K1474, Sanierung der ICE-Brücke im Zuge der K1474 bei Schönhausen Damm
(Германия - Тендер #52097025)
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bund.de Номер конкурса: 52097025 Дата публикации: 08-03-2024 Источник тендера: Bund.de
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oder die Vergabeunterlagen der Bekanntmachung abrufen möchten
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name und Anschrift: Landkreis Stendal, Rechtsamt/Vergabestelle Postanschrift: Hospitalstraße 1-2 39576 Hansestadt
Stendal Telefon: +49 3931 60-7973; -7952; -7974 Fax: +49 3931-60-7948 E-Mail: Vergabestelle@Landkreis-Stendal.de Internet: https://www.landkreis-stendal.de b) Vergabeverfahren: Öffentliche
Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 66/06/2024 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in
Textform d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung Landkreis Stendal, K1474 - ICE-Brücke bei 39524 Schönhausen Damm f) Art und Umfang der Leistung, ggf.
aufgeteilt nach Losen Art der Leistung: Brückenbauarbeiten Umfang der Leistung: 600 m² Rückbau Belag, Abdichtungen, Distanzschutzplanken und Oberflächenschutzsystem , 30 m Ausbau / Einbau
der ÜKO , 410 Stück Einbau der Kappenverankerung, 540 m² Aufbringen Oberflächenschutzsystem , 200 m Herstellung Schutzeinrichtung , 540 m² Aufbringen der neuen Abdichtung, 540 m²
Asphaltierung der Straße , Anpassung der Bankette (Befestigung an den Flügelenden, Randstreifen) , 350 m Markierungsarbeiten durchführen . g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage
oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden Zweck der baulichen Anlage: Zweck des Auftrags: h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f) Vergabe nach
Losen Nein i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung: 24.06.2024 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 02.08.2024 weitere Fristen: j) Nebenangebote nicht zugelassen k) mehrere
Hauptangebote zugelassen l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter:
https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-18dcc4cec05-45b80766933786fc Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen: Nein Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem
Angebot gefordert war, werden nachgefordert o) Ablauf der Angebotsfrist am: 19.03.2024 um: 09:00 Uhr Ablauf der Bindefrist am: 31.05.2024 p) Adresse für elektronische Angebote (URL):
https://www.evergabe.de Anschrift für schriftliche Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
Deutsch r) Zuschlagskriterien nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung: Niedrigster Preis s) Eröffnungstermin am: 19.03.2024 um: 09:00 Ort: Landkreis Stendal, Rechtsamt/
Vergabestelle, Arnimer Straße 1-4, 39576 Hansestadt Stendal - nicht öffentlich Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: keine, da die Eröffnung nicht öffentlich ist, da nur
elektronische Angebote (in Textform) zugelassen sind t) geforderte Sicherheiten Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die
Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inklusive Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der
Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme). u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen
sie enthalten sind gemäß VOB/B v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter w) Beurteilung der Eignung Präqualifizierte
Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen
haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ""Eigenerklärung zur Eignung"" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen
die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen
durch Vorlage der in der ""Eigenerklärung zur Eignung"" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich: Das Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' ist erhältlich: Es
liegt den Vergabeunterlagen unter www.evergabe.de bei. Es kann vorab eingesehen werden unter dem Link:
https://www.landkreis-stendal.de/de/datei/anzeigen/id/1249984,1037/eigenerklaerung_zur_eignung_bauleistungen.pdf Folgende Nachweise/Bescheinigungen sind auf gesondertes Verlangen nur von
demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), sofern dieser nicht präqualifiziert ist, zur Bestätigung des Formblattes
"Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen: aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (falls keine Beitragspflicht bei der
tariflichen Sozialkasse besteht, bitten wir um Mitteilung in Textform), aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, aktuelle
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers, 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen der letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahre mit
mindestens Angabe von Ansprechpartner mit Telefonnummer, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum. Unbedenklichkeitsbescheinigungen, in denen vom Aussteller ein
Gültigkeitszeitraum ausgewiesen ist, müssen mit Einreichung bei der Vergabestelle gültig sein. Sofern die Gültigkeit der Unbedenklichkeitsbescheinigung auf das Original beschränkt ist, ist
die Gültigkeit zum Zeitpunkt der Vorlage des Originals bei der Vergabestelle maßgeblich. Bei Unbedenklichkeitsbescheinigungen, in denen vom Aussteller kein Gültigkeitszeitraum ausgewiesen
ist, wird ein Ausstellungsdatum von höchstens 6 Monaten vor Ablauf der Bindefrist akzeptiert. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3
VOB/A zu machen: Ist nach Abschluss der Wertung der Angebote eine Bietergemeinschaft Bestbieter, sind auf gesondertes Verlangen von jedem nicht präqualifizierten Mitglied der
Bietergemeinschaft zur Bestätigung des Formblattes "Eigenerklärung zur Eignung" die o.g. 3 Unbedenklichkeitsbescheinigungen (tarifliche Sozialkasse, Finanzamt, Berufsgenossenschaft)
vorzulegen, die o.g. Anzahl der Referenzen ist von der Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen durch den Bestbieter die
Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) für die Nachunternehmen einzureichen, wenn diese nicht präqualifiziert sind. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, ist durch den Bestbieter
die Nummer der Eintragung im o.g. Präqualifikationsverzeichnis des Nachunternehmens anzugeben. Bei nicht präqualifizierten Nachunternehmen wird auf die Einreichung der vorgenannten Unterlagen
zur Bestätigung des Formblattes "Eigenerklärung zur Eignung" (o.g. 3 Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Referenzen) dieser Nachunternehmen verzichtet. Sollten sich im Einzelfall Umstände
ergeben, die zu Zweifeln an der Eignung führen bzw. die die Einreichung erforderlich machen, behält sich der Auftraggeber vor, die Einreichung der entsprechenden Unterlagen der/s
entsprechenden Nachunternehmen/s auf gesondertes Verlangen dennoch zu verlangen. Vom Bestbieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft, dem/der nach Abschluss der Wertung der Angebote der
Zuschlag erteilt werden soll, sind auf gesondertes Verlangen die folgenden Eigenerklärungen gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) einzureichen: Eigenerklärung zu
Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit nach § 11 TVergG LSA, Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz nach § 14 Abs. 2 und 4 TVergG LSA. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist
auf gesondertes Verlangen durch den Bestbieter die Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit nach § 11 TVergG LSA auch für die Nachunternehmen einzureichen.
Die Eigenerklärungen gemäß TVergG LSA liegen den Vergabeunterlagen unter www.evergabe.de bei. Diese können vorab eingesehen werden unter dem Link:
https://www.landkreis-stendal.de/de/eigenerklaerungen-tariftreue-vergabegesetz.html Für die ausgeschriebene Leistung maßgeblich ist der Tarifvertrag zur Regelung der Löhne und
Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe im Beitrittsgebiet mit Ausnahme des Landes Berlin vom 05.11.2021 (TV Lohn/Ost) (Tarifvertrag nach § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 TVergG LSA) in Verbindung mit dem
Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) vom 28.09.2018 in der Fassung vom 05.11.2021 und 10.11.2022 mit folgendem Tariflohn: Lohngruppe 1 = 13,38 Euro vergabespezifisches
Mindeststundenentgelt (gesetzlicher Mindestlohn von 12,41 Euro wird ersetzt durch das vergabespezifische Mindeststundenentgelt); Lohngruppe 2 = 14,45 Euro Tarifstundenlohn (TL), 15,30 Euro
Gesamttarifstundenlohn (inklusive Bauzuschlag, GTL); Lohngruppe 2a = 18,26 Euro TL, 19,34 Euro GTL; Lohngruppe 3 = 18,78 Euro TL, 19,89 Euro GTL; Lohngruppe 4 = 20,47 Euro TL, 21,67 Euro GTL;
Lohngruppe 5 = 21,53 Euro TL, 22,80 Euro GTL; Lohngruppe 6 = 23,53 Euro TL, 24,91 Euro GTL; Baumaschinenführer der Lohngruppe 4 = 20,81 Euro TL, 22,03 Euro GTL. Alle vorgenannten zum Nachweis
der Eignung auf gesondertes Verlangen vorzulegenden Nachweise/Bescheinigungen sowie die Eigenerklärungen gemäß TVergG LSA müssen elektronisch in Textform über die Vergabeplattform
übermittelt werden. Die Frist wird gemäß § 8 Abs. 2 S. 2 TVergG LSA mindestens 3 Werktage betragen und darf 5 Werktage nicht überschreiten. Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind, soweit
der Aussteller die Gültigkeit auf das Original beschränkt, zusätzlich im Original auf dem Postweg einzureichen. Alternativ können diese Nachweise im Original auch direkt in der
Vergabestelle zur Einsichtnahme vorgelegt werden. Zur zusätzlichen Übermittlung der Originale wird unter Berücksichtigung der Postwege eine nach Tagen bestimmte angemessene Frist gewährt.
Bei nicht fristgerechter Vorlage der Eigenerklärungen gemäß TVergG LSA und der zum Nachweis der Eignung auf gesondertes Verlangen vorzulegenden Nachweise/Bescheinigungen durch den Bestbieter
(ggf. auch der Nachunternehmer) wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) wird der Auftraggeber für den Bieter/jedes Mitglied
einer Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern sowie
gemäß § 6 WRegG eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. x) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Landesverwaltungsamt
Sachsen-Anhalt, 3. Vergabekammer Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) y) Sonstige Angaben Weitere Informationen
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