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Q/E2DV/R8901 - Luftentfeuchter und Trockenmittel (Германия - Тендер #50379797)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: e-Vergabe
Номер конкурса: 50379797
Дата публикации: 18-01-2024
Источник тендера:


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Ausschreibungsdetails Q/E2DV/R8901 - Luftentfeuchter und Trockenmittel

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf "Teilnahme aktivieren" und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

Mehr lesen Veröffentlichungsdatum:

18.01.2024

Teilnahme aktivieren bis:

26.02.2024 13:00

Abgabefrist Angebot:

26.02.2024 13:00

Geschäftszeichen:

6002575107-BAAINBw E2.4V

Vergabestelle:

Bundeswehrverwaltung

Letzte Änderung:

18.01.2024 09:15

Meine e-Vergabe
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  • Ausschreibungsunterlagen einsehen



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    1 Beschaffer 1.1 Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
    Art des öffentlichen Auftraggebers: Oberste Bundesbehörde
    Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung


    2 Verfahren 2.1 Verfahren Titel: Q/E2DV/R8901 - Luftentfeuchter und Trockenmittel
    Beschreibung: Rahmennvereinbarung über die Lieferung von Luftentfeuchter und Trockenmittel
    gemäß Anlage 1 Material-und Leistungsverzeichnis
    Kennung des Verfahrens: 6b4c06a9-e57e-4fc5-a1c9-7866c3497fb0
    Interne Kennung: 6002575107-BAAINBw E2.4V
    Verfahrensart: Offenes Verfahren
    Beschleunigtes Verfahren: No
    2.1.1 Zweck Art des Auftrags: Lieferungen
    Hauptklassifizierungscode (cpv): 34000000 Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke

    2.1.2 Erfüllungsort NUTS-3-Code: Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
    Land: Deutschland

    2.1.4 Allgemeine Informationen Verfahrensart: open
    Zusätzliche Informationen: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind
    die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
    Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de
    zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA)
    und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie
    das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).

    Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen
    verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und
    die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs-
    und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie
    der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.

    Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
    Rechtsgrundlage:
    Richtlinie 2014/24/EU
    vgv -
    Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Beschreibung:


    2.1.6 Ausschlussgründe Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: ./.
    Insolvenz: ./.
    Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: ./.
    Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: ./.
    Bildung krimineller Vereinigungen: ./.
    Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: ./.
    Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: ./.
    Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: ./.
    Betrug oder Subventionsbetrug: ./.
    Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: ./.
    Zahlungsunfähigkeit: ./.
    Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: ./.
    Insolvenz: ./.
    Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: ./.
    Rein nationale Ausschlussgründe: ./.
    Interessenkonflikt: ./.
    Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: ./.
    Schwere Verfehlung: ./.
    Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: ./.
    Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: ./.
    Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: ./.
    Einstellung der beruflichen Tätigkeit: ./.
    Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: ./.
    Bildung terroristischer Vereinigungen: ./.



    5 Los 5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0001 Titel: Los 1 - TROCKENMITTEL FUER CONTAINER, 125 GRAMM/BEUTEL
    Beschreibung: TROCKENMITTEL FUER CONTAINER, 125 GRAMM/BEUTEL
    Interne Kennung: LOT-0001
    5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Lieferungen
    Hauptklassifizierungscode (cpv): 34000000 Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke

    5.1.2 Erfüllungsort NUTS-3-Code: Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
    Land: Deutschland
    Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:

    5.1.3 Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 2024-05-02+02:00

    5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
    Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
    Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

    5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung

    5.1.9 Eignungskriterien Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung

    Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

    Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit


    5.1.11 Auftragsunterlagen Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=580896,

    5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
    Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
    Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
    Nebenangebote: Nicht zulässig
    Frist für den Eingang der Angebote: 2024-02-26+01:00 13:00:00+01:00

    Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
    Zusätzliche Informationen: Dies betrifft nicht die Nachfordung des Formulars BV-043 (Anschreiben Angebot) sowie
    die Anlage 1_Material- und Leistungsverzeichnis. Alle weiteren Unterlagen können nachgefordert
    werden.

    Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Datum der Angebotsöffnung: 2024-02-26+01:00 13:00:00+01:00

    Auftragsbedingungen: Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich

    Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
    (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
    (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag
    oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB
    durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
    dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
    entstanden ist oder zu entstehen droht.
    (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
    1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
    des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
    Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
    GWB bleibt unberührt,
    2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
    nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
    oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
    sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
    gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
    nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags
    nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
    § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
    https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
    § 135 Unwirksamkeit
    https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

    5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

    Informationen über das dynamische Beschaffungssystem Kein dynamisches Beschaffungssystem

    Elektronische Auktion:

    5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt
    Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr


    5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0002 Titel: Los 2 - TROCKENMITTEL FUER CONTAINER 125 GR BEUTEL MIT SELBSTKLEBERUECKEN
    Beschreibung: TROCKENMITTEL FUER CONTAINER 125 GR BEUTEL MIT SELBSTKLEBERUECKEN
    Interne Kennung: LOT-0002
    5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Lieferungen
    Hauptklassifizierungscode (cpv): 34000000 Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke

    5.1.2 Erfüllungsort NUTS-3-Code: Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
    Land: Deutschland
    Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:

    5.1.3 Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 2024-05-02+02:00

    5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
    Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
    Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

    5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung

    5.1.9 Eignungskriterien Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung

    Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

    Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit


    5.1.11 Auftragsunterlagen Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=580896,

    5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
    Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
    Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
    Nebenangebote: Nicht zulässig
    Frist für den Eingang der Angebote: 2024-02-26+01:00 13:00:00+01:00

    Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
    Zusätzliche Informationen: Dies betrifft nicht die Nachfordung des Formulars BV-043 (Anschreiben Angebot) sowie
    die Anlage 1_Material- und Leistungsverzeichnis. Alle weiteren Unterlagen können nachgefordert
    werden.

    Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Datum der Angebotsöffnung: 2024-02-26+01:00 13:00:00+01:00

    Auftragsbedingungen: Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich

    Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
    (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
    (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag
    oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB
    durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
    dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
    entstanden ist oder zu entstehen droht.
    (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
    1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
    des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
    Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
    GWB bleibt unberührt,
    2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
    nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
    oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
    sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
    gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
    nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags
    nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
    § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
    https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
    § 135 Unwirksamkeit
    https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

    5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

    Informationen über das dynamische Beschaffungssystem Kein dynamisches Beschaffungssystem

    Elektronische Auktion:

    5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt
    Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr


    5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0003 Titel: Los 3 -TROCKENMITTEL FUER CONTAINER, 6 x 125 GRAMM
    Beschreibung: TROCKENMITTEL FUER CONTAINER, 6 x 125 GRAMM
    Interne Kennung: LOT-0003
    5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Lieferungen
    Hauptklassifizierungscode (cpv): 34000000 Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke

    5.1.2 Erfüllungsort NUTS-3-Code: Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
    Land: Deutschland
    Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:

    5.1.3 Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 2024-05-02+02:00

    5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
    Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
    Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

    5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung

    5.1.9 Eignungskriterien Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung

    Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

    Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit


    5.1.11 Auftragsunterlagen Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=580896,

    5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
    Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
    Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
    Nebenangebote: Nicht zulässig
    Frist für den Eingang der Angebote: 2024-02-26+01:00 13:00:00+01:00

    Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
    Zusätzliche Informationen: Dies betrifft nicht die Nachfordung des Formulars BV-043 (Anschreiben Angebot) sowie
    die Anlage 1_Material- und Leistungsverzeichnis. Alle weiteren Unterlagen können nachgefordert
    werden.

    Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Datum der Angebotsöffnung: 2024-02-26+01:00 13:00:00+01:00

    Auftragsbedingungen: Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich

    Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
    (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
    (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag
    oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB
    durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
    dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
    entstanden ist oder zu entstehen droht.
    (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
    1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
    des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
    Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
    GWB bleibt unberührt,
    2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
    nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
    oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
    sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
    gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
    nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags
    nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
    § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
    https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
    § 135 Unwirksamkeit
    https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

    5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

    Informationen über das dynamische Beschaffungssystem Kein dynamisches Beschaffungssystem

    Elektronische Auktion:

    5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt
    Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr


    5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0004 Titel: Los 4 - TROCKENMITTEL FUER CONTAINER, 12 x 125 GRAMM IN KARTONBOX MIT HAKEN
    Beschreibung: TROCKENMITTEL FUER CONTAINER, 12 x 125 GRAMM IN KARTONBOX MIT HAKEN
    Interne Kennung: LOT-0004
    5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Lieferungen
    Hauptklassifizierungscode (cpv): 34000000 Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke

    5.1.2 Erfüllungsort NUTS-3-Code: Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
    Land: Deutschland
    Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:

    5.1.3 Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 2024-05-02+02:00

    5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
    Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
    Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

    5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung

    5.1.9 Eignungskriterien Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung

    Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

    Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit


    5.1.11 Auftragsunterlagen Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=580896,

    5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
    Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
    Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
    Nebenangebote: Nicht zulässig
    Frist für den Eingang der Angebote: 2024-02-26+01:00 13:00:00+01:00

    Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
    Zusätzliche Informationen: Dies betrifft nicht die Nachfordung des Formulars BV-043 (Anschreiben Angebot) sowie
    die Anlage 1_Material- und Leistungsverzeichnis. Alle weiteren Unterlagen können nachgefordert
    werden.

    Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Datum der Angebotsöffnung: 2024-02-26+01:00 13:00:00+01:00

    Auftragsbedingungen: Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich

    Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
    (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
    (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag
    oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB
    durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
    dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
    entstanden ist oder zu entstehen droht.
    (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
    1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
    des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
    Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
    GWB bleibt unberührt,
    2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
    nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
    oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
    sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
    gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
    nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags
    nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
    § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
    https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
    § 135 Unwirksamkeit
    https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

    5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

    Informationen über das dynamische Beschaffungssystem Kein dynamisches Beschaffungssystem

    Elektronische Auktion:

    5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt
    Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr


    5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0005 Titel: Los 5 -TROCKENMITTEL FUER CONTAINER, 6 x 125 GRAMM IN KARTONBOX MIT HAKEN
    Beschreibung: TROCKENMITTEL FUER CONTAINER, 6 x 125 GRAMM IN KARTONBOX MIT HAKEN
    Interne Kennung: LOT-0005
    5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Lieferungen
    Hauptklassifizierungscode (cpv): 34000000 Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke

    5.1.2 Erfüllungsort NUTS-3-Code: Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
    Land: Deutschland
    Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:

    5.1.3 Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 2024-05-02+02:00

    5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
    Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
    Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

    5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung

    5.1.9 Eignungskriterien Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung

    Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

    Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit


    5.1.11 Auftragsunterlagen Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=580896,

    5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
    Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
    Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
    Nebenangebote: Nicht zulässig
    Frist für den Eingang der Angebote: 2024-02-26+01:00 13:00:00+01:00

    Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
    Zusätzliche Informationen: Dies betrifft nicht die Nachfordung des Formulars BV-043 (Anschreiben Angebot) sowie
    die Anlage 1_Material- und Leistungsverzeichnis. Alle weiteren Unterlagen können nachgefordert
    werden.

    Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Datum der Angebotsöffnung: 2024-02-26+01:00 13:00:00+01:00

    Auftragsbedingungen: Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich

    Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
    (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
    (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag
    oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB
    durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
    dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
    entstanden ist oder zu entstehen droht.
    (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
    1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
    des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
    Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
    GWB bleibt unberührt,
    2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
    nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
    oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
    sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
    gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
    nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags
    nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
    § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
    https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
    § 135 Unwirksamkeit
    https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

    5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

    Informationen über das dynamische Beschaffungssystem Kein dynamisches Beschaffungssystem

    Elektronische Auktion:

    5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt
    Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr


    5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0006 Titel: Los 6 - TROCKENMITTEL FUER CONTAINER, 12 x 125 GRAMM, DECKE, MIT KLEBESTREIFEN
    Beschreibung: TROCKENMITTEL FUER CONTAINER, 12 x 125 GRAMM, DECKE, MIT KLEBESTREIFEN
    Interne Kennung: LOT-0006
    5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Lieferungen
    Hauptklassifizierungscode (cpv): 34000000 Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke

    5.1.2 Erfüllungsort NUTS-3-Code: Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
    Land: Deutschland
    Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:

    5.1.3 Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 2024-05-02+02:00

    5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
    Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
    Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

    5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung

    5.1.9 Eignungskriterien Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung

    Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

    Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit


    5.1.11 Auftragsunterlagen Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=580896,

    5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
    Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
    Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
    Nebenangebote: Nicht zulässig
    Frist für den Eingang der Angebote: 2024-02-26+01:00 13:00:00+01:00

    Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
    Zusätzliche Informationen: Dies betrifft nicht die Nachfordung des Formulars BV-043 (Anschreiben Angebot) sowie
    die Anlage 1_Material- und Leistungsverzeichnis. Alle weiteren Unterlagen können nachgefordert
    werden.

    Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Datum der Angebotsöffnung: 2024-02-26+01:00 13:00:00+01:00

    Auftragsbedingungen: Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich

    Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
    (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
    (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag
    oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB
    durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
    dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
    entstanden ist oder zu entstehen droht.
    (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
    1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
    des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
    Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
    GWB bleibt unberührt,
    2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
    nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
    oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
    sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
    gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
    nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags
    nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
    § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
    https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
    § 135 Unwirksamkeit
    https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

    5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

    Informationen über das dynamische Beschaffungssystem Kein dynamisches Beschaffungssystem

    Elektronische Auktion:

    5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt
    Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr


    5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0007 Titel: Los 7 - TROCKENMITTELBEHAELTER, LUFTENTFEUCHTER
    Beschreibung: TROCKENMITTELBEHAELTER, LUFTENTFEUCHTER
    Interne Kennung: LOT-0007
    5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Lieferungen
    Hauptklassifizierungscode (cpv): 34000000 Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke

    5.1.2 Erfüllungsort NUTS-3-Code: Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
    Land: Deutschland
    Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:

    5.1.3 Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 2024-05-02+02:00

    5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
    Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
    Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

    5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung

    5.1.9 Eignungskriterien Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung

    Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

    Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit


    5.1.11 Auftragsunterlagen Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=580896,

    5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
    Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
    Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
    Nebenangebote: Nicht zulässig
    Frist für den Eingang der Angebote: 2024-02-26+01:00 13:00:00+01:00

    Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
    Zusätzliche Informationen: Dies betrifft nicht die Nachfordung des Formulars BV-043 (Anschreiben Angebot) sowie
    die Anlage 1_Material- und Leistungsverzeichnis. Alle weiteren Unterlagen können nachgefordert
    werden.

    Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Datum der Angebotsöffnung: 2024-02-26+01:00 13:00:00+01:00

    Auftragsbedingungen: Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich

    Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
    (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
    (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag
    oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB
    durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
    dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
    entstanden ist oder zu entstehen droht.
    (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
    1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
    des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
    Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
    GWB bleibt unberührt,
    2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
    nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
    oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
    sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
    gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
    nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags
    nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
    § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
    https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
    § 135 Unwirksamkeit
    https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

    5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

    Informationen über das dynamische Beschaffungssystem Kein dynamisches Beschaffungssystem

    Elektronische Auktion:

    5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt
    Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr


    5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0008 Titel: Los 8 - LUFTENTFEUCHTERPACKUNG
    Beschreibung: LUFTENTFEUCHTERPACKUNG
    Interne Kennung: LOT-0008
    5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Lieferungen
    Hauptklassifizierungscode (cpv): 34000000 Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke

    5.1.2 Erfüllungsort NUTS-3-Code: Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
    Land: Deutschland
    Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:

    5.1.3 Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 2024-05-02+02:00

    5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
    Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
    Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

    5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung

    5.1.9 Eignungskriterien Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung

    Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

    Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit


    5.1.11 Auftragsunterlagen Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=580896,

    5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
    Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
    Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
    Nebenangebote: Nicht zulässig
    Frist für den Eingang der Angebote: 2024-02-26+01:00 13:00:00+01:00

    Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
    Zusätzliche Informationen: Dies betrifft nicht die Nachfordung des Formulars BV-043 (Anschreiben Angebot) sowie
    die Anlage 1_Material- und Leistungsverzeichnis. Alle weiteren Unterlagen können nachgefordert
    werden.

    Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Datum der Angebotsöffnung: 2024-02-26+01:00 13:00:00+01:00

    Auftragsbedingungen: Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich

    Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
    (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
    (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag
    oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB
    durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
    dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
    entstanden ist oder zu entstehen droht.
    (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
    1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
    des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
    Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
    GWB bleibt unberührt,
    2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
    nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
    oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
    sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
    gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
    nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags
    nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
    § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
    https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
    § 135 Unwirksamkeit
    https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

    5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

    Informationen über das dynamische Beschaffungssystem Kein dynamisches Beschaffungssystem

    Elektronische Auktion:

    5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt
    Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr


    5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0009 Titel: Los 9 - LUFTENTFEUCHTERPACKUNG
    Beschreibung: LUFTENTFEUCHTERPACKUNG
    Interne Kennung: LOT-0009
    5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Lieferungen
    Hauptklassifizierungscode (cpv): 34000000 Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke

    5.1.2 Erfüllungsort NUTS-3-Code: Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
    Land: Deutschland
    Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:

    5.1.3 Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 2024-05-02+02:00

    5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
    Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
    Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

    5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung

    5.1.9 Eignungskriterien Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung

    Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

    Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit


    5.1.11 Auftragsunterlagen Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=580896,

    5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
    Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
    Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
    Nebenangebote: Nicht zulässig
    Frist für den Eingang der Angebote: 2024-02-26+01:00 13:00:00+01:00

    Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
    Zusätzliche Informationen: Dies betrifft nicht die Nachfordung des Formulars BV-043 (Anschreiben Angebot) sowie
    die Anlage 1_Material- und Leistungsverzeichnis. Alle weiteren Unterlagen können nachgefordert
    werden.

    Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Datum der Angebotsöffnung: 2024-02-26+01:00 13:00:00+01:00

    Auftragsbedingungen: Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich

    Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
    (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
    (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag
    oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB
    durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
    dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
    entstanden ist oder zu entstehen droht.
    (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
    1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
    des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
    Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
    GWB bleibt unberührt,
    2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
    nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
    oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
    sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
    gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
    nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags
    nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
    § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
    https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
    § 135 Unwirksamkeit
    https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

    5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

    Informationen über das dynamische Beschaffungssystem Kein dynamisches Beschaffungssystem

    Elektronische Auktion:

    5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt
    Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr


    5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0010 Titel: Los 10 - LUFTENTFEUCHTERPACKUNG
    Beschreibung: LUFTENTFEUCHTERPACKUNG
    Interne Kennung: LOT-0010
    5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Lieferungen
    Hauptklassifizierungscode (cpv): 34000000 Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke

    5.1.2 Erfüllungsort NUTS-3-Code: Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
    Land: Deutschland
    Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:

    5.1.3 Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 2024-05-02+02:00

    5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
    Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
    Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

    5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung

    5.1.9 Eignungskriterien Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung

    Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

    Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit


    5.1.11 Auftragsunterlagen Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=580896,

    5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
    Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
    Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
    Nebenangebote: Nicht zulässig
    Frist für den Eingang der Angebote: 2024-02-26+01:00 13:00:00+01:00

    Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
    Zusätzliche Informationen: Dies betrifft nicht die Nachfordung des Formulars BV-043 (Anschreiben Angebot) sowie
    die Anlage 1_Material- und Leistungsverzeichnis. Alle weiteren Unterlagen können nachgefordert
    werden.

    Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Datum der Angebotsöffnung: 2024-02-26+01:00 13:00:00+01:00

    Auftragsbedingungen: Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich

    Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
    (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
    (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag
    oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB
    durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
    dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
    entstanden ist oder zu entstehen droht.
    (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
    1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
    des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
    Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
    GWB bleibt unberührt,
    2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
    nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
    oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
    sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
    gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
    nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags
    nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
    § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
    https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
    § 135 Unwirksamkeit
    https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

    5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

    Informationen über das dynamische Beschaffungssystem Kein dynamisches Beschaffungssystem

    Elektronische Auktion:

    5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt
    Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr


    5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0011 Titel: Los 11 - LUFTENTFEUCHTERPACKUNG
    Beschreibung: LUFTENTFEUCHTERPACKUNG
    Interne Kennung: LOT-0011
    5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Lieferungen
    Hauptklassifizierungscode (cpv): 34000000 Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke

    5.1.2 Erfüllungsort NUTS-3-Code: Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
    Land: Deutschland
    Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:

    5.1.3 Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 2024-05-02+02:00

    5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
    Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
    Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

    5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung

    5.1.9 Eignungskriterien Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung

    Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

    Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit


    5.1.11 Auftragsunterlagen Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=580896,

    5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
    Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
    Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
    Nebenangebote: Nicht zulässig
    Frist für den Eingang der Angebote: 2024-02-26+01:00 13:00:00+01:00

    Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
    Zusätzliche Informationen: Dies betrifft nicht die Nachfordung des Formulars BV-043 (Anschreiben Angebot) sowie
    die Anlage 1_Material- und Leistungsverzeichnis. Alle weiteren Unterlagen können nachgefordert
    werden.

    Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Datum der Angebotsöffnung: 2024-02-26+01:00 13:00:00+01:00

    Auftragsbedingungen: Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich

    Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
    (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
    (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag
    oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB
    durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
    dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
    entstanden ist oder zu entstehen droht.
    (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
    1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
    des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
    Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
    GWB bleibt unberührt,
    2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
    nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
    oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
    sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
    gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
    nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags
    nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
    § 134

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