B 182 OU Strehla - OP IngBW, Lph. 1 bis 4, 6 u. Fachplanung TWPL, Lph. 2 bis 3, 6
(Германия - Тендер #48683622)
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bund.de Номер конкурса: 48683622 Дата публикации: 01-12-2023 Источник тендера: Bund.de
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EU-weite Ausschreibung nach VgV Offenes Verfahren Vertragspartei und Dienstleister Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Straßenbau und Verkehr,
Zentrale Registrierungsnummer: 140100 Internet-Adresse (URL): https://www.lasuv.sachsen.de Postanschrift: Stauffenbergallee 24 Postleitzahl / Ort: 01099 Dresden NUTS-3-Code: DED21 Land:
Deutschland E-Mail: vergabe@lasuv.sachsen.de Telefon: 000 Fax: +49 35181391099 Art des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlerer und untere Landesbehörden Haupttätigkeiten des
öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang
mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen
und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein Verfahren Zweck Rechtsgrundlage Richtlinie 2014/24/EU Beschreibung Interne Kennung: 31-L098-23 Titel: B 182 OU Strehla - OP IngBW, Lph. 1 bis 4, 6 u.
Fachplanung TWPL, Lph. 2 bis 3, 6 Beschreibung: B 182 OU Strehla - Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 41 ff. HOAI, Lph. 1 bis 4 6 u. Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 49 ff. HOAI Lph. 2
bis 3, 6 Art des Auftrags: Dienstleistungen Umfang der Auftragsvergabe Hauptklassifikation CPV-Code Hauptteil: 71300000-1 Ort der Leistungserbringung Postleitzahl / Ort: 01616 Strehla
NUTS-3-Code: DED2E Land: Deutschland Ausschreibungsbedingungen Ausschlussgründe Grund: Rein nationale Ausschlussgründe Beschreibung: Zwingend erfolgt ein Ausschluss des Bieters nach § 123
GWB, wenn dem Unternehmen das Verhalten einer Person zuzurechnen ist, die rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an
einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet
werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die
Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6.
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e
des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit §
335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im
Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,
Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder
die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese
Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in
leitender Stellung. Ein Ausschluss kann nach § 124 GWB aufgrund von Kriterien erfolgen, die im Bezug zur persönlichen Situation der Bieter stehen. Das ist der Fall, wenn 1. das Unternehmen
bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über
das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt
worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere
Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen
mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder
bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person
bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung
daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft
erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder
Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen
Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Hierbei handelt es sich um Ausschlussgründe, die bei Vorliegen optional zum Ausschluss
vom Vergabeverfahren führen können. Das bedeutet, dass die Vergabestelle im Einzelfall prüft, ob die persönliche Situation des Bewerbers eine Beauftragung ausschließt. Hieraus resultieren
folgende Informationserfordernisse: Der Bieter hat hierzu eine "Eigenerklärung Eignung" abzugeben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als
Bewerber in Frage stellt und Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung zu tätigen. Grenzüberschreitendes Recht Verfahren Verfahrensart: Offenes Verfahren
Zusätzliche Informationen Zusätzliche Informationen: Die elektronische Rechnungslegung erfolgt über das Bundesportal OZG-RE im XRechnung-Format unter der Leitweg-ID 14-0706036LASUV03-80.
Beschaffungsinformationen (allgemein) Zweck Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ) Auktionsbedingungen Es wird eine elektronische Auktion verwendet: Nein
Vertragsvergabesystem Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung: Entfällt Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Entfällt Ausschreibungsbedingungen Auswahlkriterien Eignung zur
Berufsausübung: zwingende Ausschlussgründe gem. §§ 123 (1) Nr. 1 bis 10, 123 (4) Nr. 1 GWB fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 124 (1) Nr. 2, 124 (1) Nr. 7 GWB Fakultative
Ausschlussgründe gem. § 42 (1) VgV Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 (1) Nr. 3 i. V. m. (4) Nr. 2 VgV: Deckungssumme
für Personenschäden: >= 1,5 Mio. € Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden: >= 1,0 Mio. € Maximierung der Ersatzleistungen bei mehreren Versicherungsfällen in einem Jahr:
mindestens das Zweifache der Versicherungssumme Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1. Unternehmensbezogene Referenzen Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit des Bieters sind Referenzprojekte aus den letzten fünf Jahren (2018 ff.) nachzuweisen (§ 46 (3) Nr. 1 VgV). Die Referenzprojekte können bei einer Bietergemeinschaft auch
von einem einzelnen Mitglied nachgewiesen werden. Es sind mindestens eins, maximal drei ausgewählte vergleichbare Referenzprojekte anzugeben. Mindestanforderung an die Referenzprojekte der
Bieter sind folgende Leistungsbestandteile: Objektplanung Ingenieurbauwerke Brücken/ Stützwände/ Lärmschutzwände gemäß HOAI § 43, Lph. 1-4, 6 i.V.m. Anlage 12 für Neubau Brücken/
Stützwände/ Lärmschutzwände mit einem Bauvolumen >= 1,0 Mio. Euro netto Fachplanung Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Brücken/ Stützwände/ Lärmschutzwände gemäß HOAI § 51 Lph 2
bis 3, 6 i.V.m. Anlage 14 Neubau Brücken/ Stützwände/Lärmschutzwände mit einem Bauvolumen >= 1,0 Mio. Euro netto Die vorgenannten Mindestanford. können in unterschiedlichen Referenzen
(1 bis 3) nachgewiesen werden. Weitere Mindestanforderung: Die geforderten Referenzprojekte müssen mind. folgenden Inhalt haben: kurze Beschreibung des Projektes kurze Beschreibung der
erbrachten Leistungen mit Angabe der Leistungsphasen gemäß HOAI Auftragsvolumen der Referenzleistung Ansprechpartner des Auftraggebers Leistungszeitraum 2. Techn. Ausstattung und
Qualitätssicherung, § 46 (3) Nr. 9 VgV Mindestanforderungen an die Geräte und techn. Ausstattung: CARD/1 oder gleichwertige CAD-Software der Verkehrsanlagenplanung Berechnungsprogramme zur
Finite-Element-Methode Möglichkeit der Einrichtung der Übertragung großer Datenmengen über einen externen Server Mindestanford. an die Qualitätssicherung: Der Bieter bzw. der
bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft erklärt, dass er über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder ein vergleichbares QM-System verfügt. Sofern ein Zertifikat
vorgelegt wird, muss bei einer Verbundzertifizierung aus dem beigefügten Nachweis ersichtlich sein, dass die Zertifizierung die sich bewerbende Niederlassung/den sich bewerbenden Standort
einschließt. Mindestanforderungen: Die Eignung und die Einhaltung der Maßnahmen des Bieters zur Gewährleistung der Qualitätssicherung sind nachzuweisen. Als Nachweis ist eine Dokumentation
analog Abschnitt 4.2 der DIN EN ISO 9001 vorzulegen (Deckblatt und Inhaltsverzeichnis sowie Dokumentation in digitaler Form). Die Vorlage eines Zertifikats (z. B. nach DIN EN ISO 9001) eines
externen Gutachters über die Eignung und die Einhaltung der Maßnahmen des Bieters/eines Mitglieds der Bietergemeinschaft zur Gewährleistung der Qualitätssicherung ist dem geforderten
Nachweis gleichwertig. 3. Personal Beschäftigungszahlen,( § 46 (3) Nr. 8 VgV): Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind durchschnittliche
Beschäftigtenzahlen des Unternehmens sowie die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren anzugeben (§ 46 (3) Nr. 8 VgV). Mindestanforderungen zum Personalbestand in den letzten
drei Jahren: Objektplanung Ingenieurbauwerke (FB 1): Anzahl 2 Fachplanung Tragwerksplanung (FB 2): Anzahl 2 Hinweise: Es ist nur das eigene Fachpersonal anzugeben. Bei Bietergemeinschaften ist
der Personalbestand zu kumulieren. Leistungsfähigkeit der Führungskräfte und technischen Fachkräfte (§ 46 (3) Nr 2 und 6 VgV): Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit des Bieters werden hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Führungskräfte und technischen Fachkräfte bestimmte Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Referenzen
verlangt (§ 46 (3) Nr. 6 VgV): Für die einzelnen Fachber. sind das vorgesehene Personal zu benennen und die jeweils geford. Mindestanforderungen hinsichtlich Berufsabschluss, Berufserfahrung,
fachspezifischer Qualifikation und fachspezifischer Referenzprojekte zu erfüllen. Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss des Angebots von der Wertung wegen
fehlender Eignung. Mindestanforderungen Fachbereich 1: Objektplanung Ingenieurbauwerke (LPh 1 bis 4, 6) Berufsabschl. und Berufserf.: Abgeschl. Fachausbildung an einer TU oder FH
(Diplom/Master) mit Vertiefungsrichtung/Studienschwerpunkt, die erweiterte Kenntnisse im Konstruktiven Ingenieurbau erwarten lässt; Alternativ: andere abgeschl. Fachausbildung an einer TU oder
FH (Diplom/Master) mit mind. 5 Jahren Berufserf., die erweiterte Kenntnisse im Konstruktiven Ingenieurbau erwarten lassen Fachspez. Qualifikation: Erfahrungen der vorgesehenen Bearbeiter mit
Konstruktiven Ingenieurbau, im speziellen mit Tiefgründungen Fachspez. Referenzprojekt: Objektpl. Ingenieurbauwerke LPh 1 bis 4, 6 für Neubau oder/und Ersatzneubau von Ingenieurbauwerken mit
Tiefgründ. und einem Bauvolumen >= 1,0 Mio. € netto Mindestanforderungen Fachbereich 2: Tragwerksplanung IBW (Lph 2-3, 6) Berufsabschluss und Berufserfahrung: Abgeschlossene
Fachausbildung an einer TU oder FH (Diplom/Master) mit Vertiefungsrichtung/Studienschwerpunkt, die er-weiterte Kenntnisse im Konstruktiven Ingenieurbau erwarten lässt; Alternativ: andere
abgeschlossene Fachausbildung an einer TU oder FH (Diplom/Master) mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung, die erweiterte Kenntnisse im Konstruktiven Ingenieurbau erwarten lassen
Fachspezifische Qualifikation: Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Lph 2-3, 6 für Neubau oder/und Ersatzneubau von Ingenieurbauwerken mit Tiefgründun-gen und einem Bauvolumen >= 1,0 Mio.
€ netto Zusätzlich sind ein Gesamtkoordinator und ein stellvertretender Gesamtkoordinator für die Maßnahme zu benennen, an welche keine Mindestanforderungen gestellt werden. Näheres siehe
Unterlage Eignungs- und Zuschlagskriterien Informationen über verspätete Einreichungen Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht
ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert. Reservierte Teilnahme Die Teilnahme ist Organisationen
vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und
Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein Nebenangebote Nebenangebote sind
zulässig: Nein Informationen über Wiederholungen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein Anforderungen an die
Auftragsausführung Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Ja Bedingungen für die
Ausführung des Auftrags: Abschlagszahlungen und Schlusszahlung nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen im Straßen- und Brückenbau (AVB F-StB 2022)
Anforderungen Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich Verfahren nach der Vergabe Aufträge werden
elektronisch erteilt: Nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja Organisation, die Angebote entgegennimmt oben genannte Kontaktstelle Angaben zur Einreichung Fristen I Frist für den
Eingang der Angebote: 16.01.2024 10:00 Uhr Gültigkeit der Angebote Laufzeit in Tagen: 92 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) Sprachen der Einreichung Sprachen, in denen
Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU Informationen über die öffentliche Öffnung Datum/Zeitpunkt der Angebotsöffnung: 16.01.2024, 10:00 Einreichungsformat
Elektronische Einreichung: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://www.evergabe.de Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang
gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-18bcda9c5d0-3b044733a49ccc08 Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU Ad-hoc
Kommunikationskanal Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt oben genannte Kontaktstelle Überprüfung Fristen für die Überprüfung Informationen über die
Überprüfungsfristen: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer
beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Überprüfungsstelle Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Registrierungsnummer: keine
Angabe Postanschrift: PF 10 13 64 Postleitzahl / Ort: 04013 Leipzig NUTS-3-Code: DED51 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de Telefon: +49 3419773800 Fax.: +49 3419771049
Organisation, die Überprüfungsinformationen bereitstellt Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale Registrierungsnummer: 140100 Internet-Adresse: (URL)
https://www.lasuv.sachsen.de Postanschrift: Stauffenbergallee 24 Postleitzahl / Ort: 01099 Dresden NUTS-3-Code: DED21 Land: Deutschland E-Mail: rechtsbehelfsauskunft@lasuv.sachsen.de Telefon:
+49 35181391313 Fax.: +49 35181391099 Schlichtungsstelle Beschaffungsinformationen (speziell) Zweck Beschreibung der Beschaffung Beschreibung: - Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 41 ff.
HOAI, Lph. 1 bis 4, 6 Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 49 ff. HOAI Lph. 2 bis 3, 6 Umfang der Auftragsvergabe Diese Auftragsvergabe ist besonders geeignet für kleine und mittlere
Unternehmen (KMU): Nein Art des Auftrags Art der strategischen Beschaffung: Geschätzte Laufzeit Ende: 01.06.2026 Verlängerung des Vertrags Der Erwerber behält sich das Recht vor,
zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: ggf. in Abhängigkeit der Leistungserbringung Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen Die Beschaffung
fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja Verwendung von EU-Mitteln Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union
finanziert: Nein Zusätzliche Informationen Zusätzliche Informationen: Die elektronische Rechnungslegung erfolgt über das Bundesportal OZ6-RE im XRechnung-Format unter der Leitweg-ID
14-0706036LASUV03-80. Ausschreibungsbedingungen Zuschlagskriterien Preis, Gewichtung: 100,00 Elektronischer Katalog Elektronischer Katalog: Nein Informationen zur Richtlinie über saubere
Fahrzeuge Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich des Europäischen Parlaments und des Rates 2009/33/EG (Richtlinie über saubere Fahrzeuge – CVD): Nein Weitere Informationen
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