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Öffentliche Ausschreibung (national) zur Vergabe v. Dienstleistungen Schädlingsbekämpfung u. -smonitoring BPOL AFZ II, 51147 Köln u. BPOL Dir., 53757 Sankt Augustin, VOEK 265-23 (Германия - Тендер #49140247)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: e-Vergabe
Номер конкурса: 49140247
Дата публикации: 12-12-2023
Источник тендера:


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Регистрация
Ausschreibungsdetails Öffentliche Ausschreibung (national) zur Vergabe v. Dienstleistungen Schädlingsbekämpfung u. -smonitoring BPOL AFZ II, 51147 Köln u. BPOL Dir., 53757 Sankt Augustin, VOEK 265-23

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf "Teilnahme aktivieren" und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

Mehr lesen Veröffentlichungsdatum:

12.12.2023

Teilnahme aktivieren bis:

29.01.2024 12:00

Abgabefrist Angebot:

29.01.2024 12:00

Geschäftszeichen:

VOEK 265-23

Vergabestelle:

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Verdingungsstelle

Letzte Änderung:

12.12.2023 11:55

Meine e-Vergabe

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1. Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) a) Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle) Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Straße, Hausnummer: Fasanenstraße 87 Postleitzahl (PLZ): 10623 Ort: Berlin E-Mail: verdingung@bundesimmobilien.de Internet-Adresse: https://www.bundesimmobilien.de b) Zuschlag erteilende Stelle Wie Hauptauftraggeber siehe a) 2. Angaben zum Verfahren a) Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung nach UVgO b) Vertragsart Liefer- / Dienstleistungsauftrag c) Geschäftszeichen VOEK 265-23 3. Angaben zu Angeboten a) Form der Angebote
  • elektronisch
  • ohne elektronische Signatur (Textform)
  • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
  • mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

  • b) Fristen Ablauf der Angebotsfrist 29.01.2024 - 12:00 Uhr Ablauf der Bindefrist 30.04.2024 4. Angaben zu Vergabeunterlagen a) Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
    https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=555020 b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt c) Zuständige Stelle Hauptauftraggeber siehe 1.a) d) Anforderungsfrist 29.01.2024 - 12:00 Uhr 5. Angaben zur Leistung a) Art und Umfang der Leistung Schädlingsbekämpfung und Schädlingsmonitoring
    a) Grundleistung Schädlingsbekämpfung
    Der Auftragnehmer (AN) erbringt die Durchführung der Schädlingsbekämpfung in Anlehnung an die DIN EN 16636 zu den vertraglich vereinbarten Konditionen entsprechend dem Bedarf in der Liegenschaft in eigener Verantwortung und nach eigener Organisation.
    Der AN verpflichtet sich, nur solche Bekämpfungsmittel zu verwenden, die den aktuellsten Technischen Regeln für Gefahrstoffe entsprechen und die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.
    Die AG ist berechtigt, sich jederzeit über die vertragsgemäße Ausführung der Leistungen an Ort und Stelle zu unterrichten. Der AN ist verpflichtet, von sich aus alle Maßnahmen vorzuschlagen, die einen Schädlingsneubefall verhindern können. Er berät die AG umfassend. Es sind vor Beginn der Bekämpfung Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten der AG bzw. des Nutzers mit der zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit abzustimmen.
    Für alle Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen gilt, beim Einsatz von elektronischen Fallen nur ohne Funkanbindung.
    b) Grundleistung Schädlingsmonitoring
    Die aufgeführten Grundleistungen sind laufend nach einem festen Turnus auszuführen. Der AN führt vorbeugende Maßnahmen zur Früherkennung von Schädlingsbefall (Monitoring) sowie die erforderlichen Bekämpfungsmaßnahmen durch.
    Das Schädlingsmonitoring umfasst die Überprüfung des vorhandenen Systems inkl. der Fallen.
    Vor jeder Maßnahme ist durch den AN zu prüfen und zu dokumentieren, ob eine Bekämpfung der Tiere erlaubt ist. Eventuell erforderliche behördliche Freigaben (z. B. für Beseitigung bzw. Verlegung von Hornissennestern) sind vorab durch den AN einzuholen.
    Die Dokumentation ist so anzulegen, dass die zu bekämpfenden Organismen, die Mittelverwendung hinsichtlich Art, Menge, Konzentration und Dosierung, das Ausbringungsverfahren, ggf. Dekontamination und Vorsichtsmaßnahmen, sowie Ort und Zeit der Anwendung festgehalten werden.
    Nach jeder Bekämpfung sind der AG schriftlich alle präventiven oder flankierenden Maßnahmen (sowohl bauliche als auch organisatorische) vorzuschlagen, die erforderlich sind, um einen erneuten Befall zu verhindern.
    b) CPV-Codes Hauptteil (1):

Schädlingsbekämpfung (90922000-6)


Hauptteil (2):

Desinfektion und Schädlingsbekämpfung (90921000-9)


Hauptteil (3):

Rattenbekämpfung (90923000-3)


Hauptteil (4):

Ausräucherung (90924000-0)

c) Ort der Leistungserbringung WE 123413 Bundespolizei Aus- und Fortbildungszentrum II, Linder Höhe in 51147 Köln
WE 140570 Bundespolizei Direktion Sankt Augustin, Bundesgrenzschutzstr. 100 in 53757 Sankt Augustin
7. Zulassung von Nebenangeboten Nein 8. Bestimmungen über die Ausführungsfrist Der Leistungsbeginn ist der 01.07.2024.
Die Laufzeit des Vertrages endet am 30.06.2028.
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 30.06.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
9. Höhe geforderter Sicherheitsleistungen keine
10. Wesentliche Zahlungsbedingungen Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11. Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=555020&criteriaId=34715
12. Zuschlagskriterien Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 41 UVgO. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 42 Abs. 1 UVgO erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 44 UVgO und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
Vom Bieter ist das Formular „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) auszufüllen, das für eine erste Prüfung herangezogen wird.
Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Der Zuschlag wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot des Loses erteilt.
Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet: 100 % Preis
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per
Losentscheid vor.
13. Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss Nicht vorgegeben, alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft unterzeichnen eine Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung 14. Sonstige Angaben 1) Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt (Auszug aus Anlage A-04_Ausführungsbedingungen):
Die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung hat durch erfolgreich zutrittsüberprüftes, qualifiziertes, unterwiesenes und zuverlässiges Personal zu erfolgen. Das eingesetzte Personal muss als Sachkundenachweis mindestens eine der folgenden Qualifikationen oder gleichwertig nachweisen:
- Erfolgreich abgelegte Prüfung nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer oder
- Abschluss als Geprüfter Schädlingsbekämpfer (berufliche Umschulung) oder
- Prüfungsabschluss zum Gehilfen oder Meister für Schädlingsbekämpfung nach nicht mehr geltendem Recht in der Bundesrepublik Deutschland oder nach dem Recht der DDR
Darüber hinaus ist für das eingesetzte Personal nachweislich eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Ziff. 8 e Tierschutzgesetz für das Bekämpfen von Wirbeltieren erforderlich.
Für den Einsatz im Lebensmittelbereich ist eine aktuelle Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetzes oder ein gültiges „altes“ Gesundheitszeugnis nach §§ 17, 18 Bundes-Seuchengesetz notwendig.
Aufgrund der in der Anlage C-03 Leistungsspezifische Anlage angegebenen Gebäudehöhen, besteht eine erhöhte Absturzgefahr. Es ist daher notwendig, dass das eingesetzte Personal über einen G41 Schein (Nachweis über die Höhentauglichkeit) verfügt und vorlegt.
Soweit die vorgesehenen Mitarbeiter die Sprache Deutsch nicht als Muttersprache sprechen, sind Sprachkenntnisse in Deutsch mindestens analog A2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen erforderlich.
2) Den Mitarbeitern des AN ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises / Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen
der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können die Mitarbeiter des AN polizeilich geprüft werden. Um eine
rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat der AN seine Mitarbeiter spätestens 2 Wochen vor erstmaliger Auftragsausführung und im
laufenden Vertragsverhältnis bei Personaländerungen spätestens 2 Tage vor erstmaliger Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden
Bundespolizeidienststelle mit Vorname, Nachname und Geburtsdatum sowie Geburtsort anzumelden. Die Bundespolizei kann Mitarbeiter des AN, die sie
nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
3) Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Alternativ kann zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 35 Abs. 3 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) i. V. m. § 50 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwendet werden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 35 Abs. 3 UVgO i. V. m. § 50
Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 31 Abs. 1 UVgO i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern der Bieter nachweist, dass zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen worden sind. Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z.B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann der Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollte der Bieter kein inländischer Bieter sein genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden.
Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Der Bieter hat zum Nachweis, dass er die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllt, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck " Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen.Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
4) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens
18.01.2024 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlungbeeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
5) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson zu vereinbaren (vgl. Anlage B-01 Bewerbungsbedingungen). Ortsbesichtigungen können nur nach Absprache im Zeitraum 08.01.2024 bis 12.01.2024 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens zum 09.01.2024 vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur
Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
6) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe
HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Ausschreibungsunterlagen einsehen Eignungskriterien VOEK 265-23 Anlage_B-03_Bieterauskunft_Eignungskriterien.docx 12.12.2023 11:42 PDF XML XVergabe GUID: 6194b14a-6353-412f-a7ce-286acd865937 Link zu dieser Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=555020&cookieCheck Seitenfunktionen Sitzung erneuern

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