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Grundschule 19, Erweiterung - Holzarbeiten Hallentragwerk (Германия - Тендер #50468925)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: e-Vergabe
Номер конкурса: 50468925
Дата публикации: 20-01-2024
Источник тендера:


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Ausschreibungsdetails Grundschule 19, Erweiterung - Holzarbeiten Hallentragwerk

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf "Teilnahme aktivieren" und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

Mehr lesen Veröffentlichungsdatum:

20.01.2024 (vorläufig)

Teilnahme aktivieren bis:

20.02.2024 10:00

Abgabefrist Angebot:

20.02.2024 10:00

Geschäftszeichen:

OVB 040/24-23

Vergabestelle:

Thüringen: Stadtverwaltung Erfurt, Stadtkämmerei, Verdingungsstelle

Letzte Änderung:

20.01.2024 16:00

Meine e-Vergabe
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    1 Beschaffer 1.1 Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-Verdingungsstelle
    Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden
    Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung


    2 Verfahren 2.1 Verfahren Titel: Grundschule 19, Erweiterung - Holzarbeiten Hallentragwerk
    Beschreibung: Holzbauarbeiten Hallentragwerk
    -Herstellen, Liefern und Einbauen von Parallelbindern aus Leimholz GLC28c, 10 cm überhöht,
    Abmessungen: 22,65 m Länge, 24 cm Breite, 180 cm Höhe, 8 Stk.
    -Abbinden, Liefern und Einbauen BSH GLC24c, 16 cm Breite , 32 cm Höhe, 300 lfm.
    -Montage Balkenverbinder, verzinkt, verdeckte Montage, ca. 160 Stk
    -Windverbände aus Rundstahl, RD22, verzinkt, Spannhülsen und Befestigung, 400 lfm.
    Kennung des Verfahrens: 882b7bf1-9282-431f-8a97-74d42191c89c
    Interne Kennung: OVB 040/24-23
    Verfahrensart: Offenes Verfahren
    2.1.1 Zweck Art des Auftrags: Bauleistung
    Hauptklassifizierungscode (cpv): 45000000 Bauarbeiten

    2.1.2 Erfüllungsort NUTS-3-Code: Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
    Land: Deutschland

    2.1.4 Allgemeine Informationen Verfahrensart: open
    Rechtsgrundlage:
    Richtlinie 2014/24/EU
    vgv -

    2.1.6 Ausschlussgründe Schwere Verfehlung: - § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB
    (Bildung terroristischer Vereinigungen)
    oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
    - § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat
    oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen,
    dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet
    werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen,
    - § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
    - § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
    Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag
    verwaltet werden,
    - § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
    Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder
    in ihrem Auftrag verwaltet werden,
    - § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und
    299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
    - § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
    - den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung
    mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
    - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
    ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
    - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution,
    Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
    - RUS-Sanktionen: Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
    in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates v. 21.07.2022
    / Angabe mittels Eigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen)
    Rein nationale Ausschlussgründe: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Vergabe unterliegt den Regelungen
    des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Die Eigenerklärung zum ThürVgG ist vollstän-dig
    ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen. Wird keine unterschriebene Eigenerklärung abgegeben,
    wird das Angebot gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG vom Vergabeverfahren aus-geschlossen.



    5 Los 5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0001 Titel: Grundschule 19, Erweiterung - Holzbauarbeiten Hallentragwerk
    Beschreibung: Holzbauarbeiten Hallentragwerk
    -Herstellen, Liefern und Einbauen von Parallelbindern aus Leimholz GLC28c, 10 cm überhöht,
    Abmessungen: 22,65 m Länge, 24 cm Breite, 180 cm Höhe, 8 Stk.
    -Abbinden, Liefern und Einbauen BSH GLC24c, 16 cm Breite , 32 cm Höhe, 300 lfm.
    -Montage Balkenverbinder, verzinkt, verdeckte Montage, ca. 160 Stk
    -Windverbände aus Rundstahl, RD22, verzinkt, Spannhülsen und Befestigung, 400 lfm.
    Interne Kennung: OVB 040/24-23
    5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Bauleistung
    Hauptklassifizierungscode (cpv): 45000000 Bauarbeiten

    5.1.2 Erfüllungsort Postanschrift: Im Gebreite 34
    Ort: Erfurt
    Postleitzahl: 99094
    NUTS-3-Code: Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
    Land: Deutschland
    Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:

    5.1.3 Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 2024-06-03+02:00
    Enddatum: 2024-08-16+02:00

    5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

    5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung

    5.1.9 Eignungskriterien Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung
    Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in
    die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
    Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
    präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
    Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot
    das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von
    Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese
    abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer,
    unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen
    e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
    Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen)
    auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten
    Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher
    Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

    Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen zur Bestätigungen der Eigenerklärungen die
    Nachweise vorlegen.

    - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte)
    bzw. bei der Industrie- und Handelskammer

    Eigenerklärungen sind mit dem Angebot einzureichen. Falls das Angebot in die engere
    Wahl kommt, müssen die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigener-klärungen
    auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist
    vorgelegt werden. Das Angebot wird ansonsten ausgeschlossen, wenn die Unterlagen nicht
    vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.

    Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis
    enthalten sind, die entsprechenden Nachweise mit dem Angebot vorlegen.

    Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
    Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in
    die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
    Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
    präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
    Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot
    das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von
    Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese
    abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer,
    unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen
    e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
    Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen)
    auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten
    Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher
    Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

    Eigenerklärungen sind ausreichend für folgende Eignungsanforderungen:
    - Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren,
    soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden
    Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
    Unternehmen ausgeführten Leistungen
    - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit
    als Bieter in Frage stellt
    - Es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
    - Das in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften,
    der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe
    von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer
    Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind.
    - Oder für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.
    - Zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A
    vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen worden,
    durch die das Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
    - Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes
    Ver-fahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels
    Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.

    Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen zur Bestätigungen der Eigenerklärungen die
    Nachweise vorlegen.

    - rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen
    eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
    - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen
    beitragspflichtig ist
    - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen,
    falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
    - Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
    - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers
    mit Angabe der Lohnsummen

    Eigenerklärungen sind mit dem Angebot einzureichen. Falls das Angebot in die engere
    Wahl kommt, müssen die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigener-klärungen
    auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten ange-messenen
    Frist vorgelegt werden. Das Angebot wird ansonsten ausgeschlossen, wenn die Unterlagen
    nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
    Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis
    enthalten sind, die entsprechenden Nachweise mit dem Angebot vorlegen.

    Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
    Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in
    die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
    Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
    präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
    Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot
    das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von
    Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese
    abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer,
    unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen
    e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
    Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen)
    auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten
    Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher
    Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

    Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen zur Bestätigungen der Eigenerklärungen die
    Nachweise vorlegen.

    - drei Referenznachweise aus den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen
    - Erklärung zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich
    beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem
    Leitungspersonal
    - Haftpflicht für Personen- und Sachschäden

    Eigenerklärungen sind mit dem Angebot einzureichen. Falls das Angebot in die engere
    Wahl kommt, müssen die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigener-klärungen
    auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten ange-messenen
    Frist vorgelegt werden. Das Angebot wird ansonsten ausgeschlossen, wenn die Unterlagen
    nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.

    Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis
    enthalten sind, die entsprechenden Nachweise mit dem Angebot vorlegen


    5.1.10 Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis


    5.1.11 Auftragsunterlagen Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=581885,

    5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich
    Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=581885
    Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
    Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
    Nebenangebote: Nicht zulässig
    Frist für den Eingang der Angebote: 2024-02-20+01:00 10:00:00+01:00
    Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 45 DAY

    Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen.
    Zusätzliche Informationen: Gem. Punkt 1 Formblatt Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen
    werden Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben waren, nachgefordert (außer
    Angebotsschreiben und Eigenerklärung zum ThürVgG).
    Nicht nachgefordert werden das Angebotsschreiben und die Eigenerklärung zum ThürVgG!
    Im Weiteren gelten die Bestimmungen des § 16a EU VOB/A:
    Der öffentliche Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen,
    un-ter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern,
    fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen – insbesondere
    Erklärungen, Angaben oder Nachweise – nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren,
    oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen – insbesondere Erklärungen,
    Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise – nachzureichen oder zu vervollständigen
    (Nachforderung). Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachge-fordert werden. Dies gilt
    nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Posi-tionen die Angabe des
    Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb
    und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser
    Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis.

    Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Datum der Angebotsöffnung: 2024-02-20+01:00 10:01:00+01:00

    Auftragsbedingungen: Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich

    Informationen über die Überprüfungsfristen: Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
    (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
    (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag
    oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
    Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass
    dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
    entstanden ist oder zu entstehen droht.
    (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
    1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
    des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
    Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
    bleibt unberührt,
    2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
    nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
    oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
    sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
    gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
    nicht (1)abhelfen zu wollen, vergangen sind.

    5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung

    Informationen über das dynamische Beschaffungssystem Kein dynamisches Beschaffungssystem

    Elektronische Auktion:

    5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250-Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
    Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-Verdingungsstelle
    Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-Verdingungsstelle



    8 Organisationen 8.1 ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-Verdingungsstelle
    Identifikationsnummer: Leitweg-ID 16051000-0001-83
    Postanschrift: Fischmarkt 1
    Ort: Erfurt
    Postleitzahl: 99084
    NUTS-3-Code: Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
    Land: Deutschland
    E-Mail: verdingungsstelle@erfurt.de
    Telefon: +49 361 6551284
    Fax: +49 361 6551289
    Internet-Adresse: https://www.erfurt.de/ef/de/leben/beruf /ausschreibungen/index.html
    Rollen dieser Organisation: Beschaffer
    Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
    Überprüfungsstelle
    Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt


    8.1 ORG-0002 Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250-Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
    Identifikationsnummer: Leitweg-ID: 16900334-0001-29
    Abteilung: Referat 250-Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
    Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
    Ort: Weimar
    Postleitzahl: 99423
    NUTS-3-Code: Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
    Land: Deutschland
    E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de
    Telefon: 000
    Fax: +49 361 573321059
    Rollen dieser Organisation: Beschaffer
    Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
    Überprüfungsstelle
    Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt



    11 Informationen zur Bekanntmachung 11.1 Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4d82aa47-da50-4f54-b4f4-58e02e2eed40 - 02
    Formulartyp: Wettbewerb
    Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
    Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2024-01-18+01:00 15:20:55+01:00
    Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

    11.2 Informationen zur Veröffentlichung


    Ausschreibungsunterlagen einsehen PDF XML XVergabe GUID: 882b7bf1-9282-431f-8a97-74d42191c89c Link zu dieser Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=581885&cookieCheck Seitenfunktionen Sitzung erneuern

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