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Building rental or sale services (Германия - Тендер #50696228)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Stadtgemeinde Bremen
Номер конкурса: 50696228
Дата публикации: 26-01-2024
Источник тендера:


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Регистрация
20240122Regional or local authorityVoluntary ex ante transparency noticeServicesContract award without prior publicationEuropean UnionNot applicableLowest priceGeneral public services0131501
26/01/2024    S19

Germany-Bremen: Building rental or sale services

2024/S 019-052220

Voluntary ex ante transparency notice

Services

Legal Basis:
Directive 2009/81/EC

Section I: Contracting authority/entity

I.1)Name and addresses
Official name: Stadtgemeinde Bremen
Postal address: Am Markt 21
Town: Bremen
NUTS code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postal code: 28195
Country: Germany
Contact person: Immobilien Bremen, Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen
E-mail: office.empfang@immobilien.bremen.de
Telephone: +49 4213618960
Fax: +49 42136176777
Internet address(es):
Main address: www.immobilien.bremen.de
I.4)Type of the contracting authority
Regional or local authority
I.5)Main activity
General public services

Section II: Object

II.1)Scope of the procurement
II.1.1)Title:

Mietvertrag für die Bildungsimmobilie im Dillener Quartier für den Einzugsbereich des Dillener Quartiers

II.1.2)Main CPV code
70310000 Building rental or sale services
II.1.3)Type of contract
Services
II.1.4)Short description:

Gegenstand der hiesigen Bekanntmachung ist der erfolgte Abschluss eines Mietvertrages in Bezug auf eine Immobilie zur Verwendung als Schule für den Einzugsbereich des Dillener Quartiers

II.1.6)Information about lots
This contract is divided into lots: no
II.1.7)Total value of the procurement (excluding VAT)
Value excluding VAT: 1.00 EUR
II.2)Description
II.2.3)Place of performance
NUTS code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Description of the procurement:

Es soll ein Mietvertrag mit einer Festlaufzeit von 20 Jahren über eine von dem Vermieter noch zu errichtende Bildungsimmobilie geschlossen werden, die als Schule für das Gebiet des Dillener Quartiers verwendet werden wird.

II.2.5)Award criteria
Price
II.2.11)Information about options
Options: yes
Description of options:

Der Vertrag enthält vertragliche Regelungen, die zu einer Verlängerung der Vertragslaufzeit führen können, verbunden mit Kündigungsrechten für die Auftraggeberin.

II.2.13)Information about European Union funds
The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no
II.2.14)Additional information

Section IV: Procedure

IV.1)Description
IV.1.1)Type of procedure
Award of a contract without prior publication of a call for competition in the Official Journal of the European Union in the cases listed below
  • The procurement falls outside the scope of application of the directive
Explanation:

1) Bei der hiesigen Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige Ex-ante-Bekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB. Die Stadtgemeinde Bremen ist der Ansicht, dass der Abschluss des Mietvertrages ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist. Denn der hiesige Abschluss eines Mietvertrages unterfällt wegen § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB dem Anwendungsbereich des Vergaberechts nach §§ 97 ff. GWB nicht. Mit Blick auf vergaberechtliche Rechtsprechung, nach der der Abschluss eines Mietvertrages unter bestimmten Voraussetzungen als eingekapselter Bauauftrag zu bewerten sein kann, ist die Stadtgemeinde Bremen der Ansicht, dass diese Voraussetzungen hier nicht vorliegen. Insbesondere hat Bremen keinen entscheidenden Einfluss auf Art und Planung der Mietimmobilie genommen. Zu dem angebotenen Mietobjekt bestehen sodann nach Analyse der Stadtgemeinde Bremen keine Alternativen, die ihren mit Blick auf die Versorgung des Schulsprengels bestehenden Bedürfnissen genügen würden. Insbesondere sind keine anderen Grundstücke verfügbar, mit denen nach Lage und Größe die erforderliche Versorgung mit den benötigten Schulkapazitäten sichergestellt werden könnte. Die Mietimmobilie ist insofern mit einer Ausschließlichkeitsstellung verbunden, die den Anforderungen des § 3a EU Abs. 3 Nr. 3 c) VOB/A genügen würde.

IV.1.3)Information about framework agreement
IV.1.8)Information about the Government Procurement Agreement (GPA)
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement: no
IV.2)Administrative information

Section V: Award of contract/concession

V.2)Award of contract/concession
V.2.1)Date of contract award decision:
19/12/2023
V.2.2)Information about tenders
The contract has been awarded to a group of economic operators: no
V.2.3)Name and address of the contractor/concessionaire
Official name: Brebau GmbH
Postal address: Schlachte 12-14
Town: Bremen
NUTS code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postal code: 28195
Country: Germany
The contractor/concessionaire will be an SME: no
V.2.4)Information on value of the contract/lot/concession (excluding VAT)
Total value of the contract/lot/concession: 1.00 EUR
V.2.5)Information about subcontracting

Section VI: Complementary information

VI.3)Additional information:

1) Bei der hiesigen Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige Ex-ante-Bekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB. Die Stadtgemeinde Bremen ist der Ansicht, dass der Abschluss des Mietvertrages ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist. Denn der hiesige Abschluss eines Mietvertrages unterfällt wegen § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB dem Anwendungsbereich des Vergaberechts nach §§ 97 ff. GWB nicht. Mit Blick auf vergaberechtliche Rechtsprechung, nach der der Abschluss eines Mietvertrages unter bestimmten Voraussetzungen als eingekapselter Bauauftrag zu bewerten sein kann, ist die Stadtgemeinde Bremen der Ansicht, dass diese Voraussetzungen hier nicht vorliegen. Insbesondere hat Bremen keinen entscheidenden Einfluss auf Art und Planung der Mietimmobilie genommen. Zu dem angebotenen Mietobjekt bestehen sodann nach Analyse der Stadtgemeinde Bremen keine Alternativen, die ihren mit Blick auf die Versorgung des Schulsprengels bestehenden Bedürfnissen genügen würden. Insbesondere sind keine anderen Grundstücke verfügbar, mit denen nach Lage und Größe die erforderliche Versorgung mit den benötigten Schulkapazitäten sichergestellt werden könnte. Die Mietimmobilie ist insofern mit einer Ausschließlichkeitsstellung verbunden, die den Anforderungen des § 3a EU Abs. 3 Nr. 3 c) VOB/A genügen würde.

2) Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) sind nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplements zum EU-Amtsblatt hier eine Angabe verlangt. Bei den angegebenen Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Wert des Auftrages.

3) Die Angabe "Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)" unter IV.1.1) ist nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplements zum EU-Amtsblatt die Nennung einer Verfahrensart verlangt. Beabsichtigt ist hier jedoch der Abschluss eines nach § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB dem Vergaberecht nicht unterfallenden Mietvertrags.

4) Die Angabe unter II.2.5) ist nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt die Nennung eines Zuschlagskriteriums verlangt.

5) Die Angabe unter II.1.2) zum "CPV-Code Hauptteil" ist nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt hier eine Angabe verlangt. Einen CPV-Code für die Anmietung von Immobilien durch einen öffentlichen Auftraggeber gibt es vor dem Hintergrund des insofern eingeschränkten Anwendungsbereichs des Vergaberechts offensichtlich nicht.

VI.4)Procedures for review
VI.4.1)Review body
Official name: Vergabekammer Bremen, bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Postal address: Contrescarpe 72
Town: Bremen
Postal code: 28195
Country: Germany
E-mail: vergabekammer@bau.bremen.de
Telephone: +49 42136159796
Fax: +49 42149632311
Internet address: http://www.bau.bremen.de/ressort/vergabekammer-3529
VI.4.3)Review procedure
Precise information on deadline(s) for review procedures:

Glaubt sich ein Unternehmen wegen eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB verletzt, so kann es bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren einleiten (§ 160 Abs. 1 und 2 GWB). Die Vergabekammer kann dann nach § 135 Abs.1 GWB die Unwirksamkeit des Auftrags feststellen. Es gelten die Regelungen des § 135 GWB, namentlich diejenigen nach § 135 Abs. 2 und 3 GWB. Diese lauten wie folgt:

"(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“

Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages gemäß §§ 160 ff GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3, die folgenden Wortlaut hat:

„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).

VI.4.4)Service from which information about the review procedure may be obtained
Official name: Bundeskartellamt
Postal address: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Town: Bonn
Postal code: 53113
Country: Germany
Telephone: +49 22894990
Fax: +49 2289499400
VI.5)Date of dispatch of this notice:
22/01/2024

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