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Ausschreibungsdetails Betriebsärztliche Versorgung IS Frankfurt (3 Lose)
Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf "Teilnahme aktivieren" und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.
1. Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) a) Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle) Name: Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten
durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus Straße, Hausnummer: Regensburger Str. 104 Postleitzahl (PLZ): 90478 Ort: Nürnberg Telefon: +49 911-177-3218 Telefax: +49
911-179-908811 E-Mail: Service-Haus.Einkauf-Infrastruktur@arbeitsagentur.de Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de b) Zuschlag erteilende Stelle Wie Hauptauftraggeber siehe a) 2. Angaben zum Verfahren a) Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO b) Vertragsart Liefer- / Dienstleistungsauftrag c) Geschäftszeichen 13-23-00603 3. Angaben zu Angeboten a) Form der Angebote
elektronisch
ohne elektronische Signatur (Textform)
b) Fristen Ablauf der Angebotsfrist 21.02.2024 - 14:00 Uhr Ablauf der Bindefrist 08.05.2024 c) Sprache deutsch 4. Angaben zu Vergabeunterlagen a) Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen stehen
für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=585811 b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt 5. Angaben zur Leistung a) Art und Umfang der Leistung Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die
Betriebsärztliche Versorgung der Dienststellen im Bezirk des Internen Service Frankfurt in 3 Losen
Ab dem 01.10.2024 muss für den Internen Service Frankfurt mit den Agenturen für Arbeit (AA) Darmstadt, inkl. Geschäftsstellen (GSt) und dem Jobcenter Darmstadt (JC DA) und Jobcenter
Frankfurt am Main (JC F) die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung.
Leistungsbeginn ist ab 01.10.2024; die Leistung endet zum 31.12.2029.
Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen
Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen
Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der
Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben
erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf
dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte
Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die
Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift
2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer
Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet darf auch dieser als Betriebsärztin/Betriebsarzt keine Ärztin/keinen Arzt in Weiterbildung einsetzen. Eine Übertragung einzelner
betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung (AME) des BMAS zur Delegation beschriebenen Voraussetzungen
möglich.
Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass
der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum
Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben gelten für alle Lose.
b) CPV-Codes Hauptteil (1):
Betriebliche Gesundheitsfürsorge (85147000)
c) Ort der Leistungserbringung Los 1 AA Darmstadt inkl. Gst
Los 2 JC Darmstadt (Bundesagentur für Arbeit (BA) Mitarbeitende und kommunale Mitarbeitende)
Los 3 JC Frankfurt (nur BA Mitarbeitende)
6. Angaben zu Losen a) Anzahl, Größe und Art der Lose Die Leistung wird in 3 Losen vergeben.
Beschreibung der Losaufteilung:
Los 1 AA Darmstadt inkl. Gst
Los 2 JC Darmstadt (Bundesagentur für Arbeit (BA) Mitarbeitende und kommunale Mitarbeitende)
Los 3 JC Frankfurt (nur BA Mitarbeitende)
b) Angebote für Lose Angebote sind möglich für alle Lose c) Vergabe von Losen 7. Zulassung von Nebenangeboten Nein 8. Bestimmungen über die Ausführungsfrist Beginn: 08.05.2024
Ende: 31.12.2029
Bemerkung zur Ausführungsfrist: Der Vertrag kommt mit Zuschlag zustande und endet mit Ablauf, des 31.12.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf. , Die (gemäß LB vollständige)
Leistungsausführung beginnt, frühestens am 01.10.2024 und endet gleichzeitig wie die, Vertragslaufzeit mit Ablauf des 31.12.2029 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
9. Höhe geforderter Sicherheitsleistungen entfällt
10. Wesentliche Zahlungsbedingungen siehe Vergabeunterlagen
11. Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen Zudem sind mit dem Angebot folgende Vordrucke einzureichen:
- Erklärung zu zwingenden Ausschlussgründen (Vordruck D.7)
- Erklärung zu fakultativen Ausschlussgründen (Vordruck D.8)
12. Zuschlagskriterien siehe Vergabeunterlagen
13. Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft 14. Sonstige Angaben - Einhaltung rechtlicher
Verpflichtungen (Vordruck C.1)
- Erklärung zum Verzicht auf Kündigungen nach § 627 Abs. 1 BGB (Vordruck C.5)
Stelle, bei der die Angebote bzw. Teilnahmeanträge einzureichen sind, ist die eVergabe-Plattform des Bundes, http://www.evergabe-online.de Ausschreibungsunterlagen einsehenPDFXML XVergabe GUID: 095e37fc-e107-46af-9bdc-6ad4058a5477 Link zu dieser
Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=585811&cookieCheck
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