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Ausschreibungsdetails Kleine Dorfstraße Gottdstedt - Straßenbau
Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf "Teilnahme aktivieren" und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei, Verdingungsstelle Straße, Hausnummer: Fischmarkt 1 Postleitzahl (PLZ): 99084
Ort: Erfurt Telefon: +49 361 6551282 Telefax: +49 361 6551289 E-Mail: verdingungsstelle@erfurt.de Internet-Adresse: https://www.erfurt.de/ef/de/leben/beruf/ausschreibungen/index.html b) Verfahrensart „Öffentliche
Ausschreibung nach VOB/A“ Geschäftszeichen: ÖAB 137/24-66 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Zugelassene Angebotsabgabe
elektronisch
ohne elektronische Signatur (Textform)
d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung Erfurt
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen Kleine Dorfstraße Gottdstedt - 03 Wasserversorgung, 07 Straßenbeleuchtung und 08 Straßenbau
LT 03 Wasserversorgung / Tiefbauleistung
- Boden ausheben und entsorgen ca. 15 m³
- Kopflöcher ca. 6 St.
LT 07 Straßenbeleuchtung
- Beleuchtungspunkte 7 St.
- Beleuchtungsmast aus Stahl 7 St.
- Kabel NYY-J 5 x 16 mm2 ca. 320 m
- Kabel YTBKW - O 4 x 2,5 mm², 1 kV ca. 70 m
- Straßenbeleuchtungsanschlußsäule 1 St.
LT 08 Straßenbau
- Baustelleneinrichtungen und Verkehrssicherung
- Oberbodenabtrag, Oberbodenlieferung jeweils ca. 77 m³
- Asphalttragdeckschicht für Umleitungsstrecke ca. 30 to
- Schottertragschicht für Umleitungsstrecke und VS ca. 90 t
- Asphaltbefestigung aufnehmen ca. 1.260 m²
- HGT-Decke unter Straßenkoffer aufnehmen ca. 455 m²
- Befestigung aus Pflaster / Platten / Beton aufnehmen ca. 85 m²
- Bordsteine aus Beton aufnehmen ca. 290 m
- Boden / Fels lösen und verwerten ca. 921 m³
- Baugrundvebesserung durch Bodenaustausch ca. 110 m³
- Straßenabläufe m. Anschlussleitung u. Erdarbeiten herstellen 9 St.
- Schottertragschicht herstellen ca. 150 m²
- Frostschutzschicht herstellen ca. 502 m³
- Hydraulisch geb. Tragschicht d = 15 cm herstellen ca. 965 m²
- Drainbeton-Tragschicht d = 15-20 cm herstellen ca. 224 m²
- Asphaltdecke Bk 3,2 herstellen ca. 1.090 m²
- Asphaltdecke Bk0,3 herstellen ca. 235 m²
- Pflasterdecke aus Beton herstellenm ca. 374 m²
- Bordsteine aus Beton setzen alle Formate / Radien ca. 495 m
einschließlich
- Markierungs- und Beschilderungsarbeiten
- Erdbauleistungen für Straßenbeleuchtung, Internetzugang, Telekom
h) Losweise Vergabe Nein i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung 24.06.2024 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen 15.11.2024 j) Nebenangebote nicht zugelassen k) Mehrere
Hauptangebote nicht zugelassen l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=596655 Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen.
NICHT nachgefordert werden das Angebotsschreiben und die Eigenerklärung zum ThürVgG!
o) Ablauf der Angebots- und der Bindefrist Ablauf der Angebotsfrist 13.03.2024 - 09:30 Uhr Ablauf der Bindefrist 21.05.2024 p) Angebote sind einzureichen elektronisch via https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=596655 q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein
müssen Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr) r) Zuschlagskriterien
nachfolgende Zuschlagskriterien
100% Preis
t) Geforderte Sicherheiten siehe Vergabeunterlagen
v) Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
w) Beurteilung der Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei
Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind
auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten
Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich / ggf. geforderte Eignungsnachweise Die folgenden Unterlagen (Eigenerklärungen) sind mit dem Angebot einzureichen:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren,
soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Eigenerklärung, dass in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare
Leistungen ausgeführt wurden
- Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen
Arbeitskräfte zur Verfügung stehen
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister, Eintragung in der
Handwerksrolle oder ggf. keine Verpflichtung zur Eintragung in die
genannten Register besteht
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die
Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt
- Es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
- Das in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften,
der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe
von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder
einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind.
- Oder für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A
vorliegt.
- Zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB
/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen
worden, durch die das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
- Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung
nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in
Liquidation befindet.
- Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen
- Eigenerklärung, dass sie Mitglied einer Berufsgenossenschaft sind
Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen zur Bestätigungen der Eigenerklärungen
die Nachweise (Bescheinigungen) vorlegen.
Die Bescheinigungen (unternehmensbezogene Unterlagen) umfassen die folgenden Angaben:
1. drei Referenznachweise aus den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare
Leistungen
2. Erklärung zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit
extra ausgewiesenem Leitungspersonal
3. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der
Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
4. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen
eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
5. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das
Unternehmen beitragspflichtig ist
6. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
7. Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
8. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung von Bauleistungen“ liegt der
Ausschreibungsunterlage bei.
Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im
Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Nachweise (Bescheinigungen) mit dem
Angebot vorlegen.
x) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Nachprüfung des Vergabeverfahrens (§ 14 ThürVgG)
Der voraussichtliche Gesamtauftragswert dieses Vorhabens liegt unterhalb der
Schwellenwertenach § 106 GWB, übersteigt aber die in § 14 Abs. 4 ThürVgG
aufgeführten Wertgrenzen (150.000 EUR netto bei Bauleistungen und 50.000 EUR
netto bei Leistungen und Lieferungen). Somit besteht die Möglichkeit einer
Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer des Freistaats
Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Ein Anspruch des Bieters auf
Tätigwerden der Vergabekammer besteht nicht.
2. Informationspflicht
Der Auftraggeber informiert den/die Bieter, dessen/deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, in der von ihm in der Bekanntmachung oder den
Vergabeunterlagen bestimmten Form. Spätestens sieben Kalendertage vor dem
beabsichtigten Vertragsabschluss informiert der Auftraggeber den/die unterlegenen
Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über
die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den
frühestmöglichen Zeitpunkt der Zuschlagserteilung. Der Auftraggeber bestimmt eine
mindestens sieben Tage betragende Frist, in der eine mögliche Beanstandung
vorzubringen ist.
3. Nachprüfungsverfahren
a) Der Bieter hat die Möglichkeit, das Vergabeverfahren vor Ablauf der vom
Auftraggeber bestimmten Frist in der von ihm bestimmten Form beim Auftraggeber
zu beanstanden, in dem er eine Verletzung seiner Rechte durch die Nichteinhaltung
von Vergabevorschriften rügt. Die Beanstandung ist in Textform an E-Mail
verdingungsstelle@erfurt.de oder elektronisch über die Vergabeplattform im
jeweiligen Vergabeverfahren zu senden.
b) Hilft der Auftraggeber dieser Beanstandung nicht ab, unterrichtet der
Auftraggeber die Vergabekammer durch Übersendung der vollständigen
Vergabeakten. Er darf den Zuschlag in diesem Fall nur erteilen, wenn die
Vergabekammer das Vergabeverfahren nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach
Unterrichtung beanstandet. Die Frist beginnt am Tag nach dem Eingang der
Unterrichtung bei der Vergabekammer und kann in begründeten Ausnahmefällen
durch die Vergabekammer einmalig um weitere sieben Kalendertage verlängert
werden. Beanstandet die Vergabekammer das Vergabeverfahren mit einer
entsprechenden Begründung, hat der Auftraggeber die Auffassung der
Vergabekammer zu beachten.
c) Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten
(Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden.
Das Thüringer Verwaltungskostengesetz findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren
bestimmt sich nachdem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer
unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands der
Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100 EUR, soll aber den Betrag von 1.000
EUR nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das
Vergabeverfahren beanstandet hat, werden keine Kosten zu seinen Lasten erhoben.
d) Im Falle ihres Tätigwerdens entscheidet die Vergabekammer abschließend, ob der
Bieter durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt
wurde. Ausschreibungsunterlagen einsehenPDFXML XVergabe GUID: a98413cc-d174-4ac8-a70c-f42a69221380 Link zu dieser
Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=596655&cookieCheck
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