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a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name: Solestadt Bad Dürrenberg Straße, Hausnummer: Hauptstraße 27 Postleitzahl (PLZ): 06231 Ort: Bad Dürrenberg Telefon: +49 3462 9987021
Telefax: +49 3462 9987061 E-Mail: vergabestelle@badduerrenberg.de Internet-Adresse: https://www.badduerrenberg.de b) Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“ Geschäftszeichen: 2024-24-FES-SW-Ger c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und
zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Zugelassene Angebotsabgabe
elektronisch
ohne elektronische Signatur (Textform)
d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung 06231 Bad Dürrenberg, Schladebacher Straße 5
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen Hauptmassen Gerüstbauarbeiten:
* 50m Bauzaun, Stahlrahmen, h=2m mit 10 Wochen Gebrauchsüberlassung
* 8m Bauzaun, Stahlrahmen, h=2m mit 5 Wochen Gebrauchsüberlassung
* 200m² Fassadengerüst für Abbruch-, Zimmerer-, Dachdecker-, Maurer-und Putzarbeiten, Lastklasse 4, Breitenklasse W09 mit 10 Wochen Gebrauchsüberlassung
* 25m Dachfanggerüst mit 10 Wochen Standzeit Gebrauchsüberlassung
* 40m Gerüstverbreiterung, Breite 0,30m mit 10 Wochen Gebrauchsüberlassung
* 1 Stück Gerüsttreppe mit 10 Wochen Gebrauchsüberlassung
* 4m Überbrückung einer Überdachung, Überbrückungsbreite 4m mit 10 Wochen Gebrauchsüberlassung
* 240m² Gerüstbekleidung mit Schutznetz mit 10 Wochen Gebrauchsüberlassung
* 45m² Fassadengerüst als Schutzgerüst für Abbrucharbeiten, Lastklasse 3, Breitenklasse W06 mit 5 Wochen Gebrauchsüberlassung
* 7m Dachfanggerüst mit 5 Wochen Gebrauchsüberlassung
* 56m² Gerüstbekleidung mit Schutznetz mit 5 Wochen Gebrauchsüberlassung
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Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem
Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Mindestanforderungen an Nebenangebote
* Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten.
*Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller
betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen.
*Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B.
Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen
*Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder
zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist.
*Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis
der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen.
*Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist
die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot
(gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren.
*Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko).
Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. Sofern Nebenangebote
eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt.
Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden
Regelwerken zu genügen.
h) Losweise Vergabe Nein i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung 02.09.2024 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen 03.01.2025 j) Nebenangebote zugelassen k) Mehrere Hauptangebote
zugelassen l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=701202 Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
nachgefordert. o) Ablauf der Angebots- und der Bindefrist Ablauf der Angebotsfrist 29.07.2024 - 08:45 Uhr Ablauf der Bindefrist 28.08.2024 p) Angebote sind einzureichen elektronisch via
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=701202 q) Sprache, in der die Angebote abgefasst
sein müssen Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr) r) Zuschlagskriterien
nachfolgende Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterium ist der Preis
Das Zuschlagskriterium für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote ist der Preis.
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel,
Instandhaltungsangeboten.
s) Öffnung der Angebote 29.07.2024 - 09:00 Uhr Ort der Eröffnung Stadtverwaltung Bad Dürrenberg, Hauptstraße 27, 06231 Bad Dürrenberg, Zi. 1.01 Personen, die bei der Eröffnung anwesend
sein dürfen Die Öffnung der Angebote findet gemäß § 14 VOB/A statt.
Sind nur elektronische Angebote zugelassen, wird die Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) unverzüglich nach Ablauf
der Angebotsfrist durchgeführt, vgl. § 14 (1) Satz 1 VOB/A. Demnach sind Bieter und ihre Bevollmächtigten nicht zugelassen.
t) Geforderte Sicherheiten Geforderte Sicherheiten
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Die Vertragsstrafe für die Überschreitung von Ausführungs- oder Lieferfristen beträgt
0,2 % der Auftragssumme, begrenzt auf 5 % der Auftragssumme.
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Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne
Nachträge) zu leisten.
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dieser Punkt entfällt - Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme)
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Für die Ausschreibung gelten weiterhin folgende Abzugsregelungen von der Bruttoabrechnungssumme:
0,2 % für Baustrom
0,2 % für Baustellen-WC
v) Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
w) Beurteilung der Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei
Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind
auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten
Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich / ggf. geforderte Eignungsnachweise Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" ist Bestandteil der
Ausschreibungsunterlagen.
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Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 EUR ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber vor Zuschlagserteilung von dem Bieter - an den der Zuschlag erteilt werden soll - einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister beim Bundeszentralregister und Wettbewerbsregister anfordern um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen, § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG).
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl sind zum Nachweis der Befähigung der Berufsausübung, einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, zum
Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise einzureichen:
1.
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (z. B. Handelsregisterauszug),
2.
Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer Handwerkskarte),
3.
Gewerbeanmeldung
4.
eine Eigenerklärung über den Umsatz soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit
anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
5.
Nachweise zur Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder vergleichbarem gesetzlich geregeltem Verfahren oder die Ablehnung eines solchen Antrages mangels Masse oder die
rechtskräftige Bestätigung eines Insolvenzverfahrens,
6.
Nachweise darüber, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet
7.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
8.
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
9.
qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen
10.
Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG
11.
Die Angabe von drei Referenzen über die Ausführung von Leistungen der letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahre, die mit der zu vergebenden Leistung hinsichtlich Qualität und Quantität
vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind,
12.
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236 VHB Stand 2019)
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Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen, präqualifizierten Mitgliedern von Arbeits-/ Bietergemeinschaften sowie präqualifizierten
Nachunternehmen und präqualifizierten Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis
enthalten sind.
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Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind das Formblatt 223 - Aufgliederung der Einheitspreise sowie ein aktuell gültiger Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung vorzulegen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind, zusätzlich, mit dem Angebot
einzureichen:
1.
Erklärung der Bieter u./ Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB Stand 2019), sofern zutreffend
2.
Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen Formblatt 233 VHB Stand 2017 sofern zutreffend
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Zusätzliche Angaben:
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Öffentliche Aufträge dürfen nach § 11 des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (TVergG-LSA)
nur an Unternehmen vergeben werden, wenn diese sich schriftlich oder elektronisch verpflichten, ihren Arbeitnehmern (auch Leiharbeiter) bei der Auftragsausführung Arbeitsbedingungen
einschließlich des Mindeststundenentgelts zu gewähren, die:
1.
mindestens den Vorgaben des Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist oder der nach dem Tarifvertragsgesetz für
allgemeinverbindlich erklärt wurde, oder
2.
mindestens den Vorgaben des Tarifvertrages entsprechen, der für die Leistung am Ort der Ausführung gilt oder
3.
mindestens dem auf dem eVergabe-Portal Sachsen-Anhalt veröffentlichten vergabespezifischen Mindeststundenentgelt nach § 11 Abs. 3 TVergG LSA entsprechen
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Für die Ausschreibung Gerüstbau gelten die Tarifverträge für:
* Rahmentarifvertrag für das Gerüstbauerhandwerk vom 27.02.2020, erstmalig kündbar zum 31.12.2024
* Tarifvertrag zur Regelung eines Mindestlohnes im Gerüstbauerhandwerk im Gebiet der BRD (TV Mindestlohn) vom 01.08.2023
* Tarifvertrag zur Regelung der Löhne im Gerüstbauerhandwerk vom 01. Juni 2021 bis 30.09.2023
* Im Übrigen wird auf die im Gerüstbauer-Handwerk bundesweit für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge hingewiesen - AVE-Verzeichnis Stand 01.07.2024 (bmas.de)
Das im Entgelt-TV benannte, aktuell geltende Entgelt der Lohngruppe VI b wird ersetzt durch den in § 2 des Tarifvertrags zur Regelung eines Mindestlohnes im Gerüstbauerhandwerk im Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) vom 1. August 2023 geregelten Mindestlohn von derzeit 13,60 €
- vergabespezifischer Mindestlohn gem. § 11 Abs. 3 TVergG LSA: dieser beträgt 13,38 €.
Die Ermittlung des vergabespezifischen Mindeststundenentgeltes kann unter folgendem Link nachvollzogen werden: https://evergabe.sachsenanhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/StK/eVergabe/Uploads/Handlungsanleitung_vergabespez._Mindestlohn_ab_Januar_24.pdf
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Zum Nachweis dazu hat der Bieter und jedes Mitglied von Arbeits-/ Bietergemeinschaften die folgen Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
1.
Formblatt 1_ Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 11 und 14 Abs. 2 TVergG LSA)
2.
Formblatt 5_Nachw. Ermittlung Mittellohn zu VHB 221
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Darüber hinaus sind von jedem Bieter und Mitglied einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft gem. TVergG-LSA folgende Erklärungen mit dem Angebot sind abzugeben:
1.
Formblatt 2_Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA)
2.
Formblatt 3_Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) (§ 13 Abs. 1 TVergG)
3.
Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktions-VO der EU vom 08.04.2022
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Die oben benannten Unterlagen sind Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen.
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl, behält sich die Vergabestelle vor, zusätzlich folgende Erklärungen auf gesondertes Verlangen vom Bieter selbst und / oder seinen Nachunternehmen und
Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) nachzufordern:
1.
Formblatt 1_ Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 11 und 14 Abs. 2 TVergG LSA)
2.
Formblatt 3_Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) (§ 13 Abs. 1 TVergG)
3.
Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktions-VO der EU vom 08.04.2022
4.
der Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen
5.
die Urkalkulation
6.
die Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 VHB
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Die vorgenannten Eigenerklärungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
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Mit dem Angebot vorzulegen sind außerdem vorzulegen:
1.
das Angebotsschreiben (Formblatt 213 VHB)
2.
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis /-programm
3.
die Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222 VHB Bund
x) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Landkreis Saalekreis
Vergabenachprüfstelle
Domplatz 9
06217 Merseburg Ausschreibungsunterlagen einsehenPDFXML XVergabe GUID: 353a8964-dfea-47d0-9c7a-b273a8daa3ca Link zu dieser
Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=701202&cookieCheck
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