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Ausschreibungsdetails FE 89.0355/2023 - Prüftechnische Begleitung bei der Entwicklung neuer Regeln für hohe Lärmschutzwände auf Brücken
Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf "Teilnahme aktivieren" und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.
1. Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) a) Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle) Name: Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2 Straße, Hausnummer:
Brüderstraße 53 Postleitzahl (PLZ): 51427 Ort: Bergisch Gladbach E-Mail: forschungsvergabe@bast.de Internet-Adresse: http://www.bast.de b) Zuschlag erteilende Stelle Wie Hauptauftraggeber siehe a) 2. Angaben zum Verfahren a) Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung nach UVgO b) Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag c) Geschäftszeichen Z2sä-FE 89.0355/2023 3. Angaben zu Angeboten a) Form der Angebote
elektronisch
ohne elektronische Signatur (Textform)
b) Fristen Ablauf der Angebotsfrist 21.11.2023 - 06:00 Uhr Ablauf der Bindefrist 29.02.2024 c) Sprache Deutsch 4. Angaben zu Vergabeunterlagen a) Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen stehen
für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=542074 b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt c) Zuständige Stelle Hauptauftraggeber siehe 1.a) d) Anforderungsfrist 21.11.2023 - 06:00 Uhr 5. Angaben zur Leistung a) Art
und Umfang der Leistung In den Richtzeichnungen (RiZ-ING) werden Standardlösungen für Lärmschutzwände (LSW) auf Brücken bis zu einer Gesamthöhe von 5 m geregelt. Auch in Kombination mit
lärmmindernden Fahrbahnbelägen können die bis zu 5 m hohen Lärmschutzwände die Anforderungen an den Lärmschutz oftmals nicht erfüllen. Deshalb werden vermehrt Lärmschutzwände mit
einer Gesamthöhe von über 5 m eingesetzt. Mangels standardisierter Lösungen behelfen sich die Straßenbauverwaltungen damit, bei jedem einzelnen Bauwerk individuelle Nachweise zu führen,
mit der Folge einer Vielzahl unterschiedlicher Lösungen. Darüber hinaus können die konstruktive Durchbildung des Anschlusses auf dem Bauwerk sowie der lastweiterleitenden Bauteile mit
zunehmender Höhe der Lärmschutzwände maßgeblichen Einfluss auf den Entwurf haben. Insbesondere ermüdungswirksame Beanspruchungen aus Wind können für die Bemessung der
Verankerungselemente relevant sein. Die dynamischen Beanspruchungen sind daher zu quantifizieren und die Ermüdungssicherheit ist nachzuweisen.
Im Rahmen eines separaten FE-Vorhabens „Hohe Lärmschutzwände auf Brücken“ werden prüffähige Lösung zur konstruktiven Durchbildung der LSW (1 bis 9 m) inkl. Stiele, Verankerungs- und
Lastweiterleitungselemente erarbeitet. Dabei werden Nachweise in den maßgebenden Grenzzuständen der Tragfähigkeit (GZT), Gebrauchstauglichkeit (GZG) und Ermüdung (GZE)
durchgeführt.
Im Zuge dieses Projekts soll die statisch-konstruktive Prüfung der Berechnungen, der entwickelten Konstruktionsdetails und Bemessungshilfen erfolgen. Dabei sollen die konstruktive
Lösungsansätze im engen Austausch mit dem Aufsteller diskutiert werden, um die Lösungsansätze zur konstruktiven Durchbildung und Bemessung der Stiele, Verankerungs- und
Lastweiterleitungselemente in das Regelwerk integrieren zu können.
Der Nutzen des Projekts liegt in der
- Erarbeitung bundeseinheitlich standardisierter Lösungen für LSW.
- Ermittlung von Einflussparametern auf die Abmessungen der Bauteile des Ankeranschlusses sowie der lastweiterleitenden Bauteile.
- Sicherstellung einer ausreichenden Ermüdungssicherheit der LSW und des Ankeranschlusses.
- Optimierung der Ausführungsqualität sowie Montageabläufe der Verankerung.
b) CPV-Codes Hauptteil (1):
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000-2)
c) Ort der Leistungserbringung 51427 Bergisch Gladbach, Brüderstraße 53
7. Zulassung von Nebenangeboten Nein 10. Wesentliche Zahlungsbedingungen Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11. Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen "Nachweise und Erklärungen in finanzieller und wirtschaftlicher
Hinsicht:
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens
Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o.
g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Nachweise und Erklärungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
>>> (Projektscharfe Eignungsanforderungen hier eintragen) <<<
Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4c, Liste der
Vergabe- und Vertragsunterlagen). Ab einem Auftragswert von 30 T€ wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a
Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Abforderung erfolgt nur bei Bietern, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen. Von Universitäten und
außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und
Vertragsunterlagen) vorzulegen.
12. Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
13. Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss Gesamtschuldnerisch haftend 14. Sonstige Angaben Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die
anliegenden Teilnahmebedingungen.
Die Bestimmungen der UVgO werden nicht Vertragsbestandteil. Den Bietern entsteht kein einklagbares Recht auf die Anwendung dieser Bestimmungen,
da sie lediglich den Charakter von Dienstanweisungen an die Beschaffungsstellen tragen. Ausschreibungsunterlagen einsehenPDFXML XVergabe GUID: 4a3909cf-7c54-456b-bd98-54071c31a8a8 Link zu dieser
Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=542074&cookieCheck
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