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Evaluation des Persönlichen Budgets (Германия - Тендер #53909919)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: e-Vergabe
Номер конкурса: 53909919
Дата публикации: 14-05-2024
Источник тендера:


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Ausschreibungsdetails Evaluation des Persönlichen Budgets

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf "Teilnahme aktivieren" und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

Mehr lesen Veröffentlichungsdatum:

14.05.2024

Abgabefrist Teilnahme-Antrag:

13.06.2024 23:59

Geschäftszeichen:

ZVS-04812-5/43

Vergabestelle:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Letzte Änderung:

14.05.2024 09:16

Meine e-Vergabe

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1. Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) a) Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle) Name: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Straße, Hausnummer: Rochusstr. 1 Postleitzahl (PLZ): 53123 Ort: Bonn Telefon: +49 228 995272812 E-Mail: zentrale-vergabestelle@bmas.bund.de Internet-Adresse: http://www.bmas.bund.de b) Zuschlag erteilende Stelle Wie Hauptauftraggeber siehe a) 2. Angaben zum Verfahren a) Verfahrensart Verhandlungsvergabe mit TW nach UVgO b) Vertragsart Liefer- / Dienstleistungsauftrag c) Geschäftszeichen ZVS-04812-5/43 3. Angaben zu Teilnahmeanträgen / Angeboten a) Form der Teilnahmeanträge / Angebote
  • elektronisch
  • ohne elektronische Signatur (Textform)
  • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
  • mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

  • b) Fristen Ablauf der Teilnahmefrist 13.06.2024 - 23:59 Uhr c) Sprache Alle Teilnahmeanträge und späteren Angebote sind ausschließlich in deutscher Sprache einzureichen. 4. Angaben zu Vergabeunterlagen a) Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
    https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=644743 b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt c) Zuständige Stelle Hauptauftraggeber siehe 1.a) d) Anforderungsfrist 13.06.2024 - 23:59 Uhr 5. Angaben zur Leistung a) Art und Umfang der Leistung Menschen mit Behinderungen sowie pflegebedürftige und chronisch kranke Menschen (im Folgenden: „Menschen mit Beeinträchtigungen“) sind dabei zu unterstützen, ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen. Ein wichtiges Mittel, um Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen zu unterstützen, stellt die Leistungsform des Persönlichen Budgets dar, welche auch trägerübergreifend und für alle in Betracht kommenden Leistungen bewilligt werden kann.
    Das Persönliche Budget wurde mit dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX zum 1. Juli 2001 eingeführt (§ 29 SGB IX). Dabei werden Menschen mit Beeinträchtigungen auf Antrag anstelle von Sachleistungen regelmäßige oder einmalige Geldzahlungen zur Verfügung gestellt, mit denen sie benötigte Leistungen selbst organisieren und mit ihrem Persönlichen Budget bezahlen können. Seit dem 1. Januar 2008 besteht ein Rechtsanspruch auf diese Form der Leistungserbringung, d. h. alle Rehabilitationsträger und weitere Sozialleistungsträger müssen auf Antrag die erforderlichen Leistungen grundsätzlich in Form eines Persönlichen Budgets zur Verfügung stellen.
    Mit dieser Leistungsform wird das klassische Leistungsdreieck zwischen Leistungsträger, Leistungsberechtigten und Leistungserbringer aufgelöst; Sachleistungen werden durch Geldleistungen oder Gutscheine ersetzt. Zielvereinbarungen, die gemeinsam mit dem Menschen mit Beeinträchtigungen festgelegt werden, bestimmen die Einzelheiten der Budgetverwendung. So wird u. a. die Qualität der Leistung gesichert.
    Obwohl seit mehr als 15 Jahren Verpflichtungen zur Information, Beratung und Prüfung von Persönlichen Budgets bestehen und seitens der Politik, Verwaltung und Verbänden verschiedene Maßnahmen zur Aufklärung, Stärkung und Öffentlichkeitsarbeit für das Persönliche Budget geleistet wurden, stagnieren die Antrags- und Bewilligungszahlen im Vergleich zu den Antragszahlen auf sehr niedrigen Niveau. Im Jahr 2022 wurden bei einer Gesamtzahl von 3 Mio. Anträgen nur 4.714 trägerspezifische und 321 trägerübergreifende Persönliche Budgets bewilligt (Teilhabeverfahrensbericht 2023, S. 142 ff., 151 ff.).
    II. Ziele der Evaluation:
    Das BMAS beabsichtigt das Persönliche Budget zu evaluieren. Der Auftrag zur Evaluation ist im Lichte des aktuellen Koalitionsvertrags zu sehen, in dem die Regierungsparteien Folgendes vereinbart haben:
    „Wir werden Hürden, die einer Etablierung und Nutzung des Persönlichen Budgets entgegenstehen oder das Wunsch- und Wahlrecht unzulässig einschränken, abbauen.“
    Die Evaluation soll mithin verlässliche Erkenntnisse liefern,
    1. ob bzw. auf welcher Ebene und in welcher Art Umsetzungshemmnisse bestehen;
    2. welche Verbesserungs- und Weiterentwicklungsansätze vorliegen.
    Um dem Evaluationsauftrag gerecht zu werden, sollen mit Blick auf die Ziele der Evaluation die einzelnen Ebenen beleuchtet werden:
    a) Ausgestaltung der gesetzlichen Vorschrift,
    b) übergreifende Handlungsempfehlungen,
    c) operative Umsetzung durch die Verwaltungen bzw. einzelne Reha-Träger.
    Um die Ziele der Evaluation zu erreichen sind die verschiedenen Perspektiven auf das Persönliche Budget von besonderer Bedeutung. Vorteile, Nachteile, Hemmnisse oder Verbesserungsvorschläge werden ggf. von den einzelnen Akteuren (z. B. Menschen mit Beeinträchtigungen und ausführenden Verwaltungen) unterschiedlich bewertet. Die unterschiedlichen Perspektiven auf das Persönliche Budget sollen im Rahmen der Evaluation herausgearbeitet und prononciert dargestellt werden.
    III. Gegenstand der Evaluation:
    Zu diesem Zweck sollen folgende forschungsleitende Fragen beantwortet werden:
    1.Was sind die größten Vorteile des Persönlichen Budgets? Welche Teilhabegewinne lassen sich mit Persönlichen Budgets erzielen?
    2.Was sind die größten Nachteile des Persönlichen Budgets? Welche Teilhabegewinnen lassen sich (noch) nicht mit Persönlichen Budgets erzielen und warum?
    3.Welche Umsetzungshemmnisse bestehen beim Persönlichen Budget
    a.mit Blick auf § 29 SGB IX (Zweckmäßigkeit, Zielsetzung, Klarheit und Anwendungsbereich der Vorschrift)
    b.im Bereich übergreifender Handlungsempfehlungen (z.B. Handlungsempfehlungen BAR, Empfehlungen Spitzenverbände)
    c.im Bereich der operativen Umsetzung durch die Verwaltung
    4.Bestehen aus Sicht der Menschen mit Beeinträchtigungen ausreichend Möglichkeiten, sich über das Persönliche Budget zu informieren (Information)?
    5.Sind die Verwaltungsbeschäftigten ausreichend über das Persönliche Budget aufgeklärt und können entsprechend informieren und beraten (Beratung)?
    6.Was sind die größten Vorbehalte gegen das Persönliche Budget und auf welcher Haltung beruhen diese Vorbehalte?
    7.Welche Aufklärung- und Beratungsmöglichkeiten werden/wurden seitens der Betroffenen genutzt, die ein Budget beziehen bzw. sich bewusst dagegen entschieden haben?
    8.Wie groß ist der Bekanntheitsgrad des Persönlichen Budgets?
    9.Welche Best-Practice-Beispiele sind mit Blick auf das Persönliche Budget zu konstatieren?
    a.im Bereich übergreifender Handlungsempfehlungen
    b.im Bereich der operativen Umsetzung durch die Verwaltung
    10.Welche Leistungen eignen sich besonders gut zum Budgetieren? Welche Leistungen eignen sich ggf. nicht zum Budgetieren?
    11.Ist das Potenzial an Budgetnutzer*innen bereits ausgefüllt oder gibt es Personengruppen mit Behinderungen, die bislang noch unterrepräsentiert sind?
    12.Welche Verbesserungs- und Weiterentwicklungsansätze lassen sich konstatieren, insbesondere zu den unter 2. genannten Nachteilen?
    Zur Beantwortung der vorab aufgeführten Fragestellungen erscheint unter Beachtung des Untersuchungsgegenstands der schwerpunktmäßige Einsatz qualitativer Methoden (z.B. teilstrukturierte (Leitfaden-)Interviews mit Verwaltungsfachkräften, die operativ bei den Reha- und Leistungsträgern das Persönliche Budget ausführen (z. B. Reha-Berater, Reha-Manager, Sachbearbeiter, Teamleiter) sowie Einzelinterviews mit Menschen mit Beeinträchtigungen (bzw. ihren Verbänden)) unter Einbeziehung bereits vorliegender Berichte, Studien und Daten angemessen.
    Bitte beachten Sie die ausführliche Leistungsbeschreibung in den Teilnahmeunterlagen unter P1 02.
    b) CPV-Codes Hauptteil (1):

Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung (73300000-5)

c) Ort der Leistungserbringung siehe beigefügte Teilnahmeunterlagen
7. Zulassung von Nebenangeboten Nein 8. Bestimmungen über die Ausführungsfrist siehe beigefügte Teilnahmeunterlagen
9. Höhe geforderter Sicherheitsleistungen siehe beigefügte Teilnahmeunterlagen
10. Wesentliche Zahlungsbedingungen siehe beigefügte Teilnahmeunterlagen
11. Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=644743&criteriaId=36762
12. Zuschlagskriterien siehe beigefügte Teilnahmeunterlagen
13. Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss siehe beigefügte Teilnahmeunterlagen 14. Sonstige Angaben Bitte beachten Sie das im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs keine weiteren Unterlagen über die beigefügten Dokumente hinaus versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die beigefügten Teilnahmeunterlagen. Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote sind in deutscher Sprache zu verfassen.
15. Begrenzung der Anzahl der Bewerber Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (separates Dokument von max. 3 DIN A 4 Seiten) zu der in der Leistungsbeschreibung umrissenen Leistung vorzulegen. Anhand der eingereichten Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerbern diejenigen ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Die Anzahl beträgt hierbei mindestens 3 Bewerber und maximal 5 Bewerber. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und Problemorientierung der Projektskizze sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser Skizze eine Nachfrist nicht eingeräumt wird. Das Fehlen dieser Skizze führt in jedem Fall zum Ausschluss des Teilnehmers vom weiteren Vergabeverfahren.
Bitte achten Sie auf kurze Dateinamen!!
Ausschreibungsunterlagen einsehen Eignungskriterien P01 03 Nachweise Leistungsfähigkeit.pdf 13.05.2024 06:54 PDF XML XVergabe GUID: 4130e332-01f6-4648-a47b-853a69666a41 Link zu dieser Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=644743&cookieCheck Seitenfunktionen Sitzung erneuern

Die e-Vergabe nutzt zum Speichern von Onlineaktivitäten und Informationen Sitzungs-IDs (auch Session-IDs genannt), die in der Regel in Cookies gespeichert werden. Diese sind erforderlich zur zusammenhängenden Kommunikation zwischen Webbrowser und Webserver. Durch Anklicken der Schaltfläche wird Ihre aktuelle Sitzung beendet, die Verbindungsdaten dieser Sitzung werden gelöscht und es wird eine neue Sitzung eröffnet. Alternativ wird Ihre Sitzung nach einstündiger Inaktivität automatisch beendet.


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