S 177 OU Wünschendorf/Eschdorf Los 4.1, Streckenbau und BW 1, 3, 4 und 5
(Германия - Тендер #50446877)
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bund.de Номер конкурса: 50446877 Дата публикации: 20-01-2024 Источник тендера: Bund.de
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EU-weite Ausschreibung nach VOB Offenes Verfahren Vertragspartei und Dienstleister Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, NL
Meißen Registrierungsnummer: 14-0706093LASUV04-63 Internet-Adresse (URL): https://www.lasuv.sachsen.de Postanschrift: Heinrich Heine Straße 23c Postleitzahl / Ort: 01662 Meißen NUTS-3-Code:
DED2E Land: Deutschland E-Mail: vergabelasuvmei@lasuv.sachsen.de Telefon: 03521 7189 0 Art des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlerer und untere Landesbehörden Haupttätigkeiten des
öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang
mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen
und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein Verfahren Zweck Rechtsgrundlage Richtlinie 2014/24/EU Beschreibung Interne Kennung: 22-L183-23 Titel: S 177 OU Wünschendorf/Eschdorf Los 4.1,
Streckenbau und BW 1, 3, 4 und 5 Beschreibung: S 177 OU Wünschendorf/Eschdorf Los 4.1, Streckenbau und BW 1, 3, 4 und 5 Art des Auftrags: Bauleistung Umfang der Auftragsvergabe
Hauptklassifikation CPV-Code Hauptteil: 45233120-6 Weitere CPV-Code Hauptteile: 45221111-3 Weitere CPV-Code Hauptteile: 45221110-6 Ort der Leistungserbringung Postleitzahl / Ort: 01833
Wünschendorf NUTS-3-Code: DED2F Land: Deutschland Ausschreibungsbedingungen Ausschlussgründe Grund: Rein nationale Ausschlussgründe Beschreibung: "Zwingend erfolgt ein Ausschluss des Bieters
nach § 123 GWB, wenn dem Unternehmen das Verhalten einer Person zuzurechnen ist, die rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen
der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden
oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug),
soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des
Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung),
jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des
Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist
einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die
sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Ein Ausschluss kann nach § 124 GWB aufgrund von Kriterien erfolgen, die im Bezug zur persönlichen Situation der Bieter
stehen. Das ist der Fall, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines
solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der
beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende
Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt
werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch
andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das
Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen
Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen b) versucht hat, vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Hierbei handelt es sich um Ausschlussgründe, die
bei Vorliegen optional zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen können. Das bedeutet, dass die Vergabestelle im Einzelfall prüft, ob die persönliche Situation des Bewerbers eine
Beauftragung ausschließt. Hieraus resultieren folgende Informationserfordernisse: Der Bieter hat hierzu eine "Eigenerklärung Eignung" abzugeben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung
begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt und Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung zu tätigen." Grenzüberschreitendes
Recht Verfahren Verfahrensart: Offenes Verfahren Zusätzliche Informationen Zusätzliche Informationen: Mit dem Angebot vorzulegen sind: Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen bzw. der
Leistungen anderer Unternehmen Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung (Besondere Erklärung des Bieters) Angaben und Nachweise nach
§ 6a Abs. 2 VOB/A für Bieter und Nachunternehmen bzw. andere Unternehmen Ergänzung des Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen bzw. Verzeichnisses der Leistungen anderer Unternehmen um
die Namen der Nachunternehmen Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für
erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)" Nachweis der Qualifikation und Eignung für die Kampfmittelsuche und -räumung im Freistaat Sachsen,
indem die entsprechenden Voraussetzungen nach dem SprengG zu erfüllen sind (Erlaubnis nach § 7 und Inhaber vom Befähigungsnachweis nach § 20). Nachweis der Qualifikation des ausführenden
Personals gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING)" bei inländischen Bietern wird eine Bescheinigung des Ausbildungsbeirats
"Schutz und Instandsetzung im Betonbau" beim Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (SIVV- Schein - Schützen, Instandsetzen, Verbinden und Verstärken) und ein Befähigungsnachweis zum
Verarbeiten von Spritzmörtel und Spritzbeton mit Kunststoffzusatz (Düsenführerschein) bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt.
Verpflichtungserklärungen Angaben im Sinne des § 3 GWG Beschaffungsinformationen (allgemein) Zweck Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ) Auktionsbedingungen Es wird
eine elektronische Auktion verwendet: Nein Vertragsvergabesystem Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung: Entfällt Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Entfällt
Ausschreibungsbedingungen Auswahlkriterien Eignung zur Berufsausübung: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung kann der öffentliche Auftraggeber die Eintragung in das
Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes verlangen. Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt
oder eröffnet worden ist oder ein Antrag auf Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in der Liquidation
befindet, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie
der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat. Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit: § 6a EU Nr. 2 c) VOB/A Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit kann der öffentliche Auftraggeber verlangen: c) eine Erklärung über den
Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: § 6a EU Nr. 3 a) und b) VOB/A Zum
Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit kann der öffentliche Auftraggeber je nach Art, Menge oder Umfang oder Verwendungszweck der ausgeschriebenen Leistung verlangen: a)
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten
Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. (Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, die mehr als 5 Jahre zurück liegen). b)
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der
Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt Informationen über verspätete Einreichungen Nachforderung von
Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Unterlagen können auf zusätzliches Verlangen der Vergabestelle
nachgefordert werden. Reservierte Teilnahme Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen
oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein Nebenangebote Nebenangebote sind zulässig: Nein Informationen über Wiederholungen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender
Aufträge: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein Anforderungen an die Auftragsausführung Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Ja Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Sicherheit für die
Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nachträge) Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 % der Abrechnungssumme inkl. Umsatzsteuer zum
Zeitpunkt der Abnahme Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/ oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:, Abschlagszahlungen und Schlusszahlung nach VOB/B Rechtsform der
Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:, Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Anforderungen Die Namen und beruflichen Qualifikationen
des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich Verfahren nach der Vergabe Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein Zahlungen werden elektronisch
geleistet: Ja Organisation, die Angebote entgegennimmt oben genannte Kontaktstelle Angaben zur Einreichung Fristen I Frist für den Eingang der Angebote: 20.02.2024 10:00 Uhr Gültigkeit der
Angebote Laufzeit in Tagen: 70 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) Sprachen der Einreichung Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU
Informationen über die öffentliche Öffnung Datum/Zeitpunkt der Angebotsöffnung: 20.02.2024, 10:00 Zusätzliche Informationen: Beim Öffnungstermin sind keine Bieter oder deren
Bevollmächtigte zugelassen. Nach Abschluss des Öffnungstermins wird den Bietern unverzüglich elektronisch in Textform der Vordruck Mitteilung Ausschreibungsergebnis EU zugestellt. Ort der
Angebotsöffnung: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, NL Meißen Heinrich Heine Straße 23c 01662 Meißen Einreichungsformat Elektronische Einreichung: Ja Adresse für die Einreichung
(URL): Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL):
https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-18b42740cb7-8c96d611d444586 Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU Ad-hoc Kommunikationskanal Organisation, die zusätzliche
Informationen bereitstellt oben genannte Kontaktstelle Überprüfung Fristen für die Überprüfung Informationen über die Überprüfungsfristen: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang
der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Überprüfungsstelle
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Registrierungsnummer: entfällt Postanschrift: PF 10 13 64 Postleitzahl / Ort: 04013 Leipzig
NUTS-3-Code: DED51 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de Telefon: +49 3419773800 Fax.: +49 3419771049 Organisation, die Überprüfungsinformationen bereitstellt Offizielle
Bezeichnung: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Meißen Registrierungsnummer: 146200 Internet-Adresse: (URL) https://www.lasuv.sachsen.de Postanschrift:
Heinrich-Heine-Straße 23 c Postleitzahl / Ort: 01662 Meißen NUTS-3-Code: DED2E Land: Deutschland E-Mail: poststelle.nl-meissen@lasuv.sachsen.de Telefon: 03521 7189 0 Schlichtungsstelle
Beschaffungsinformationen (speziell) Zweck Beschreibung der Beschaffung Beschreibung: S 177 OU Wünschendorf/Eschdorf Los 4.1, Streckenbau und BW 1, 3, 4 und 5 Grobmengen S 177 OU
Wünschendorf/Eschdorf Straßenbau Asphalttrag-, Asphaltbinder- u Asphaltdeckschicht je 78.000 m2, Boden lösen und einbauen 300.000 m3, Boden lösen und verwerten 63.000 m3, Oberboden lösen
und verwerten 70.000 m3, Oberboden lösen, lagern, einbauen 21.000 m3, Bodenverbesserung mit Bindemittel 229.000 m3, Microtunneling 285 m, Asphalt aufnehmen 13.200 m2, ungebundene Tragschicht
herstellen 70.000 m3, Kampfmitteluntersuchung 550.000 m2, Straßeneinläufe 115 Stk, Anschlußleitung 1.300 m, Sickerleitung 10.000 m, Sickerschächte herstellen 170 Stk, Kanalbau DN 300-1.800
6 .500 m, Schächte herstellen 159 Stk, Bordstein setzen 3 .500 m, Amphibiendurchlässe 285 m, Nassansaat herstellen 225.000 m2, Erosionsschutzgewebe verlegen 53.000 m2, Fledermausschutzzaun
(FSZ) herstellen 850 m, Amphibienleiteinrichtung herstellen 2.400 m, Wildschutzzaun herstellen 2.000 m, Tiefbau Kabel 9.400 m, 50 Schachtringe zur Messstellensicherung setzen Bauwerke 4
Ausführungsplanungen erstellen, Kampfmittelsondierung 8.300 m2, Oberboden abtragen 1.478 m3, FSS einbauen 730 m3, grobes Material einbauen 3.260 m3, Baugruben herstellen 30.205 m3, Baugruben
verfüllen 17.840 m3, BW-Hinterfüllen 9.085 m3, bew. Beton herstellen 3.350 m3, Betonstahl einbauen 557 t, Rüttelstopfverdichtung durchführen 57.585 m, Baustoff f. Rüttelstopfverdichtung
15.900 t, Elastomerlager einbauen 2 St, Traggerüst herstellen 4 St, Kollisionsschutzwand herstellen 891 m2, Handlauf einbauen 141 m, Oberflächenschutz herstellen 352 m2, Bordsteine setzen 184
m, Böschungstreppen einbauen 81 m, Dichtungsschicht herstellen 1.302 m2, Asphaltschutzschicht herstellen 604 m2, Betonfertigteile einbauen 21 St, Lockerungsbohrungen einbringen 7.840 m,
Vertikaldrains einbauen 7.840 m, Kiessand einbauen 2.800 m3, Stahlgeländer errichten 188 m, Dammschüttung zurückbauen 15.000 m3, Dammschüttung herstellen 3.000 m3,
Anti-Graffiti-Beschichtung herstellen 785 m2, Beton versiegeln 1.070 m2 Planungsleistungen sind Bestandteil der Ausschreibung folgende: Ausführungsplanung Ingenieurbauwerke, Technische
Bearbeitung Einholung verkehrsrechtliche Anordnungen Einholung Schachtscheine Bestandsunterlagen Umfang der Auftragsvergabe Diese Auftragsvergabe ist besonders geeignet für kleine und mittlere
Unternehmen (KMU): Nein Art des Auftrags Art der strategischen Beschaffung: Geschätzte Laufzeit Ende: 30.10.2026 Verlängerung des Vertrags Übereinkommen über das öffentliche
Beschaffungswesen Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja Verwendung von EU-Mitteln Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln
der Europäischen Union finanziert: Nein Zusätzliche Informationen Zusätzliche Informationen: Beginn der Ausführung: Spätestens 12 Werktage nach Zuschlagserteilung Beginn der Leistungen der
Technischen Bearbeitung, Beginn der Ausführungsplanungen für die Bauwerke und Beginn Bauvorbereitung, Bauablaufplanung Am 01.04.2024 frühester Beginn der Bautätigkeit mit Beginn der
Erdbauleistungen zwingend im Bereich der Stationen 5+000 bis 5+800. Vollendung der Ausführung nach Datum: spätestens am 30.10.2026 Einzelfristen: 1) Freigabe S 161 neu = spätestens
26.10.2024 2) Fertigstellung BW 4 = spätestens 30.05.2025 3) Freigabe S 177 neu = spätestens 31.08.2026 Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen 1) S 161 von BA bis Buswender von 20.06.2024
bis 03.08.2024 WICHTIGER HINWEIS: Entgegen zu dem veröffentlichten Text im EU-Amtsblatt müssen folgende Berichtigungen beachtet werden: Abschnitt 1 Beschaffer 1.1 Beschaffer Anstatt:
Regionale Gebietskörperschaft muss es heißen: Obere, mittlere und untere Landesbehörden Abschnitt 5. 5.1.11 Auftragsunterlagen, Internetadresse der Auftragsunterlagen - Anstatt: "
https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-18b42740cb7-8c96d611d444586,", muss es heißen: " https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-18b42740cb7-8c96d611d444586" Bitte kopieren Sie
den Link ohne das Komma am Ende in Ihren Browser Abschnitt 5. 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe, Frist für den Eingang der Angebote - Anstatt: 20JJ-MM-TT+01:00 HH:00:00+01:00 muss es
heißen: 2024-02-06, 10:00 Uhr Ortszeit Abschnitt 5. 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe, Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung, Datum/Uhrzeit - Anstatt:
20JJ-MM-TT+01:00 HH:00:00+01:00 muss es heißen: 2024-02-06, 10:00 Uhr Ortszeit Abschnitt 5. 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe, Elektronische Rechnungsstellung - Anstatt: Erforderlich
muss es heißen: Die elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich. Siehe auch Angaben in den Ausschreibungsunterlagen. Ausschreibungsbedingungen Zuschlagskriterien
Preis, Gewichtung: 100,00 Elektronischer Katalog Elektronischer Katalog: Nein Weitere Informationen
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