflikt: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB). Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB). Schwere Verfehlung: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB). Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
    1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
    2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 3, Nr. 2 GWB). Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat (§124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 5 GWB). Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
    1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
    2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1 und 2, Nr. 2 GWB). Bildung terroristischer Vereinigungen: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach
    - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) (§123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB). 5 Los 5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000 Titel: Rahmenvereinbarung über Dienstleistung für KI - ITZBund Beschreibung: Die moneteäre Höchstmenge für die zu erbringende Dienstleistung beträgt 133.365.000,00 € Euro (netto) Interne Kennung: LOT-0000 5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Hauptklassifizierungscode (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung Optionen: Beschreibung der Optionen: Der Rahmenvertrag wird für eine Laufzeit von zwei (2) Jahren
    geschlossen. Der Auftraggeber erhält die Option, den Vertrag
    oder Teile davon zwei Mal um jeweils ein Jahr zu verlängern.
    Die maximale Laufzeit des Rahmenvertrags (inklusive aller
    Verlängerungen) beträgt 48 Monate. 5.1.3 Geschätzte Dauer Laufzeit: 24 Monat 5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja 5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Art der strategischen Beschaffung: Erfüllung sozialer Zielsetzungen Beschreibung: Verpflichtungserklärung soziale Nachhaltigkeit Gefördertes soziales Ziel: Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) entlang der globalen Wertschöpfungskette 5.1.9 Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: EA 7
    Unternehmensbezogene Referenzprojekte
    Reichen Sie bitte mittels der Anlage "Unternehmensreferenzbogen_Los 2" eine Liste mit mindestens 3 geeigneten unternehmensbezogenen Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung (KI-Plattform-Leistungen) ein. Stellen Sie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens für den Auftragsgegenstand anhand der Referenzen dar.
    Nutzen Sie die Anlage "Unternehmensreferenzbogen_Los 2", soweit erforderlich, bitte mehrfach.
    Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden ist im Dokument "Unternehmensreferenzbogen_Los 2" im Feld "Einreichendes Unternehmen" der Leistungserbringer der Referenz, d.h. das betroffene Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. das eignungsverleihende Unternehmen, anzugeben.
    Zu den Referenzen sind jeweils insbesondere folgende Angaben zu machen:
    • Beschreibung der ausgeführten Leistungen (KI-Plattform-Leistungen),
    • Wert des Auftrages in Euro (netto), bezogen auf den maßgeblichen Referenzeitraum (innerhalb von 3 Jahre nvor Ende der Angebotsfrist),
    • Zeitraum der Leistungserbringung,
    • Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber/Kunden der Referenz (Referenzgeber) mit Anschrift und Kontaktdaten.
    Darüber hinaus gelten jeweils die folgenden Mindestanforderungen an die benannten Referenzen:

    a) Der Auftragsgegenstand umfasst Leistungen im Bereich KI-Plattform-Leistungen.

    b) Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der EU-Auftragsbekanntmachung);

    c) Das jeweilige Projekt hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten in dem maßgeblichen Referenzzeitraum (innerhalb von 3 Jahren vor Ende der Angebotsfrist), etwaige Projektunterbrechungen zählen nicht zur Mindestlaufzeit;

    d) Das Auftragsvolumen des jeweiligen Referenzprojektes für den Bereich KI-Plattform-Leistungen entspricht mindestens 2.000.000 EUR (netto) für den Zeitraum der Mindestlaufzeit von 12 Monaten.

    Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
    Kann ein Bieter nicht mindestens drei (3) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte angeben, die die aufgestellten Anforderungen erfüllen, führt das zum Ausschluss des Angebots.
    Bei Bietergemeinschaften sind in Summe mindestens drei (3) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte anzugeben; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem Referenzprojekt welches Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
    Es sind nur 3 Referenzen gefordert. Die Bieter können weitere Referenzen benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Vergabestelle des ITZBund, eine Liste von weiteren geeigneten Referenzen einzureichen.
    Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten Beschreibung: EA 8
    Anzahl der technischen Fachkräfte:
    Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte_Los 2" die Anzahl von technischen Fachkräften an, welche die vorhandenen Personen für die geforderten Rollen vor der EU-Auftragsbekanntmachung belegt.

    • Für die Rolle Betriebsarchitekt - KI-Plattform Engineer wird folgende Mindestzahl gefordert: 5
    • Für die Rolle Integration Architekt - KI Plattform Engineer wird folgende Mindestzahl gefordert: 5
    • Für die Rolle KI-Plattform Engineer - SRE (Infrastruktur/Anwendungen) wird folgende Mindestzahl gefordert: 10
    • Für die Rolle DevOps wird folgende Mindestzahl gefordert: 10
    • Für die Rolle MLOps-Engineer wird folgende Mindestzahl gefordert: 10

    Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage "Umsätze und Anzahl der Fachkräfte_Los 2" ein.
    Bei der Abgabe eines Angebots auf beide Lose dürfen die in einem Los angegebenen Fachkräfte nicht personenidentisch sein, mit den in dem anderen Los angegebenen Fachkräfte (keine Personalunion).
    Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Zahlen der technischen Fachkräfte der jeweiligen Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert. Bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist die Anlage "Umsätze und Anzahl der Fachkräfte_Los 2" von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft für jedes Mitglieder der Bietergemeinschaft ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
    Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, reicht jedes eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte Anlage "Umsätze und Anzahl der Fachkräfte_Los 2" ein. Es gilt dann die Anzahl der technischen Fachkräfte des jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmens. Sie haben hierfür für jedes eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte Anlage "Umsätze und Anzahl der Fachkräfte_Los 2" ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz Beschreibung: EA 6
    Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeits-bereich des Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben. Der gefor-derte Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags pro Geschäftsjahr beträgt 150.000.000,00 EUR (netto).
    Sie haben die ausgefüllte Anlage "Umsätze und Anzahl der Fachkräfte_Los 2", welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor EU-Auftragsbekanntmachung belegt mit dem Angebot einzureichen.
    Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Umsätze der jeweiligen Mitglieder der Bietergemein-schaft addiert. Bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist die Anlage "Umsätze und Anzahl der Fachkräfte_Los 2" von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft für jedes Mitglieder der Bietergemeinschaft ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
    Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, ist der o. g. Mindestjahresumsatz für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vom eignungsver-leihenden Unternehmen anzugeben. Sie haben hierfür für jedes eignungsverleihendes Unternehmen die ausgefüllte Anlage "Umsätze und Anzahl der Fachkräfte_Los 2" ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
    Wird auf beide Lose geboten, müssen die Mindestumsätze kumulativ für beide Lose erfüllt werden 5.1.10 Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Der für die Bewertung des Angebotes zu berücksichtigende
    Gesamtangebotspreis ergibt sich aus der durch den Bieter
    vorgenommenen Aufstellung aller Preise ggf. inklusive eines
    Skontos in der Anlage über die E-Vergabe-Plattform -
    Leistungsverzeichnis (Kostenaufstellung).

    Der konkrete Gesamtangebotspreis zur Ermittlung des
    wirtschaftlichsten Angebotes ist der Gesamtpreis (brutto), der
    dem Leistungsverzeichnis des Angebotes zu entnehmen ist. Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100 5.1.11 Auftragsunterlagen Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=790482 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=790482 Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Nebenangebote: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 28/08/2025 12:00 Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tag Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Der AG behält sich vor, die fehlende Erklärungen und
    Nachweise soweit gesetzlich zulässig bis zum Ablauf einer zu
    bestimmenden Nachfrist nachzufordern, ist hierzu jedoch nicht
    verpflichtet Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Datum der Angebotsöffnung: 28/08/2025 12:00 Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

    Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

    Der Antrag ist unzulässig, soweit
    1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

    2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

    3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

    4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

    Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1 Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein 5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) 8 Organisationen 8.1 ORG-7001 Offizielle Bezeichnung: Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) Identifikationsnummer: t:022894990 Postanschrift: Bernkasteler Straße 8   Ort: Bonn Postleitzahl: 53175 NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Kontaktstelle: Arbeitsbereich Z 42 - Förmliche Vergabeverfahren E-Mail: vergaben@itzbund.de Telefon: +49 228-99680-0 Fax: +49 228-99680-186200 Internet-Adresse: https://www.itzbund.de Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt 8.1 ORG-7004 Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes Identifikationsnummer: t:022894990 Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16   Ort: Bonn Postleitzahl: 53113 NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Telefon: +49 2289499-0 Fax: +49 2289499-163 Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle 11 Informationen zur Bekanntmachung 11.1 Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 24445ac0-5946-4487-8571-933f4b1e3e6e - 01 Formulartyp: Wettbewerb Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/07/2025 12:21 Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch  11.2 Informationen zur Veröffentlichung Ausschreibungsunterlagen einsehen PDF XML XVergabe GUID: f6970530-1ec8-4ad8-824a-20542406c44b Link zu dieser Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=790482&cookieCheck Seitenfunktionen App-Session-Id: 100b86ff-06f4-447d-b1f8-03d1aac43779 Sitzung erneuern

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