Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für
WE 143532: Bundesfinanzhof München, Ismaninger Straße 109 in 81675 München,
WE 134987: Bundespolizeidirektion München, Infanteriestraße 6 in 80797 München,
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München (Vergabenummer VOEK 267-23) (Германия - Тендер #51668679)
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Ausschreibungsdetails Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für WE 143532: Bundesfinanzhof München, Ismaninger Straße 109 in 81675 München, WE 134987:
Bundespolizeidirektion München, Infanteriestraße 6 in 80797 München, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München (Vergabenummer VOEK 267-23)
Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf "Teilnahme aktivieren" und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.
Mehr lesen Veröffentlichungsdatum:
23.02.2024
Teilnahme aktivieren bis:
02.04.2024 12:00
Abgabefrist Angebot:
02.04.2024 12:00
Geschäftszeichen:
VOEK 267-23
Vergabestelle:
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Verdingungsstelle
Ausschreibungsunterlagen einsehen 1 Beschaffer 1.1 Beschaffer Offizielle
Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Art des öffentlichen Auftraggebers: Anstalten des öffentlichen Rechts auf Bundesebene Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers:
Allgemeine öffentliche Verwaltung 2 Verfahren 2.1 Verfahren Titel: Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für
WE 143532: Bundesfinanzhof München, Ismaninger Straße 109 in 81675 München,
WE 134987: Bundespolizeidirektion München, Infanteriestraße 6 in 80797 München,
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München (Vergabenummer VOEK 267-23) Beschreibung: Los 1
I. Grundleistungen:
a) Objektleitung
b) Stationärer Sicherheitsdienst
II. Bedarfsleistung:
- Objektleitung
- Stationärer Sicherheitsdienst
---
Los 2
I. Grundleistungen:
a) Objektleitung
b) Stationärer Sicherheitsdienst
II. Bedarfsleistung:
- Objektleitung
- Stationärer Sicherheitsdienst Kennung des Verfahrens: 8e8c17bc-0299-4191-9096-45cc828a1f2a Interne Kennung: VOEK 267-23 Verfahrensart: Offenes Verfahren Zentrale Elemente des Verfahrens:
"Soziale und andere besonderen
Dienstleistungen“, § 106 Abs. 1 und 2 Ziff. 1 GWB, Art. 4 d und Art. 74 i.V.m.
Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU 2.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Hauptklassifizierungscode (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten Zusätzlicher
Klassifizierungscode (cpv): 79713000 Bewachungsdienste Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 79715000 Streifendienste Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 79992000 Empfangsdienste
2.1.2 Erfüllungsort Ort: München NUTS-3-Code: München, Kreisfreie Stadt (DE212) Land: Deutschland Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Los 1 WE 143532: Bundesfinanzhof München,
Ismaninger Straße 109 in 81675 München
Los 2 WE 134987:Bundespolizeidirektion München, Infanteriestr. 6 in 80797 München 2.1.4 Allgemeine Informationen Verfahrensart: open Zusätzliche Informationen: Sie haben als Bieter zum
Nachweis Ihrer Fachkunde
und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß
§§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die
Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck
„Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Sie können alternativ zur
„Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die
nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach.
Liegen bei Ihrem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1
Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom
Verfahren ausgeschlossen, sofern Sie nachweisen, dass Sie zureichende
Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen haben. Werden
Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z.B. eine
Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der
fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Können Sie aus
berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht
beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet
sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
zu belegen. Sollten Sie kein inländischer Bieter sein genügen gleichwertige
Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in
dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung
an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an
Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden.
Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte
Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im Rahmen
von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein,
deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt. Sollten Informationen oder
sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche
Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die
Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die
Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und
Korrekturen darzulegen. Sie haben zum Nachweis, dass Sie die zur
ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin
festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck
"Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot
einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an
Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
---
Prüfung und Wertung der Angebote
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die
Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von
Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen
richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine
angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des
Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben
die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
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Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten
Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform
(www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg
übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden
gebeten, Anfragen bis spätestens 21.03.2024 zu stellen, damit zusätzliche
Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können.
Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem
selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen
der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die
Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu
berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden
automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum
Ausschluss des Angebotes führen.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren
Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die
Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht
für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die
Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf
hinzuweisen.
---
Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache.
Die Beschreibung der jeweiligen Liegenschaft kann in den Anlagen C-02 Leistungsbeschreibung und Anlage C-03 Leistungsspezifischen nicht erschöpfend dargestellt werden, da es sich bei den
Liegenschaften um ein jeweils großflächiges Gelände mit einer Vielzahl an Gebäuden und Eingängen handelt.
Es wird daher dringend empfohlen sich die jeweilige Liegenschaft anzusehen.
Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen
Ansprechperson zu vereinbaren (vgl. Anlage B-01 Bewerbungsbedingungen).
Ortsbesichtigungen können nur nach Absprache bis zum 18.03.2024 durchgeführt
werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens zum 14.03.2024 vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des
Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine
werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der
Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen
zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht
beantwortet.
---
Bei technischen Fragen zur e-Vergabe- Plattform wenden Sie sich
bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv - 2.1.6 Ausschlussgründe Rein nationale Ausschlussgründe: Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123
und § 124 GWB (vgl. Ziffer 3 der Anlage B-03 zum Angebotsaufforderungsschreiben / Bieterauskunft Eignungskriterien) Rein nationale Ausschlussgründe: Bezug des Bieters zu Russland (vgl.
Ziffer 4 der Anlage B-03 zum Angebotsaufforderungsschreiben / Bieterauskunft Eignungskriterien) 5 Los 5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0001 Titel: Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von
Sicherheitsdienstleistungen für
WE 143532: Bundesfinanzhof München, Ismaninger Straße 109 in 81675 München,
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München (Vergabenummer VOEK 267-23) Beschreibung: I. Grundleistungen: a) Objektleitung; Die Objektleitung hat die
Gesamtverantwortung für die vom AN zu erbringende Bewachung. Die Objektleitung
bzw. die Vertretung ist selbst nicht mit Arbeiten Pkt. 4.2 der LB beschäftigt, ist aber
für die AG: in Einfachbesetzung Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl.
Feiertage sowie den 24.12. und den 31.12. jeden Jahres) von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr
telefonisch erreichbar. Bei Bedarf hat sich die Objektleitung, binnen 30 Minuten vor
Ort einzufinden. Aufgaben der Objektleitung: Die Objektleitung hat die
Gesamtverantwortung für die vom AN zu erbringende Bewachung und hat den
ständigen Kontakt mit der AG zu halten. Aufgaben der Objektleitung sind
insbesondere (Auszug aus LB): Teilnahme an der Kick-Off-Besprechung,
Organisation, Planung und Kontrolle des störungsfreien Betriebsablaufes, Erkennen
und korrigieren von Abweichungen in der Auftragserfüllung, Koordinierung,
Anleitung, Führung und Kontrolle der eingesetzten Sicherheitsmitarbeitenden des
AN, Überwachung und Umsetzung zur Einhaltung der Anforderung bzgl. der
ordnungsgemäßen Ausrüstung, Kontinuierliche Einhaltung und Kontrolle der
Einhaltung aller gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen. b) Stationärer
Sicherheitsdienst; Der Stationäre Sicherheitsdienst erfolgt durch den AN in
Einfachbesetzung. Die Pforte muss Montag bis Freitag durchgehend von 18:00
Uhr bis 07:00 Uhr besetzt werden sowie Samstag, Sonntag und Feiertag durchgehend
von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr besetzt werden. Zu den Aufgaben des Stationären Sicherheitsdienstes gehören insbesondere (Auszug aus LB): Führen eines Wachbuches, Kontrolle des Zutritts zum
Gebäude, bei Dienstangehörigen verbunden mit: Vorlage/Sichtkontrolle der Dienstausweise, Überwachung durch die Videoanlage, Beobachtung und Auswertung von live-Bildern der Videoanlage,
gem. Pkt. 5 der LB, Betätigung der Türanlage, ausschließlich am Hauptportal, Einleitung von Alarmmaßnahmen und Alarmverfolgung, Kontrolle und Bedienung von sicherheitstechnischen
Steuerungs-, Überwachungs- und Meldeanlagen (gem. Pkt. 5 der LB), Abschalten undAufschalten der: - Brandmeldeanlage (BMA), Einbruchmeldeanlage EMA), Überfallmeldeanlage (ÜMA).
Zu den erweiterten Aufgaben des stationären Sicherheitsdienstes gehören (Auszug aus LB): Der stationäre Sicherheitsdienst führt in unregelmäßigen Abständen Kontrollgänge auf der
Liegenschaft durch. Die Kontrollgänge sind wie folgt vorzunehmen: Montag bis Freitag 3 Kontrollen zwischen 18:00 Uhr bis 07:00 Uhr, Samstag, Sonntag und Feiertag 4 Kontrollen
zwischen 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr, Ein Kontrollgang dauert jeweils mindestens 45min. Die genauen Zeitfenster in denen die Kontrollgänge durchzuführen sind, sind
zuvor mit der AG abzustimmen und der Dienstanweisung zu entnehmen.
Zusätzliche Aufgaben während der Kontrollgänge (Auszug aus LB): Kontrollgänge innerhalb der Objekte /Gebäude, Kontrollgänge außerhalb der Objekte /Gebäude, in
unregelmäßigen Abständen, Kontrollgänge: zu Fuß, Verschließen/Aufschließen von Gebäuden (Anzahl Türen, Ort der Türen, gem. Lageplan Schließzeiten),
Kontrolle der Verschlusssicherheit von Fenstern, Türen, Notausgängen und Toren und Zäunen, Objektsicherung bei besonderen Vorkommnissen, Kontrolle, dass
sich keine unbefugten Personen auf dem Gelände aufhalten.
II. Bedarfsleistung:
a) Objektleitung; Die Objektleitung muss für die AG auf Aufforderung vor Ort zur
Verfügung stehen und/oder an Terminen oder zusätzlichen Besprechungen
teilnehmen. Bei Bedarf hat sich die Objektleitung innerhalb von 30 Minuten vor Ort
einzufinden.
b) Stationärer Sicherheitsdienst. Zu einer kurzfristigen Bedarfsänderung
kann es unter Umständen aufgrund von besonderen Veranstaltungen kommen, die es
erfordern, dass eine Pforte temporär anders besetzt sein muss. Zudem kann ein
zusätzlicher Personalbedarf auch durch den Bedarf der Begleitung von z. B.
besonderen Personen entstehen. Interne Kennung: VOEK 267-23 5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Hauptklassifizierungscode (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 79713000 Bewachungsdienste Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 79715000 Streifendienste Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 79992000
Empfangsdienste 5.1.2 Erfüllungsort Postanschrift: Ismaninger Straße 109 Ort: München Postleitzahl: 81675 NUTS-3-Code: München, Kreisfreie Stadt (DE212) Land: Deutschland Zusätzliche
Angaben zum Erfüllungsort: WE 143532: Bundesfinanzhof München 5.1.3 Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 2025-02-01+01:00 Enddatum: 2030-01-31+01:00 5.1.4 Verlängerung Verlängerungen -
maximale Anzahl: 1 Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um
fünf weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Der
Vertrag endet spätestens zum 31.01.2035 ohne dass es einer Kündigung bedarf. 5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt
nicht aus EU-Mitteln finanziert Diese Auftragsvergabe ist besonders geeignet für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:startup#
---
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt:
Anforderungen an das eingesetzte Personal
Der AN verpflichtet sich, dass das im Sicherheitsdienst einzusetzende Personal die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
• körperlich, geistig und aus arbeitsmedizinischer Sicht für die Leistungserbringung geeignet,
• zuverlässig im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen,
• ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild und gute Umgangsformen besitzt,
• Alter: ab 18 Jahre.
Der AN verpflichtet sich, dass spätestens 28 Kalendertage vor Leistungsbeginn (zum Zeitpunkt der Kick-Off Besprechung) für das gesamte zur Auftragsdurchführung eingesetzte Personal,
inklusive Vertretung folgende Nachweise und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden (vgl. §128 Abs. 2 GWB):
a) Personaleinsatzliste: Name, Vorname, Funktion / Tätigkeitszuordnung, besondere Fähigkeiten, Bewacherregisteridentifikationsnummer, Dienstausweisnummer
b) Nachweise und Bescheinigungen über die geforderten Qualifikationen:
- Objektleitung
• Werkschutzkraft mit IHK Abschluss oder gleich-/höherwertig,
- Stationärer Sicherheitsdienst
• Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft oder gleich-/höherwertig,
c) unterschriebene Verschwiegenheitserklärungen (Anlage C-08),
d) Entwurf der Dienstanweisung gem. Punkt 6 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02 zum Vertrag),
e) Entwurf Schichtplan gem. Punkt 7 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02 zum Vertrag)
f) Muster des Dienstausweises nach § 18 Abs. 1 BewachV
Der AN versichert, dass die Objektleitung und das im stationären Sicherheitsdienst eingesetzte Personal über mind. 2-jährige auftragsspezifische Erfahrung, entsprechend der jeweils
zugeschriebenen Aufgabenfelder, bei der Bewachung vergleichbarer Objekte verfügt.
Der AN versichert, dass die Objektleitung, soweit sie die Sprache Deutsch nicht als Muttersprache sprechen, über Deutschkenntnisse mindestens analog C1 des gemeinsamen europäischen
Referenzrahmens für Sprachen verfügt.
Der AN versichert, dass das im stationären Sicherheitsdienst, soweit sie die Sprache Deutsch nicht als Muttersprache sprechen, über Deutschkenntnisse mindestens analog B2 des gemeinsamen
europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügt.
Der AN versichert, dass das im stationären Sicherheitsdienst eingesetzte Personal über Erfahrungen in der Überwachung und Bedienung technischer Anlagen und Überwachungssysteme, die für
die Leistungserbringung und Handlungsfähigkeit erforderlich sind verfügt und dies der AG nachweist.
Der AN versichert, dass die Objektleitung über Fortgeschrittene Kenntnisse im Umgang mit einem PC (MS-Office, insbes. MS-Excel und MS-Word) verfügt und dies der AG nachweist.
Der AN versichert, dass das im stationären Sicherheitsdienst eingesetzte Personal Grundkenntnisse im Umgang mit einem PC (MS-Office, insbes. MS-Excel und MS-Word) verfügt und dies der AG
nachweist.
Informationen zu der erforderlichen Sicherheitsüberprüfung entnehmen Sie bittedem Punkt 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe. 5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Art der strategischen
Beschaffung: Keine strategische Beschaffung 5.1.9 Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: s. Anlage B-03 zum
Angebotaufforderungsschreiben (Bieterauskunft, Eignungskriterien)
- Ziffer 6: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
- Ziffer 7: Angaben zu Umsätzen Beschreibung: 6) Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung:
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 1,5 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 1 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 250.000 € (pro Schadensfall)
Schlüssel-/Transponder-/Codekartenschäden: mindestens 250.000 € (pro Schadensfall)
Schäden durch das Abhandenkommen bewachter Sachen: mindestens 250.000 € (pro Schadensfall)
Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden: mindestens 250.000 € (pro Schadensfall)
Umweltschäden: mindestens 250.000 € (pro Schadensfall)
- Ich erkläre, dass eine Versicherung der gesetzlichen Haftpflicht des
Unternehmens bei Schäden durch Sicherheitsmitarbeitende besteht, die im
ursächlichen Zusammenhang mit strafrechtlichen Handlungen bei
Abhandenkommen, Beschädigung oder Vernichtung bewachter Sachen
besteht.
- Ich erkläre, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die
jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird.
- Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen
Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, werde ich unmittelbar nach
Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der
Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
für die Dauer der Verträge vornehmen.
- Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle werde ich den Nachweis
der bestehenden Versicherung bzw. der Bestätigung des Versicherers über
die zum Leistungsbeginn vorzunehmende Anpassung/Erhöhung einreichen.
7) Angaben zu Umsätzen:
Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz
(netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart Sicherheitsdienstleistungen, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre. Kriterium: Art: Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit Bezeichnung: s. Anlage B-03 zum Angebotaufforderungsschreiben (Bieterauskunft, Eignungskriterien)
- Ziffer 8: Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ziffer 9: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Ziffer 10: Angaben zu Referenzen Beschreibung: 8) Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
- Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter
Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
- Eine Abschrift des aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Führungszeugnisses der Unternehmensleitung liegt meinem Angebot bei.
- Ich erkläre, dass der Inhaber / die Leitungsperson meines / unseres Unternehmens zuverlässig und sachkundig i.S.v. § 34a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ist und auch die weiteren dort
genannten Anforderungen erfüllt.
- Ich erkläre, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen (insbesondere die Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO) für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung für
mein / unser Unternehmen vorliegen.
- Ich erkläre, dass die für die Durchführung der Bewachungsaufgaben vorgesehenen Personen die gem. § 34a Abs. 1 a GewO und Bewachungsverordnung erforderliche Zuverlässigkeit und
Sachkunde besitzen (§ 128 Abs. 2 GWB)
- Ein Nachweis der Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34 a GewO liegt meinem Angebot bei.
9) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen:
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens: - Anzahl der
Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene
Leistungsart:
10) Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen,
deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad
aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Mindestanforderungen bei Angebotsabgabe für Los 1:
Eine Referenz gilt hinsichtlich des jährlichen Leistungsumfangs dann als vergleichbar, wenn der zugrundeliegende Auftrag mindestens den folgenden Leistungsumfang erreicht:
mind. 150.000 € netto pro Jahr (bei 1 von 3 Referenzen)
mind. 100.000 € netto pro Jahr (bei 2 von 3 Referenzen)
Von den drei Referenzen muss zudem mindestens eine Referenz den Einsatz von (durchschnittlich) mindestens 2 sicherheitsüberprüften Mitarbeiter mit einer einfachen Sicherheitsüberprüfung
im Bereich Geheimschutz gem.§ 8 Abs. 1 SÜG (Ü1) oder eine Überprüfung nach § 7 Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) oder eine Sicherheitsüberprüfung im Bereich
Geheimschutz SÜG (Ü2 Sab) gem. § 9 Abs. 1 Nr. 3 betreffen.
Vergleichbar ist eine Referenz mit einer gleichgelagerten Prüfung durch eine zuständige öffentliche Stelle eines Bundeslandes.
Eine der vorgenannten Referenzen kann dadurch ersetzt werden, dass sich das Unternehmen sich in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft beim BMWK befindet oder in den letzten 5 Jahren
befand, wobei Aufträge mit sicherheitsüberprüftem Personal (VS-Aufträge) darzulegen sind.
Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann nicht dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden.
Hinweise:
Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter
http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung
beurteilen kann.
Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen:
- Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-,
Industrieobjekt, u. a.),
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (inkl.
Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse),
- jährlicher Leistungsumfang (in € netto),
- Anteil des stationären Sicherheitsdienstes an der Gesamtleistung in %,
- Anteil der durchschnittlich eingesetzten Mitarbeiter mit SÜ 2 -Überprüfung,
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart. 5.1.10 Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet:
Preis 100 %:
Als Wertungspreis wird die Summe des jährlichen Gesamtnettopreises einschließlich aller Preise für die Einmal-, Grund- und Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor. Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100 5.1.11 Auftragsunterlagen Verbindliche
Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-03-21+01:00 Internetadresse der Auftragsunterlagen:
https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=596945, 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Verfahrensbedingungen: Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich Beschreibung: 1.1
Allgemeine Anforderungen
Auf der zu bewachenden Liegenschaft befinden sich sicherheitsempfindliche Stellen gem. § 1 Abs. 4 in Verbindung mit § 1 Abs. 5 und § 34 des Gesetzes über die Voraussetzungen und das
Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) und der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (Sabotageschutz).
Das gesamte zur Leistungserbringung vorgesehene Personal inkl. Vertretungs- und Bedarfspersonal (einschließlich Unterauftragnehmer) muss daher über eine erfolgreich absolvierte
Sicherheitsüberprüfung SÜ 2 Sab. (Sicherheitsüberprüfungsstufe – SÜ) verfügen oder bereit sein, sich einer solchen zu unterziehen. Die Überprüfung muss vor dem erstmaligen Einsatz
abgeschlossen und gegenüber der AG nachgewiesen bzw. durch die/den Geheimschutzbeauftragte/n der AG freigegeben werden. Gleiches gilt auch für das Vertretungspersonal. Um Personallücken
vorzubeugen, ist daher stets eine ausreichende Personenanzahl mit Sicherheitsüberprüfung vorzuhalten (Reserve). Vom AN ist grundsätzlich sicherzustellen, dass das einzusetzende, noch nicht
überprüfte Personal sich bereit erklärt, sich der geforderten Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen.
Die Zuständigkeit für die Sicherheitsüberprüfung für das einzusetzenden Personal (Beschäftigte des AN) liegt gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG grundsätzlich bei der AG (BImA -
Stabsbereich Innenrevi-sion und Governance), es sei denn der AN befindet sich bereits in der Geheimschutzbetreuung beim BMWK. In diesem Fall oder sofern einzusetzendes Personal des AN bereits
durch eine andere öffentliche Stelle sicherheitsüberprüft ist, können bereits bestehende Sicherheitsüberprüfungen genutzt werden.
Kosten für die Sicherheitsüberprüfung fallen für den AN nicht an.
1.2 Pflichten des Auftragnehmers
Nach Zuschlagserteilung hat der AN eine bevollmächtigte Person sowie eine Vertretung zu benennen, die die Koordination einschließlich des gesamten Schriftwechsels zum in Rede stehenden
Verfahren der Sicherheitsüberprüfung übernimmt (Ansprechpartner/in). Die Versendung von Unterlagen für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung durch den Stabsbereich Innenrevision
und Governance erfolgt ausschließlich an den/die Ansprechpartner/in des AN.
Der AN übergibt der AG unverzüglich, spätestens jedoch 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung eine Auflistung des gesamten für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Personals
(einschließlich Vertretungen sowie personalfluktuationsbedingter Reserve) mit folgenden Angaben:
Name, Vorname, Bewacherregisteridentifikationsnummer, Meldeadresse des Hauptwohnsitzes, Nr. des gültigen Ausweisdokumentes, Funktion/Tätigkeitszuordnung, gegebenenfalls vorhandene Stufe
bzw. Art der Sicherheitsüberprüfung nebst Datum der letzten Aktualisierung sowie zuständige Stelle.
1.3 Sicherheitsüberprüfung
Der Stabsbereich Innenrevision und Governance der AG übermittelt dem/der Ansprechpartner/in die Unterlagen zur Durchführung der Sicherheitsüberprüfung für die Sicherheitsmitarbeiter, die
bislang noch über keine gültige Sicherheitsüberprüfung verfügen (gemäß § 9 SÜG - erweiterte Sicherheits-überprüfung im Bereich des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes: SÜ 2
Sab).
Der AN verpflichtet sich, dem Stabsbereich Innenrevision und Governance innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Unterlagen, die Sicherheitserklärungen aller zu überprüfenden
Personen zu übergeben. Der AN stellt sicher, dass die Unterlagen vollständig ausgefüllt sind und den Ausfüllhinweisen entsprechen.
Die Sicherheitsüberprüfung wird mit Verpflichtung und Betrauung der einzusetzenden Personen durch den Stabsbereich Innenrevision und Governance abgeschlossen. Darüber informiert der
Stabsbereich Innenrevision und Governance den/die Ansprechpartner/in des AN.
Die Überprüfung von Personen mit Aufenthalt in den letzten 5 Jahren nicht in Deutschland oder nicht in EU-Staaten oder von ausländischen Staatsangehörigen kann, je nach Einzelfall und
Herkunftsland, mitunter unmöglich sein bzw. führt in jedem Fall zu längeren Verfahrenslaufzeiten. Die Anmeldung solcher Personen zur Überprüfung birgt die Möglichkeit der Ablehnung
mangels Überprüfbarkeit und damit für den AN das Risiko, dass diese Personen nicht eingesetzt werden können. Dies ist bei der Benennung des vorgesehenen einzusetzenden Personals zu
berücksichtigen.
Erfahrungsgemäß ist durchschnittlich mit folgenden Bearbeitungszeiten für eine Sicherheitsüberprüfung zu rechnen: SÜ 2 Sab: 5 Monate.
Es ist nicht auszuschließen, dass sich auf der Grundlage der Festlegungen des Nutzers die Sicherheits- und/oder Geheimschutzanforderungen ggf. auch kurzfristig ändern können. Frist für
die Erlangung der Sicherheitsüberprüfung: 2024-11-01+01:00 Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Nebenangebote: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 2024-04-02+02:00 12:00:00+02:00 Frist, bis zu
der das Angebot gültig sein muss: 212 DAY Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht
ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung, Vervollständigung oder
Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV.
Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr
Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus.
Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Datum der Angebotsöffnung: 2024-04-03+02:00 00:00:00+02:00
Auftragsbedingungen: Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt Zahlungen werden elektronisch geleistet Informationen über die Überprüfungsfristen:
Es gelten die Regelungen der §§
155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße
gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den
Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist
gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss
innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der
Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl.
§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). 5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: 5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes 5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0002
Titel: Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für
WE 134987: Bundespolizeidirektion München, Infanteriestraße 6 in 80797 München,
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München (Vergabenummer VOEK 267-23) Beschreibung: I. Grundleistungen: a) Objektleitung; Die Objektleitung hat die
Gesamtverantwortung für die vom AN zu erbringende Bewachung. Die Objektleitung
bzw. die Vertretung ist selbst nicht mit Arbeiten Pkt. 4.2 der LB beschäftigt. Die
Objektleitung erfolgt durch den AN: in Einfachbesetzung, Montag bis Freitag
(ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres) von 08:00 Uhr bis
16:00 Uhr telefonisch erreichbar. Bei Bedarf hat sich die Objektleitung innerhalb von
60 Minuten vor Ort einzufinden. Aufgaben der Objektleitung: Die Objektleitung hat
die Gesamtverantwortung für die vom AN zu erbringende Bewachung und hat den
ständigen Kontakt mit der AG zu halten. Aufgaben der Objektleitung sind
insbesondere Auszug aus LB): Teilnahme an der Kick-Off-Besprechung, Teilnahme an Abstimmungsterminen bei Bedarf, Organisation, Planung und
Kontrolle des störungsfreien Betriebsablaufes, Kontinuierliche Einhaltung und
Kontrolle der Einhaltung aller gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen. b)
Stationäre Sicherheitsdienst; Der Stationäre Sicherheitsdienst erfolgt durch den AN
vor Ort: in Zweifachbesetzung. Das Wachgebäude muss: Montag bis Sonntag,
inkl. Feiertage (24/7) von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr dauerhaft besetzt sein. Aufgaben
des Stationären Sicherheitsdienstes (Auszug aus LB): Zu den Aufgaben des
Stationären Sicherheitsdienstes gehören insbesondere: Führen eines Wachbuches, Führen eines Besucherbuches (Eintragung von Besuchern (Vor- und Zuname),
„Kommen- und Gehen-Zeit“, Unternehmensname, etwaige Auffälligkeiten, Angabe
des Eintragenden), Bedienung der Videoanlage und Überwachung durch die
Videoanlage (siehe Pkt. 5 der LB): des Bereichs der Schrankenanlage, der Toranlage
im Außenbereich, des Bereiches zwischen der Einfriedung und der jeweiligen
Gebäudeaußenhaut, der Tiefgarage, Kontrolle der Ein- und Ausfahrberechtigung
(gem. Dienstanweisung), Beflaggung der Dienstgebäude gem. dem aktuell gültigen
Beflaggungserlass der Bundesregierung sowie die vom Bundeministerium des
Inneren, für Bau und Heimat angeordnete zusätzliche Beflaggung
(Sonderbeflaggung), Rücksprachen mit der Zuständigen Stelle der BPOL bei
Einlassbegehren unangemeldeter Besucher/Firmen (gem. Dienstanweisung). Zu den
erweiterten Aufgaben des stationären Sicherheitsdienstes gehören: Ein
Sicherheitsmitarbeitender des Stationäre Sicherheitsdienst führt in Einfachbesetzung
in unregelmäßigen Abständen täglich 16 Kontrollgänge, mit den Pkt. 4.2.3 der LB
genannten Aufgaben, auf der Liegenschaft durch. Die Kontrollgänge sind wie folgt
vorzunehmen: Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage (24/7) in der Zeit von 00:00 Uhr
bis 24:00 Uhr Die Dauer je Kontrolle beträgt i.d.R. ca. 30 Minuten. Zwischen den
Kontrollgängen im Objekt sind durch diesen Sicherheitsmitarbeitenden die Aufgaben
gem. 4.2.2 der LB im Wachgebäude auszuführen. Die genauen Zeitfenster für die
Kontrollgänge sind mit der AG abzustimmen und in der Dienstanweisung zu
vermerken. Aufgaben während der Kontrollgänge (Auszug aus LB): Kontrollgänge
außerhalb der Objekte /Gebäude, Kontrollgänge: zu Fuß, Kontrolle der
Verschlusssicherheit von Fenstern, Türen, Notausgängen und Toren und Zäunen, Kontrolle der gesamten Objekteinfriedung (Zaun) auf Öffnungen oder
Auffälligkeiten, Kontrolle, dass sich keine unbefugten Personen auf dem Gelände
aufhalten. II. Bedarfsleistung: a) Objektleitung; Die Objektleitung muss für die AG
auf Aufforderung vor Ort zur Verfügung stehen und/oder an Jour Fixe Terminen oder
zusätzlichen Besprechungen teilnehmen. Bei Bedarf hat sich die Objektleitung
innerhalb von 60 Minuten vor Ort einzufinden. b) Stationärer Sicherheitsdienst; Zu
einer kurzfristigen Bedarfsänderung kann es unter Umständen aufgrund von
besonderen Veranstaltungen kommen, die es erfordern, dass eine Pforte temporär
anders besetzt sein muss. Zudem kann ein zusätzlicher Personalbedarf auch durch den
Bedarf der Begleitung von z. B. Handwerkern entstehen. Interne Kennung: VOEK 267-23 5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Hauptklassifizierungscode (cpv): 79710000 Dienstleistungen
von Sicherheitsdiensten Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 79713000 Bewachungsdienste Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 79715000 Streifendienste Zusätzlicher
Klassifizierungscode (cpv): 79992000 Empfangsdienste 5.1.2 Erfüllungsort Postanschrift: Infanteriestr. 6 Ort: München Postleitzahl: 80797 NUTS-3-Code: München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: WE 134987: Bundespolizeidirektion München 5.1.3 Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 2025-02-01+01:00 Enddatum: 2030-01-31+01:00
5.1.4 Verlängerung Verlängerungen - maximale Anzahl: 1 Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Laufzeit dieses
Vertrages verlängert sich einmalig um fünf weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der
Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Der Vertrag endet spätestens zum 31.01.2035 ohne dass es einer Kündigung bedarf. 5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme
ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Diese Auftragsvergabe ist besonders geeignet für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Zusätzliche
Informationen: #Besonders geeignet für:startup#
---
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt:
1. Anforderungen an das eingesetzte Personal
Der AN verpflichtet sich, dass das im Sicherheitsdienst einzusetzende Personal die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
• körperlich, geistig und aus arbeitsmedizinischer Sicht für die Leistungserbringung geeignet,
• zuverlässig im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen,
• ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild und gute Umgangsformen besitzt,
• Alter: ab 18 Jahre
Der AN verpflichtet sich, dass spätestens 28 Kalendertage vor Leistungsbeginn (zum Zeitpunkt der Kick-Off Besprechung) für das gesamte zur Auftragsdurchführung eingesetzte Personal,
inklusive Vertretung folgende Nachweise und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden (vgl. §128 Abs. 2 GWB):
a) Personaleinsatzliste: Name, Vorname, Funktion / Tätigkeitszuordnung, besondere Fähigkeiten, Bewacherregisteridentifikationsnummer, Dienstausweisnummer
b) Nachweise und Bescheinigungen über die geforderten Qualifikationen:
- Objektleitung
• Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft
oder gleich-/höherwertig,
- Stationärer Sicherheitsdienst
• Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft
oder gleich-/höherwertig,
c) unterschriebene Verschwiegenheitserklärungen (Anlage C-08),
d) Entwurf der Dienstanweisung gem. Punkt 6 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02 zum Vertrag),
e) Entwurf Schichtplan gem. Punkt 7 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02 zum Vertrag)
f) Muster des Dienstausweises nach § 18 Abs. 1 BewachV
14 Kalendertage vor Leistungsbeginn ist ein Waffenschein nach § 10, Absatz 4 WaffG oder die Eintragung in eine bereits vorhandene WBK nach § 10, Absatz 1, Satz 1 WaffG vorzulegen.
Der AN versichert, dass die Objektleitung und das im stationären Sicherheitsdienst eingesetzte Personal über mind. 2-jährige auftragsspezifische Erfahrung, entsprechend der jeweils
zugeschriebenen Aufgabenfelder, bei der Bewachung vergleichbarer Objekte verfügt.
Der AN versichert, dass die Objektleitung, soweit sie die Sprache Deutsch nicht als Muttersprache sprechen, über Deutschkenntnisse mindestens analog B2 des gemeinsamen europäischen
Referenzrahmens für Sprachen verfügt.
Der AN versichert, dass das im stationären Sicherheitsdienst, soweit sie die Sprache Deutsch nicht als Muttersprache sprechen, über Deutschkenntnisse mindestens analog B1 des gemeinsamen
europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügt.
Der AN versichert, dass das im stationären Sicherheitsdienst über eine Qualifikation zum Ersthelfer verfügt (nicht älter als 2 Jahre) und hat im Leistungszeitraum dafür Sorge zu tragen,
dass das eingesetzte Personal seine Qualifikation zum Ersthelfer beibehält und die erforderlichen Aus-/Fortbildungen besucht und wird dies der AG nachweist.
Der AN versichert, dass die Objektleitung über Fortgeschrittene Kenntnisse im Umgang mit einem PC (MS-Office, insbes. MS-Excel und MS-Word) verfügt und dies der AG nachweist.
Der AN versichert, dass das im stationären Sicherheitsdienst eingesetzte Personal Grundkenntnisse im Umgang mit einem PC (MS-Office, insbes. MS-Excel und MS-Word) verfügt und dies der AG
nachweist.
2 Zutrittsbeschränkungen
Anforderung Bundespolizei (BPOL):
Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/ Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der
§§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdunternehmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu
ermöglichen, hat die Auftrag-nehmerin ihre Beschäftigten spätestens 1 Woche vor erster Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen
und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdunternehmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen
Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
Informationen zu der erforderlichen Sicherheitsüberprüfung entnehmen Sie bittedem Punkt 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe. 5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Art der strategischen
Beschaffung: Keine strategische Beschaffung 5.1.9 Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: s. Anlage B-03 zum
Angebotaufforderungsschreiben (Bieterauskunft, Eignungskriterien)
- Ziffer 6: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
- Ziffer 7: Angaben zu Umsätzen Beschreibung: 6) Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung:
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 1,5 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 1 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 250.000 € (pro Schadensfall)
Schlüssel-/Transponder-/Codekartenschäden: mindestens 250.000 € (pro Schadensfall)
Schäden durch das Abhandenkommen bewachter Sachen: mindestens 250.000 € (pro Schadensfall)
Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden: mindestens 250.000 € (pro Schadensfall)
Umweltschäden: mindestens 250.000 € (pro Schadensfall)
- Ich erkläre, dass eine Versicherung der gesetzlichen Haftpflicht des
Unternehmens bei Schäden durch Sicherheitsmitarbeitende besteht, die im
ursächlichen Zusammenhang mit strafrechtlichen Handlungen bei
Abhandenkommen, Beschädigung oder Vernichtung bewachter Sachen
besteht.
- Ich erkläre, dass eine Versicherung besteht, die das Risiko des Umgangs mit Schusswaffen durch die Wachpersonen umfasst.
- Ich erkläre, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die
jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird.
- Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen
Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, werde ich unmittelbar nach
Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der
Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
für die Dauer der Verträge vornehmen.
- Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle werde ich den Nachweis
der bestehenden Versicherung bzw. der Bestätigung des Versicherers über
die zum Leistungsbeginn vorzunehmende Anpassung/Erhöhung einreichen.
7) Angaben zu Umsätzen:
Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz
(netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart Sicherheitsdienstleistungen, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre. Kriterium: Art: Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit Bezeichnung: s. Anlage B-03 zum Angebotaufforderungsschreiben (Bieterauskunft, Eignungskriterien)
- Ziffer 8: Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ziffer 9: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Ziffer 10: Angaben zu Referenzen Beschreibung: 8) Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
- Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter
Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
- Eine Abschrift des aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Führungszeugnisses der Unternehmensleitung liegt meinem Angebot bei.
- Ich erkläre, dass der Inhaber / die Leitungsperson meines / unseres Unternehmens zuverlässig und sachkundig i.S.v. § 34a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ist und auch die weiteren dort
genannten Anforderungen erfüllt.
- Ich erkläre, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen (insbesondere die Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO) für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung für
mein / unser Unternehmen vorliegen.
- Ich erkläre, dass die für die Durchführung der Bewachungsaufgaben vorgesehenen Personen die gem. § 34a Abs. 1 a GewO und Bewachungsverordnung erforderliche Zuverlässigkeit und
Sachkunde besitzen (§ 128 Abs. 2 GWB)
Eigenerklärung gem. § 10 WaffG
- Ich erkläre, dass der Inhaber/die Leitungsperson meines/unseres Unternehmens über die waffenrechtliche Erlaubnis in Form der Waffenbesitzkarte (WBK) gem. § 10 Abs. 1 WaffG
verfügt.
- Ein Nachweis der Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34 a GewO liegt meinem Angebot bei.
9) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen:
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens: - Anzahl der
Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene
Leistungsart:
10) Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen,
deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad
aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Mindestanforderungen bei Angebotsabgabe für Los 2:
Eine Referenz gilt hinsichtlich des jährlichen Leistungsumfangs dann als vergleichbar, wenn der zugrundeliegende Auftrag mindestens den folgenden Leistungsumfang erreicht:
mind. 400.000 € netto pro Jahr (bei 1 von 3 Referenzen)
mind. 250.000 € netto pro Jahr (bei 2 von 3 Referenzen)
Von den drei Referenzen muss zudem mindestens eine Referenz den Einsatz von (durchschnittlich) mindestens 4 sicherheitsüberprüften Mitarbeiter mit einer einfachen Sicherheitsüberprüfung
im Bereich Geheimschutz gem.§ 8 Abs. 1 SÜG (Ü1) oder eine Überprüfung nach § 7 Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) oder eine Sicherheitsüberprüfung im Bereich
Geheimschutz SÜG (Ü2 Sab) gem. § 9 Abs. 1 Nr. 3 betreffen.
Vergleichbar ist eine Referenz mit einer gleichgelagerten Prüfung durch eine zuständige öffentliche Stelle eines Bundeslandes.
Eine der vorgenannten drei Referenzen kann dadurch ersetzt werden, dass sich das Unternehmen sich in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft beim BMWK befindet oder in den letzten 5 Jahren
befand, wobei Aufträge mit sicherheitsüberprüftem Personal (VS-Aufträge) darzulegen sind.
Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann nicht dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden.
Hinweise:
Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter
http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung
beurteilen kann.
Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen:
- Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-,
Industrieobjekt, u. a.),
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (inkl.
Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse),
- jährlicher Leistungsumfang (in € netto),
- Anteil des stationären Sicherheitsdienstes an der Gesamtleistung in %
- Anteil des bewaffneten stationären Sicherheitsdienstes an der Gesamtleistung in %
- Anteil der durchschnittlich eingesetzten Mitarbeiter mit SÜ 1 -Überprüfung
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart. 5.1.10 Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet:
Preis 100 %:
Als Wertungspreis wird die Summe des jährlichen Gesamtnettopreises einschließlich aller Preise für die Einmal-, Grund- und Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor. Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100 5.1.11 Auftragsunterlagen Verbindliche
Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-03-21+01:00 Internetadresse der Auftragsunterlagen:
https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=596945, 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Verfahrensbedingungen: Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich Beschreibung: 1.1
Allgemeine Anforderungen
Auf der zu bewachenden Liegenschaft befinden sich sicherheitsempfindliche Stellen gem. § 1 Abs. 4 in Verbindung mit § 1 Abs. 5 und § 34 des Gesetzes über die Voraussetzungen und das
Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) und der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (Sabotageschutz).
Das gesamte zur Leistungserbringung vorgesehene Personal inkl. Vertretungs- und Bedarfspersonal (einschließlich Unterauftragnehmer) muss daher über eine erfolgreich absolvierte
Sicherheitsüberprüfung SÜ 1 (Sicherheitsüberprüfungsstufe – SÜ) verfügen oder bereit sein, sich einer solchen zu unterziehen. Die Überprüfung muss vor dem erstmaligen Einsatz
abgeschlossen und gegenüber der AG nachgewiesen bzw. durch die/den Geheimschutzbeauftragte/n der AG freigegeben werden. Gleiches gilt auch für das Vertretungspersonal. Um Personallücken
vorzubeugen, ist daher stets eine ausreichende Personenanzahl mit Sicherheitsüberprüfung vorzuhalten (Reserve). Vom AN ist grundsätzlich sicherzustellen, dass das einzusetzende, noch nicht
überprüfte Personal sich bereit erklärt, sich der geforderten Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen.
Die Zuständigkeit für die Sicherheitsüberprüfung für das einzusetzenden Personal (Beschäftigte des AN) liegt gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG grundsätzlich bei der AG (BImA -
Stabsbereich Innenrevi-sion und Governance ), es sei denn der AN befindet sich bereits in der Geheimschutzbetreuung beim BMWK. In diesem Fall oder sofern einzusetzendes Personal des AN
bereits durch eine andere öffentliche Stelle sicherheitsüberprüft ist, können bereits bestehende Sicherheitsüberprüfungen genutzt werden.
Kosten für die Sicherheitsüberprüfung fallen für den AN nicht an.
1.2 Pflichten des Auftragnehmers
Nach Zuschlagserteilung hat der AN eine bevollmächtigte Person sowie eine Vertretung zu benennen, die die Koordination einschließlich des gesamten Schriftwechsels zum in Rede stehenden
Verfahren der Sicherheitsüberprüfung übernimmt (Ansprechpartner/in). Die Versendung von Unterlagen für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung durch den Stabsbereich Innenrevision
und Governance erfolgt ausschließlich an den/die Ansprechpartner/in des AN.
Der AN übergibt der AG unverzüglich, spätestens jedoch 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung eine Auflistung des gesamten für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Personals
(einschließlich Vertretungen sowie personalfluktuationsbedingter Reserve) mit folgenden Angaben:
- Name, Vorname, Bewacherregisteridentifikationsnummer, Meldeadresse des Hauptwohnsitzes, Nr. des gültigen Ausweisdokumentes, Funktion/Tätigkeitszuordnung, gegebenenfalls vorhandene Stufe
bzw. Art der Sicherheitsüberprüfung nebst Datum der letzten Aktualisierung sowie zuständige Stelle.
1.3 Sicherheitsüberprüfung
Der Stabsbereich Innenrevision und Governance der AG übermittelt dem/der Ansprechpartner/in die Unterlagen zur Durchführung der Sicherheitsüberprüfung für die Sicherheitsmitarbeiter, die
bislang noch über keine gültige Sicherheitsüberprüfung verfügen (gemäß § 8 SÜG – Einfache Sicherheitsüberprüfung: SÜ 1).
Der AN verpflichtet sich, dem Stabsbereich Innenrevision und Governance innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Unterlagen, die Sicherheitserklärungen aller zu überprüfenden
Perso-nen zu übergeben. Der AN stellt sicher, dass die Unterlagen vollständig ausgefüllt sind und den Ausfüllhinweisen entsprechen. Die Sicherheitsüberprüfung wird mit Verpflichtung und
Betrauung der einzusetzenden Personen durch den Stabsbereich Innenrevision und Governance abgeschlossen. Darüber informiert der Stabsbereich Innenrevision und Governance den/die
Ansprechpartner/in des AN.
Die Überprüfung von Personen mit Aufenthalt in den letzten 5 Jahren nicht in Deutschland oder nicht in EU-Staaten oder von ausländischen Staatsangehörigen kann, je nach Einzelfall und
Herkunftsland, mitunter unmöglich sein bzw. führt in jedem Fall zu längeren Verfahrenslaufzeiten. Die Anmeldung solcher Personen zur Überprüfung birgt die Möglichkeit der Ablehnung
mangels Überprüfbarkeit und damit für den AN das Risiko, dass diese Personen nicht eingesetzt werden können. Dies ist bei der Benennung des vorgesehenen einzusetzenden Personals zu
berücksichtigen.
Erfahrungsgemäß ist durchschnittlich mit folgenden Bearbeitungszeiten für eine Sicherheitsüberprüfung zu rechnen: SÜ 1: 5 Monate.
Es ist nicht auszuschließen, dass sich auf der Grundlage der Festlegungen des Nutzers die Sicherheits- und/oder Geheimschutzanforderungen ggf. auch kurzfristig ändern können. Frist für
die Erlangung der Sicherheitsüberprüfung: 2024-11-01+01:00 Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Nebenangebote: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 2024-04-02+02:00 12:00:00+02:00 Frist, bis zu
der das Angebot gültig sein muss: 212 DAY Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht
ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung, Vervollständigung oder
Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV.
Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr
Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus.
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