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Ausschreibungsdetails Technische Unterstützung bei der Datenberichterstattung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2025/2026
Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf "Teilnahme aktivieren" und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.
1. Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) a) Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle) Name: Umweltbundesamt, Referat Z 1.5, Zentrale Vergabestelle Straße, Hausnummer:
Wörlitzer Platz 1 Postleitzahl (PLZ): 06844 Ort: Dessau-Roßlau E-Mail: carolin.walther@uba.de b) Zuschlag erteilende Stelle Wie Hauptauftraggeber
siehe a) 2. Angaben zum Verfahren a) Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung nach UVgO b) Vertragsart Liefer- / Dienstleistungsauftrag c) Geschäftszeichen Projekt 202364, Az 60 430/00023 3.
Angaben zu Angeboten a) Form der Angebote
elektronisch
ohne elektronische Signatur (Textform)
mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b) Fristen Ablauf der Angebotsfrist 25.08.2025 - 14:00 Uhr Ablauf der Bindefrist 26.09.2025 c) Sprache Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr) 4. Angaben zu Vergabeunterlagen
a) Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=787524 b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt c) Zuständige Stelle Hauptauftraggeber siehe 1.a) d) Anforderungsfrist 25.08.2025 - 14:00 Uhr 5. Angaben zur Leistung a) Art
und Umfang der Leistung Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen
geregelt werden. Zudem ist eine Zusammenfassung jedes Aktionsplans der Europäischen Kommission zu berichten.
Mit der Verordnung (EU) 2019/1010 wurde die Europäische Kommission ermächtigt, Durchführungsrechtsakte zu erlassen, um eine obligatorische elektronische Datenablage für die
Berichterstattung einzuführen. Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1967 wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2022 das Verfahren der Datenberichterstattung grundlegend neu geregelt. Die
Europäische Umweltagentur hat mit dem Reportnet 3 eine entsprechende Datenablage eingerichtet, die umfangreiche Vorgaben zu Inhalten und Formaten der Datenberichterstattung beinhaltet. Dies
betrifft auch die Berichterstattung zur Lärmaktionsplanung 2024.
In Deutschland werden Lärmaktionspläne von den Gemeinden oder den nach Landesrecht zuständigen Behörden sowie dem Eisenbahn-Bundesamt erstellt und dem Umweltbundesamt im Rahmen der
Datenberichterstattung übermittelt. Das Umweltbundesamt ist gemäß § 47d BImSchGm benannte Stelle und für die technische Berichterstattung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie gegenüber
der Europäischen Umweltagentur zuständig.
Im Rahmen dieses Vorhabens soll eine umfassende technische Unterstützung bei der Analyse der Datenberichterstattung zur Lärmaktionsplanung 2024 sowie bei der Vorbereitung der
Berichterstattung für die Lärmaktionsplanung 2029 erfolgen.
Ziel ist es, die an das Umweltbundesamt übermittelten Berichtsdaten systematisch auszuwerten, um Erkenntnisse zur Qualität, Vollständigkeit und Konsistenz der Meldungen zu gewinnen. Darauf
aufbauend sollen Vorschläge zur Weiterentwicklung des Berichterstattungswesens erarbeitet werden.
Die Analyse umfasst sowohl die eigentlichen Lärmaktionspläne als auch Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete. Dabei sind insbesondere folgende Berichtselemente zu berücksichtigen:
- Zuständige Behörden
- Lärmaktionspläne
- Ruhige Gebiete.
Das Vorhaben soll dazu beitragen, die Effizienz und Aussagekraft der Berichterstattung zu optimieren und eine fundierte Grundlage für die zukünftige Lärmaktionsplanung zu schaffen.
Die näheren fachlichen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
c) Ort der Leistungserbringung Dessau-Roßlau
6. Angaben zu Losen a) Anzahl, Größe und Art der Lose Die Gesamtleistung bildet ein Los.
b) Angebote für Lose Angebote sind möglich für nur ein Los 7. Zulassung von Nebenangeboten Nein 8. Bestimmungen über die Ausführungsfrist Das Projekt beginnt unmittelbar nach
Zuschlagserteilung und endet zum 30.09.2026.
10. Wesentliche Zahlungsbedingungen Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B).
11. Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen - Fundierte Kenntnisse im Bereich der Lärmaktionsplanung gemäß der
EU-Umgebungslärmrichtlinie sowie in der Geodatenverarbeitung - nachzuweisen durch Kurzinformationen zu fünf relevanten Projekten, Arbeitsschwerpunkten oder Veröffentlichungen (nicht älter
als 5 Jahre)
Ferner ist die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zu unterzeichen und dem Angebot beizufügen.
12. Zuschlagskriterien Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die für eine entsprechende Wertung relevanten Kriterien sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Bei
der Wertung der Preise wird auf die Brutto-Angebotssummen abgestellt.
13. Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss Bietergemeinschaften sind zugelassen. § 4 Nr. 4 VOL/B bleibt unberührt. Bietergemeinschaften werden nur
berücksichtigt, wenn sie mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern eigenhändig unterschriebene bzw. mit einer von der e-Vergabe unterstützten elektronischen Signatur versehene
Erklärung abgeben, - in der die einzelnen Mitglieder genannt sind - in der ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt ist -
in der sich die Mitglieder für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. 14. Sonstige Angaben Für die o. g.
Ausschreibung ist die Abgabe eines Angebotes in elektronischer Form über die e-Vergabeplattform des Bundes (Textform nach §126b BGB) zugelassen. Wenn Sie die Teilnahme an der Ausschreibung
über den Angebotsassistenten der e-Vergabe beantragen, werden Sie über etwaige Änderungen der Unterlagen aktiv informiert und können Bieterfragen zur Ausschreibung stellen bzw. die
Antworten hierzu automatisch erhalten. Über die e-Vergabe können Sie Vergabeverfahren vollständig elektronisch abwickeln.
Wie Sie sich an der e-Vergabe registrieren und am elektronischen Verfahren teilnehmen können, erfahren Sie unter https://www.evergabe-online.info/. Ausschreibungsunterlagen einsehenPDFXML XVergabe GUID: 725363db-4e65-4303-bd7f-0235e2e09b63 Link zu
dieser Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=787524&cookieCheck
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