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Регистрация
1. Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) a) Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle) Name: Umweltbundesamt, Referat Z 1.5, Zentrale Vergabestelle Straße, Hausnummer:
Wörlitzer Platz 1 Postleitzahl (PLZ): 06844 Ort: Dessau-Roßlau E-Mail: linda.felsch@uba.de b) Zuschlag erteilende Stelle Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2. Angaben zum Verfahren a) Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung nach UVgO b) Vertragsart Liefer- / Dienstleistungsauftrag c) Geschäftszeichen 197303_99 206/0044 3. Angaben zu Angeboten a)
Form der Angebote
elektronisch
ohne elektronische Signatur (Textform)
mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b) Fristen Ablauf der Angebotsfrist 18.03.2025 - 11:00 Uhr Ablauf der Bindefrist 15.04.2025 c) Sprache Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr) 4. Angaben zu Vergabeunterlagen
a) Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=746910 b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt c) Zuständige Stelle Hauptauftraggeber siehe 1.a) d) Anforderungsfrist 18.03.2025 - 11:00 Uhr 5. Angaben zur Leistung a) Art
und Umfang der Leistung Nagetiere werden als Gesundheitsschädlinge u.a. mit Bioziden bekämpft, in diesem Fall Rodentizide. Rodentizide werden durch die europäische Biozidverordnung (EU Nr.
528/2012) reguliert (Produktklasse PT14). Die Biozidverordnung gibt in Artikel 19, Absatz (1) als Zulassungsvoraussetzung vor: „Das Biozidprodukt hat keine unannehmbaren Wirkungen auf die
Zielorganismen und verursacht insbesondere keine unannehmbare Resistenz oder Kreuzresistenz bzw. bei Wirbeltieren keine unnötigen Leiden oder Schmerzen.“ Im technischen Leitfaden zur
Bewertung der Wirksamkeit der Biozide wird dieser Aspekt aufgegriffen (Guidance on the Biocidal Products Regulation Volume II Efficacy - Assessment and Evaluation (Parts B+C) Version 6.0
August 2023 Abschnitt: 5.6 Pest control (main group 3), 5.6.1 General):
According to the BPR (Article 19(1)(b) criterion ii and common principles point 49 and 76 in Annex VI) biocidal products should cause no unacceptable effects on the target organisms,
including unnecessary suffering and pain for vertebrates (humaneness). This criterion is relevant for biocides in the Pest Control PTs14, 15, 17, 19 (repelling or attracting vertebrates) and
PT20.
For these biocides an assessment must be made to demonstrate that the biocidal product does not cause unnecessary suffering in its effect on target vertebrates. This must include an
evaluation of the mechanism by which the effect is obtained and the observed effects on the behaviour and health of the target vertebrates; where the intended effect is to kill the target
vertebrate, the time necessary to obtain the death of the target vertebrate and the conditions under which death occurs must be evaluated.
A biocidal product intended to control vertebrates must not normally be regarded as satisfying criterion (ii) under point (b) of Article 19(1) unless:
death is synchronous with the extinction of consciousness, or
death occurs immediately, or
vital functions are reduced gradually without signs of obvious suffering.
For repellent products, the intended effect must be obtained without unnecessary suffering and pain for the target vertebrate.
Guidance on the assessment of humaneness is currently not included in Volume II Efficacy Part B/C: Efficacy Assessment and Evaluation, but some general guidance can be found in the TNsG on
Product Evaluation Chapter 6.
Damit gibt die Biozidverordnung und ihr gültiger Leitfaden für die Bewertung der Wirksamkeit die klare Vorgabe, dass der Effekt des Biozidproduktes auf den Zielorganismus bewertet werden
muss und gibt teilweise bereits grobe Vorgaben, wie eine derartige Bewertung (in Bezug auf den Tierschutz) erfolgen sollte (z.B. anhand der Dauer bis zum Eintritt des Todes). Ein konkreter
Leitfaden fehlt aber bisher. Daher wird der Effekt auf die Zielorganismen im Rahmen der Zulassung (sowohl von Wirkstoffen als auch von Produkten) bisher nicht objektiv anhand von Daten
erfasst und bewertet.
.
Ziel des Sachverständigengutachtens soll es sein, einen Leitfaden zu entwickeln, anhand dessen das Tierleid für Nagetiere beim Einsatz von Rodentiziden erhoben und bewertet werden
kann.
Im Rahmen der Wirksamkeitsbewertung werden Laborstudien gefordert, in denen untersucht wird, ob ein Rodentizidköder attraktiv und wirksam gegen die Zielorganismen ist. Dafür wird in
Wahlversuchen den Zielorganismen neben einem Beifutter der Rodentizidköder angeboten (Guidance on the Biocidal Products Regulation Volume II Efficacy - Assessment and Evaluation (Parts B+C)
Version 6.0 August 2023 5.6.2.2.2 Laboratory studies for bait products). Zur Bewertung der Wirksamkeit wird dokumentiert, ob und wann die Versuchstiere verenden. Hierbei handelt es sich um
Tierversuche. Im Rahmen eines Tierversuches ist es u.a. in Deutschland gefordert, ein Score-Sheet zu definieren und zu nutzen, anhand dessen das Leiden der Versuchstiere erfasst wird. Ziel
des Projektes soll es sein für alle derzeit in der EU zugelassenen Rodentizidwirkstoffe ein möglichst auf den Wirkmechanismus angepasstes Score-Sheet zu entwickeln. Im Anschluss sollen dann
Bewertungskriterien festgelegt werden anhand derer das Tierleid, welches durch das entsprechende Rodentizid verursacht wird, kategorisiert werden kann. Letztlich soll es ermöglicht werden zu
beurteilen, ob ein Rodentizid die Vorgabe keine unnötigen Leiden oder Schmerzen hervorzurufen, erfüllt.
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Einzelheiten entnehmen Sie bitte der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung.
c) Ort der Leistungserbringung Berlin
7. Zulassung von Nebenangeboten Nein 8. Bestimmungen über die Ausführungsfrist Ausführungszeitraum: Das Vorhaben beginnt unmittelbar nach Zuschlagserteilung spätestens jedoch zum
01.05.2025. Die Laufzeit des Vorhabens beträgt 6 Monate.
9. Höhe geforderter Sicherheitsleistungen keine
10. Wesentliche Zahlungsbedingungen Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B).
11. Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen - Die den Vergabeunterlagen beigefügte
Eigenerklärung/datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung (Erklärung zur Zuverlässigkeit in Bezug auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern,
Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Erklärung über die Zuverlässigkeit, Fachkunde und Leistungsfähigkeit, Erklärung, dass der Bieter die Bewerbungsbedingungen und
die Vertragsbedingungen anerkennt, datenschutzrechtliche Einwilligung)
- Fachkenntnisse zur Bewertung von Tierleid bei Wirbeltieren (insbesondere Nagetiere) - nachzuweisen durch internationale Publikationen, Berichte, Tagungsbeiträge o.ä. (mindestens 2
Referenzen aus den Jahren 2018 -2024)
12. Zuschlagskriterien Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die für eine entsprechende Wertung relevanten Kriterien sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Bei
der Wertung der Preise wird auf die Brutto-Angebotssummen abgestellt.
13. Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss Bietergemeinschaften sind zugelassen. § 4 Nr. 4 VOL/B bleibt unberührt. Bietergemeinschaften werden nur
berücksichtigt, wenn sie mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene bzw. mit einer von der e-Vergabe unterstützten elektronischen Signatur versehene Erklärung abgeben, in
der die einzelnen Mitglieder genannt sind, ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt ist und in der sich die Mitglieder für
alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. 14. Sonstige Angaben Für die o. g. Ausschreibung ist die Abgabe eines
Angebotes ausschließlich in elektronischer Form über die e-Vergabeplattform des Bundes zugelassen. Nur wenn Sie die Teilnahme an der Ausschreibung über den Angebotsassistenten der
e-Vergabe beantragen, werden Sie über etwaige Änderungen der Unterlagen aktiv informiert und können Bieterfragen zur Ausschreibung stellen bzw. die Antworten hierzu automatisch erhalten.
Über die e-Vergabe können Sie Vergabeverfahren vollständig elektronisch abwickeln. Der übliche Postweg entfällt.
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Wie Sie sich an der e-Vergabe registrieren und am elektronischen Verfahren teilnehmen können, erfahren Sie unter https://www.evergabe-online.info/. Ausschreibungsunterlagen einsehenPDFXML XVergabe GUID: d6ae7662-515b-46ae-b177-d09457776258 Link zu
dieser Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=746910&cookieCheck
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