Gelände- u. Sensorpflege a. d. Wetterstationen Boizenburg, Schwerin, Boltenhagen, sowie Hausmeisterservice u. Unterhaltsreinigung a. d. Wetterstation Boizenburg des Deutschen Wetterdienstes (Германия - Тендер #64706829)
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Ausschreibungsdetails Gelände- u. Sensorpflege a. d. Wetterstationen Boizenburg, Schwerin, Boltenhagen, sowie Hausmeisterservice u. Unterhaltsreinigung a. d. Wetterstation Boizenburg des
Deutschen Wetterdienstes
Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf "Teilnahme aktivieren" und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.
Ausschreibungsunterlagen einsehen 1 Beschaffer 1.1 Beschaffer Offizielle
Bezeichnung: Deutscher Wetterdienst Art des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlere und untere Bundesbehörde, die den niedrigen Schwellenwert anwenden gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung 2 Verfahren 2.1 Verfahren Titel: Gelände- u. Sensorpflege a. d. Wetterstationen Boizenburg,
Schwerin, Boltenhagen, sowie Hausmeisterservice u. Unterhaltsreinigung a. d. Wetterstation Boizenburg des Deutschen Wetterdienstes Beschreibung: Gelände- u. Sensorpflege a. d.
Wetterstationen Boizenburg, Schwerin, Boltenhagen, sowie Hausmeisterservice u. Unterhaltsreinigung a. d. Wetterstation Boizenburg des Deutschen Wetterdienstes gemäß Leistungsbeschreibungen
Kennung des Verfahrens: ec648f7e-dd05-487a-894e-620001b64b5d Interne Kennung: OV-59230/25-BUS Verfahrensart: Offenes Verfahren Beschleunigtes Verfahren: nein 2.1.1 Zweck Art des
Auftrags: Dienstleistungen Hauptklassifizierungscode (cpv): 71356300 Technische Unterstützung Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 98341140 Hausmeisterdienste 2.1.2
Erfüllungsort Ort: Boizenburg, Schwerin, Boltenhagen Postleitzahl: 19258, 19059 und 23946 NUTS-3-Code: Nordwestmecklenburg (DE80M) Land: Deutschland 2.1.4 Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv - 2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen
kann: 4 Auftragsbedingungen: Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 4 2.1.6 Ausschlussgründe Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe nach folgenden Vorschriften vorliegen:
- § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung im Gesundheitswesen),
- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)
- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale
Bedienstete)
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Betrug oder
Subventionsbetrug: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe nach folgenden Vorschriften vorliegen:
- § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB, § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen
Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden. Bildung krimineller Vereinigungen: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt,
dass noch keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des
Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) rechtskräftig verurteilt worden ist.
Bildung terroristischer Vereinigungen: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt, das heißt, dass noch keine Person, deren
Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach §
89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, rechtskräftig verurteilt worden ist. Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein
Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt. Dies beinhaltet, dass das Unternehmen zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen weder im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe nach § 123
Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB
vorliegen:
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass
diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.
- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). Insolvenz: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt, dass das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Interessenkonflikt: Die Bietenden erklären
mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB vorliegt, dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit
und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. §
124 GWB Nr. 7 vorliegt, dass das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd
mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit
oder Ausbeutung: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB, das heißt, dass kein Verstoß gegen die §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5,
den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung), vorliegt.
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt. Dies beinhaltet, dass das Unternehmen
zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen weder im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Rein nationale
Ausschlussgründe: Weiterhin kann gemäß § 124 Abs. 2 GWB ein Angebot aufgrund folgender Vorschriften ausgeschlossen werden:
-§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
-§ 98c des Aufenthaltsgesetzes
-§ 19 des Mindestlohngesetzes
-§ 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
-Verordnung (EU) 2022/576 Schwere Verfehlung: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB vorliegt, das heißt, dass das Unternehmen
im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend
anzuwenden. Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8,9 GWB
vorliegen, das heißt, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in
der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
das Unternehmen
a)
versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b)
versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c)
fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat,
solche Informationen zu übermitteln. Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
vorliegt, das heißt, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
hat. Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt, dass das
Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Verstöße gegen
umweltrechtliche Verpflichtungen: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt, dass das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von
Sozialversicherungsbeiträgen: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 GWB vorliegt. Das heißt, dass Öffentliche Auftraggeber ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließt, wenn
das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur
Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Die Bietenden erklären
mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 GWB vorliegt. Das heißt, dass Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließt, wenn
das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur
Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein
Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB vorliegt, das heißt, dass der öffentliche Auftraggeber nicht über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen
Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB vorliegt, das heißt, dass keine
Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Zahlungsunfähigkeit: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt, dass das
Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines
solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. 5 Los 5.1 Interne Referenz-ID
Los: LOT-0001 Titel: OV-59230/25-BUS Los 1 Gelände- und Sensorpflege am DWD-Standort Wst. Boizenburg Beschreibung: Gelände- und Sensorpflege am DWD-Standort Wst. Boizenburg gemäß
Leistungsbeschreibung Interne Kennung: Los 1 Gelände- und Sensorpflege Boizenburg 5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode (cpv): 71356300 Technische Unterstützung 5.1.2 Erfüllungsort Postanschrift: Brunnenstr. 7 Ort: Boizenburg Postleitzahl: 19258
NUTS-3-Code: Ludwigslust-Parchim (DE80O) Land: Deutschland Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 5.1.3 Geschätzte Dauer Sonstige Angaben zur Dauer: Unbekannt 5.1.6 Allgemeine
Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das
öffentliche Beschaffungswesen: nein 5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung 5.1.9 Eignungskriterien Quellen der
Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: siehe Eigenerklärung zur Eignung Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der
Qualität Beschreibung: siehe Eigenerklärung zur Eignung Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung Beschreibung: siehe Eigenerklärung zur Eignung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister Beschreibung: siehe Eigenerklärung zur Eignung Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister Beschreibung: siehe Eigenerklärung
zur Eignung 5.1.11 Auftragsunterlagen Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch Internetadresse der
Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=779898 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische
Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=772577 Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Nebenangebote: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der
Angebote: 21/07/2025 23:59 Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 102 Tag Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Die Nachforderung von
Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze
der Transparenz
und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise,
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Datum der Angebotsöffnung: 22/07/2025 08:00 Auftragsbedingungen: Die
Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch
geleistet: ja Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den
öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim
öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, deren Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf
Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bietende, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerbende, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bietenden ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch öffentliche Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem
Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bietenden und
Bewerbenden kommt es nicht an.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn
Telefon: +49 (0)228 / 94 99-421, -561, -578
Fax: +49 (0)228 / 94 99-163 5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein 5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes 5.1 Interne Referenz-ID
Los: LOT-0002 Titel: OV-59230/25-BUS Los 2 Gelände- und Sensorpflege am DWD-Standort Wst. Schwerin Beschreibung: Gelände- und Sensorpflege am DWD-Standort Wst. Schwerin gemäß
Leistungsbeschreibung Interne Kennung: Los 2 Gelände- und Sensorpflege Schwerin 5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Hauptklassifizierungscode (cpv): 71356300 Technische
Unterstützung 5.1.2 Erfüllungsort Postanschrift: Lübecker Straße 264 Ort: Schwerin Postleitzahl: 19059 NUTS-3-Code: Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804) Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 5.1.3 Geschätzte Dauer Sonstige Angaben zur Dauer: Unbekannt 5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht
vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein 5.1.7 Strategische
Auftragsvergabe Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung 5.1.9 Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu
bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: siehe Eigenerklärung zur Eignung Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität Beschreibung: siehe Eigenerklärung zur Eignung
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung Beschreibung: siehe Eigenerklärung zur Eignung Kriterium: Eintragung in das Handelsregister Beschreibung: siehe
Eigenerklärung zur Eignung Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister Beschreibung: siehe Eigenerklärung zur Eignung 5.1.11 Auftragsunterlagen Verbindliche Sprachfassung der
Vergabeunterlagen: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=779898 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen
für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=772577 Sprachen, in denen Angebote oder
Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Nebenangebote: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht
zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 21/07/2025 23:59 Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 102 Tag Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt
werden können: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz
und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise,
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Datum der Angebotsöffnung: 22/07/2025 08:00 Auftragsbedingungen: Die
Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch
geleistet: ja Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den
öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim
öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, deren Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf
Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bietende, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerbende, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bietenden ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch öffentliche Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem
Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bietenden und
Bewerbenden kommt es nicht an.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn
Telefon: +49 (0)228 / 94 99-421, -561, -578
Fax: +49 (0)228 / 94 99-163 5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein 5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes 5.1 Interne Referenz-ID
Los: LOT-0003 Titel: OV-59230/25-BUS Los 3 Gelände- und Sensorpflege am DWD-Standort Wst. Boltenhagen Beschreibung: Gelände- und Sensorpflege am DWD-Standort Wst. Boltenhagen gemäß
Leistungsbeschreibung Interne Kennung: Los 3 Gelände- und Sensorpflege Boltenhagen 5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode (cpv): 71356300 Technische Unterstützung 5.1.2 Erfüllungsort Postanschrift: Haubenweg 9 Ort: Boltenhagen Postleitzahl: 23946
NUTS-3-Code: Nordwestmecklenburg (DE80M) Land: Deutschland Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 5.1.3 Geschätzte Dauer Sonstige Angaben zur Dauer: Unbekannt 5.1.6 Allgemeine
Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das
öffentliche Beschaffungswesen: nein 5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung 5.1.9 Eignungskriterien Quellen der
Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: siehe Eigenerklärung zur Eignung Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der
Qualität Beschreibung: siehe Eigenerklärung zur Eignung Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung Beschreibung: siehe Eigenerklärung zur Eignung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister Beschreibung: siehe Eigenerklärung zur Eignung Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister Beschreibung: siehe Eigenerklärung
zur Eignung 5.1.11 Auftragsunterlagen Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch Internetadresse der
Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=779898 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische
Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=772577 Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Nebenangebote: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der
Angebote: 21/07/2025 23:59 Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 102 Tag Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Die Nachforderung von
Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze
der Transparenz
und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise,
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Datum der Angebotsöffnung: 22/07/2025 08:00 Auftragsbedingungen: Die
Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch
geleistet: ja Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den
öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim
öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, deren Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf
Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bietende, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerbende, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bietenden ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch öffentliche Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem
Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bietenden und
Bewerbenden kommt es nicht an.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn
Telefon: +49 (0)228 / 94 99-421, -561, -578
Fax: +49 (0)228 / 94 99-163 5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein 5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes 5.1 Interne Referenz-ID
Los: LOT-0004 Titel: OV-59230/25-BUS Los 4 Hausmeisterservice u. Unterhaltsreinigung am DWD-Standort Wst. Boizenburg Beschreibung: Hausmeisterservice u. Unterhaltsreinigung am
DWD-Standort Wst. Boizenburg gemäß Leistungsbeschreibung Interne Kennung: Los 4 Hausmeisterservice / Reinigung Boizenburg 5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode (cpv): 98341140 Hausmeisterdienste 5.1.2 Erfüllungsort Postanschrift: Brunnenstr. 7 Ort: Boizenburg Postleitzahl: 19258
NUTS-3-Code: Ludwigslust-Parchim (DE80O) Land: Deutschland Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 5.1.3 Geschätzte Dauer Sonstige Angaben zur Dauer: Unbekannt 5.1.6 Allgemeine
Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das
öffentliche Beschaffungswesen: nein 5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung 5.1.9 Eignungskriterien Quellen der
Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: siehe Eigenerklärung zur Eignung Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der
Qualität Beschreibung: siehe Eigenerklärung zur Eignung Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung Beschreibung: siehe Eigenerklärung zur Eignung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister Beschreibung: siehe Eigenerklärung zur Eignung Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister Beschreibung: siehe Eigenerklärung
zur Eignung 5.1.11 Auftragsunterlagen Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch Internetadresse der
Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=779898 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische
Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=772577 Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Nebenangebote: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der
Angebote: 21/07/2025 23:59 Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 102 Tag Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Die Nachforderung von
Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze
der Transparenz
und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise,
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Datum der Angebotsöffnung: 22/07/2025 08:00 Auftragsbedingungen: Die
Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch
geleistet: ja Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den
öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim
öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, deren Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf
Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bietende, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerbende, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bietenden ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch öffentliche Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem
Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bietenden und
Bewerbenden kommt es nicht an.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn
Telefon: +49 (0)228 / 94 99-421, -561, -578
Fax: +49 (0)228 / 94 99-163 5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein 5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes 8 Organisationen 8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Deutscher Wetterdienst Identifikationsnummer: 991-01769-82 Ort: Offenbach am Main Postleitzahl: 63067 NUTS-3-Code: Offenbach am Main, Kreisfreie
Stadt (DE713) Land: Deutschland E-Mail: beschaffung@dwd.de Telefon: +496980620 Internet-Adresse: https://www.dwd.de Rollen dieser Organisation: Beschaffer 8.1 ORG-0003 Offizielle
Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes Identifikationsnummer: t:022894990 Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16 Ort: Bonn Postleitzahl: 53113
NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Telefon: +4922894990 Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle 11
Informationen zur Bekanntmachung 11.1 Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5492211e-2628-4bce-9825-f82f74125859 - 04 Formulartyp: Wettbewerb Art der
Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/06/2025 00:00 Sprachen, in denen diese Bekanntmachung
offiziell verfügbar ist: Deutsch 11.2 Informationen zur Veröffentlichung Ausschreibungsunterlagen einsehenPDFXML XVergabe GUID: ec648f7e-dd05-487a-894e-620001b64b5d Link zu dieser Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=779898&cookieCheck Seitenfunktionen App-Session-Id:
01324357-b8e8-448f-8f87-e7cd6a371c42Sitzung erneuern
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