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Ausschreibungsdetails Unterhaltsreinigung Wallonerberg 6-7, Haus 5 in 39104 Magdeburg
Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf "Teilnahme aktivieren" und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.
1. Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) a) Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle) Name: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Straße, Hausnummer: Reideburger
Straße 47 Postleitzahl (PLZ): 06116 Ort: Halle (Saale) E-Mail: vergabestelle-FUB@lau.mwu.sachsen-anhalt.de b) Zuschlag erteilende
Stelle Wie Hauptauftraggeber siehe a) 2. Angaben zum Verfahren a) Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung nach UVgO b) Vertragsart Liefer- / Dienstleistungsauftrag c) Geschäftszeichen
14.1/03/2024 3. Angaben zu Angeboten a) Form der Angebote
elektronisch
ohne elektronische Signatur (Textform)
b) Fristen Ablauf der Angebotsfrist 27.09.2024 - 10:00 Uhr Ablauf der Bindefrist 30.10.2024 4. Angaben zu Vergabeunterlagen a) Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen stehen für einen
uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=716367 b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt c) Zuständige Stelle Hauptauftraggeber siehe 1.a) d) Anforderungsfrist 27.09.2024 - 10:00 Uhr 5. Angaben zur Leistung a) Art
und Umfang der Leistung 1. Reinigung der Büroräume
- Textile Fußbodenbeläge staub- bzw. bürstensaugen.
- PVC -Fußbodenbeläge fegen und feucht wischen.
- Papierkörbe und Sortierbehälter der Abfallwirtschaft entleeren (getrenntes Einsammeln).
- Fenstersimse, Elektrokanal (soweit frei geräumt) Staubwischen (ggfs. feucht).
- Abgetretene Stellen des Pflegefilms von PVC-Fußbodenbelägen erneuern und polieren.
- Waschbecken und Spiegel reinigen (wo vorhanden).
- Griffspuren an Schränken, Türen und Lichtschaltern mit einem schonenden Neutralreiniger entfernen.
- Von Decken und Wänden bis zur Besenhöhe vorhandene Spinngewebe oder ähnliche Verunreinigungen abfegen.
a. Reinigung von Verkehrsflächen
- Abgetretene Stellen des Pflegefilms von PVC - Fußbodenbelägen erneuern und polieren.
- Türen, Bilder, Treppengeländer, Feuerlöscher, Kartenschränke und offene Heizkörper entstauben und ggfs. feucht wischen.
- Von Decken und Wänden bis zur Besenhöhe vorhandene Spinngewebe oder ähnliche Verunreinigungen abfegen.
b. Reinigung der Teeküchen und des Sanitärbereiches
- Fußbodenflächen im Sanitär- und Teeküchenbereich mit einem zugelassenen Desinfektionsreiniger nass wischen.
- Von Decken und Wänden bis zur Besenhöhe vorhandene Spinnengewebe oder ähnliche Verunreinigungen abfegen.
- Sanitärobjekte hygienisch einwandfrei reinigen und mit Sanitärartikeln ausreichend versorgen.
- Wandfliesen und Schamwände im Teeküchen- und Sanitärbereich mit einem Desinfektionsreiniger nass wischen.
- Lampen entstauben.
- Seifenspender und Papierbehälter bestücken und gefüllt halten.
- Von Decken und Wänden bis zur Besenhöhe vorhandene Spinngewebe oder ähnliche Verunreinigungen abfegen.
2. Anforderungen an die zu verwendenden Reinigungsmittel und Hygienepapiere
a. Soweit vom Auftraggeber nicht anders ausdrücklich gefordert, ist auf folgende Reinigungsmittel grundsätzlich zu verzichten: Spülkastenzusatzstoffe, WC/Spülkasteneinhänger, WC-Steine,
Duft-/Reinigungssteine für Urinale, Lufterfrischer/Duftspender für WC und Waschräume, Chemische Abflussreiniger.
b. Für jedes angebotene bzw. verwendete Reinigungsmittel müssen ein Sicherheitsdatenblatt, ein technisches Datenblatt mit Hinweisen zu den Inhaltsstoffen sowie eine Gebrauchsanweisung
mitgeliefert werden. Sie sind mitsamt der ggfs. erforderlichen Betriebsanweisung im Objektordner im Putzraum vorzuhalten.
c. Für Reinigungsmittel, die verdünnt anzuwenden sind, müssen vom Auftragnehmer zur Herstellung der Gebrauchslösung geeignete Dosierhilfen verwendet werden.
d. Auf den vorsorgenden Einsatz von Desinfektionsmittel bzw. Desinfektionsreiniger ist zu verzichten, soweit es sich nicht um hygienisch anspruchsvolle Bereiche, z. B. Küchen oder Toiletten,
handelt.
e. Der Auftragnehmer hat sein Personal jährlich im sach- und fachgerechten Umgang mit den verwendeten Reinigungsmitteln und Reinigungsgeräten zu unterweisen. Für neue Mitarbeiter/innen
erfolgt eine Schulung zeitnah zur Einstellung. Bei Produktwechsel findet zeitnah eine Nachschulung statt.
f. Der Auftragnehmer hat die Schulungen zu dokumentieren. Die Dokumentation beschreibt die Unterweisung inklusive Auflistung der Schulungsinhalte, -dauer, exakte Bezeichnung der geschulten
Produkte. Sie enthält die Unterschriften der teilnehmenden Mitarbeiter/innen. Diese Dokumentation ist auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
3. Leistungsanforderungen
a. Die Unterhaltsreinigung umfasst die Leistungen gemäß der in Anlage 1.1 aufgeführten Angaben. Der Auftragnehmer schuldet in diesem Rahmen die Sauberkeit des benannten Objektes mit den
aufgeführten Flächen.
b. Die Einweisung der Arbeitskräfte und deren Vertreter erfolgt:
(1) zum Vertragsbeginn ausführlich vor Ort durch den Auftraggeber,
(2) bei nachfolgenden Personalwechseln durch den Auftragnehmer. Für die Dauer einer nicht ordnungsgemäßen Einweisung behält sich der Auftraggeber eine Minderung der monatlichen Vergütung
vor.
c. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass seine Reinigungskräfte zum Auftragsbeginn in der Lage sind, alle vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß und in guter Qualität
auszuführen. Der Auftraggeber geht davon aus, dass Reinigungskräfte in ausreichender Zahl zur ordnungs- und objektgerechten Leistungserfüllung zur Verfügung stehen.
d. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Reinigungsarbeiten nur mit Arbeitskräften durchzuführen, die für diese Arbeiten die erforderliche Eignung und Erfahrung haben, die deutsche
Sprache beherrschen und durch persönliche Zuverlässigkeit Gewähr dafür bieten, dass der Dienstbetrieb des Auftraggebers nicht beeinträchtigt wird.
e. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die für die Reinigung erforderlichen
(1) Maschinen und Geräte,
(2) Reinigungs- und Pflegemittel (Nr. 6 beachten)
selbst zu stellen. Der Unterhalt der eingesetzten Maschinen und Geräte geht ebenfalls zu seinen Lasten. Es ist für einen sauberen und sicheren Zustand der Reinigungsmaschinen und -geräte
zu sorgen.
f. Die notwendigen Materialien zur Bestückung der Toilettenpapierhalter, der Müllsammelbehälter, der Papierhandtuchspender und der Seifenspender sind durch den Auftragnehmer zu liefern.
(Nr. 6 und Anlage 1.2 beachten). Die Bestückung erfolgt durch die Reinigungskräfte.
g. Es ist sicherzustellen, dass der durch die Mitarbeiter des LAU getrennt gesammelte Müll vom Reinigungspersonal auch getrennt entsorgt wird.
h. Die Durchführung der Reinigungsleistungen erfolgt unter Einhaltung der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften und auf dem Stand der Technik unter Berücksichtigung umweltschonender
Gesichtspunkte. Es dürfen durch Reinigungsarbeiten und den Einsatz von Reinigungsmitteln keine gesundheitlichen Gefahren für die Reinigungskräfte selbst und die Mitarbeiter des
Auftraggebers entstehen.
i. Der Auftragnehmer ist verpflichtet für die Dauer des Vertrags eine Betriebshaftpflichtversicherung aufrecht zu erhalten. Der Versicherungsnachweis ist dem Auftraggeber auf Verlangen
vorzulegen.
j. Der Auftragnehmer legt in Absprache mit dem Auftraggeber in einem wöchentlichen Reinigungsplan Ort und Zeit der auszuführenden Reinigungsarbeiten fest. Dieser Plan ist dem Auftraggeber
zu übergeben. Kann durch Feiertage die Reinigung nicht erfolgen, wird diese nach Bedarf des Auftraggebers zu einem nach Absprache mit dem Auftraggeber festgelegten Zeitpunkt
nachgeholt.
k. Der Auftraggeber behält sich vor, die Reinigungsfrequenzen, ggfs. die Reinigungsflächen und die Leistungsanforderungen den Bedürfnissen des Auftraggebers entsprechend zu ändern. Damit
verbundene Preisänderungen bedürfen einer neuen, schriftlichen Vereinbarung.
l. Geringfügige Änderungen eines Raumverzeichnisses rechtfertigen keine Preiserhöhung.
c) Ort der Leistungserbringung Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Außenstelle
Wallonerberg 6-7, Haus 5
39104 Magdeburg
7. Zulassung von Nebenangeboten Nein 8. Bestimmungen über die Ausführungsfrist 2. Der Vertrag wird mit einer Vertragslaufzeit vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2027 geschlossen. Der Vertrag
endet durch Zeitablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Vertragslaufzeit darüber hinaus zweimal um ein Jahr zu gleichen Konditionen zu verlängern. Der Auftraggeber teilt die Ausübung der
Verlängerungsoption dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit in Textform mit.
10. Wesentliche Zahlungsbedingungen Für die turnusmäßige Reinigung erhält der Auftragnehmer den vereinbarten Preis je Monat. Preiserhöhungen oder zusätzliche Kosten sind
ausgeschlossen.
Ändert sich für die zur Auftragsdurchführung eingesetzten Arbeitnehmer der gesetzliche Mindestlohn, der tariflich vereinbarte Lohn oder eine andere tarifliche Vereinbarung, die sich
unmittelbar auf die Lohn- und/oder Lohnfolgekosten auswirkt, so ändert sich zum gleichen Zeitpunkt der Lohnkostenanteil der Vergütung im entsprechenden Verhältnis. Der Auftragnehmer muss
die zugrundeliegende Änderung nachweisen.
Grundlage der Kalkulation und der schlussendlichen Ausführung soll der Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung in der jeweils gültigen Fassung
sein.
Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt binnen 30 Tagen oder - soweit eine Skontovereinbarung getroffen wurde - mit Skontoabzug innerhalb der Skontofrist. Die Fristen beginnen jeweils mit
Eingang einer prüfbaren Rechnung beim Auftraggeber. Die Skontofrist beträgt mindestens 14 Tage.
11. Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen https://dummy.suitabilityCriteria-b0a35430-6242-40f5-870b-b97725e96a45 Ausschreibungsunterlagen einsehenPDFXML XVergabe GUID: a5cbef66-e914-4d02-b4fc-c113d8cbae88 Link zu
dieser Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=716367&cookieCheck
Seitenfunktionen App-Session-Id: ac4eccce-f861-4743-bcfe-d90ebe7b79c5Sitzung erneuern
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