Lückenschluss Glasfaserausbau Stadt Bernburg (Saale)
(Германия - Тендер #63060641)
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bund.de Номер конкурса: 63060641 Дата публикации: 14-04-2025 Источник тендера: Bund.de
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aus der Bekanntmachung, wenn Sie:
eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einer Ausschreibung haben
oder die Vergabeunterlagen der Bekanntmachung abrufen möchten
EU-weite Ausschreibung nach VgV Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Vertragspartei und Dienstleister Beschaffer: Offizielle Bezeichnung: Stadt Bernburg
(Saale) Identifikationsnummer: keine Angabe möglich Internet-Adresse (URL): https://www.bernburg.de Postanschrift: Schlossgartenstraße 16 Postleitzahl / Ort: 06406 Bernburg (Saale)
NUTS-3-Code: DEE0C Land: Deutschland Kontaktstelle: Zentrale Vergabestelle E-Mail: vergabe.stadt@bernburg.de Telefon: +49 3471659653 Fax: +49 3471659445 Art des öffentlichen Auftraggebers:
Kommunalbehörden Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder
Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für
andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein Verfahren Zweck: Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Beschreibung: Interne Kennung: OV-02625-W Titel:
Lückenschluss Glasfaserausbau Stadt Bernburg (Saale) Beschreibung: Bereitstellung von gigabitfähigen Anschlüssen in unterversorgten Gebieten der Stadt Bernburg (Saale) und deren Ortsteilen
(Wirtschaftlichkeitslücke), Los 1 - 3 Art des Auftrags: Dienstleistungen Umfang der Auftragsvergabe: Hauptklassifizierung (CPV-Code): CPV-Code Hauptteil: 72000000-5 Weitere CPV-Code
Hauptteile: 64000000-6 Ort, an dem die Beschaffung für das gesamte Verfahren stattfinden soll: Postanschrift: Schlossgartenstraße 16 Postleitzahl / Ort: 06406 Stadt Bernburg (Saale)
NUTS-3-Code: DEE0C Land: Deutschland Bedingungen für die Einreichung eines Angebots: Grundlage für den Ausschluss: Bekanntmachung Ausschlussgründe: Grund: Mit Insolvenz vergleichbares
Verfahren Beschreibung: Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Beschreibung: Grund: Bildung krimineller Vereinigungen Beschreibung: Grund: Wettbewerbsbeschränkende
Vereinbarungen Beschreibung: Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beschreibung: Grund: Betrug oder
Subventionsbetrug Beschreibung: Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Beschreibung: Grund: Zahlungsunfähigkeit Beschreibung: Grund: Verstöße gegen
arbeitsrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Grund: Insolvenz Beschreibung: Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Beschreibung: Grund: Interessenkonflikt
Beschreibung: Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Beschreibung: Grund: Schwere Verfehlung Beschreibung: Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Beschreibung: Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beschreibung: Grund:
Einstellung der beruflichen Tätigkeit Beschreibung: Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Beschreibung: Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen
Beschreibung: Grenzübergreifende Rechtsvorschriften: Einzelheiten zum Verfahrenstyp: Verfahrensart: Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Angebote für alle Lose
erforderlich: Nein Zusätzliche Informationen: Zusätzliche Informationen: Die Stadt Bernburg (Saale) gestaltet den Prozess zur Erteilung dieser Dienstleistungskonzessionen mittels eines
Auswahlverfahrens zur Bestimmung der Wirtschaftlichkeitslücke, indem sie in Anlehnung an § 17 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) ein Verhandlungsverfahren mit
Teilnahmewettbewerb durchführt. Allerdings unterliegt das Auswahlverfahren nicht dem förmlichen Vergaberecht, da der Ausnahmetatbestand § 149 Ziffer 8 GWB greift. Die Stadt Bernburg (Saale)
beabsichtigt mit allen gemäß o.g. Kriterien geeigneten Bietern nach Vorlage der Erstangebote eine Verhandlung durchzuführen. Über die Verhandlung wird ein Protokoll gefertigt. Im Anschluss
an die Verhandlung haben alle verbleibenden Bieter die Möglichkeit ein verändertes verbindliches Schlussangebot einzureichen, das dann erneut auf der Basis der genannten Zuschlagskriterien
bewertet wird. Bedingung für die Förderung des Vorhabens ist die Erfüllung der Bewilligungsvoraussetzungen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Insoweit besteht kein Anspruch auf
Vertragsabschluss. Losverteilung: Höchstzahl an Losen: Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3 Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben
werden können: 3 Beschaffungsinformationen (allgemein) Vergabeverfahren: Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ): Bedingungen der Auktion: Es wird eine elektronische
Auktion durchgeführt: Nein Auftragsvergabeverfahren: Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots: Quelle der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen Vorgehen zur Teilnehmerauswahl: Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen
durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Ja Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: Mindestzahl der zur zweiten Phase des
Verfahrens einzuladenden Bewerber: 50 Zuschlag auf das Erstangebot: Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor: Nein Weitere Bedingungen zur Qualifizierung:
Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Eine Auftragsvergabe ist als Einzellos, für
mehrere Lose oder als Gesamtauftrag möglich. Ein Angebot muss für mindestens ein Los eingereicht werden. Es besteht keine Angebotspflicht für alle Lose. Das Angebot muss folgende Angaben
enthalten: a) Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke, die als Differenz zwischen dem Barwert aller Erlöse (Betriebseinnahmen): 60 Prozent und dem Barwert aller Kosten des Netzausbaus und
-betriebs (unter anderem für die notwendigen aktiven und passiven Netzelemente, die Errichtung der Netzinfrastrukturen einschließlich der notwendigen Erschließungsmaßnahmen, hiernach
Investitionskosten), für einen Zeitraum von sieben Jahren ab Inbetriebnahme gemäß beiliegendem Berechnungsmuster darzustellen ist (Anlage 6). b) Technisches Konzept Breitbandnetzstruktur: 40
Prozent Angaben zu der zu errichtenden Breitbandinfrastruktur und den dafür notwendigen Investitionen, Angaben zur Qualität der Backboneanbindung, Angaben zum Servicekonzept und den
Entstörungszeiten, Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit einer symmetrischen Mindestübertragungsrate von 1 Gigabit/s, Angaben zur Upgradefähigkeit und Zukunftssicherheit. c) Angaben zum
Zeitpunkt der Inbetriebnahme des zu errichtenden gigabitfähigen Netzes. Folgende Eignungskriterien kommen als Nachweis der Eignung zum Tragen: 1. Nachweis der Zulassung als Netzbetreiber
gemäß § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG). 2. Gültiger Nachweis über die Eintragung im Berufs- und Handelsregister oder vergleichbare Nachweise des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber
ansässig ist. 3. Vorlage einer Kopie des aktuellen Versicherungsvertrages einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Erklärung eines Versicherers, dass zum Zeitpunkt der Beauftragung eine
Betriebshaftpflichtversicherung vorliegen wird. 4. Verpflichtungserklärung zur Herstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs (auf Vorleistungsebene) und Angaben zur geplanten
Art und Weise der Erfüllung dieser Verpflichtung (einschließlich indikativer Angabe möglicher Vorleistungspreise). 5. Erklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt - TVergG LSA) vom 7.12.2022. 6.
Erklärung, dass Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1-10 und § 124 GWB nicht vorliegen (Anlage 8). 7. Erklärung zur Bietergemeinschaft, sofern eine Bietergemeinschaft vorliegt
(Anlage 9). 8. Bietererklärung zur Herstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs und zu den Bedingungen und Preisen für den Zugang Dritter auf Vorleistungsebene zu dem
geförderten Netz (Anlage 10) Vorbehaltene Auftragsvergabe: Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige
Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit
Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein Nebenangebote: Nebenangebote sind zulässig: Nein Regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Auftrag über regelmäßig
wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein Anforderungen für die Ausführung des Auftrags: Reservierte Vertragsdurchführung: Die Auftragsausführung
ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein Leistungsbedingungen: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: eRechnung: Elektronische Rechnungsstellung: Ja Anforderungen: Die Namen und
beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich Verfahren nach der Vergabe: Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein Organisation, die Angebote entgegennimmt: oben genannte Kontaktstelle Informationen zur Einreichung: Fristen: Voraussichtliches Datum der Absendung
der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 03.06.2025 Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 21.05.2025 09:00 Uhr Sprachen der Einreichung: Sprachen, in denen Angebote oder
Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU Öffnung der Angebote: ENTFÄLLT- Einreichungsmethode: Elektronische Einreichung zulässig: Ja Adresse für die Einreichung (URL):
https://www.evergabe.de Auftragsunterlagen: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL):
https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1961e9bb223-1a662669724a9f64 Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU Ad-hoc-Kommunikationskanal: Organisation, die zusätzliche
Informationen bereitstellt: oben genannte Kontaktstelle Überprüfung: Fristen für Nachprüfungsverfahren: Informationen über die Überprüfungsfristen: keine Angabe Stelle für
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Offizielle Bezeichnung: keine Angabe Identifikationsnummer: 0 Postleitzahl / Ort: - - NUTS-3-Code: DEE0C Land: Deutschland E-Mail:
stadt.bernburg@bernburg.de Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt: Land: Deutschland Schlichtungsstelle: Beschaffungsinformationen (Los 1) Vergabeverfahren: Beschreibung des
Loses: Titel: 499 unterversorgte Adressen Beschreibung: Anschluss der unterversorgte Adressen in den Ortsteilen Baalberge mit Roschwitzer Spinne (Baalberger Chaussee) und Vorwerk Zepzig, OT
Kleinwirschleben und OT Weddegast für die Bereitstellung von gigabitfähigen Anschlüssen ((symmetrische Breitbandanschlüssen mit mind. 1 Gigabit/s) Umfang der Auftragsvergabe: Diese
Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja Besonders auch geeignet für Freiberufler, Besonders auch geeignet für Selbstständige,
Besonders auch geeignet für Start-Ups, Besonders auch geeignet für sonstige KMU Hauptklassifizierung (CPV-Code): CPV-Code Hauptteil: 64000000-6 Art der Auftragsvergabe: Art der strategischen
Beschaffung: Erfüllungsort: Postanschrift: Stadt Bernburg (Saale) und Ortsteile Postleitzahl / Ort: 06406 Bernburg (Saale) NUTS-3-Code: DEE0C Land: Deutschland Geschätzte Laufzeit: Datum des
Beginns: 02.02.2026 Enddatum der Laufzeit: 31.03.2028 Verlängerungen und Optionen: Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen
über das öffentliche Beschaffungswesen: Nein Verwendung von EU-Mitteln: Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Ja Zusätzliche
Informationen: Zusätzliche Informationen: Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Bei Punktegleichheit erhält das Angebot mit dem geringeren Angebotspreis den
Zuschlag. Bedingungen für die Einreichung eines Angebots: Zuschlagskriterien: Qualitätskriterium Technisches Konzept, Beschreibung: Folgende Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung werden bei
der Bewertung der Angebote genutzt: Technisches Konzept der Breitbandinfrastruktur (siehe oben b)): 40 Prozent, mit: o Qualität der Backboneanbindung o Service-Konzept und Entstörungszeiten o
Zeitliche Verfügbarkeit einer symmetrischen Mindestübertragungsrate von 1000 Mbit/s o Upgradefähigkeit und Zukunftssicherheit Die Bewertung des technischen Konzepts erfolgt nach dem
Schulnoten-Prinzip: Note 1 (sehr gut) entspricht der vollen Punktzahl (40 Punkte). Note 2 (gut) entspricht 90 % der Höchstpunktzahl (36 Punkte). Note 3 (befriedigend) entspricht 70 % der
Höchstpunktzahl (28 Punkte). Note 4 (ausreichend) entspricht 50 % der Höchstpunktzahl (20 Punkte) Note 5 (mangelhaft) entspricht 20 % der Höchstpunktzahl (8 Punkte) Note 6 (ungenügend): Es
werden keine Punkte vergeben. Die Schulnote sehr gut wird vergeben, wenn folgende Faktoren vollständig erfüllt sind: redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze
Entstörzeiten, 24/7- Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und
Zukunftssicherheit. Die Schulnote gut wird vergeben, wenn folgende Faktoren nahezu vollständig erfüllt sind: redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten,
24/7- Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit. Die
Schulnote befriedigend wird vergeben, wenn folgende Faktoren im Wesentlichen erfüllt sind: redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7-Service,
vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit. Die Schulnote
ausreichend wird vergeben, wenn folgende Faktoren annähernd erfüllt sind: redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7- Service, vollständige
zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit. Die Schulnote mangelhaft wird
vergeben, wenn folgende Faktoren kaum erfüllt sind: redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7- Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der
geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit. Die Schulnote ungenügend wird vergeben, wenn das Konzept
erhebliche Mängel in Bezug auf folgende Faktoren aufweist: redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7-Service, vollständige zeitliche
Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit., Gewichtung: 40,00 Preis, Beschreibung:
Folgende Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung werden bei der Bewertung der Angebote genutzt: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (siehe oben a)): 60 Prozent Der geringste Angebotspreis wird
mit 60 Punkten gewertet. Die übrige Punkteverteilung erfolgt nach folgender Berechnung: Punkte des jeweiligen_Bieters = günstigster Preis × 60_Punkte Preis des jeweiligen Bieters,
Gewichtung: 60,00 Elektronischer Katalog: Elektronischer Katalog: Nein Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge: Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie
2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein Beschaffungsinformationen (Los 2) Vergabeverfahren: Beschreibung des Loses:
Titel: 581 unterversorgte Adressen Beschreibung: Anschluss unterversorgte Adressen in den Ortsteilen Gröna mit Kamerun, Gnetsch und Krakauer Berg, OT Neuborna mit Alter Ziegelei (Grönaer
Landstraße) für die Bereitstellung von gigabitfähigen Anschlüssen (symmetrische Breitbandanschlüssen mit mind. 1 Gigabit/s) abzugeben. Umfang der Auftragsvergabe: Diese Auftragsvergabe ist
besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja Besonders auch geeignet für Freiberufler, Besonders auch geeignet für Selbstständige, Besonders auch geeignet
für Start-Ups, Besonders auch geeignet für sonstige KMU Hauptklassifizierung (CPV-Code): CPV-Code Hauptteil: 64000000-6 Art der Auftragsvergabe: Art der strategischen Beschaffung:
Erfüllungsort: Postanschrift: Stadt Bernburg (Saale) Postleitzahl / Ort: 06406 Bernburg (Saale) NUTS-3-Code: DEE0C Land: Deutschland Geschätzte Laufzeit: Datum des Beginns: 02.02.2026
Enddatum der Laufzeit: 31.03.2028 Verlängerungen und Optionen: Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche
Beschaffungswesen: Nein Verwendung von EU-Mitteln: Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Ja Zusätzliche Informationen: Zusätzliche
Informationen: Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Bei Punktegleichheit erhält das Angebot mit dem geringeren Angebotspreis den Zuschlag. Bedingungen für
die Einreichung eines Angebots: Zuschlagskriterien: Qualitätskriterium Technisches Konzept, Beschreibung: Technisches Konzept der Breitbandinfrastruktur (siehe oben b)): 40 Prozent, mit: o
Qualität der Backboneanbindung o Service-Konzept und Entstörungszeiten o Zeitliche Verfügbarkeit einer symmetrischen Mindestübertragungsrate von 1000 Mbit/s o Upgradefähigkeit und
Zukunftssicherheit Die Bewertung des technischen Konzepts erfolgt nach dem Schulnoten-Prinzip: Note 1 (sehr gut) entspricht der vollen Punktzahl (40 Punkte). Note 2 (gut) entspricht 90 % der
Höchstpunktzahl (36 Punkte). Note 3 (befriedigend) entspricht 70 % der Höchstpunktzahl (28 Punkte). Note 4 (ausreichend) entspricht 50 % der Höchstpunktzahl (20 Punkte) Note 5 (mangelhaft)
entspricht 20 % der Höchstpunktzahl (8 Punkte) Note 6 (ungenügend): Es werden keine Punkte vergeben. Die Schulnote sehr gut wird vergeben, wenn folgende Faktoren vollständig erfüllt sind:
redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7- Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate
sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit. Die Schulnote gut wird vergeben, wenn folgende Faktoren nahezu vollständig erfüllt sind: redundante,
bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7- Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie
bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit. Die Schulnote befriedigend wird vergeben, wenn folgende Faktoren im Wesentlichen erfüllt sind: redundante,
bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7-Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie
bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit. Die Schulnote ausreichend wird vergeben, wenn folgende Faktoren annähernd erfüllt sind: redundante, bedarfsgerecht
dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7- Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte
Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit. Die Schulnote mangelhaft wird vergeben, wenn folgende Faktoren kaum erfüllt sind: redundante, bedarfsgerecht dimensionierte
Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7- Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit,
Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit. Die Schulnote ungenügend wird vergeben, wenn das Konzept erhebliche Mängel in Bezug auf folgende Faktoren aufweist: redundante, bedarfsgerecht
dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7-Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte
Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit., Gewichtung: 40,00 Preis, Beschreibung: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (siehe oben a)): 60 Prozent Der geringste Angebotspreis
wird mit 60 Punkten gewertet. Die übrige Punkteverteilung erfolgt nach folgender Berechnung: Punkte des jeweiligen_Bieters = günstigster Preis × 60_Punkte/ Preis des jeweiligen Bieters,
Gewichtung: 60,00 Elektronischer Katalog: Elektronischer Katalog: Nein Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge: Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie
2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein Beschaffungsinformationen (Los 3) Vergabeverfahren: Beschreibung des Loses:
Titel: 79 unterversorgte Adressen Beschreibung: Anschluss unterversorgte Adressen im Ortsteil Strenzfeld für die Bereitstellung von gigabitfähigen Anschlüssen (symmetrische
Breitbandanschlüssen mit mind. 1 Gigabit/s) abzugeben. Umfang der Auftragsvergabe: Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein
Hauptklassifizierung (CPV-Code): CPV-Code Hauptteil: 64000000-6 Art der Auftragsvergabe: Art der strategischen Beschaffung: Erfüllungsort: Postanschrift: Stadt Bernburg (Saale) Postleitzahl /
Ort: 06406 Bernburg (Saale) NUTS-3-Code: DEE0C Land: Deutschland Geschätzte Laufzeit: Datum des Beginns: 02.02.2026 Enddatum der Laufzeit: 31.03.2028 Verlängerungen und Optionen:
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Nein Verwendung von EU-Mitteln: Die
Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Ja Zusätzliche Informationen: Zusätzliche Informationen: Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit der
höchsten Gesamtpunktzahl. Bei Punktegleichheit erhält das Angebot mit dem geringeren Angebotspreis den Zuschlag. Bedingungen für die Einreichung eines Angebots: Zuschlagskriterien:
Qualitätskriterium Technisches Konzept, Beschreibung: Technisches Konzept der Breitbandinfrastruktur (siehe oben b)): 40 Prozent, mit: o Qualität der Backboneanbindung o Service-Konzept
und Entstörungszeiten o Zeitliche Verfügbarkeit einer symmetrischen Mindestübertragungsrate von 1000 Mbit/s o Upgradefähigkeit und Zukunftssicherheit Die Bewertung des technischen Konzepts
erfolgt nach dem Schulnoten-Prinzip: Note 1 (sehr gut) entspricht der vollen Punktzahl (40 Punkte). Note 2 (gut) entspricht 90 % der Höchstpunktzahl (36 Punkte). Note 3 (befriedigend)
entspricht 70 % der Höchstpunktzahl (28 Punkte). Note 4 (ausreichend) entspricht 50 % der Höchstpunktzahl (20 Punkte) Note 5 (mangelhaft) entspricht 20 % der Höchstpunktzahl (8 Punkte) Note
6 (ungenügend): Es werden keine Punkte vergeben. Die Schulnote sehr gut wird vergeben, wenn folgende Faktoren vollständig erfüllt sind: redundante, bedarfsgerecht dimensionierte
Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7- Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit,
Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit. Die Schulnote gut wird vergeben, wenn folgende Faktoren nahezu vollständig erfüllt sind: redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung,
kurze Entstörzeiten, 24/7- Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und
Zukunftssicherheit. Die Schulnote befriedigend wird vergeben, wenn folgende Faktoren im Wesentlichen erfüllt sind: redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze
Entstörzeiten, 24/7-Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und
Zukunftssicherheit. Die Schulnote ausreichend wird vergeben, wenn folgende Faktoren annähernd erfüllt sind: redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten,
24/7- Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit. Die
Schulnote mangelhaft wird vergeben, wenn folgende Faktoren kaum erfüllt sind: redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7- Service, vollständige
zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit. Die Schulnote ungenügend wird
vergeben, wenn das Konzept erhebliche Mängel in Bezug auf folgende Faktoren aufweist: redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7-Service,
vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit., Gewichtung: 40,00
Preis, Beschreibung: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (siehe oben a)): 60 Prozent Der geringste Angebotspreis wird mit 60 Punkten gewertet. Die übrige Punkteverteilung erfolgt nach
folgender Berechnung: Punkte des jeweiligen_Bieters = günstigster Preis × 60_Punkte/ Preis des jeweiligen Bieters, Gewichtung: 60,00 Elektronischer Katalog: Elektronischer Katalog: Nein
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge: Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur
Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein Weitere Informationen
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