Доступ к полной информации по данной закупке закрыт. Зарегистрируйтесь для получения бесплатных рассылок по новым тендерам и просмотра дополнительной информации. .
Регистрация
1. Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) a) Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle) Name: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Straße, Hausnummer:
Editharing 40 Postleitzahl (PLZ): 39108 Ort: Magdeburg Telefon: +49 391 5671372 E-Mail: eler-vb.mf@sachsen-anhalt.de Internet-Adresse: https://mf.sachsen-anhalt.de/ministerium-der-finanzen b) Zuschlag erteilende Stelle Wie Hauptauftraggeber siehe a) 2.
Angaben zum Verfahren a) Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung nach UVgO b) Vertragsart Liefer- / Dienstleistungsauftrag c) Geschäftszeichen GS 130 ÖA 012025 3. Angaben zu Angeboten a) Form
der Angebote
elektronisch
ohne elektronische Signatur (Textform)
b) Fristen Ablauf der Angebotsfrist 14.08.2025 - 12:00 Uhr Ablauf der Bindefrist 31.10.2025 4. Angaben zu Vergabeunterlagen a) Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen stehen für einen
uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=787190 b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt c) Zuständige Stelle Name: Finanzamt Magdeburg Straße, Hausnummer: Tessenowstraße 10 Postleitzahl (PLZ): 39114 Ort:
Magdeburg Telefon: +49 391 8851650 Telefax: +49 391 8851000 E-Mail: Vergabestelle.FA-MD@sachsen-anhalt.de Internet-Adresse: https://Finanzamt.sachsen-anhalt.de/waehlen-sie-ihr-Finanzamt/Finanzamt-magdeburg/ d)
Anforderungsfrist 14.08.2025 - 12:00 Uhr 5. Angaben zur Leistung a) Art und Umfang der Leistung Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Herstellung und Lieferung von
EUErläuterungstafeln an die entsprechenden Auslieferungsstellen der Begünstigten.
Die Begünstigten müssen von aus dem ELER finanzierten Interventionen, ausgenommen flächen- und tierbezogene Interventionen, die aus dem GAP-Strategieplan erhaltene Unterstützung
bestätigen und sichtbar machen, um die Öffentlichkeit über die europäische Förderung zu informieren.
Für die folgende aus dem ELER finanzierten Interventionen sind die Begünstigen verpflichtet langlebige EU-Erläuterungstafeln anzubringen:
- Vorhaben mit einem Investitionsvolumen ab 50.000 Euro
- Sämtlichen EIP-Vorhaben
- Basisdienstleistungen, Infrastrukturmaßnahmen und LEADER-Vorhaben mit einer
Gesamtzuwendung von über 10.000 Euro
Kontinuierlich über das Vertragsjahr verteilt, beläuft sich die geschätzte Abnahmemenge auf durchschnittlich 500 DIN A3 und 50 DIN A2 EUErläuterungstafeln.
Eine jährliche Mindestabnahmemenge wird vertraglich nicht vereinbart.
Für die zu erbringenden rahmenvertragliche Leistungen wurde eine Kenngröße in Höhe von 150.000,00 EUR über den gesamten Vertragszeitraum (vgl. max. 31.12.2029) eingeplant.
Der detaillierte Leistungsumfang ergibt sich ab der Ziffer 5. der Leistungsbeschreibung.
b) CPV-Codes Hauptteil (1):
Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse (22000000-0)
c) Ort der Leistungserbringung Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt, Editharing 40, 39108
Magdeburg
7. Zulassung von Nebenangeboten Nein 8. Bestimmungen über die Ausführungsfrist Vertragslaufzeit: ab Zuschlag bis zum 31.12.2027
Im Anschluss bestehen zwei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt
- bis zum 30.06.2027 für das Optionsjahr 2028 und
- bis zum 30.06.2028 für das Optionsjahr 2029
die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
Sofern die Auftragswertgrenze von in Höhe von 150.000 Euro (vgl. brutto) erreicht ist, erlischt dieser Vertrag.
9. Höhe geforderter Sicherheitsleistungen keine
10. Wesentliche Zahlungsbedingungen Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11. Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen AG/Auftraggeber
AN/Arbeitnehmer
BSt/Beschaffungsstelle
EE/Eigenerklärung
MA/Mindestanforderung
UAN/Unterauftragnehmer
Quelle: A2 - Bieter- und Eignungsauskunft
+
I. Grundangaben
1. Unternehmensdaten für WReg
2. EE
- Bietergemeinschaft, Eignungsleihe/UAN-Einsatz, Branchentarifvertrag, Berufsgenossenschaft, Kommunikation (im Vergabeverfahren/während der Vertragsdurchführung) in deutscher Sprache;
Reduzierung der CO2-Emissionen
+
II. Eignungsangaben
EE,
1. Präqualifizierung Nachweis mit dem Angebot
2. zur Eintragung ins Handels- bzw. Berufsregister, aktueller Auszug Berufsregister mit dem Angebot beigefügt oder nicht zur Eintragung ins Handels- und/oder Berufsregister verpflichtet
3. allgemein, dass
a) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach
- § 123 GWB und § 124 GWB,
- § 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG,
- § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach
- § 22 Abs. 1 und Abs. 2 i. V. m. § 24 Abs. 1 LkSG (ab 1.000 Mitarbeitern) nicht vorliegen.
b) die geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
c) die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung vorliegt.
d) zur Vertragserfüllung über ein Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystems verfügt und dieses angewendet wird.
e) Maßnahmen - soweit erforderlich - zur Selbstreinigung nach § 125 GWB ergriffen worden.
4. zum TVergG LSA
Hinweis „A2 - Bieter- und Eignungsauskunft“ zur Ziffer 3.4. beachten (Erklärungen mit dem Angebot oder auf Aufforderung)
EE
zu § 11 TVergG LSA, dass
a) den AN am Leistungsort (LSA) Arbeitsbedingungen gewährt werden, die wenigstens den Mindestarbeitsbedingungen, des Mindestentgelts und den Beiträgen an eine gemeinsame Einrichtung der
Tarifvertragsparteien entsprechen, die nach dem MiLoG, einem nach dem TVG mit den Wirkungen des AEntG für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach dem AEntG oder einer nach
dem AÜG erlassenen Rechtsverordnung oder anderen gesetzlichen Bestimmungen über Mindestentgelte für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden (§§ 5, 7, 7a oder 11 AEntG, § 3a
des AÜG).
b) der vergabespezifische Mindestlohn im Sinne des § 11 Abs. 3 TVergG LSA mindestens der Veröffentlichung auf dem eVergabe-Portal LSA entspricht.
c) bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt gezahlt wird.
d) die Nichtabgabe oder die Abgabe einer unvollständigen oder ersichtlich falschen Erklärung nach § 14 TVergG LSA zum Ausschluss führen kann.
e) die Verstöße gegen die Verpflichtungen zu den im § 18 TVergG LSA genannten Sanktionen führt.
f) wenn mehr als nur eine der o. g. Verpflichtungen nach lit a) - c) zutrifft, dass dann die für die AN jeweils günstigste Regelung maßgeblich ist.
zu § 13 TVergG LSA, dass wissentlich keine Mittel oder Waren im Rahmen der zu erbringenden Leistungen verwendet werden, die unter Missachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen
Arbeitsorganisation (ILO) festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind.
zu § 14 TVergG LSA, dass
a) eine Beauftragung von UAN/Verleihern nur vorgenommen wird, wenn diese erklären, ihren AN mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, welche zur Einhaltung selbst versprochen werden.
b) der Nachweis der Erklärung gemäß lit. a) auf gesonderte Anforderung (AG oder BSt) vorzulegen ist.
c) dass bevorzugt kleine/mittlere Unternehmen beteiligt werden, soweit es mit dem Auftrag zu vereinbaren ist.
d) dass die UAN davon in Kenntnis gesetzt werden, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.
e) dass bei der Weitergabe von Dienstleistungen die allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B zum Vertragsbestandteil gemacht werden.
f) dass den UAN keine ungünstigeren Bedingungen auferlegt werden, als zwischen dem Auftragnehmer und dem öffentlichen AG vereinbart sind.
zu § 17 TVergG LSA, dass
a) dem AG auf dessen Verlangen nach § 17 Abs. 1 TVergG LSA
- die Entgeltabrechnungen des Auftragnehmers/des UAN
- die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TVergG und
- die mit den UAN abgeschlossenen Werkverträge
vorlegt werden.
b) die AN und die der UAN auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen werden.
c) den UAN bekannt ist, dass diese die vollständigen und prüffähigen Unterlagen gemäß lit. a) über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten und auf Aufforderung vorzulegen
haben.
d) dem Bieter bewusst ist, dass die Erklärungen gemäß lit. a) bis c) auch für Verleiher gilt.
zu §§ 16, 18 TVergG LSA, dass
a) die Nichtabgabe/verspätete Abgabe/Abgabe einer unvollständigen oder ersichtlich falschen Erklärung sowohl durch den Bieter, als auch dem UAN zum Ausschluss des Angebotes während des
laufenden Vergabeverfahrens nach § 8 Abs. 4 TVergG LSA (UVgO-Verfahren) führt bzw. nach § 8 Abs. 5 TVergG LSA (UVgO-Verfahren) i. V. m. § 16 TVergG LSA führen kann.
b) Verstöße gegen die Erklärungen zu den § 11 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1, Abs. 5 und 7, § 12 Satz 2 und § 17 TVergG LSA unmittelbar zu Vertragsstrafen, fristloser Kündigung des Vertrages
und einer Auftragssperre für die Dauer von bis zu drei Jahren nach § 18 TVergG LSA führen.
5. zur Betriebshaftpflichtversicherung, dass
die Höhe der folgenden mindestens geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird und auf Aufforderung innerhalb von sechs Tagen vorgelegt werden
kann:
- Personen- und Sachschäden: 2.000.000 €
- Sonstige Vermögensschäden: 250.000 €
- Schlüsselversicherung: 0 €
oder
die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht und deshalb einen Vorvertrag als Anlage zum Angebot beigefügt wird und innerhalb einer Woche nach dem
Zuschlag die Anpassung der Versicherungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vorgenommen und der BSt innerhalb von zwei Wochen der Nachweis der
Versicherung vorlegt wird.
6. zum beschäftigten Personal
Angaben Mitarbeiter insgesamt, für die ausgeschriebene Leistungsart, geringfügig beschäftigte
Mitarbeiter)
MA Personal/Leistungsart: Keine Anforderung
7. zum Gesamtumsatz
Erklärung zum Gesamtumsatz in EUR (netto) bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024)
MA jährlich durchschnittlicher Umsatz in €: k. A.
8. zur Qualifikation des Personals,
- Mitarbeiter sind entsprechend qualifiziert und stehen im erforderlichen Maße - spätestens bei Leistungsbeginn - zur Verfügung
9. zum Qualitätsmanagement,
- mindestens über ein internes Qualitätsmanagement- und Qualitätssicherungssystem verfügt und dieses angewendet wird
10. zum Umweltmanagement,
- mindestens über ein internes Umweltmanagementsystem verfügt und dieses angewendet wird
+
11. Referenzen
- Name Referenzgebers (Eignungsleihe Mitglied Bietergemeinschaft, UAN)
- Name/Adresse des AG, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes, falls abweichend Adresse AG)
- Ansprechpartner (Angabe zentrale Tel.-Nr./E-Mail, ohne Benennung Ansprechpartner, es sei denn, die Genehmigung der Person liegt vor)
- Leistung Druck/Versand
- Schilder/Tafeln
- Format A2 und/oder A3
- Aluminiumverbundmaterial mit PVC Kern
- Laminierter Digitaldruckaufkleber
- 4/0-farbig CMYK (kratzfest/ UV-beständig)
MA Referenzen (vgl. Mindestanforderungen, 2 - Angebotsaufforderung, Ziffer 3.3. lit. g))
- drei Referenzen für Druck/Versand
- Leistungen seit dem 01.01.2022 (Abnahme Leistung) erbracht
- alle Referenzen Laufzeit: Vertrag: nicht zwingend/Auftrag: ausreichend
- Summe jährlich produzierte Schilder/Tafeln A2 und/oder A3 - insgesamt (vgl. ohne Bezug Referenzen; mindestens 400 Stück)
12. Zuschlagskriterien 1. Der Zuschlag wird unter Berücksichtigung aller Umstände auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt:
2. Die Bieter haben ihre Preise für die Leistung im Angebot vollständig auszuweisen.
3. Die Vergabestelle wird die Prüfung und Wertung der Angebote gemäß § 41 UVgO i. V. m. § 43 UVgO vornehmen.
4. Das wirtschaftlichste Angebot wird wie folgt ermittelt:
a) Gemäß dem Wertungskriterium niedrigster Preis: 100 Prozent
b) Der Skontoabzug und der maßgebliche Mehrwertsteuersatz werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
c) Der Wertungspreis wird wie folgt ermittelt:
- Der Wertungspreis ergibt sich aus der Multiplikation der durchschnittlichen jährlichen Abnahmemenge und dem Preis pro Stück und der Addition der einzelnen Multiplikationsergebnisse.
- Die ermittelte Gesamtsumme ist der zu Grunde zu legende Wertungspreis.
- Fundstelle: A1 - Preisblatt.
d) Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis stellt das wirtschaftlichste dar.
5. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote (vgl. auch je Los) behält sich die Beschaffungsstelle - wie folgt - die Vergabe per Losentscheid vor (vgl. 2 - Angebotsaufforderung):
a) Es werden insgesamt sechs optisch gleiche Loszettel erstellt, jeweils drei mit dem Namen des Bieters A und dem Namen des Bieters B.
b) Diese werden in einen Losbehälter gelegt.
c) Drei mit der Vergabe nicht vertraute Mitarbeiter des Auftraggebers ziehen jeweils einen Loszettel aus dem Losbehälter, wobei die einzelnen Loszettel erst geöffnet werden dürfen, wenn alle
drei Lose gezogen wurden.
d) Der Bieter, dessen Name mindestens auf zwei der drei Loszettel steht, erhält den Zuschlag.
e) Das Losverfahren wird dokumentiert und protokolliert.
13. Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss keine bestimmte Rechtsform 14. Sonstige Angaben 1. Enthalten der Bekanntmachungstext und/oder die Teilnahme-und
Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 05.08.2025 (vgl. bei der
Beschaffungsstelle eingehend) darauf über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (vgl. www.evergabe-online.de) hinzuweisen.
2. Die Beschaffungsstelle behält sich vor, verspätete eingehende Anfragen nicht zu beantworten.
3. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die Internetplattform des Bundes (vgl. www.evergabe-online.de).
4. Die Teilnahme- und Vergabeunterlagen stehen auf den Vergabeplattformen des Bundes (www.evergabe-online.de) kostenlos zum Download bereit.
5. Die Beschaffungsstelle weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden Veröffentlichung unter www.evergabe-online.de bzw. www.evergabe.sachsen-anhalt.de oder der vorliegenden
eu-weiten Veröffentlichung (vgl. TED; http://ted.europa.eu/) maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren
Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird.
6. Die Bewerber/Die Bieter haben sich zudem selbständig und regelmäßig über die Änderungen der Vergabeunterlagen sowie der Beantwortung von Fragen durch die Beschaffungsstelle (vgl.
www.evergabe-online.de) zu informieren und diese im Rahmen ihrer Teilnahmeantrags-/Angebotserstellung zu berücksichtigen.
7. Eine Nichtberücksichtigung kann zum Ausschluss des Teilnahmeantrags/des Angebotes führen.
8. Reicht ein Bieter bis zum Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist den formalisierten Teilnahmeantrag/das formalisierte Angebot nicht in elektronischer Form (vgl. eVergabe AnA-Web) ein, wird dieser
vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
9. Die elektronische Abgabe erfolgt in Textform nach § 126b BGB (vgl. bspw. A1 - Teilnahmeantrag/A1 - Angebot, Unterschriftenfeld, Datum, Angabe der Firma und des Namens der natürlichen Person,
die die Erklärung abgibt, in lesbarer Form).
10. Es ist keine fortgeschrittene elektronische oder qualifizierte elektronische Signatur erforderlich.
11. Durch das Hochladen des Teilnahmeantrags/des Angebotes über den "AnAWeb" (vgl. elektronische Form) werden diese Anforderungen erfüllt.
12. Es ist zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung und im formalisierten Teilnahmeantrag und Angebot (vgl. A1 - Teilnahmeantrag/A1 - Angebot) angegebenen Erklärungen, Nachweise und
Unterlagen vollständig beigefügt oder - soweit erforderlich - auf Aufforderung der Beschaffungsstelle in elektronischer Form (vgl. eVergabe AnA-Web) nachgereicht werden. Bei fehlender oder
nicht fristgerechter Einreichung kann der Teilnahmeantrag/das Angebot - nach pflichtgemäßem Ermessen der Beschaffungsstelle - vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
13. Die Abgabe des Teilnahmeantrags/des Angebotes und/oder die Nachreichung von Erklärungen, Nachweisen und Unterlagen per E-Mail, per Fax oder auf dem Postweg ist nicht zulässig und führt
zwingend zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
14. Die Beschaffungsstelle kann Ausnahmen beispielsweise für Teststellungen, Angebotsmuster, Material- oder Produktproben in der Bekanntmachung und/oder in den Vergabeunterlagen
definieren.
15. Weiterführende Verfahrensangaben zur Abgabe des Teilnahmeantrags/des Angebotes und zur Teilnahmeantrags-/Angebotswertung ergeben sich aus der Aufforderung zum Teilnahmeantrag und der
Angebotsaufforderung (vgl. bspw. 2 - Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb, 2 - Angebotsaufforderung).
16. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in einfacher Kopie beigefügt werden.
17. Bei Bietergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen.
18. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft individuell nachgewiesen werden.
19. Für die übrigen Eignungskriterien (vgl. finanzielle, wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an, die Beschaffungsstelle wertet also
diese Angaben kumulativ.
20. Die Präqualifizierung wird durch die Angabe der Zertifikatsnummer anerkannt. Beruft sich ein Bieter auf die Präqualifizierung ist zwingend zu beachten, dass die geforderten Angaben und
Erklärungen mit den in der Präqualifizierungsdatenbank (vgl. bspw. Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt) gespeicherten Angaben übereinstimmen, d. h. geforderte Eignungsnachweise, die nicht
durch die Präqualifikation abgedeckt sind, sind einzureichen.
21. Besonders zu beachten sind die Referenzen und deren Mindestanforderungen (vgl. bspw. 2 - Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb/2 - Angebotsaufforderung i. V. m. A2 - Bewerber/Bieter- und
Eignungsauskunft).
22. Weitere durch die Präqualifikation erworbene Nachweise, die hier nicht gefordert sind, haben keinen Einfluss auf die Eignungsprüfung.
23. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote
a) gemäß§ 46 Absatz 1 UVgO und
b) ab einem voraussichtlichen Gesamtauftragswert in Höhe von 40.000 € den Vorgaben des § 19 Abs. 1 - 5 des TVergG LSA und
c) bei europaweiten Verfahren den §§ 134 GWB und 62 VgV.
24. Die Beschaffungsstelle wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB (EU)/§ 19 Abs. 1 - 5 TVergG LSA
(national) auf elektronischem Weg informieren.
25. Der Vertrag darf bei einer Information auf elektronischem Weg erst zehn Kalendertage (EU)/zehn Werktage (national) nach Absendung der Information geschlossen werden (vgl. § 134 Abs. 2 Sätze
1 bis 3 GWB/)/§ 19 Abs. 4 TVergG LSA).
26) EU-Verfahren:
a) Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber /Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 4 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin (vgl. Eu-Verfahren).
b) Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist unzulässig, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen (vgl. Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind (vgl. nur EU-Verfahren).
Nationale Verfahren:
27. Nationale Verfahren:
Jeder Bieter kann sich zur Nachprüfung behaupteter Verstöße (vgl. § 19 Abs. 4 TVergG LSA) bei Vergaben an die 3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt mittels schriftlichen
oder elektronischen Antrag wenden (Anschrift: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - 1., und 3. Vergabekammer- Ernst-Kamieth-Straße 2 in 06112 Halle (Saale); Telefon: +49 345 514-1529/ +49 345
514-1536 oder Telefax: +49 345 514-1111 E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de).
28. Es gilt deutsches Recht. Ausschreibungsunterlagen einsehenPDFXML XVergabe GUID: 34c9bc60-38bc-4d16-a287-d2c5926c32b6 Link zu dieser
Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=787190&cookieCheck
Seitenfunktionen App-Session-Id: 6f2a2592-08f9-46d1-b6f3-319eb2faaf83Sitzung erneuern
Die e-Vergabe nutzt zum Speichern von Onlineaktivitäten und Informationen Sitzungs-IDs (auch Session-IDs genannt), die in der Regel in Cookies gespeichert werden. Diese sind erforderlich zur
zusammenhängenden Kommunikation zwischen Webbrowser und Webserver. Durch Anklicken der Schaltfläche wird Ihre aktuelle Sitzung beendet, die Verbindungsdaten dieser Sitzung werden gelöscht
und es wird eine neue Sitzung eröffnet. Alternativ wird Ihre Sitzung nach einstündiger Inaktivität automatisch beendet.
Источник закупки
Перейти
Импорт - Экспорт по стране Германия
Кроме мониторинга зарубежных тендеров для ведения успешного бизнеса изучите информацию о стране: какая продукция экспортируется и импортируется и на какие суммы. Определите коды ТН ВЭД интересующей вас продукции.
Портал отображает информацию о закупках, публикуемых в сети интернет и находящихся в открытом доступе, и предназначен для юрлиц и индивидуальных предпринимателей, являющихся участниками размещения государственного и коммерческого заказа.
Сайт использует Cookie, которые нужны для авторизации пользователя. На сайте стоят счетчики Яндекс.Метрика, Google Analytics и LiveInternet, которые нужны для статистики посещения ресурса.