Gelände- und Sensorpflege an den Wetterstationen Bad Hersfeld, Bad Marienberg, Berus, Deuselbach, Tholey, Hoherodskopf, Schauenburg-Elgershausen, Andernach, Warburg, Kleiner Feldberg und Kempten des Deutschen Wetterdienstes (Германия - Тендер #62997764)
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Ausschreibungsdetails Gelände- und Sensorpflege an den Wetterstationen Bad Hersfeld, Bad Marienberg, Berus, Deuselbach, Tholey, Hoherodskopf, Schauenburg-Elgershausen, Andernach, Warburg,
Kleiner Feldberg und Kempten des Deutschen Wetterdienstes
Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf "Teilnahme aktivieren" und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.
Ausschreibungsunterlagen einsehen 1 Beschaffer 1.1 Beschaffer Offizielle
Bezeichnung: Deutscher Wetterdienst Art des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlere und untere Bundesbehörde, die den niedrigen Schwellenwert anwenden gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung 2 Verfahren 2.1 Verfahren Titel: Gelände- und Sensorpflege an den Wetterstationen Bad Hersfeld, Bad
Marienberg, Berus, Deuselbach, Tholey, Hoherodskopf, Schauenburg-Elgershausen, Andernach, Warburg, Kleiner Feldberg und Kempten des Deutschen Wetterdienstes Beschreibung: Gelände- und
Sensorpflege an den Wetterstationen Bad Hersfeld, Bad Marienberg, Berus, Deuselbach, Tholey, Hoherodskopf, Schauenburg-Elgershausen, Andernach, Warburg, Kleiner Feldberg und Kempten des
Deutschen Wetterdienstes gemäß Leistungsbeschreibungen Kennung des Verfahrens: cd3254b5-9b1c-47e0-bd54-9e6d85982062 Interne Kennung: OV-58140/25-CHR Verfahrensart: Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: nein 2.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Hauptklassifizierungscode (cpv): 71356300 Technische Unterstützung Zusätzlicher
Klassifizierungscode (cpv): 77314000 Grundstückspflege Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 90620000 Schneeräumung 2.1.2 Erfüllungsort Ort: Bad Hersfeld, Bad Marienberg,
Berus, Deuselbach, Tholey, Hoherodskopf, Schauenburg-Elgershausen, Andernach, Warburg, Kleiner Feldberg und Kempten Postleitzahl: 63067 NUTS-3-Code: Offenbach am Main, Kreisfreie
Stadt (DE713) Land: Deutschland Allgemeine Informationen 2.1.6 Ausschlussgründe Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass
keine Ausschlussgründe nach folgenden Vorschriften vorliegen:
- § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung im Gesundheitswesen),
- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)
- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale
Bedienstete)
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Betrug oder
Subventionsbetrug: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe nach folgenden Vorschriften vorliegen:
- § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB, § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen
Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden. Bildung krimineller Vereinigungen: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt,
dass noch keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des
Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) rechtskräftig verurteilt worden ist.
Bildung terroristischer Vereinigungen: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt, das heißt, dass noch keine Person, deren
Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach §
89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, rechtskräftig verurteilt worden ist. Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein
Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt. Dies beinhaltet, dass das Unternehmen zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen weder im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe nach § 123
Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB
vorliegen:
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass
diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.
- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). Insolvenz: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt, dass das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Interessenkonflikt: Die Bietenden erklären
mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB vorliegt, dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit
und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. §
124 GWB Nr. 7 vorliegt, dass das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd
mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit
oder Ausbeutung: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB, das heißt, dass kein Verstoß gegen die §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5,
den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung), vorliegt.
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt. Dies beinhaltet, dass das Unternehmen
zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen weder im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Rein nationale
Ausschlussgründe: Weiterhin kann gemäß § 124 Abs. 2 GWB ein Angebot aufgrund folgender Vorschriften ausgeschlossen werden:
-§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
-§ 98c des Aufenthaltsgesetzes
-§ 19 des Mindestlohngesetzes
-§ 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
-Verordnung (EU) 2022/576 Schwere Verfehlung: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB vorliegt, das heißt, dass das Unternehmen
im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend
anzuwenden. Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8,9 GWB
vorliegen, das heißt, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in
der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
das Unternehmen
a)
versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b)
versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c)
fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat,
solche Informationen zu übermitteln. Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
vorliegt, das heißt, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
hat. Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt, dass das
Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Verstöße gegen
umweltrechtliche Verpflichtungen: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt, dass das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von
Sozialversicherungsbeiträgen: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 GWB vorliegt. Das heißt, dass Öffentliche Auftraggeber ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließt, wenn
das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur
Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Die Bietenden erklären
mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 GWB vorliegt. Das heißt, dass Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließt, wenn
das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur
Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein
Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB vorliegt, das heißt, dass der öffentliche Auftraggeber nicht über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen
Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB vorliegt, das heißt, dass keine
Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Zahlungsunfähigkeit: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt, dass das
Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines
solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. 5 Los 5.1 Interne Referenz-ID
Los: LOT-0001 Titel: Gelände- und Sensorpflege an der Wetterstation Bad Hersfeld Beschreibung: Gelände- und Sensorpflege an der Wetterstation Bad Hersfeld gemäß
Leistungsbeschreibung Interne Kennung: OV-58140-25-CHR Los 1 5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Hauptklassifizierungscode (cpv): 71356300 Technische Unterstützung
Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 77314000 Grundstückspflege Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 90620000 Schneeräumung 5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Amazonstraße Ort: Bad Hersfeld Postleitzahl: 36251 NUTS-3-Code: Hersfeld-Rotenburg (DE733) Land: Deutschland Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte Dauer Sonstige Angaben zur Dauer: Unbekannt 5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus
EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein 5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Art der strategischen
Beschaffung: Keine strategische Beschaffung 5.1.9 Eignungskriterien Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: siehe Beschreibung Beschreibung: siehe Eigenerklärung zur Eignung 5.1.11
Auftragsunterlagen Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=765284 5.1.12
Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de Sprachen, in
denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Nebenangebote: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote
einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 12/05/2025 23:59 +02:00 Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tag Informationen, die nach Ablauf der
Einreichungsfrist ergänzt werden können: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den
Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz
und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise,
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Datum der Angebotsöffnung: 13/05/2025 08:00 +02:00 Auftragsbedingungen: Die
Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch
geleistet: ja Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den
öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim
öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, deren Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf
Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bietende, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerbende, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bietenden ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch öffentliche Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem
Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bietenden und
Bewerbenden kommt es nicht an.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn
Telefon: +49 (0)228 / 94 99-421, -561, -578
Fax: +49 (0)228 / 94 99-163 5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein 5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes 5.1 Interne Referenz-ID
Los: LOT-0002 Titel: Gelände- und Sensorpflege an der Wetterstation Bad Marienberg Beschreibung: Gelände- und Sensorpflege an der Wetterstation Bad Marienberg gemäß
Leistungsbeschreibung Interne Kennung: OV-58140-25-CHR Los 2 5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Hauptklassifizierungscode (cpv): 71356300 Technische Unterstützung
Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 77314000 Grundstückspflege Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 90620000 Schneeräumung 5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Kirburger Straße Ort: Bad Marienberg (Westerwald) Postleitzahl: 56470 NUTS-3-Code: Westerwaldkreis (DEB1B) Land: Deutschland Zusätzliche Angaben zum
Erfüllungsort: 5.1.3 Geschätzte Dauer Sonstige Angaben zur Dauer: Unbekannt 5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein 5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Art
der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung 5.1.9 Eignungskriterien Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: siehe Beschreibung Beschreibung: siehe Eigenerklärung zur
Eignung 5.1.11 Auftragsunterlagen Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch Internetadresse der
Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=765284 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische
Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Nebenangebote: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der
Angebote: 12/05/2025 23:59 +02:00 Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tag Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Eine
Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der
Grundsätze der Transparenz
und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise,
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Datum der Angebotsöffnung: 13/05/2025 08:00 +02:00 Auftragsbedingungen: Die
Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch
geleistet: ja Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den
öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim
öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, deren Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf
Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bietende, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerbende, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bietenden ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch öffentliche Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem
Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bietenden und
Bewerbenden kommt es nicht an.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113 Bonn
Telefon: 0228 / 9499-0
Fax: 0228 / 9499-163
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein 5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes 5.1 Interne Referenz-ID
Los: LOT-0003 Titel: Gelände- und Sensorpflege an der Wetterstation Berus Beschreibung: Gelände- und Sensorpflege an der Wetterstation Berus gemäß Leistungsbeschreibung Interne
Kennung: OV-58140-25-CHR Los 3 5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Hauptklassifizierungscode (cpv): 71356300 Technische Unterstützung Zusätzlicher
Klassifizierungscode (cpv): 77314000 Grundstückspflege Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 90620000 Schneeräumung 5.1.2 Erfüllungsort Postanschrift: Orannastraße
Ort: Überherrn Postleitzahl: 66802 NUTS-3-Code: Saarlouis (DEC04) Land: Deutschland Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 5.1.3 Geschätzte Dauer Sonstige Angaben zur
Dauer: Unbekannt 5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt
unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein 5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung 5.1.9
Eignungskriterien Kriterium: Art: Sonstiges 5.1.11 Auftragsunterlagen Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch Internetadresse der
Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=765284 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische
Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Nebenangebote: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der
Angebote: 12/05/2025 23:59 +02:00 Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tag Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Eine
Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der
Grundsätze der Transparenz
und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise,
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Datum der Angebotsöffnung: 13/05/2025 08:00 +02:00 Auftragsbedingungen: Die
Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch
geleistet: ja Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den
öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim
öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, deren Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf
Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bietende, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerbende, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bietenden ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch öffentliche Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem
Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bietenden und
Bewerbenden kommt es nicht an.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113 Bonn
Telefon: 0228 / 9499-0
Fax: 0228 / 9499-163
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein 5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes 5.1 Interne Referenz-ID
Los: LOT-0004 Titel: Gelände- und Sensorpflege an der Wetterstation Deuselbach Beschreibung: Gelände- und Sensorpflege an der Wetterstation Deuselbach gemäß Leistungsbeschreibung
Interne Kennung: OV-58140-25-CHR Los 4 5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Hauptklassifizierungscode (cpv): 71356300 Technische Unterstützung Zusätzlicher
Klassifizierungscode (cpv): 77314000 Grundstückspflege Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 90620000 Schneeräumung 5.1.2 Erfüllungsort Postanschrift: Römerkirch 2
Ort: Deuselbach Postleitzahl: 54411 NUTS-3-Code: Bernkastel-Wittlich (DEB22) Land: Deutschland Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 5.1.3 Geschätzte Dauer Sonstige Angaben
zur Dauer: Unbekannt 5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt
unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein 5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung 5.1.9
Eignungskriterien Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: siehe Beschreibung Beschreibung: siehe Eigenerklärung zur Eignung 5.1.11 Auftragsunterlagen Verbindliche Sprachfassung der
Vergabeunterlagen: Deutsch Unverbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch Internetadresse der
Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=765284 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische
Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Nebenangebote: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der
Angebote: 12/05/2025 23:59 +02:00 Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tag Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Eine
Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der
Grundsätze der Transparenz
und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise,
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Datum der Angebotsöffnung: 13/05/2025 08:00 +02:00 Auftragsbedingungen: Die
Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch
geleistet: ja Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den
öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim
öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, deren Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf
Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bietende, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerbende, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bietenden ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch öffentliche Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem
Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bietenden und
Bewerbenden kommt es nicht an.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113 Bonn
Telefon: 0228 / 9499-0
Fax: 0228 / 9499-163
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein 5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes 5.1 Interne Referenz-ID
Los: LOT-0005 Titel: Gelände- und Sensorpflege an der Wetterstation Tholey Beschreibung: Gelände- und Sensorpflege an der Wetterstation Tholey gemäß Leistungsbeschreibung Interne
Kennung: OV-58140-25-CHR Los 5 5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Hauptklassifizierungscode (cpv): 71356300 Technische Unterstützung Zusätzlicher
Klassifizierungscode (cpv): 77314000 Grundstückspflege Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 90620000 Schneeräumung 5.1.2 Erfüllungsort Postanschrift: Auf Rodert 10
Ort: Tholey Postleitzahl: 66636 NUTS-3-Code: St. Wendel (DEC06) Land: Deutschland Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 5.1.3 Geschätzte Dauer Sonstige Angaben zur
Dauer: Unbekannt 5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt
unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein 5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung 5.1.9
Eignungskriterien Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: siehe Beschreibung Beschreibung: siehe Eigenerklärung zur Eignung 5.1.11 Auftragsunterlagen Verbindliche Sprachfassung der
Vergabeunterlagen: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=765284 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen
für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht
werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Nebenangebote: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang
der Angebote: 12/05/2025 23:59 +02:00 Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tag Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Eine
Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der
Grundsätze der Transparenz
und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise,
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Datum der Angebotsöffnung: 13/05/2025 08:00 +02:00 Auftragsbedingungen: Die
Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch
geleistet: ja Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den
öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim
öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, deren Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf
Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bietende, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerbende, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bietenden ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch öffentliche Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem
Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bietenden und
Bewerbenden kommt es nicht an.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113 Bonn
Telefon: 0228 / 9499-0
Fax: 0228 / 9499-163
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein 5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes 5.1 Interne Referenz-ID
Los: LOT-0006 Titel: Gelände- und Sensorpflege an der Wetterstation Hoherodskopf Beschreibung: Gelände- und Sensorpflege an der Wetterstation Hoherodskopf gemäß
Leistungsbeschreibung Interne Kennung: OV-58140-25-CHR Los 6 5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Hauptklassifizierungscode (cpv): 71356300 Technische Unterstützung
Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 77314000 Grundstückspflege Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 90620000 Schneeräumung 5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Vogelsberg Ort: Schotten Postleitzahl: 63679 NUTS-3-Code: Vogelsbergkreis (DE725) Land: Deutschland Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 5.1.3
Geschätzte Dauer Sonstige Angaben zur Dauer: Unbekannt 5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln
finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein 5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Art der strategischen Beschaffung: Keine
strategische Beschaffung 5.1.9 Eignungskriterien Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: siehe Beschreibung Beschreibung: siehe Eigenerklärung zur Eignung 5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=765284 5.1.12 Bedingungen für die
Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de Sprachen, in denen Angebote oder
Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Nebenangebote: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht
zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 12/05/2025 23:59 +02:00 Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tag Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist
ergänzt werden können: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter
unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz
und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise,
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Datum der Angebotsöffnung: 13/05/2025 08:00 +02:00 Auftragsbedingungen: Die
Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch
geleistet: ja Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den
öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim
öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, deren Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf
Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bietende, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerbende, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bietenden ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch öffentliche Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem
Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bietenden und
Bewerbenden kommt es nicht an.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113 Bonn
Telefon: 0228 / 9499-0
Fax: 0228 / 9499-163
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein 5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes 5.1 Interne Referenz-ID
Los: LOT-0007 Titel: Gelände- und Sensorpflege an der Wetterstation Schauenburg-Elgershausen Beschreibung: Gelände- und Sensorpflege an der Wetterstation Schauenburg-Elgershausen
gemäß Leistungsbeschreibung Interne Kennung: OV-58140-25-CHR Los 7 5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Hauptklassifizierungscode (cpv): 71356300 Technische
Unterstützung Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 77314000 Grundstückspflege Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 90620000 Schneeräumung 5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Schirne Ort: Schauenburg Postleitzahl: 34270 NUTS-3-Code: Kassel, Landkreis (DE734) Land: Deutschland Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 5.1.3
Geschätzte Dauer Sonstige Angaben zur Dauer: Unbekannt 5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln
finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein 5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Art der strategischen Beschaffung: Keine
strategische Beschaffung 5.1.9 Eignungskriterien Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: siehe Beschreibung Beschreibung: siehe Eigenerklärung zur Eignung 5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=765284 5.1.12 Bedingungen für die
Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de Sprachen, in denen Angebote oder
Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Nebenangebote: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht
zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 12/05/2025 23:59 +02:00 Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tag Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist
ergänzt werden können: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter
unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz
und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise,
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Datum der Angebotsöffnung: 13/05/2025 08:00 +02:00 Auftragsbedingungen: Die
Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch
geleistet: ja Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den
öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim
öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, deren Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf
Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bietende, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerbende, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bietenden ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch öffentliche Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem
Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bietenden und
Bewerbenden kommt es nicht an.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113 Bonn
Telefon: 0228 / 9499-0
Fax: 0228 / 9499-163
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein 5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes 5.1 Interne Referenz-ID
Los: LOT-0008 Titel: Gelände- und Sensorpflege an der Wetterstation Andernach Beschreibung: Gelände- und Sensorpflege an der Wetterstation Andernach gemäß Leistungsbeschreibung
Interne Kennung: OV-58140-25-CHR Los 8 5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Hauptklassifizierungscode (cpv): 71356300 Technische Unterstützung Zusätzlicher
Klassifizierungscode (cpv): 77314000 Grundstückspflege Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 90620000 Schneeräumung 5.1.2 Erfüllungsort Postanschrift: Stadionstraße
70a Ort: Andernach Postleitzahl: 56626 NUTS-3-Code: Mayen-Koblenz (DEB17) Land: Deutschland Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 5.1.3 Geschätzte Dauer Sonstige
Angaben zur Dauer: Unbekannt 5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung
fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein 5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung 5.1.9
Eignungskriterien Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: siehe Beschreibung Beschreibung: siehe Eigenerklärung zur Eignung 5.1.11 Auftragsunterlagen Verbindliche Sprachfassung der
Vergabeunterlagen: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=765284 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen
für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht
werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Nebenangebote: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang
der Angebote: 12/05/2025 23:59 +02:00 Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tag Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Eine
Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der
Grundsätze der Transparenz
und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise,
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Datum der Angebotsöffnung: 13/05/2025 08:00 +02:00 Auftragsbedingungen: Die
Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch
geleistet: ja Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den
öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim
öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, deren Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf
Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bietende, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerbende, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bietenden ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch öffentliche Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem
Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bietenden und
Bewerbenden kommt es nicht an.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113 Bonn
Telefon: 0228 / 9499-0
Fax: 0228 / 9499-163
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein 5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes 5.1 Interne Referenz-ID
Los: LOT-0009 Titel: Gelände- und Sensorpflege an der Wetterstation Warburg Beschreibung: Gelände- und Sensorpflege an der Wetterstation Warburg gemäß Leistungsbeschreibung Interne
Kennung: OV-58140-25-CHR Los 9 5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Hauptklassifizierungscode (cpv): 71356300 Technische Unterstützung Zusätzlicher
Klassifizierungscode (cpv): 77314000 Grundstückspflege Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 90620000 Schneeräumung 5.1.2 Erfüllungsort Postanschrift: An der Heide
Ort: Warburg Postleitzahl: 34414 NUTS-3-Code: Höxter (DEA44) Land: Deutschland Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 5.1.3 Geschätzte Dauer Sonstige Angaben zur
Dauer: Unbekannt 5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt
unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein 5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung 5.1.9
Eignungskriterien Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: siehe Beschreibung Beschreibung: siehe Eigenerklärung zur Eignung 5.1.11 Auftragsunterlagen Verbindliche Sprachfassung der
Vergabeunterlagen: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=765284 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen
für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht
werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Nebenangebote: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang
der Angebote: 12/05/2025 23:59 +02:00 Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tag Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Eine
Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der
Grundsätze der Transparenz
und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise,
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Datum der Angebotsöffnung: 13/05/2025 08:00 +02:00 Auftragsbedingungen: Die
Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch
geleistet: ja Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass
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