Gelände- und Sensorpflege sowie Hausmeisterservice inkl. Reinigung an der Wetterstation Fichtelberg des Deutschen Wetterdienstes (Германия - Тендер #57275494)
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Ausschreibungsdetails Gelände- und Sensorpflege sowie Hausmeisterservice inkl. Reinigung an der Wetterstation Fichtelberg des Deutschen Wetterdienstes
Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf "Teilnahme aktivieren" und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.
Ausschreibungsunterlagen einsehen 1 Beschaffer 1.1 Beschaffer Offizielle
Bezeichnung: Deutscher Wetterdienst Art des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlere und untere Bundesbehörde, die den niedrigen Schwellenwert anwenden gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung 2 Verfahren 2.1 Verfahren Titel: Gelände- und Sensorpflege sowie Hausmeisterservice inkl. Reinigung an
der Wetterstation Fichtelberg des Deutschen Wetterdienstes Beschreibung: Gelände- und Sensorpflege sowie Hausmeisterservice inkl. Reinigung an der Wetterstation Fichtelberg des Deutschen
Wetterdienstes gem. Leistungsbeschreibungen Kennung des Verfahrens: c357d523-29be-46b4-ab5b-48729d592d0d Interne Kennung: OV-56557-24-SRÖ Verfahrensart: Offenes Verfahren Beschleunigtes
Verfahren: nein 2.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Hauptklassifizierungscode (cpv): 71356300 Technische Unterstützung Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 98341140
Hausmeisterdienste Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 77314000 Grundstückspflege 2.1.2 Erfüllungsort NUTS-3-Code: Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713) Land: Deutschland
Allgemeine Informationen 2.1.6 Ausschlussgründe Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Die Bietenden erklären mit
Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe nach folgenden Vorschriften vorliegen: - § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern) - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale
Bedienstete) - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Betrug
oder Subventionsbetrug: Betrug oder Subventionsbetrug: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe nach folgenden Vorschriften vorliegen: - § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5
GWB, § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem
Auftrag verwaltet werden - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Bildung krimineller Vereinigungen: Bildung krimineller Vereinigungen: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein
Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt, dass noch keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren nach § 129 des
Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland) rechtskräftig verurteilt worden ist. Bildung terroristischer Vereinigungen: Bildung terroristischer Vereinigungen: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass
kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt, das heißt, dass noch keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren nach § 89c des
Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, rechtskräftig verurteilt
worden ist. Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
vorliegt. Dies beinhaltet, dass das Unternehmen zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen weder im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs.
1 Nr. 2, 3 GWB vorliegen: - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel
in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu
begehen. - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). Insolvenz: Insolvenz: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt, dass
das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines
solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Interessenkonflikt:
Interessenkonflikt: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB vorliegt, dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen
könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Mangelhafte Erfüllung
eines früheren öffentlichen Auftrags: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 GWB Nr. 7 vorliegt, dass das Unternehmen keine wesentliche
Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder
Ausbeutung: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB, das heißt, dass kein Verstoß gegen die §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den
§§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung), vorliegt. Mit
Insolvenz vergleichbares Verfahren: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt. Dies
beinhaltet, dass das Unternehmen zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist
oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen weder im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Rein nationale Ausschlussgründe: Rein nationale Ausschlussgründe: Weiterhin kann gemäß § 124 Abs. 2 GWB ein Angebot aufgrund folgender Vorschriften ausgeschlossen werden: -§ 21 des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes -§ 98c des Aufenthaltsgesetzes -§ 19 des Mindestlohngesetzes -§ 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes -Verordnung (EU) 2022/576 Schwere Verfehlung:
Schwere Verfehlung: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB vorliegt, das heißt, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen
Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Täuschung oder
unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe
gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8,9 GWB vorliegen, das heißt, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte
zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in
unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig
oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche
Informationen zu übermitteln. Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein
Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Die Bietenden erklären mit
Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Die Bietenden
erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht
gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Verstöße gegen
Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 GWB vorliegt. Das heißt, dass
Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließt, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur
Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das
Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich
Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder
Abgaben: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 GWB vorliegt. Das heißt, dass Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließt, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber
auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen
ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
vorliegt, das heißt, dass der öffentliche Auftraggeber nicht über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder
Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung:
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB vorliegt, das heißt, dass keine
Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Zahlungsunfähigkeit: Zahlungsunfähigkeit: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
vorliegt, dass das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. 5 Los 5.1 Interne
Referenz-ID Los: LOT-0001 Titel: Gelände- und Sensorpflege an der Wetterstation Fichtelberg Beschreibung: Gelände- und Sensorpflege an der Wetterstation Fichtelberg gem.
Leistungsbeschreibung Interne Kennung: OV-56557-24-SRÖ - Los 1 5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Hauptklassifizierungscode (cpv): 71356300 Technische Unterstützung 5.1.2
Erfüllungsort Postanschrift: Fichtelbergstr. 3 Ort: Oberwiesenthal Postleitzahl: 09484 NUTS-3-Code: Erzgebirgskreis (DED42) Land: Deutschland Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 5.1.3
Geschätzte Dauer Sonstige Angaben zur Dauer: Unbekannt 5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln
finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen 5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische
Beschaffung 5.1.9 Eignungskriterien Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: siehe Beschreibung Beschreibung: siehe Eigenerklärung zur Eignung 5.1.11 Auftragsunterlagen Verbindliche
Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=713440, 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/ Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Nebenangebote: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 2024-10-07+02:00 23:59:00+02:00 Frist, bis zu
der das Angebot gültig sein muss: 24 DAY Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht
ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz
und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise,
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Datum der Angebotsöffnung: 2024-10-08+02:00 08:00:00+02:00 Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen
haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim
öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, deren Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf
Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bietende, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerbende, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bietenden ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch öffentliche Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem
Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bietenden und
Bewerbenden kommt es nicht an.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn
Telefon: +49 (0)228 / 94 99-0
Fax: +49 (0)228 / 94 99-163
info@bundeskartellamt.bund.de 5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes 5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0002 Titel: Hausmeisterservice inkl.
Reinigung an der Wetterstation Fichtelberg Beschreibung: Hausmeisterservice inkl. Reinigung an der Wetterstation Fichtelberg Interne Kennung: OV-56557-24-SRÖ - Los 2 5.1.1 Zweck Art des
Auftrags: Dienstleistungen Hauptklassifizierungscode (cpv): 98341140 Hausmeisterdienste Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 90911200 Gebäudereinigung 5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Fichtelbergstr. 3 Ort: Oberwiesenthal Postleitzahl: 09484 NUTS-3-Code: Erzgebirgskreis (DED42) Land: Deutschland Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 5.1.3 Geschätzte
Dauer Sonstige Angaben zur Dauer: Unbekannt 5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die
Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen 5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung 5.1.9
Eignungskriterien Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: siehe Beschreibung Beschreibung: siehe Eigenerklärung zur Eignung 5.1.11 Auftragsunterlagen Verbindliche Sprachfassung der
Vergabeunterlagen: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=713440, 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für
die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/ Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Nebenangebote: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 2024-10-07+02:00 23:59:00+02:00 Frist, bis zu der das Angebot
gültig sein muss: 24 DAY Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz
und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise,
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Datum der Angebotsöffnung: 2024-10-08+02:00 08:00:00+02:00 Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen
haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim
öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, deren Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf
Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bietende, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerbende, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bietenden ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch öffentliche Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem
Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bietenden und
Bewerbenden kommt es nicht an.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn
Telefon: +49 (0)228 / 94 99-0
Fax: +49 (0)228 / 94 99-163
info@bundeskartellamt.bund.de 5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes 8 Organisationen 8.1 ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: Deutscher
Wetterdienst Identifikationsnummer: 991-01769-82 Ort: Offenbach am Main Postleitzahl: 63067 NUTS-3-Code: Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713) Land: Deutschland E-Mail:
beschaffung@dwd.de Telefon: +496980620 Internet-Adresse: https://www.dwd.de Rollen dieser Organisation: Beschaffer 8.1 ORG-0003 Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammer des
Bundes Identifikationsnummer: t:022894990 Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16 Ort: Bonn Postleitzahl: 53113 NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail:
vk@bundeskartellamt.bund.de Telefon: +4922894990 Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle 11 Informationen zur Bekanntmachung 11.1 Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der
Bekanntmachung: c38761b6-b59a-4d0b-a47d-e636b30a8182 - 01 Formulartyp: Wettbewerb Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung Datum der Übermittlung
der Bekanntmachung: 2024-09-06+02:00 00:00:00+02:00 Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch 11.2 Informationen zur Veröffentlichung Ausschreibungsunterlagen einsehenPDFXML XVergabe GUID: c357d523-29be-46b4-ab5b-48729d592d0d Link zu
dieser Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=713440&cookieCheck
Seitenfunktionen App-Session-Id: 782ff90e-807d-4d37-a2a9-188d508363edSitzung erneuern
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