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Bereitstellen, Vorhalten und Betreiben eines Forschungsschiffes für jeweils eine Monitoringfahrt in den Jahren 2024 (Los 1) und 2025 (Los 2) (Германия - Тендер #47109748)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: e-Vergabe
Номер конкурса: 47109748
Дата публикации: 14-10-2023
Источник тендера:


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Ausschreibungsdetails Bereitstellen, Vorhalten und Betreiben eines Forschungsschiffes für jeweils eine Monitoringfahrt in den Jahren 2024 (Los 1) und 2025 (Los 2)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf "Teilnahme aktivieren" und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

Mehr lesen Veröffentlichungsdatum:

14.10.2023 (vorläufig)

Teilnahme aktivieren bis:

21.11.2023 10:00

Abgabefrist Angebot:

21.11.2023 10:00

Geschäftszeichen:

1114/002/01662

Vergabestelle:

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Letzte Änderung:

14.10.2023 14:45

Meine e-Vergabe
  • Teilnahme aktivieren
  • Ausschreibungsunterlagen einsehen DE Standardformular 2 – Auftragsbekanntmachung Auftragsbekanntmachung Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) I.1) Namen und Adressen Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Postanschrift: Bernhard-Nocht-Straße 78 Postleitzahl: 20359 Ort: Hamburg NUTS: Hamburg (DE600, NUTS 3) Land: Deutschland (DE) E-Mail: vergabestelle@bsh.de Hauptadresse: http://www.bsh.de I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=542089 Weitere Auskünfte erteilen/erteilt: die oben genannten Kontaktstellen. Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=542089 I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen

I.5) Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags Bezeichnung:

Bereitstellen, Vorhalten und Betreiben eines Forschungsschiffes für jeweils eine Monitoringfahrt in den Jahren 2024 (Los 1) und 2025 (Los 2)

Referenznummer der Bekanntmachung:

1114/002/01662

II.1.2) CPV-Code Hauptteil:

Charterung von Schiffen (63726400)

II.1.3) Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie führt jedes Jahr routinemäßige Überwachungsfahrten durch. Dabei handelt es sich jeweils um physikalische, chemische und biologische Untersuchungen in unterschiedlichen Kombinationen. Um diese Monitoringfahrt zu gewährleisten, muss ein geeignetes Forschungsschiff inklusive Besatzung bereitgestellt, vorgehalten und betrieben werden. Es erfolgt jeweils eine Fahrt im Jahr 2024 (Los 1) und im Jahr 2025 (Los 2).

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert Wert ohne MwSt.:

2,00

Währung:

EUR Euro

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose:

Ja

Angebote sind möglich für:

alle Lose

II.2) Beschreibung Los 1 II.2.1) Bezeichnung von Los 1

Los 1: Bereitstellen, Vorhalten und Betreiben eines Forschungsschiffes für jeweils eine Monitoringfahrt in den Jahren 2024

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) Hauptteil:

Charterung von Schiffen (63726400)

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code:

Hamburg (DE600, NUTS 3)

Hauptort der Ausführung:

Deutsche Bucht (AWZ) und westlicher Teil der Ostsee (AWZ)

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie führt jedes Jahr routinemäßige Überwachungsfahrten durch. Dabei handelt es sich jeweils um physikalische, chemische und biologische Untersuchungen in unterschiedlichen Kombinationen.

Um diese Fahrt zu gewährleisten, muss ein geeignetes Forschungsschiff inklusive Besatzung bereitgestellt, vorgehalten und betrieben werden.

Leistungsumfang: Bereitstellen, Vorhalten und Betreiben eines für die jeweilige Monitoringfahrt geeigneten Forschungsschiffes.

Leistungsziel ist die Bereitstellung eines Forschungsschiffes, inklusive Besatzung für die komplette Reise (14 Tage), welche im Zeitraum vom 15.01.2024 bis 15.02.2024 in der Deutschen Bucht und im westlichen Teil der Ostsee durchgeführt wird.

II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien:

Preis

II.2.6) Geschätzter Wert Wert ohne MwSt.:

1,00

Währung:

EUR Euro

II.2.7) Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung Beginn:

15.01.2024

Ende:

15.02.2024

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen:

nein

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:

nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben

Die Leistung ist im Zeitraum vom 15.01.2024 bis 15.02.2024 zu erbringen, wobei die Monitoringfahrt mit Be- und Entladen 14 Tage umfasst.

Los 2 II.2.1) Bezeichnung von Los 2

Los 2: Bereitstellen, Vorhalten und Betreiben eines Forschungsschiffes für jeweils eine Monitoringfahrt in den Jahren 2025

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) Hauptteil:

Charterung von Schiffen (63726400)

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code:

Hamburg (DE600, NUTS 3)

Hauptort der Ausführung:

Deutsche Bucht (AWZ) und westlicher Teil der Ostsee (AWZ)

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie führt jedes Jahr routinemäßige Überwachungsfahrten durch. Dabei handelt es sich jeweils um physikalische, chemische und biologische Untersuchungen in unterschiedlichen Kombinationen.

Um diese Fahrt zu gewährleisten, muss ein geeignetes Forschungsschiff inklusive Besatzung bereitgestellt, vorgehalten und betrieben werden.

Leistungsumfang: Bereitstellen, Vorhalten und Betreiben eines für die jeweilige Monitoringfahrt geeigneten Forschungsschiffes.

Leistungsziel ist die Bereitstellung eines Forschungsschiffes, inklusive Besatzung für die komplette Reise (14 Tage), welche im Zeitraum vom 15.01.2025 bis 14.02.2025 in der Deutschen Bucht und im westlichen Teil der Ostsee durchgeführt wird.

II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien:

Preis

II.2.6) Geschätzter Wert Wert ohne MwSt.:

1,00

Währung:

EUR Euro

II.2.7) Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung Beginn:

15.01.2025

Ende:

14.02.2025

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen:

nein

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:

nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben

Die Leistung ist im Zeitraum vom 15.01.2025 bis 14.02.2025 zu erbringen, wobei die Monitoringfahrt mit Be- und Entladen 14 Tage umfasst.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Teilnahmebedingungen III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen

Zuverlässigkeit im Sinne der §§ 123 ff. GWB (vgl. Artikel 57 Richtlinie 2014/24/EU)

Die Angaben zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie zur Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB sind im Formblatt „Eigenerklärung der Eignung“ zu machen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein Ausschlussgrund aus den §§ 123 und 124 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB erfolgte. (fakultatives Ausschlusskriterium).

Nachweis: Eigenerklärung

Eintragung in einem Berufs- / Handelsregister

Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Berufs- / Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen. (Ausschlusskriterium)

Nachweise: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Auszüge aus entsprechenden Registern

Einhaltung der Regelungen aus der Verordnung (EU) 2022/576 Erklärung das der Wirtschaftsteilnehmer die Regelungen der EU Verordnung 2022/576 (Russland Sanktionen) erfüllt. Nachweise: Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576

Bestimmte Berechtigung erforderlich Ist der Besitz einer bestimmten Berechtigung erforderlich, um die betreffende Dienstleistung im Niederlassungsstaat des Wirtschaftsteilnehmers erbringen zu können? Soweit Ja, hat diese vorzuliegen. (Ausschlusskriterium) Nachweise: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Auszüge aus entsprechenden Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen

In den letzten drei Geschäftsjahren hat der Wirtschaftsteilnehmer mindestens folgende drei wesentliche Dienstleistungen der genannten Art erbracht (Ausschlusskriterium): Wissenschaftliche Charterfahrten in Gewässern wie Nord- und Ostsee.

Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Referenzschreiben des Referenzgebers

Für die Ausführung des Auftrags muss der Wirtschaftsteilnehmer mindestens über folgende Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung verfügen (Ausschlusskriterium): siehe Angaben unter "Möglicherweise geforderte Mindeststandards"

Vor Erteilung des Zuschlags, muss die Möglichkeit bestehen, dass Schiff zu besichtigen.

Umweltmanagementmaßnahmen

Der Wirtschaftsteilnehmer muss über Umweltmanagementmaßnahmen mit folgenden Mindestanforderungen verfügen (Ausschlusskriterium): Während der Reise dürfen keine Schiffsabfälle in der Nähe der Laborcontainer gelagert werden. Die Einleitung von Abwässern kann während des Stationsbetriebes unterbunden werden.

Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Dokumentation der Umweltmanagementmaßnahmen (Fotos, Zeichnungen, etc.) und Schiffsbesichtigung

Möglicherweise geforderte Mindeststandards

Für die Ausführung des Auftrags muss der Wirtschaftsteilnehmer mindestens über folgende Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung verfügen (Ausschlusskriterium):

SCHIFFE:

Die eingesetzten Schiffe sind in einem EU-Staat, dem EWR, den Faröer, den Kanalinseln oder im UK registriert. Der Schiffsbetrieb erfüllt mindestens folgende internationale Richtlinien:

- STCW

- SOLAS

- MARPOL

- Helsinki-Übereinkommen

Die Arbeitsverträge der an Bord beschäftigten Seeleute erfüllen die Anforderungen des Seearbeitsübereinkommens der internationalen Arbeitsorganisation, 2006.

Alle Einrichtungen an Bord entsprechen den nationalen Vorschriften der jeweiligen Flaggenstaaten mindestens jedoch den der folgenden EU-Richtlinien:

- RL 89/655/EWG Mindestanforderungen an Arbeits- und Gesundheitsschutz

- RL 89/391/EWG Arbeitsschutzrichtlinie

- RL 89/654/EWG Arbeitsstättenrichtlinie

- RL 89/548/EWG Umgang und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen

- Verordnung (EG) 336/2006

Die Schiffe müssen die sonstigen Anforderungen der „List of required certificates for foreign flagged vessels on coastal voyages in German waters“ der Dienststelle Schiffssicherheit erfüllen.

Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: entsprechende Zertifikate, Datenblätter und Gerätebeschreibung der Ausrüstung

Die Ausrüstung muss mindestens über folgende Eigenschaften verfügen:

Arbeitskran (mindestens 4,5 t SWL) zum Umstauen und Befestigen von wissenschaftlichen Geräten auf dem Arbeitsdeck, auch auf See einsetzbar.

Schiebebalken oder Ausleger oder A-Rahmen (mindestens 7,5 t SWL, mindestens Höhe 5 m) mit einer Auslage von mindestens 2,5 m über der Bordwand an der Stb. oder Bb. Seite.

Heckausleger oder A-Rahmen (mindestens 2,5 t SWL, Höhe mindestens 5 m) zum Schleppen von ozeanographischen Geräten.

Lotschacht (mindestens 1,0 m x 1,0 m) für Thermosalinograph und diverse Sensoren (pH-Wert, Chlorophyll, Gelbstoff, Trübung) ist erforderlich oder Alternativen, die einen Betrieb dieser Sensoren gewährleisten.

Abwasser-Aufbereitungsanlage nach MARPOL 73/78 Regel 9, wobei die Einleitung von Abwässern während des Stationsbetriebes unterbunden werden kann, auch wenn die Abwasseranlage den Anforderungen MARPOL 73/78 Regel 11 1.2 entspricht.

Emissionsreduzierter Betrieb mindestens nach MARPOL 73/78 Anlage VI, darüber hinaus sind Konservierungsarbeiten an Deck (z.B. Rost- und Lackarbeiten) nur nach vorheriger Absprache mit der Fahrtleitung möglich.

Einleiterwinde für CTD, mindestens 200 m, Einleiterkabel, seitlich über den A-Rahmen oder Galgen, Zugkraft mindestens 1,5 t für Rosette (24x 10 L - Schöpfer).

Winde (Zugkraft mindestens 1 t) für mindestens 100 m 8 mm kunststoffummantelten Draht (dieser Draht wird vom BSH mitgebracht), dieser wird seitlich über den Schiebebalken oder A-Rahmen ausgebracht.

Winde (Zugkraft mindestens 5 t) mit mindestens 150 m 16 mm V4A Draht für den Kastengreifer, dieser wird seitlich über den Schiebebalken oder A-Rahmen ausgebracht.

Alle Winden müssen mit Seillängenanzeige und Geschwindigkeitskontrolle ausgestattet sein. Optional sollten diese Angaben in das Datenverteilsystem aufgenommen werden können.

TBT-freier Unterwasseranstrich des Rumpfes. Es ist anzugeben welche Inhaltsstoffe im Unterwasseranstrich enthalten sind und ggf. welcher (kathodischer) Korrosionsschutz verbaut ist.

Mindestens 250 l Gefriertruhe bis -80° C zum Einfrieren von Chlorophyllproben.

Seewasseranschluss im Laborbereich, an den automatische Messsysteme (Nährstoffanalysatoren) angeschlossen werden können.

Anschlüsse:

Anschlüsse für die Übertragung der Schiffsdaten sowie ein schiffseigenes (WiFi)-Netzwerk zur Datenübertragung müssen vorhanden sein.

Frequenzstabilisierte Stromversorgung (230 V AC, 50 Hz) muss gewährleistet sein.

Unterbrechungsfreie Stromversorgung (230 V AC, 50 Hz, 4000 VA) muss gewährleistet sein.

Stromversorgung für die Laborcontainer, möglichst frequenzstabilisiert, 400 V, 16 A und 400 V 32 A, alle jeweils 5 polig nach CEE Norm. Die Anschlüsse in den Laborcontainern sind in den jeweiligen Anlagen dokumentiert.

Räumlichkeiten:

Unterbringung für 13 Personen in Einzelkammern.

Die Kammern und Labore sind in sauberem Zustand zu übergeben, so dass sie unmittelbar nach der vereinbarten Übernahme des Schiffes durch den Charterer bezogen und in den Laboren gearbeitet werden kann.

Die Reinigung der Kammern und Laborräume am Ende der Reise werden vom Auftragnehmer durchgeführt.

Arbeitsplätze für die Arbeitsgruppen Ozeanographie (CTD), Nährstoffe (Chlorophyll, pH, Alkalinität), Spurenmetalle (Wasser, Schwebstoff, Sediment) und organische Schadstoffe (Wasser).

Raum für Datengeräte, Kommunikation zum Windenstand und zum Deck muss vorhanden sein, möglichst zusätzlich Sichtkontakt.

Raum (mindestens 4 m³) für ein Reservesystem (z.B. in der Last), dass während der Fahrt schnell austauschbar sein muss.

1 Stellplatz für 20 ft Laborcontainer (12 t Gewicht, 10 ft Höhe). Abwasser, Frischwasser, Kühlwasser, Strom (normales und stabilisiertes Netz), Ab- und Zuluft, Zugänge, Medienanschluss, Daten-, Sprech- und Alarmanlage (03a_Anlage_Clean_room.pdf).

1 Stellplatz für 10 ft Flat mit einer Winde für CTD-Sonde (03b_Anlage_BSH_CTD-Winde.pdf und 03k_Anlage_Flat.pdf).

1 Stellplatz für 20 ft Laborcontainer (10 t Gewicht) mit Abwasser, Frischwasser, Kühlwasser, Strom (normales und stabilisiertes Netz), Ab- und Zuluft, Zugänge, Medienanschluss, Daten-, Sprech- und Alarmanlage (03g_Anlage_Organic.pdf).

1 Stellplatz für 20 ft Standardcontainer (10 t Gewicht), einseitig, stirnseitig begehbar.

1 Stellplatz für 10 ft Standardcontainer (5 t Gewicht), einseitig, stirnseitig begehbar (03i_Anlage_Dangerous_Goods.pdf).

Platz zur Verarbeitung der Sedimentproben an Deck, mindestens 20 m², Laschpunkte für Geräte an Deck (Kastengreifer).

Seewasseranschluss zum Spülen der Netze und Geräte.

Laborraum mit ausreichenden Arbeitstischflächen 1 x mindestens 10 m² und 1 x mindestens 4 m² (mindestens 3 m langen Tisch) im Nasslabor.

Das Arbeitsdeck im Bereich der Probenentnahmestationen besonders in der Nähe der Seiten- und Heckausleger ist von Ausrüstungsgegenständen anderer Fahrten freizuhalten.

1 spritzwassergeschützter Stellplatz mit Stromanschluss für 3 Gefriertruhen oder schiffseigene Gefrierkapazitäten (mindestens 4 m²).

III.2) Bedingungen für den Auftrag III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Der Vertrag basiert auf dem Standardmustervertrag der BIMCO. Die in diesem Vergabeverfahren vom Bieter auswählbaren Varianten sind der "BIMCO supplytime 89 Uniform Time Carter Party for Offshore Service Vessel" und der "BIMCO supplytime 2005 Time Carter Party for Offshore Service Vessel" jeweils mit erheblichen zwingenden Anpassungen, die sich aus dem Dokument "Particular Conditions and Contractual Data, Amendments to the BIMCO model rules" ergeben. Es wird Für deutsche Bieter deutsches Recht und deutsche ordentliche Gerichtsbarkeit vereinbart. Für nicht deutsche Bieter wird als Hauptangebot die Vereinbarung deutschen Rechts und eine Schiedsvereinbarung (ICC) und als Nebenangebot irisches oder englisches Recht zugelassen. Nebenangebote werden nur zugelassen, sofern keine wertbaren Hauptangebote vorgelegt werden.

The contract is based on BIMCO"s standard model contract; the variants selected by the bidder in this tendering procedure are the "BIMCO supplytime 89 Uniform Time Carter Party for Offshore Service Vessel" and the "BIMCO supplytime 2005 Time Carter Party for Offshore Service Vessel", each with significant mandatory adjustments specified in the document "Particular Conditions and Contractual Data, Amendments to the BIMCO model rules". German law and German ordinary jurisdiction are agreed for German bidders. For non-German Bidders, the Agreement under German Law and an Arbitration Agreement (ICC) will be accepted as the principal Offer and Irish or English law as the secondary Offer. Secondary Offers will only be admitted if no evaluable main Offers are submitted.

Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen:

nein

IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag:

21.11.2023

Ortszeit:

10:00

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
  • Englisch (EN)
  • IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis:

29.12.2023

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag:

21.11.2023

Ortszeit:

11:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch

VI.3) Zusätzliche Angaben

Für jedes Los muss ein separates Angebot abgegeben werden, welches sämtliche geforderten Unterlagen und Nachweise enthält.

ZUR QUALIFIKATION EINZUREICHENDE UNTERLAGEN IM VERGABEVERFAHREN

Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.

Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.

Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber - soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde - durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die Nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.

Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z.B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.

MIT DEM ANGEBOT VORZULEGEN:

- Eigenerklärung zur Eignung

- Angebotsschreiben

- Leistungsverzeichnis des jeweiligen Loses

- Dokument "Particular Conditions and Contractual Data - Amendments to the BIMCO model rules"

- Eigenerklärung zur EU-Verordnung (Russland-Sanktionen)

- Verpflichtungserklärung*

- Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen*

- Erklärung der Bietergemeinschaft*

* nur sofern einschlägig

AUF GESONDERTES VERLANGEN DES AUFTRAGGEBERS VORZULEGEN:

- Urkalkulation

- Referenzschreiben des Referenzgebers

- Zertifikate, Datenblätter und Gerätebeschreibung mit Nachweis der Einsatzfähigkeit der Ausrüstung

- Dokumentation der Umweltmanagementmaßnahmen

- Zertifikate/Berechtigungen zur Ausführung der betreffenden Leistung im Niederlassungsstaat

REFERENZEN

Soweit Referenzen gefordert werden kann jedes Kriterium mit einer eigenen Referenz nachgewiesen werden; jede Referenz kann mehrere Kriterien gleichzeitig nachweisen. Zu den Referenzen sind mindestens folgenden projektbezogenen Angaben zu machen (siehe Formular Eigenerklärung):

- Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;

- Bezeichnung des Projekts;

- Beschreibung der Ausgeführten Leistung

- Datum (Tag) der Fertigstellung der Leistung des Referenzprojekts;

- Auftragssumme brutto

DATENSCHUTZ

Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z.B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen.

Es wird ebenfalls darauf Hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln.

Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden.

Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A).

Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH.

Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben.

Ansprechpersonen zum Datenschutz sind unter https://www.bsh.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz.html zu finden.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes - Postanschrift: Villemombler Straße 76 Postleitzahl: 53123 Ort: Bonn Land: Deutschland (DE) Telefon: +49 228-9499561 Fax: +49 228-9499163 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen

Rechtsbehelfsbelehrung

Innerhalb dieses Verfahrens ist der Antrag vor dem

Bundeskartellamt

- Vergabekammer des Bundes -

Villemombler Straße 76

53123 Bonn

Telefon: 0228 / 9499-421, -561, -578

Telefax: 0228 / 9499-163

Gemäß § 160 GWB statthaft.

§ 160 GWB Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe-vorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - Justiziariat Z11 - Postleitzahl: 20359 Ort: Hamburg Land: Deutschland (DE) Fax: +49 40-31905001 VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

12.10.2023

Ausschreibungsunterlagen einsehen PDF XML XVergabe GUID: 7cc4558f-bdc8-4e42-a3d2-43d250208d94 Link zu dieser Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=542089&cookieCheck Seitenfunktionen Sitzung erneuern

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