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Ausschreibungsdetails Böschungs- und Mauersicherung Fährstraße - Tiefbauarbeiten Stützmauer Süd
Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf "Teilnahme aktivieren" und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name: Solestadt Bad Dürrenberg Straße, Hausnummer: Hauptstraße 27 Postleitzahl (PLZ): 06231 Ort: Bad Dürrenberg Telefon: +49 3462 9987035
Telefax: +49 3462 9987061 E-Mail: vergabestelle@badduerrenberg.de Internet-Adresse: https://www.badduerrenberg.de/ b) Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“ Geschäftszeichen: 2023-53-SW-FS c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur
Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Zugelassene Angebotsabgabe
elektronisch
ohne elektronische Signatur (Textform)
d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung 06231 Bad Dürrenberg, Fährstraße
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen Hinweis zum Bauvorhaben
Die vorhandene Vorsatzwand vor dem Borlachplatz-Ensemble ist nicht mehr tragfähig. Die dahinterstehende Abschlusswand ist teilweise eingebrochen.
Die Vorwand 60 cm dick und war 5,10 m hoch. Diese wurde bis 3,30m abgetragen, einschl. dem Absturzmaterial der dahinterstehenden Abschlusswand.
Nach diesem Rückbau wurden die dahinterliegenden vorhandenen Gewölbe auf Tragfähigkeit begutachtet. Diese sind nicht mehr tragfähig.
Es ist wegen der Einsturzgefährdung kein Rückbau der unteren Wand bis OK Hof möglich.
Die Ertüchtigung der bestehenden Abschlusswand erfolgt durch eine neue vorgesetzte Stahlbetonwand zwischen der vorderen halbhohen vorhandenen Scheunenwand und der dahinterliegenden desolaten
Gewölbewand.
Die neue Stahlbetonwand erhält unter Berücksichtigung der historischen Gegebenheiten eine Verblendung mit vorhandenem Naturstein.
Das untere Gewölbe (tragfähig) ist während der Bauphase flächig unter der Gewölbedecke abzustützen.
Es ist eine 3,30 m hohe Aufschüttung vor der unteren Wand während der Bauphase für den Bohransatzpunkt zu erbringen.
Die Gründung der Wand erfolgt zwischen beiden vorhandenen Wänden mittels einer tangierenden Bohrpfahlwand, d = 63 cm, Tiefe 9,30 m, mit einer Einbindetiefe von 6,0 m in den tragenden
Baugrund (siehe Statik).
Über der Bohrpfahlwand ist konstruktiv abschnittsweise ein Kopfbalken (d = 83 cm, h = 50 cm) zur Aufnahme der aufgehenden Stahlbetonwand auszubilden.
Es wird abschnittsweise eine Stahlbetonwand, d = 40 cm, mit einer Höhe von 5,20 m, auf dem Kopfbalken errichtet.
Die Stahlbetonwand ist gemäß Vorgabe der Statik in mehreren Bauabschnitten zu errichten.
Betonverfüllung abschnittsweise:
Der Raum zwischen der neuen Wand und dem vorhandenen Außengewände, sowie die dahinterliegenden desolaten Gewölbeöffnungen werden mit Flüssigbeton kraftschlüssig aufgefüllt. Die
Verfüllungen mit Flüssigbeton sind in 5 Lagen auszubilden (Siehe Statik) Je Schicht ist eine Abbindezeit von 7 Tagen einzuhalten.
Nach Fertigstellung der Stahlbetonwand mit dahinterliegenden Betonverfüllung kann der Rückbau der Schotterebene und der unteren Natursteinwand erfolgen.
Im Anschluss erhält der Bereich der neuen Stahlbetonwand eine Natursteinverkleidung.
Ein Teilbereich der vorh. Natursteinwand wurde oberhalb abgebrochen. Das Material wurde zwischengelagert (Entfernung 200 m) und kann für die obere Wandverkleidung genutzt werden.
Das vorhandene Natursteinmaterial aus dem Rückbau der unteren Vorsatzwand soll auch wieder verwendet werden.
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Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist zugelassen.
Es können zu den Hauptangeboten Nebenangebote abgegeben werden.
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Mindestanforderungen an Nebenangebote
* Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten.
*Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller
betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen.
*Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B.
Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen
*Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder
zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist.
*Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis
der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen.
*Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist
die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot
(gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren.
*Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko).
Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. Sofern Nebenangebote
eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt.
Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik
hingewiesen.
Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden
und deren Zustimmung vorliegt.
Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden
Regelwerken zu genügen.
h) Losweise Vergabe Nein i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung 08.01.2024 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen 12.07.2024 Weitere Fristen siehe Bauablaufplan vom 13.10.2023 dieser
ist als Datei (231013 Bauablauf Stützwand Faehrstrasse.pdf) Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen
j) Nebenangebote nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen k) Mehrere Hauptangebote zugelassen l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden
elektronisch zur Verfügung gestellt unter https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=544548 Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
nachgefordert. o) Ablauf der Angebots- und der Bindefrist Ablauf der Angebotsfrist 27.11.2023 - 08:45 Uhr Ablauf der Bindefrist 27.12.2023 p) Angebote sind einzureichen elektronisch via
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=544548 q) Sprache, in der die Angebote abgefasst
sein müssen Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr) r) Zuschlagskriterien
nachfolgende Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterium ist der Preis
Das Zuschlagskriterium für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote ist der Preis.
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel,
Instandhaltungsangeboten.
s) Öffnung der Angebote 27.11.2023 - 09:00 Uhr Ort der Eröffnung Hauptstraße 27, 06231 Bad Dürrenberg Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen Die Öffnung der Angebote
findet gemäß § 14 VOB/A statt.
Sind nur elektronische Angebote zugelassen, wird die Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) unverzüglich nach Ablauf
der Angebotsfrist durchgeführt, vgl. § 14 (1) Satz 1 VOB/A. Demnach sind Bieter und ihre Bevollmächtigten nicht zugelassen.
t) Geforderte Sicherheiten Die Vertragsstrafe für die Überschreitung von Ausführungs- oder Lieferfristen beträgt 0,2 % der Auftragssumme, begrenzt auf 5 % der Auftragssumme.
Die Sicherheitsleistung für Mängelansprüche 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne
Nachträge) zu leisten.
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Es gelten weiterhin folgende Abzugsregelungen von der Bruttoabrechnungssumme:
0,2 % für Baustrom
0,2 % für Bauwasser
0,2 % für Baustellen-WC
v) Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
w) Beurteilung der Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei
Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind
auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten
Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich / ggf. geforderte Eignungsnachweise Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" ist Bestandteil der
Ausschreibungsunterlagen.
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Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 EUR ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber vor Zuschlagserteilung von dem Bieter - an den der Zuschlag erteilt werden soll - einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister beim Bundeszentralregister und Wettbewerbsregister anfordern um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen, § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG).
---
Gelangt das Angebot in die engere Wahl sind zum Nachweis der Befähigung der Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, zum
Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise einzureichen:
1.
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (z. B. Handelsregisterauszug),
2.
Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer Handwerkskarte),
3.
Gewerbeanmeldung
4.
eine Eigenerklärung über den Umsatz soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit
anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen i. H. v. mindestens 240.000 EUR,
5.
Nachweise zur Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder vergleichbarem gesetzlich geregeltem Verfahren oder die Ablehnung eines solchen Antrages mangels Masse oder die
rechtskräftige Bestätigung eines Insolvenzverfahrens,
6.
Nachweise darüber, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet
7.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
8.
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
9.
qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen
10.
Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG (Bauabzugsteuer)
11.
Die Angabe von drei Referenzen über die Ausführung von Leistungen der letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahre, die mit der zu vergebenden Leistung hinsichtlich Qualität und Quantität
vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind,
12.
die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen
Leitungspersonal
13.
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236 VHB Stand 2019)
Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen, präqualifizierten Mitgliedern von Arbeits-/ Bietergemeinschaften sowie präqualifizierten
Nachunternehmen und präqualifizierten Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis
enthalten sind.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" ist Bestandteil der
Ausschreibungsunterlagen.
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Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 EUR ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber vor Zuschlagserteilung von dem Bieter - an den der Zuschlag erteilt werden soll - einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister beim Bundeszentralregister und Wettbewerbsregister anfordern um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen, § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG).
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl sind zum Nachweis der Befähigung der Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, zum
Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise einzureichen:
1.
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (z. B. Handelsregisterauszug),
2.
Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer Handwerkskarte),
3.
Gewerbeanmeldung
4.
eine Eigenerklärung über den Umsatz soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit
anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen i. H. v. mindestens 240.000 EUR,
5.
Nachweise zur Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder vergleichbarem gesetzlich geregeltem Verfahren oder die Ablehnung eines solchen Antrages mangels Masse oder die
rechtskräftige Bestätigung eines Insolvenzverfahrens,
6.
Nachweise darüber, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet
7.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
8.
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
9.
qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen
10.
Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG (Bauabzugsteuer)
11.
Die Angabe von drei Referenzen über die Ausführung von Leistungen der letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahre, die mit der zu vergebenden Leistung hinsichtlich Qualität und Quantität
vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind,
12.
die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen
Leitungspersonal
13.
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236 VHB Stand 2019)
Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen, präqualifizierten Mitgliedern von Arbeits-/ Bietergemeinschaften sowie präqualifizierten
Nachunternehmen und präqualifizierten Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis
enthalten sind.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind, zusätzlich, mit dem Angebot einzureichen:
1.
Erklärung der Bieter u./ Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB Stand 2019),
sofern zutreffend
2.
Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen Formblatt 233 VHB Stand 2017 sofern
zutreffend
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Zusätzliche Angaben:
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Öffentliche Aufträge dürfen nach § 11 des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (TVergG-LSA)
nur an Unternehmen vergeben werden, wenn diese sich schriftlich oder elektronisch verpflichten, ihren Arbeitnehmern (auch Leiharbeiter) bei der Auftragsausführung Arbeitsbedingungen
einschließlich des Mindeststundenentgelts zu gewähren, die:
1.
mindestens den Vorgaben des Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist oder der nach dem Tarifvertragsgesetz für
allgemeinverbindlich erklärt wurde, oder
2.
mindestens den Vorgaben des Tarifvertrages entsprechen, der für die Leistung am Ort der Ausführung gilt.
Für Ausschreibung sind die Vorgaben des Tarifvertrages zur Regelung der Löhne und Ausbildungsvergütung im Baugewerbe zu beachten, aus denen sich die hier relevanten
Entgelte ergeben. Abrufbar unter: https://ddatabox.dataport.de/public/download-shares/TN2WZvULooFWwkTpnKOcLPbscz758K5r
Das im Entgelt-TV benannte, aktuell geltende Entgelt der Lohngruppe 1 wird ersetzt durch den vergabespezifischen Mindestlohn gem. § 11 Abs. 3 TVergG LSA und beträgt sodann 13,48 EUR.
Die Ermittlung des vergabespezifischen Mindeststundenentgeltes kann unter folgendem Link nachvollzogen werden: https://evergabe.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/StK/eVergabe/Uploads/Handlungsanleitung_Ermittlung_vergabespez._Mindestlohn.pdf
Einschlägig sind weiterhin folgende Tarifverträge:
* Tarifvertrag zur Regelung der Gehälter und Ausbildungsvergütungen für die Angestellten und Poliere des Baugewerbes im Beitrittsgebiet mit Ausnahme des Landes Berlin (TV Gehalt/Ost) - vom 5.
November 2021, gültig bis 31.12.2024
* Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) - vom 28. September 2018
* Rahmentarifvertrag für die Angestellten und Poliere im im Baugewerbe - vom 4. Juli 2002
Im Übrigen wird auf die im Baugewerbe bundesweit für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge hingewiesen: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arbeitsrecht/ave-verzeichnis.pdf?__blob=publicationFile&v=9
Die für die Leistung einschlägigen Entgeltgruppen des zur Anwendung kommenden Tarifvertrages sind zu berücksichtigen. Die oberhalb des vergabespezifischen Mindeststundenentgelts liegenden
Entgeltstufen/ Lohngruppen bleiben weiter anwendbar und sind zu berücksichtigen.
Zum Nachweis dazu hat der Bieter und jedes Mitglied von Arbeits-/ Bietergemeinschaften die folgen Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
1.
Formblatt 1_ Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 11 und 14 Abs. 2 TVergG LSA)
2.
Formblatt 5_Nachw. Ermittlung Mittellohn zu VHB 221
---
Darüber hinaus sind von jedem Bieter und Mitglied einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft gem. TVergG-LSA folgende Erklärungen mit dem Angebot sind abzugeben:
1.
Formblatt 2_Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA)
2.
Formblatt 3_Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) (§ 13 Abs. 1 TVergG)
3.
Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktions-VO der EU vom 08.04.2022
Die oben benannten Unterlagen sind Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, behält sich die Vergabestelle vor, zusätzlich folgende Erklärungen auf gesondertes Verlangen vom Bieter selbst und / oder seinen Nachunternehmen und
Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) nachzufordern:
1.
Formblatt 1_ Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 11 und 14 Abs. 2 TVergG LSA)
2.
Formblatt 3_Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) (§ 13 Abs. 1 TVergG)
3.
Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktions-VO der EU vom 08.04.2022
4.
der Nachweis einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen, Mindestdeckungssumme 250.000 EUR
5.
die Urkalkulation
6.
die Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 VHB
7.
Angaben zur technischen Ausstattung (Geräteliste)
Die vorgenannten Eigenerklärungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
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Mit dem Angebot vorzulegen sind außerdem vorzulegen:
1.
das Angebotsschreiben (Formblatt 213 VHB)
2.
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis /-programm
3.
die Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222 VHB Bund
x) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale) Ausschreibungsunterlagen einsehenPDFXML XVergabe GUID: caf22f02-cb4f-4fb9-b65a-302740fc6482 Link zu dieser
Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=544548&cookieCheck
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