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De- und Mon­ta­ge Fahr­lei­tung Korb­wer­der (Германия - Тендер #62971360)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Bund.de
Номер конкурса: 62971360
Дата публикации: 10-04-2025
Источник тендера:


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Регистрация
Kurzinfo Leistungen und Erzeugnisse
Lieferleistungen Ausschreibungsweite
Nationale Ausschreibung Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung Angebotsfrist
09.05.2025 Erfüllungsort
39104 Magdeburg Sachsen-Anhalt
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  • eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einer Ausschreibung haben
  • oder die Vergabeunterlagen der Bekanntmachung abrufen möchten
  • Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 2025-110-02-04-062 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG Otto-von-Guericke-Straße 25 39104 Magdeburg Deutschland Telefonnummer: 0391 - 5482136 Telefaxnummer: E-Mail-Adresse: vergabestelle@mvbnet.de Internet-Adresse: Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: Art der Leistung: De- und Montage Fahrleitung und Fahrleitungsmaterial ABD von Rothenseer Str. bis Korbwerder Menge und Umfang: Montage und Demontage der Fahrdrähte, Montage und Demontage von Fahrleitungsarmaturen/-material, gemäß den vor- und nachstehenden Angaben, der Systemzeichnungen und des Leistungsverzeichnisses auszuführen. Die Gleisachsen haben einen Abstand zu einander von jeweils 4,00m. Der Abstand zwischen Fahrleitungsmast zur Gleisachse beträgt ca. 2,00m, dieser ist je Mast eigenverantwortlich vom AN zu ermitteln. Die Fahrleitungshöhe beträgt mindestens 4,20m bis maximal 5,50m. GFK-Stäbe 55 sind in der Länge von maximal 8,00m, ohne Verlängerungsmuffen 55, zu montieren (Ausnahmen nur nach Rücksprache mit dem AG). Die Montage bzw. die Demontage der Fahrleitungsanlage erfolgt in der Baugrenze Rothenseer Straße aus der Nachspannung von Mastpaar 002/138 und 002/139 bis Korbwerder in die Nachspannung von Mast 002/099 und 002/100. Hier sind die Arbeiten unter Einstellung des Straßenbahnverkehrs in einem definierten Zeitraum zu gewährleisten. Der Bauzeitraum ist vom Auftraggeber vorgegeben und Entspricht der Zeit vom 30. Juni 2025 bis einschließlich zum 13. Juli 2025. In diesem Bauzeitraum sind die ausgeschriebenen Leistungen vollumfänglich zu erbringen. Der Lieferstandort des Fahrleitungsmaterials befindet sich in Magdeburg. Der Lieferant übergibt das Material direkt an den Auftragnehmer (AN) für die Montage. Der AN für die Montage übernimmt das Material direkt vom Lieferanten. Die Anlieferung ist mit dem AN für die Lieferung abzusprechen. Das Material steht ab der 25. KW 2025 zur Verfügung. Ort der Leistung: Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG Otto-von-Guericke-Straße 25 39104 Magdeburg Deutschland 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 30.06.2025 Ende der Ausführungsfrist: 13.07.2025 Bemerkung zur Ausführungsfrist: 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19619f09feb-6d27d3715df89c66 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 09.05.2025 11:00 Ablauf der Bindefrist: 30.06.2025 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : Abschlagszahlungen der für die nachgewiesenen Leistungen zustehenden Vergütung. 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : verpreistes und vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis Auszug aus dem Handelsregister (Kopie) oder Eintragung in das Gewerbezentralregister, nicht älter als 6 Monate Eigenerklärungen gemäß "Eignungskriterien Angebot.pdf" Vollständig ausgefüllter Formularsatz zum Tariftreue- und Vergabegesetz (TVergG) (Alt: Landesvergabegesetz LSA) Formblatt 124 LD Formblatt 234 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, wenn: a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Weitere Informationen
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