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Verbundausbildung von 2 Chemielaboranten für den Ausbildungszeitraum 18.08.2025 bis 31.01.2029 mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn (Германия - Тендер #61265179)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: e-Vergabe
Номер конкурса: 61265179
Дата публикации: 05-02-2025
Источник тендера:


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Ausschreibungsdetails Verbundausbildung von 2 Chemielaboranten für den Ausbildungszeitraum 18.08.2025 bis 31.01.2029 mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf "Teilnahme aktivieren" und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

Mehr lesen Veröffentlichungsdatum:

05.02.2025

Abgabefrist Angebot:

12.03.2025 09:00

Geschäftszeichen:

31089

Vergabestelle:

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Letzte Änderung:

05.02.2025 10:00

Meine e-Vergabe

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1. Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) a) Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle) Name: Bundesinstitut fürArzneimittel und Medizinprodukte Straße, Hausnummer: Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3 Postleitzahl (PLZ): 53175 Ort: Bonn E-Mail: Z122@bfarm.de Internet-Adresse: http://www.bfarm.de b) Zuschlag erteilende Stelle Wie Hauptauftraggeber siehe a) 2. Angaben zum Verfahren a) Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung nach UVgO b) Vertragsart Liefer- / Dienstleistungsauftrag c) Geschäftszeichen 31089 3. Angaben zu Angeboten a) Form der Angebote
  • elektronisch
  • ohne elektronische Signatur (Textform)

  • b) Fristen Ablauf der Angebotsfrist 12.03.2025 - 09:00 Uhr Ablauf der Bindefrist 07.04.2025 c) Sprache deutsch 4. Angaben zu Vergabeunterlagen a) Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
    https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=748338 b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt c) Zuständige Stelle Hauptauftraggeber siehe 1.a) d) Anforderungsfrist 12.03.2025 - 09:00 Uhr 5. Angaben zur Leistung a) Art und Umfang der Leistung Öffentliche Ausschreibung gemäß § 9 Abs.1 UVgO über die Leistung “Verbundausbildung von 2 Chemielaboranten/innen für den Ausbildungszeitraum vom 18. August 2025 bis 31.Januar 2029 mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3 in 53175 Bonn.
    c) Ort der Leistungserbringung Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in der Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3 in 53175 Bonn
    6. Angaben zu Losen a) Anzahl, Größe und Art der Lose keine Lose
    7. Zulassung von Nebenangeboten Nein 8. Bestimmungen über die Ausführungsfrist Vertragsbeginn am 18.08.2025
    Vertragsende am 31.01.2029
    9. Höhe geforderter Sicherheitsleistungen Keine Sicherheitsleistungen erforderlich.
    10. Wesentliche Zahlungsbedingungen Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus § 5 Punkt 6 des Vertrages (Anlage 4 der Vergabeunterlagen/ § 5 Vergütung und Zahlung).
    11. Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen Eignungskriterien werden nicht gesondert gefordert. Das Gewicht wird auf die Zuschlagskriterien z.B. im Sinne des § 43 Abs. 2 Nr.2 UVgO gelegt. Bitte schauen Sie sich diesbezüglich die Ausführungen im Anschreiben unter Punkt 2.6., Seite 4 bis 13 (Zuschlagskriterien) im Anschreiben der Vergabeunterlagen an.
    12. Zuschlagskriterien Zuschlagskriterien (Anschreiben Punkt 2.6/ Seite 4 des Anschreibens): Die Bewertung der Angebote erfolgt anhand der im Folgenden dargestellten Kriterien und deren Gewichtung: Für die Zuschlagsentscheidung wird eine Gesamtpunktzahl aus der Summe der gewichteten Leistungspunkte für die „Ausbildungsstätte (1)“, das “Didaktische Konzept (2) “, die "Fachliche Qualifizierung der Auszubildenden", das „Schichtarbeitsprojekt (4)“, die „Kennenlerntage (5)“ sowie der gewichteten Preispunkte betrachtet“. Da somit der Preis- und der Leistungsterm mit Gewichtungsfaktoren versehen sind, fließen Preis und Leistung mit einem unterschiedlichen Gewicht in die Bewertung ein. Je größer die Kennzahl, desto besser (wirtschaftlicher) wird das Angebot gesehen.
    I. Preis (Gewicht 30 %)
    Damit der Leistungsterm und der Preisterm addiert werden können, müssen die folgenden drei Schritte vorgenommen werden:
    1. Der Angebotspreis wird in Punkte umgewandelt.
    2. Der Angebotspreis und die Leistungspunktzahl müssen vergleichbar gemacht werden, d.h. es erfolgt in mathematischer Hinsicht eine Normierung.
    3. Der niedrigste Angebotspreis erhält die maximale Punktzahl in Höhe von 100 Punkten. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Angebotspreises. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
    II. Leistungskriterien 1 bis 5 (Gewicht 70 %)
    Die „Ausbildungsstätte (1), das “Didaktische Konzept (2)“, die „Fachliche Qualifizierung der Auszubildenden (3)“, das "Schichtarbeitsprojekt (4) und die "Kennenlerntage (5)" stellen jeweils ein Kriterium dar.
    1. Das Kriterium „Ausbildungsstätte“ wird mit 100 Leistungspunkten bewertet und mit 20 % im Bereich der Leistungskriterien gewichtet.
    2 .Das Kriterium „Didaktisches Konzept“ wird mit 100 Leistungspunkten bewertet und mit 20 % im Bereich der Leistungskriterien gewichtet.
    3 .Das Kriterium „Fachliche Qualifizierung der Auszubildenden“ wird mit 100 Leistungspunkten bewertet und mit 40 % im Bereich der Leistungskriterien gewichtet.
    4. Das Kriterium "Schichtarbeitsprojket" wird mit 100 Leistungspunkten bewertet und mit 10% im Bereich der Leistungskriterien gewichtet.
    5. Das Kriterium "Kennenlerntage" wird mit 100 Leistungspunkten bewertet und mit 10 % im Bereich der Leistungskriterien gewichtet.
    1. Ausbildungsstätte 20% (100 Punkte gesamt)
    100 Punkte (=sehr gut). Das Konzept ist sehr gut und sehr fundiert. Es lässt erkennen, dass der Bieter die Leistungen mit seinem Konzept eine besonders gute und effiziente Aufgabenerfüllung erwarten lässt und sich im Vergleich zu den Konzepten anderer Bieter in den meisten Punkten abhebt.
    75 Punkte (=gut). Das Konzept ist gut und fundiert. Es lässt erkennen, dass der Bieter die Leistungen mit seinem Konzept/Muster eine gute Aufgabenerfüllung erwarten lässt. Das Konzept ist überdurchschnittlich in einigen Punkten.
    50 Punkte (=befriedigend). Das Konzept ist befriedigend. Es lässt erkennen, dass der Bieter die Leistungen mit seinem Konzept/Muster eine befriedende und durchschnittliche Aufgabenerfüllung erwarten lässt. Fehler sind nicht festgestellt worden.
    25 Punkte (=ausreichend). Das Konzept ist ausreichend. Es lässt erkennen, dass der Bieter die Leistungen mit seinem Konzept/Muster ordnungsgemäß erbringen wird. Geringe Mängel sind feststellbar.
    0 Punkte (=unzureichend). Das Konzept ist unzureichend. Es lässt nicht erkennen, dass der Bieter die Leistungen ohne erhebliche Modifikationen an seinem Konzept/Muster im Alltag ordnungsgemäß erbringen wird.
    2. Didaktisches Konzept 20 % (100 Punkte gesamt)
    100 Punkte (=sehr gut). Das Konzept ist sehr gut und sehr fundiert. Es lässt erkennen, dass der Bieter die Leistungen mit seinem Konzept eine besonders gute und effiziente Aufgabenerfüllung erwarten lässt und sich im Vergleich zu den Konzepten anderer Bieter in den meisten Punkten abhebt.
    75 Punkte (=gut). Das Konzept ist gut und fundiert. Es lässt erkennen, dass der Bieter die Leistungen mit seinem Konzept/Muster eine gute Aufgabenerfüllung erwarten lässt. Das Konzept ist überdurchschnittlich in einigen Punkten.
    50 Punkte (=befriedigend).Das Konzept ist befriedigend. Es lässt erkennen, dass der Bieter die Leistungen mit seinem Konzept/Muster eine befriedende und durchschnittliche Aufgabenerfüllung erwarten lässt. Fehler sind nicht festgestellt worden.
    25 Punkte (=ausreichend). Das Konzept ist ausreichend. Es lässt erkennen, dass der Bieter die Leistungen mit seinem Konzept/Muster ordnungsgemäß erbringen wird. Geringe Mängel sind feststellbar.
    0 Punkte (=unzureichend).Das Konzept ist unzureichend. Es lässt nicht erkennen, dass der Bieter die Leistungen ohne erhebliche Modifikationen an seinem Konzept/Muster im Alltag ordnungsgemäß erbringen wird.
    3. Fachliche Qualifizierung der Auszubildenden 40% (100 Punkte gesamt)
    100 Punkte (=sehr gut). Das Konzept ist sehr gut und sehr fundiert. Es lässtt erkennen, dass der Bieter die Leistungen mit seinem Konzept eine besonders gute und effiziente Aufgabenerfüllung erwarten lässt und sich im Vergleich zu den Konzepten anderer Bieter in den meisten Punkten abhebt.
    75 Punkte (=gut). Das Konzept ist gut und fundiert. Es lässt erkennen, dass der Bieter die Leistungen mit seinem Konzept/Muster eine gute Aufgabenerfüllung erwarten lässt. Das Konzept ist überdurchschnittlich in einigen Punkten.
    50 Punkte (=befriedigend). Das Konzept ist befriedigend. Es lässt erkennen, dass der Bieter die Leistungen mit seinem Konzept/Muster eine befriedende und durchschnittliche Aufgabenerfüllung erwarten lässt. Fehler sind nicht festgestellt worden.
    25 Punkte (=ausreichend). Das Konzept ist ausreichend. Es lässt erkennen, dass der Bieter die Leistungen mit seinem Konzept/Muster ordnungsgemäß erbringen wird. Geringe Mängell sind feststellbar.
    0 Punkte (=unzureichend). Das Konzept ist unzureichend. Es lässt nicht erkennen, dass der Bieter die Leistungen ohne erhebliche Modifikationen an seinem Konzept/Muster im Alltag ordnungsgemäß erbringen wird.
    4. Schichtarbeitsprojekt 10% (100 Punkte gesamt)
    100 Punkte (=sehr gut).Siehe hier unter Punkt 3. genaue Definition von "sehr gut"
    75 Punkte (=gut). Siehe hier unter Punkt 3. genaue Definition von "gut"
    50 Punkte (=befriedigend). Siehe hier unter Punkt 3. genaue Definition von "befriedigend"
    25 Punkte (=ausreichend).Siehe hier unter Punkt 3. genaue Definition.von" ausreichend"
    0 Punkte (=unzureichend). Siehe hier unter Punkt 3. genaue Definition von "unzureichend"
    5. Kennenlerntage 10% (100 Punkte gesamt)
    100 Punkte (=sehr gut).Siehe hier unter Punkt 3. genaue Definition von "sehr gut"
    75 Punkte (=gut).Siehe hier unter Punkt 3. genaue Definition von "gut"
    50 Punkte (=befriedigend). Siehe hier unter Punkt 3. genaue Definition von "befriedigend"
    25 Punkte (=ausreichend).Siehe hier unter Punkt 3. genaue Definition von "ausreichend"
    0 Punkte (=unzureichend). Siehe hier unter Punkt 3. genaue Definition von "unzureichend"
    Das Angebot, das unter Addition der unter Punkt I. (Preis) und Punkt II. (1. Ausbildungsstätte, 2. Didaktische Konzept, 3. Fachliche Qualifizierung der Auszubildenden, 4.Schichtarbeitsprojekt und die 5. Kennenlerntage) erreichten Punkte die höchste Gesamtpunktzahl erzielt hat, erhält den Zuschlag.
    Bei Punktgleichheit zweier Angebote wird der Zuschlag auf das Angebot mit dem niedrigeren Angebotspreis erteilt. Ist auch der Angebotspreis gleich, entscheidet das Los.
    14. Sonstige Angaben Eingehende Bieterfragen werden auf der vorgenannten Plattform nur bis zum 07.03.2025 (§ 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV analog) kommuniziert.
    Interessierte Verbundpartner können sich auf der eVergabe Plattform registrieren.
    Nur Verbundpartner, die registriert sind, können aktiv Bieterfragen zur Ausschreibung stellen Insoweit ist zu beachten, dass der freie Download der Vergabeunterlagen nur einer ersten Ansicht dient.
    Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch möglich. Zur Angebotsabgabe ist eine Registrierung erforderlich.
    Die Angebotsabgabe ohne vorhergehende Registrierung ist nicht ausgeschlossen. Es wird aber darauf hingewiesen, dass durch eine fehlende Registrierung die Gefahr besteht, dass ein nicht zuschlagfähiges Angebot oder unvollständiges Angebot eingereicht wird, das auszuschließen ist.
    Die Vergabe erfolgt auf der Grundlage der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer-und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (UVgO). Vertragsbestandteil wird die VOL/B in der während der Vertragslaufzeit gültigen Fassung und unter Ausschluss der Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin.
    Vergaberechtliche bzw. fachliche Fragen zu dem Vergabeverfahren oder zu den Vergabeunterlagen sind an die eVergabe Plattform (www.evergabe-online.de) zu richten. Während der Angebotsbearbeitung durch die Bieter sind Rückfragen nur in textlicher Form auf der eVergabe-Plattform unter www.evergabe-online.de bis zum 07.03.2025 zulässig. Es gilt § 20 Abs. 3 VgV analog. Die Bieter werden gebeten über die Plattform zu korrespondieren. Der Auftraggeber wird, wenn die Fragen und Antworten für die Bieter von allgemeinem Interesse sind, die Antworten in anonymisierter Form allen Bietern in einem „Fragen-und Antwortenkatalog“ auf der eVeragbe-Plattform mitteilen.
    Eine schriftliche Angebotsabgabe, außerhalb der eVergabe Plattform des Bundes, ist ausgeschlossen.
    Die maximale Versandgröße der über die eVergabe hochgeladenen Dateien beträgt insgesamt 1.024 MB. Bei Überschreiten der 1.024 MB ist ein erneutes Hochladen der weiteren Dateien notwendig.
    Zwingend beizufügende Unterlagen:
    1. In Textform nach § 126 b BGB übermitteltes Angebotsformblatt der eVergabe mit den dort enthaltenen notwendigen Angaben. Das von der eVergabe Plattform zur Verfügung gestellte und verpflichtend anzuwendende Angebotsformblatt soll nicht ausgedruckt, handschriftlich unterzeichnet und dann wieder eingescannt und hochgeladen werden, da die eVergabe Plattform ein solches Formblatt mit der ihr zur Verfügung stehenden Software nicht auslesen bzw. weiterverarbeiten kann. Folglich bitten wir Sie das Angebotsformblatt (Anlage 2 Angebotsformblatt eVergabe) in der Ihnen übersandten Form am PC zu bearbeiten (Vervollständigung des Formblattes am PC) und anschließend hochzuladen, um somit den formalen bzw. technischen Vorgaben zu genügen. Das Angebotsformblatt der eVergabe soll nicht mit einer elektronischen Signatur versehen werden (Anlage 2).
    2.Unterschriebene Angebotsaufschlüsselung mit den dort enthaltenen notwendigen Angaben (Anlage 3).
    3. Unterschriebenes Vertragsmuster (Anlage 4)
    4. Unterschriebene Eigenerklärung des Bieters über die Sicherstellung des Besuchs der Auszubildenden des Goldenberg Europakollegs in Wesseling (Anlage 5)
    5. Unterschriebene Eigenerkärung des Bieters über die frühzeitige Information über den Delegationsplan (Anlage 6)
    6. Inanspruchnahme der Eignungsleihe: Falls vom Bieter beabsichtigt ist, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche,finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazität anderer Unternehmer in Anspruch zu nehmen (Anlage 7), muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, in dem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserkärung dieser Unternehmen vorlegt (Anlage 7 a).
    7. Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer: Falls beabsichtigt ist, Unterauftragnehmer an der späteren Leistungserbringung zu beteiligen, sind Art und Umfang der Leistung anzugeben, die dem Unterauftragnehmer übertragen werden soll (Anlage 8).
    8. Bietergemeinschaften: Sofern Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter Angebote abgeben, haften diese gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen (Anlage 9). Es ist anzugeben, welche Leistungen von welchem Beteiligten der Bietergemeinschaft erbracht werden sollen.
    Ausschreibungsunterlagen einsehen PDF XML XVergabe GUID: 612bce4b-3cbd-4bf6-80ff-6f43e360751a Link zu dieser Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=748338&cookieCheck Seitenfunktionen App-Session-Id: 7b88b61f-b0cd-4333-91b0-485945388159 Sitzung erneuern

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