SPK-ZVS-20-00021-oV-HV - Instandhaltungsvertrag für die Wartung, Inspektion und Instandsetzung von Rauch-Wärmeabzugs-Anlagen (RWA-Anlagen) (Германия - Тендер #46562498) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: e-Vergabe Номер конкурса: 46562498 Дата публикации: 30-09-2023 Источник тендера: e-Vergabe |
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Veröffentlichungsdatum:30.09.2023 (vorläufig)
Teilnahme aktivieren bis:07.11.2023 10:00
Abgabefrist Angebot:07.11.2023 10:00
Geschäftszeichen:SPK-ZVS-20-00021-oV-HV -
Vergabestelle:Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Letzte Änderung:30.09.2023 08:15
Meine e-Vergabeelektronisch via:
I.4) Art des öffentlichen AuftraggebersEinrichtung des öffentlichen Rechts
I.5) Haupttätigkeit(en)Freizeit, Kultur und Religion
Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags Bezeichnung:SPK-ZVS-20-00021-oV-HV - Instandhaltungsvertrag für die Wartung, Inspektion und Instandsetzung von Rauch-Wärmeabzugs-Anlagen (RWA-Anlagen)
Referenznummer der Bekanntmachung:SPK-ZVS-20-00021-oV-HV -
II.1.2) CPV-Code Hauptteil:Reparatur- und Wartungsdienste (50000000)
II.1.3) Art des AuftragsDienstleistungen
II.1.4) Kurze BeschreibungAbschluss einer Rahmenvereinbarung mit dem Inhalt eines Instandhaltungsvertrages für die Wartung, Inspektion und Instandsetzung von technischen Anlagen und Einrichtungen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK)
hier: Rauch-Wärmeabzugs-Anlagen (RWA-Anlagen)
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Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) beabsichtigt, den Abschluss mehrerer Rahmenvereinbarungen für die Durchführung von Instandhaltungsarbeiten (Wartung, Inspektion Instandsetzung) der Rauch-Wärmeabzugs-Anlagen (RWA-Anlagen) ihrer Einrichtungen.
Sämtliche von den Rahmenvereinbarungen umfassten Leistungen ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung in Verbindung mit dem Leistungsverzeichnis/Preisblatt.
Die Rahmenvereinbarung ist auf ein festes Auftragsvolumen festgesetzt. Sobald das Rahmenvereinbarungsvolumen ausgeschöpft ist, erlischt die Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarung wird zunächst für die Dauer von zwei Jahren abgeschlossen werden. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 4 Jahre.
II.1.5) Geschätzter Gesamtwert Wert ohne MwSt.:2.095.000,00
Währung:EUR Euro
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose:Ja
Angebote sind möglich für:alle Lose
II.2) Beschreibung Los 1 II.2.1) Bezeichnung von Los 1RWA-Anlagen der Hauptverwaltung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (HV)
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) Hauptteil:Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden (50700000)
Hauptteil:Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden (50710000)
Hauptteil:Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden (50711000)
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code:Berlin (DE300, NUTS 3)
II.2.4) Beschreibung der BeschaffungDer aktuelle Umfang an RWA-Anlagen ergibt sich anhand der Bestandslisten.
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Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Instandhaltungsarbeiten (Wartung, Inspektion Instandsetzung und Sachverständigenprüfung) an den Rauch-Wärmeabzugs-Anlagen der SPK gemäß beiliegendem Vertragsentwurf durch qualifiziertes Personal durchzuführen.
Die Wartung umfasst zur Erhaltung des einwandfreien Zustandes und der Funktion der Anlage(n) regelmäßig erforderliche Maßnahmen nach einer Arbeitsanweisung der Auftraggeberin einschließlich Beseitigen von betriebsbedingten Verunreinigungen an den Anlagen selbst (Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates).
Hierzu stellt die Auftraggeberin prüffähige Leistungskataloge auf der Grundlage von Arbeitskarten bereit. Leistungsmerkmale, die nicht in den Unterlagen enthalten sind, jedoch herstellerspezifisch zur Wartung der Anlagen und ihrer Komponenten gehören, sind in diese Wartungs- Leistungskataloge einzuarbeiten und termingerecht mit Erledigungsvermerken und Zustandsfeststellung zu versehen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich sind, nicht ohnehin in der Arbeitskarte erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen.
Andere Instandsetzungsarbeiten hat der Auftragnehmer auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen.
Die Inspektion umfasst das regelmäßige Überprüfen der Anlagen auf einwandfreien Zustand und richtige Funktion (Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes einer Einheit einschließlich der Bestimmung der Ursachen der Abnutzung und dem Ableiten der notwendigen Konsequenzen für eine künftige Nutzung).
Die Instandsetzung umfasst das Beseitigen von Störungen und Mängeln, das Liefern aller erforderlichen Ersatzteile und das Erneuern oder Ausbessern aller abgenutzten oder schadhaften Anlagenteile (notwendige Maßnahmen, die ausgeführt werden, um die Funktion einer fehlerhaften Einheit wiederherzustellen).
Der Auftragnehmer ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet, Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Dieses hat er durch Einrichtung eines Bereitschaftsdienstes mit Bereitschaftszentrale zu gewährleisten.
Nach Meldung einer Störung hat der Auftragnehmer unverzüglich deren Behebung einzuleiten und hat diese in einem Zeitraum von max. 24 Stunden abzuschließen. Sollten dabei aus anlagenspezifischen Gründen nicht hinnehmbare Verzögerungen auftreten, ist innerhalb dieses Zeitraumes eine Störungsanalyse zu erstellen und an die von der Auftraggeberin genannte Stelle zu übermitteln. Falls Gefahren für Leben, Gesundheit oder Umwelt, sowie materielle Schäden eintreten können, hat der Auftragnehmer einen Notbetrieb zu veranlassen.
Der Einsatz und die Nutzung von Fernwirkfunktionen ist nicht möglich.
Der Auftragnehmer hat die Leistung so auszuführen, dass die Sicherheit der Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrechtzuerhalten, soweit dies möglich ist.
Erkennt oder vermutet der Auftragnehmer Mängel oder Schäden, die Betriebssicherheit oder Sicherheit einer Anlage gefährden können, hat er den zuständigen Ansprechpartner der SPK unverzüglich zu benachrichtigen. Das betrifft insbesondere Zustände und Situationen, die Leib und Leben von Besuchern und Mitarbeitern gefährden können. Eine besonders hohe Verantwortung ergibt sich daraus, dass die Anlagen in den Einrichtungen zur sachgerechten Aufbewahrung und Präsentation von Kultur- und Kunstgut betrieben werden. Nachlässigkeiten bei Wartung, Betreibung oder Reparaturen können zu irreparablen Schäden an unersetzlichen Originalwerken führen.
Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehören ferner
- die Vorbereitung und Unterstützung der gesetzlich vorgeschriebenen sicherheits-technischen Prüfungen durch anerkannte Sachverständige;
- die Bescheinigung von aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen (z. B. Landes-bauordnung, Produktsicherheitsgesetz, Bundes-Immissionsschutzgesetz, Arbeits-stättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, (Unfallverhütungsvorschriften) sowie allgemein anerkannter Regeln der Technik (z.B. DIN, VDE) durch Sachkundige des Auftragnehmers durchzuführende sicherheitstechnische Prüfungen.
Gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) / Betriebsverordnung (BetrVO) sind diese RWA-Anlagen alle drei Jahre durch einen anerkannten Prüfingenieur, der eine Zulassung für diese Anlagenarten besitzt, zu überprüfen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Sachverständigenprüfung an den Rauch-Wärmeabzugs-Anlagen der SPK nach § 2 Abs. 3 BetrVO durch unabhängig öffentlich bestellte Sachverständige mit Zulassung seitens des Landes Berlin durchzuführen.
Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur entsprechend qualifizierte Fachkräfte einzusetzen.
II.2.5) Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. II.2.6) Geschätzter Wert Wert ohne MwSt.:25.000,00
Währung:EUR Euro
II.2.7) Laufzeit des Vertrags oder der RahmenvereinbarungLaufzeit in Monaten: 48
II.2.10) Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen:nein
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:nein
Los 2 II.2.1) Bezeichnung von Los 2RWA-Anlagen der Staatlichen Museen zu Berlin (SMB) im Bereich Museumsinsel
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) Hauptteil:Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden (50700000)
Hauptteil:Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden (50710000)
Hauptteil:Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden (50711000)
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code:Berlin (DE300, NUTS 3)
II.2.4) Beschreibung der BeschaffungDer aktuelle Umfang an RWA-Anlagen ergibt sich anhand der Bestandslisten.
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Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Instandhaltungsarbeiten (Wartung, Inspektion Instandsetzung und Sachverständigenprüfung) an den Rauch-Wärmeabzugs-Anlagen der SPK gemäß beiliegendem Vertragsentwurf durch qualifiziertes Personal durchzuführen.
Die Wartung umfasst zur Erhaltung des einwandfreien Zustandes und der Funktion der Anlage(n) regelmäßig erforderliche Maßnahmen nach einer Arbeitsanweisung der Auftraggeberin einschließlich Beseitigen von betriebsbedingten Verunreinigungen an den Anlagen selbst (Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates).
Hierzu stellt die Auftraggeberin prüffähige Leistungskataloge auf der Grundlage von Arbeitskarten bereit. Leistungsmerkmale, die nicht in den Unterlagen enthalten sind, jedoch herstellerspezifisch zur Wartung der Anlagen und ihrer Komponenten gehören, sind in diese Wartungs- Leistungskataloge einzuarbeiten und termingerecht mit Erledigungsvermerken und Zustandsfeststellung zu versehen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich sind, nicht ohnehin in der Arbeitskarte erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen.
Andere Instandsetzungsarbeiten hat der Auftragnehmer auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen.
Die Inspektion umfasst das regelmäßige Überprüfen der Anlagen auf einwandfreien Zustand und richtige Funktion (Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes einer Einheit einschließlich der Bestimmung der Ursachen der Abnutzung und dem Ableiten der notwendigen Konsequenzen für eine künftige Nutzung).
Die Instandsetzung umfasst das Beseitigen von Störungen und Mängeln, das Liefern aller erforderlichen Ersatzteile und das Erneuern oder Ausbessern aller abgenutzten oder schadhaften Anlagenteile (notwendige Maßnahmen, die ausgeführt werden, um die Funktion einer fehlerhaften Einheit wiederherzustellen).
Der Auftragnehmer ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet, Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Dieses hat er durch Einrichtung eines Bereitschaftsdienstes mit Bereitschaftszentrale zu gewährleisten.
Nach Meldung einer Störung hat der Auftragnehmer unverzüglich deren Behebung einzuleiten und hat diese in einem Zeitraum von max. 24 Stunden abzuschließen. Sollten dabei aus anlagenspezifischen Gründen nicht hinnehmbare Verzögerungen auftreten, ist innerhalb dieses Zeitraumes eine Störungsanalyse zu erstellen und an die von der Auftraggeberin genannte Stelle zu übermitteln. Falls Gefahren für Leben, Gesundheit oder Umwelt, sowie materielle Schäden eintreten können, hat der Auftragnehmer einen Notbetrieb zu veranlassen.
Der Einsatz und die Nutzung von Fernwirkfunktionen ist nicht möglich.
Der Auftragnehmer hat die Leistung so auszuführen, dass die Sicherheit der Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrechtzuerhalten, soweit dies möglich ist.
Erkennt oder vermutet der Auftragnehmer Mängel oder Schäden, die Betriebssicherheit oder Sicherheit einer Anlage gefährden können, hat er den zuständigen Ansprechpartner der SPK unverzüglich zu benachrichtigen. Das betrifft insbesondere Zustände und Situationen, die Leib und Leben von Besuchern und Mitarbeitern gefährden können. Eine besonders hohe Verantwortung ergibt sich daraus, dass die Anlagen in den Einrichtungen zur sachgerechten Aufbewahrung und Präsentation von Kultur- und Kunstgut betrieben werden. Nachlässigkeiten bei Wartung, Betreibung oder Reparaturen können zu irreparablen Schäden an unersetzlichen Originalwerken führen.
Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehören ferner
- die Vorbereitung und Unterstützung der gesetzlich vorgeschriebenen sicherheits-technischen Prüfungen durch anerkannte Sachverständige;
- die Bescheinigung von aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen (z. B. Landes-bauordnung, Produktsicherheitsgesetz, Bundes-Immissionsschutzgesetz, Arbeits-stättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, (Unfallverhütungsvorschriften) sowie allgemein anerkannter Regeln der Technik (z.B. DIN, VDE) durch Sachkundige des Auftragnehmers durchzuführende sicherheitstechnische Prüfungen.
Gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) / Betriebsverordnung (BetrVO) sind diese RWA-Anlagen alle drei Jahre durch einen anerkannten Prüfingenieur, der eine Zulassung für diese Anlagenarten besitzt, zu überprüfen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Sachverständigenprüfung an den Rauch-Wärmeabzugs-Anlagen der SPK nach § 2 Abs. 3 BetrVO durch unabhängig öffentlich bestellte Sachverständige mit Zulassung seitens des Landes Berlin durchzuführen.
Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur entsprechend qualifizierte Fachkräfte einzusetzen.
II.2.5) Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. II.2.6) Geschätzter Wert Wert ohne MwSt.:325.000,00
Währung:EUR Euro
II.2.7) Laufzeit des Vertrags oder der RahmenvereinbarungLaufzeit in Monaten: 48
II.2.10) Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen:nein
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:nein
Los 3 II.2.1) Bezeichnung von Los 3RWA-Anlagen der Staatlichen Museen zu Berlin (SMB) im Bereich Kulturforum
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) Hauptteil:Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden (50700000)
Hauptteil:Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden (50710000)
Hauptteil:Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden (50711000)
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code:Berlin (DE300, NUTS 3)
II.2.4) Beschreibung der BeschaffungDer aktuelle Umfang an RWA-Anlagen ergibt sich anhand der Bestandslisten.
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Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Instandhaltungsarbeiten (Wartung, Inspektion Instandsetzung und Sachverständigenprüfung) an den Rauch-Wärmeabzugs-Anlagen der SPK gemäß beiliegendem Vertragsentwurf durch qualifiziertes Personal durchzuführen.
Die Wartung umfasst zur Erhaltung des einwandfreien Zustandes und der Funktion der Anlage(n) regelmäßig erforderliche Maßnahmen nach einer Arbeitsanweisung der Auftraggeberin einschließlich Beseitigen von betriebsbedingten Verunreinigungen an den Anlagen selbst (Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates).
Hierzu stellt die Auftraggeberin prüffähige Leistungskataloge auf der Grundlage von Arbeitskarten bereit. Leistungsmerkmale, die nicht in den Unterlagen enthalten sind, jedoch herstellerspezifisch zur Wartung der Anlagen und ihrer Komponenten gehören, sind in diese Wartungs- Leistungskataloge einzuarbeiten und termingerecht mit Erledigungsvermerken und Zustandsfeststellung zu versehen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich sind, nicht ohnehin in der Arbeitskarte erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen.
Andere Instandsetzungsarbeiten hat der Auftragnehmer auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen.
Die Inspektion umfasst das regelmäßige Überprüfen der Anlagen auf einwandfreien Zustand und richtige Funktion (Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes einer Einheit einschließlich der Bestimmung der Ursachen der Abnutzung und dem Ableiten der notwendigen Konsequenzen für eine künftige Nutzung).
Die Instandsetzung umfasst das Beseitigen von Störungen und Mängeln, das Liefern aller erforderlichen Ersatzteile und das Erneuern oder Ausbessern aller abgenutzten oder schadhaften Anlagenteile (notwendige Maßnahmen, die ausgeführt werden, um die Funktion einer fehlerhaften Einheit wiederherzustellen).
Der Auftragnehmer ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet, Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Dieses hat er durch Einrichtung eines Bereitschaftsdienstes mit Bereitschaftszentrale zu gewährleisten.
Nach Meldung einer Störung hat der Auftragnehmer unverzüglich deren Behebung einzuleiten und hat diese in einem Zeitraum von max. 24 Stunden abzuschließen. Sollten dabei aus anlagenspezifischen Gründen nicht hinnehmbare Verzögerungen auftreten, ist innerhalb dieses Zeitraumes eine Störungsanalyse zu erstellen und an die von der Auftraggeberin genannte Stelle zu übermitteln. Falls Gefahren für Leben, Gesundheit oder Umwelt, sowie materielle Schäden eintreten können, hat der Auftragnehmer einen Notbetrieb zu veranlassen.
Der Einsatz und die Nutzung von Fernwirkfunktionen ist nicht möglich.
Der Auftragnehmer hat die Leistung so auszuführen, dass die Sicherheit der Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrechtzuerhalten, soweit dies möglich ist.
Erkennt oder vermutet der Auftragnehmer Mängel oder Schäden, die Betriebssicherheit oder Sicherheit einer Anlage gefährden können, hat er den zuständigen Ansprechpartner der SPK unverzüglich zu benachrichtigen. Das betrifft insbesondere Zustände und Situationen, die Leib und Leben von Besuchern und Mitarbeitern gefährden können. Eine besonders hohe Verantwortung ergibt sich daraus, dass die Anlagen in den Einrichtungen zur sachgerechten Aufbewahrung und Präsentation von Kultur- und Kunstgut betrieben werden. Nachlässigkeiten bei Wartung, Betreibung oder Reparaturen können zu irreparablen Schäden an unersetzlichen Originalwerken führen.
Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehören ferner
- die Vorbereitung und Unterstützung der gesetzlich vorgeschriebenen sicherheits-technischen Prüfungen durch anerkannte Sachverständige;
- die Bescheinigung von aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen (z. B. Landes-bauordnung, Produktsicherheitsgesetz, Bundes-Immissionsschutzgesetz, Arbeits-stättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, (Unfallverhütungsvorschriften) sowie allgemein anerkannter Regeln der Technik (z.B. DIN, VDE) durch Sachkundige des Auftragnehmers durchzuführende sicherheitstechnische Prüfungen.
Gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) / Betriebsverordnung (BetrVO) sind diese RWA-Anlagen alle drei Jahre durch einen anerkannten Prüfingenieur, der eine Zulassung für diese Anlagenarten besitzt, zu überprüfen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Sachverständigenprüfung an den Rauch-Wärmeabzugs-Anlagen der SPK nach § 2 Abs. 3 BetrVO durch unabhängig öffentlich bestellte Sachverständige mit Zulassung seitens des Landes Berlin durchzuführen.
Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur entsprechend qualifizierte Fachkräfte einzusetzen.
II.2.5) Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. II.2.6) Geschätzter Wert Wert ohne MwSt.:480.000,00
Währung:EUR Euro
II.2.7) Laufzeit des Vertrags oder der RahmenvereinbarungLaufzeit in Monaten: 48
II.2.10) Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen:nein
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:nein
Los 4 II.2.1) Bezeichnung von Los 4RWA-Anlagen der Staatlichen Museen zu Berlin (SMB) im Bereich Dahlem
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) Hauptteil:Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden (50700000)
Hauptteil:Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden (50710000)
Hauptteil:Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden (50711000)
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code:Berlin (DE300, NUTS 3)
II.2.4) Beschreibung der BeschaffungDer aktuelle Umfang an RWA-Anlagen ergibt sich anhand der Bestandslisten.
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Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Instandhaltungsarbeiten (Wartung, Inspektion Instandsetzung und Sachverständigenprüfung) an den Rauch-Wärmeabzugs-Anlagen der SPK gemäß beiliegendem Vertragsentwurf durch qualifiziertes Personal durchzuführen.
Die Wartung umfasst zur Erhaltung des einwandfreien Zustandes und der Funktion der Anlage(n) regelmäßig erforderliche Maßnahmen nach einer Arbeitsanweisung der Auftraggeberin einschließlich Beseitigen von betriebsbedingten Verunreinigungen an den Anlagen selbst (Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates).
Hierzu stellt die Auftraggeberin prüffähige Leistungskataloge auf der Grundlage von Arbeitskarten bereit. Leistungsmerkmale, die nicht in den Unterlagen enthalten sind, jedoch herstellerspezifisch zur Wartung der Anlagen und ihrer Komponenten gehören, sind in diese Wartungs- Leistungskataloge einzuarbeiten und termingerecht mit Erledigungsvermerken und Zustandsfeststellung zu versehen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich sind, nicht ohnehin in der Arbeitskarte erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen.
Andere Instandsetzungsarbeiten hat der Auftragnehmer auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen.
Die Inspektion umfasst das regelmäßige Überprüfen der Anlagen auf einwandfreien Zustand und richtige Funktion (Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes einer Einheit einschließlich der Bestimmung der Ursachen der Abnutzung und dem Ableiten der notwendigen Konsequenzen für eine künftige Nutzung).
Die Instandsetzung umfasst das Beseitigen von Störungen und Mängeln, das Liefern aller erforderlichen Ersatzteile und das Erneuern oder Ausbessern aller abgenutzten oder schadhaften Anlagenteile (notwendige Maßnahmen, die ausgeführt werden, um die Funktion einer fehlerhaften Einheit wiederherzustellen).
Der Auftragnehmer ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet, Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Dieses hat er durch Einrichtung eines Bereitschaftsdienstes mit Bereitschaftszentrale zu gewährleisten.
Nach Meldung einer Störung hat der Auftragnehmer unverzüglich deren Behebung einzuleiten und hat diese in einem Zeitraum von max. 24 Stunden abzuschließen. Sollten dabei aus anlagenspezifischen Gründen nicht hinnehmbare Verzögerungen auftreten, ist innerhalb dieses Zeitraumes eine Störungsanalyse zu erstellen und an die von der Auftraggeberin genannte Stelle zu übermitteln. Falls Gefahren für Leben, Gesundheit oder Umwelt, sowie materielle Schäden eintreten können, hat der Auftragnehmer einen Notbetrieb zu veranlassen.
Der Einsatz und die Nutzung von Fernwirkfunktionen ist nicht möglich.
Der Auftragnehmer hat die Leistung so auszuführen, dass die Sicherheit der Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrechtzuerhalten, soweit dies möglich ist.
Erkennt oder vermutet der Auftragnehmer Mängel oder Schäden, die Betriebssicherheit oder Sicherheit einer Anlage gefährden können, hat er den zuständigen Ansprechpartner der SPK unverzüglich zu benachrichtigen. Das betrifft insbesondere Zustände und Situationen, die Leib und Leben von Besuchern und Mitarbeitern gefährden können. Eine besonders hohe Verantwortung ergibt sich daraus, dass die Anlagen in den Einrichtungen zur sachgerechten Aufbewahrung und Präsentation von Kultur- und Kunstgut betrieben werden. Nachlässigkeiten bei Wartung, Betreibung oder Reparaturen können zu irreparablen Schäden an unersetzlichen Originalwerken führen.
Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehören ferner
- die Vorbereitung und Unterstützung der gesetzlich vorgeschriebenen sicherheits-technischen Prüfungen durch anerkannte Sachverständige;
- die Bescheinigung von aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen (z. B. Landes-bauordnung, Produktsicherheitsgesetz, Bundes-Immissionsschutzgesetz, Arbeits-stättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, (Unfallverhütungsvorschriften) sowie allgemein anerkannter Regeln der Technik (z.B. DIN, VDE) durch Sachkundige des Auftragnehmers durchzuführende sicherheitstechnische Prüfungen.
Gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) / Betriebsverordnung (BetrVO) sind diese RWA-Anlagen alle drei Jahre durch einen anerkannten Prüfingenieur, der eine Zulassung für diese Anlagenarten besitzt, zu überprüfen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Sachverständigenprüfung an den Rauch-Wärmeabzugs-Anlagen der SPK nach § 2 Abs. 3 BetrVO durch unabhängig öffentlich bestellte Sachverständige mit Zulassung seitens des Landes Berlin durchzuführen.
Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur entsprechend qualifizierte Fachkräfte einzusetzen.
II.2.5) Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. II.2.6) Geschätzter Wert Wert ohne MwSt.:80.000,00
Währung:EUR Euro
II.2.7) Laufzeit des Vertrags oder der RahmenvereinbarungLaufzeit in Monaten: 48
II.2.10) Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen:nein
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:nein
Los 5 II.2.1) Bezeichnung von Los 5RWA-Anlagen der Staatlichen Museen zu Berlin (SMB) im Bereich Nationalgalerie
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) Hauptteil:Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden (50700000)
Hauptteil:Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden (50710000)
Hauptteil:Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden (50711000)
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code:Berlin (DE300, NUTS 3)
II.2.4) Beschreibung der BeschaffungDer aktuelle Umfang an RWA-Anlagen ergibt sich anhand der Bestandslisten.
---
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Instandhaltungsarbeiten (Wartung, Inspektion Instandsetzung und Sachverständigenprüfung) an den Rauch-Wärmeabzugs-Anlagen der SPK gemäß beiliegendem Vertragsentwurf durch qualifiziertes Personal durchzuführen.
Die Wartung umfasst zur Erhaltung des einwandfreien Zustandes und der Funktion der Anlage(n) regelmäßig erforderliche Maßnahmen nach einer Arbeitsanweisung der Auftraggeberin einschließlich Beseitigen von betriebsbedingten Verunreinigungen an den Anlagen selbst (Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates).
Hierzu stellt die Auftraggeberin prüffähige Leistungskataloge auf der Grundlage von Arbeitskarten bereit. Leistungsmerkmale, die nicht in den Unterlagen enthalten sind, jedoch herstellerspezifisch zur Wartung der Anlagen und ihrer Komponenten gehören, sind in diese Wartungs- Leistungskataloge einzuarbeiten und termingerecht mit Erledigungsvermerken und Zustandsfeststellung zu versehen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich sind, nicht ohnehin in der Arbeitskarte erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen.
Andere Instandsetzungsarbeiten hat der Auftragnehmer auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen.
Die Inspektion umfasst das regelmäßige Überprüfen der Anlagen auf einwandfreien Zustand und richtige Funktion (Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes einer Einheit einschließlich der Bestimmung der Ursachen der Abnutzung und dem Ableiten der notwendigen Konsequenzen für eine künftige Nutzung).
Die Instandsetzung umfasst das Beseitigen von Störungen und Mängeln, das Liefern aller erforderlichen Ersatzteile und das Erneuern oder Ausbessern aller abgenutzten oder schadhaften Anlagenteile (notwendige Maßnahmen, die ausgeführt werden, um die Funktion einer fehlerhaften Einheit wiederherzustellen).
Der Auftragnehmer ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet, Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Dieses hat er durch Einrichtung eines Bereitschaftsdienstes mit Bereitschaftszentrale zu gewährleisten.
Nach Meldung einer Störung hat der Auftragnehmer unverzüglich deren Behebung einzuleiten und hat diese in einem Zeitraum von max. 24 Stunden abzuschließen. Sollten dabei aus anlagenspezifischen Gründen nicht hinnehmbare Verzögerungen auftreten, ist innerhalb dieses Zeitraumes eine Störungsanalyse zu erstellen und an die von der Auftraggeberin genannte Stelle zu übermitteln. Falls Gefahren für Leben, Gesundheit oder Umwelt, sowie materielle Schäden eintreten können, hat der Auftragnehmer einen Notbetrieb zu veranlassen.
Der Einsatz und die Nutzung von Fernwirkfunktionen ist nicht möglich.
Der Auftragnehmer hat die Leistung so auszuführen, dass die Sicherheit der Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrechtzuerhalten, soweit dies möglich ist.
Erkennt oder vermutet der Auftragnehmer Mängel oder Schäden, die Betriebssicherheit oder Sicherheit einer Anlage gefährden können, hat er den zuständigen Ansprechpartner der SPK unverzüglich zu benachrichtigen. Das betrifft insbesondere Zustände und Situationen, die Leib und Leben von Besuchern und Mitarbeitern gefährden können. Eine besonders hohe Verantwortung ergibt sich daraus, dass die Anlagen in den Einrichtungen zur sachgerechten Aufbewahrung und Präsentation von Kultur- und Kunstgut betrieben werden. Nachlässigkeiten bei Wartung, Betreibung oder Reparaturen können zu irreparablen Schäden an unersetzlichen Originalwerken führen.
Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehören ferner
- die Vorbereitung und Unterstützung der gesetzlich vorgeschriebenen sicherheits-technischen Prüfungen durch anerkannte Sachverständige;
- die Bescheinigung von aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen (z. B. Landes-bauordnung, Produktsicherheitsgesetz, Bundes-Immissionsschutzgesetz, Arbeits-stättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, (Unfallverhütungsvorschriften) sowie allgemein anerkannter Regeln der Technik (z.B. DIN, VDE) durch Sachkundige des Auftragnehmers durchzuführende sicherheitstechnische Prüfungen.
Gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) / Betriebsverordnung (BetrVO) sind diese RWA-Anlagen alle drei Jahre durch einen anerkannten Prüfingenieur, der eine Zulassung für diese Anlagenarten besitzt, zu überprüfen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Sachverständigenprüfung an den Rauch-Wärmeabzugs-Anlagen der SPK nach § 2 Abs. 3 BetrVO durch unabhängig öffentlich bestellte Sachverständige mit Zulassung seitens des Landes Berlin durchzuführen.
Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur entsprechend qualifizierte Fachkräfte einzusetzen.
II.2.5) Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. II.2.6) Geschätzter Wert Wert ohne MwSt.:340.000,00
Währung:EUR Euro
II.2.7) Laufzeit des Vertrags oder der RahmenvereinbarungLaufzeit in Monaten: 48
II.2.10) Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen:nein
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:nein
Los 6 II.2.1) Bezeichnung von Los 6RWA-Anlagen der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB) im Bereich Haus Unter den Linden
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) Hauptteil:Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden (50700000)
Hauptteil:Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden (50710000)
Hauptteil:Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden (50711000)
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code:Berlin (DE300, NUTS 3)
II.2.4) Beschreibung der BeschaffungDer aktuelle Umfang an RWA-Anlagen kann nicht dargestellt werden, da keine Bestandslisten vorhanden sind.
Während der Vertragslaufzeit sind Bestandlisten zu erstellen.
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Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Instandhaltungsarbeiten (Wartung, Inspektion Instandsetzung und Sachverständigenprüfung) an den Rauch-Wärmeabzugs-Anlagen der SPK gemäß beiliegendem Vertragsentwurf durch qualifiziertes Personal durchzuführen.
Die Wartung umfasst zur Erhaltung des einwandfreien Zustandes und der Funktion der Anlage(n) regelmäßig erforderliche Maßnahmen nach einer Arbeitsanweisung der Auftraggeberin einschließlich Beseitigen von betriebsbedingten Verunreinigungen an den Anlagen selbst (Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates).
Hierzu stellt die Auftraggeberin prüffähige Leistungskataloge auf der Grundlage von Arbeitskarten bereit. Leistungsmerkmale, die nicht in den Unterlagen enthalten sind, jedoch herstellerspezifisch zur Wartung der Anlagen und ihrer Komponenten gehören, sind in diese Wartungs- Leistungskataloge einzuarbeiten und termingerecht mit Erledigungsvermerken und Zustandsfeststellung zu versehen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich sind, nicht ohnehin in der Arbeitskarte erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen.
Andere Instandsetzungsarbeiten hat der Auftragnehmer auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen.
Die Inspektion umfasst das regelmäßige Überprüfen der Anlagen auf einwandfreien Zustand und richtige Funktion (Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes einer Einheit einschließlich der Bestimmung der Ursachen der Abnutzung und dem Ableiten der notwendigen Konsequenzen für eine künftige Nutzung).
Die Instandsetzung umfasst das Beseitigen von Störungen und Mängeln, das Liefern aller erforderlichen Ersatzteile und das Erneuern oder Ausbessern aller abgenutzten oder schadhaften Anlagenteile (notwendige Maßnahmen, die ausgeführt werden, um die Funktion einer fehlerhaften Einheit wiederherzustellen).
Der Auftragnehmer ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet, Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Dieses hat er durch Einrichtung eines Bereitschaftsdienstes mit Bereitschaftszentrale zu gewährleisten.
Nach Meldung einer Störung hat der Auftragnehmer unverzüglich deren Behebung einzuleiten und hat diese in einem Zeitraum von max. 24 Stunden abzuschließen. Sollten dabei aus anlagenspezifischen Gründen nicht hinnehmbare Verzögerungen auftreten, ist innerhalb dieses Zeitraumes eine Störungsanalyse zu erstellen und an die von der Auftraggeberin genannte Stelle zu übermitteln. Falls Gefahren für Leben, Gesundheit oder Umwelt, sowie materielle Schäden eintreten können, hat der Auftragnehmer einen Notbetrieb zu veranlassen.
Der Einsatz und die Nutzung von Fernwirkfunktionen ist nicht möglich.
Der Auftragnehmer hat die Leistung so auszuführen, dass die Sicherheit der Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrechtzuerhalten, soweit dies möglich ist.
Erkennt oder vermutet der Auftragnehmer Mängel oder Schäden, die Betriebssicherheit oder Sicherheit einer Anlage gefährden können, hat er den zuständigen Ansprechpartner der SPK unverzüglich zu benachrichtigen. Das betrifft insbesondere Zustände und Situationen, die Leib und Leben von Besuchern und Mitarbeitern gefährden können. Eine besonders hohe Verantwortung ergibt sich daraus, dass die Anlagen in den Einrichtungen zur sachgerechten Aufbewahrung und Präsentation von Kultur- und Kunstgut betrieben werden. Nachlässigkeiten bei Wartung, Betreibung oder Reparaturen können zu irreparablen Schäden an unersetzlichen Originalwerken führen.
Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehören ferner
- die Vorbereitung und Unterstützung der gesetzlich vorgeschriebenen sicherheits-technischen Prüfungen durch anerkannte Sachverständige;
- die Bescheinigung von aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen (z. B. Landes-bauordnung, Produktsicherheitsgesetz, Bundes-Immissionsschutzgesetz, Arbeits-stättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, (Unfallverhütungsvorschriften) sowie allgemein anerkannter Regeln der Technik (z.B. DIN, VDE) durch Sachkundige des Auftragnehmers durchzuführende sicherheitstechnische Prüfungen.
Gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) / Betriebsverordnung (BetrVO) sind diese RWA-Anlagen alle drei Jahre durch einen anerkannten Prüfingenieur, der eine Zulassung für diese Anlagenarten besitzt, zu überprüfen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Sachverständigenprüfung an den Rauch-Wärmeabzugs-Anlagen der SPK nach § 2 Abs. 3 BetrVO durch unabhängig öffentlich bestellte Sachverständige mit Zulassung seitens des Landes Berlin durchzuführen.
Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur entsprechend qualifizierte Fachkräfte einzusetzen.
II.2.5) Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. II.2.6) Geschätzter Wert Wert ohne MwSt.:435.000,00
Währung:EUR Euro
II.2.7) Laufzeit des Vertrags oder der RahmenvereinbarungLaufzeit in Monaten: 48
II.2.10) Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen:nein
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:nein
Los 7 II.2.1) Bezeichnung von Los 7RWA-Anlagen der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB) im Bereich Haus Potsdamer Straße
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) Hauptteil:Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden (50700000)
Hauptteil:Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden (50710000)
Hauptteil:Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden (50711000)
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code:Berlin (DE300, NUTS 3)
II.2.4) Beschreibung der BeschaffungEs ergibt sich aktuell nur ein minimaler Anteil des tatsächlichen Umfangs der RWA-Anlagen anhand der Bestandsliste. Diese Bestandliste spiegelt nur etwa 5 % des Umfangs wieder.
Während der Vertragslaufzeit sind Bestandlisten zu erstellen.
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Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Instandhaltungsarbeiten (Wartung, Inspektion Instandsetzung und Sachverständigenprüfung) an den Rauch-Wärmeabzugs-Anlagen der SPK gemäß beiliegendem Vertragsentwurf durch qualifiziertes Personal durchzuführen.
Die Wartung umfasst zur Erhaltung des einwandfreien Zustandes und der Funktion der Anlage(n) regelmäßig erforderliche Maßnahmen nach einer Arbeitsanweisung der Auftraggeberin einschließlich Beseitigen von betriebsbedingten Verunreinigungen an den Anlagen selbst (Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates).
Hierzu stellt die Auftraggeberin prüffähige Leistungskataloge auf der Grundlage von Arbeitskarten bereit. Leistungsmerkmale, die nicht in den Unterlagen enthalten sind, jedoch herstellerspezifisch zur Wartung der Anlagen und ihrer Komponenten gehören, sind in diese Wartungs- Leistungskataloge einzuarbeiten und termingerecht mit Erledigungsvermerken und Zustandsfeststellung zu versehen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich sind, nicht ohnehin in der Arbeitskarte erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen.
Andere Instandsetzungsarbeiten hat der Auftragnehmer auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen.
Die Inspektion umfasst das regelmäßige Überprüfen der Anlagen auf einwandfreien Zustand und richtige Funktion (Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes einer Einheit einschließlich der Bestimmung der Ursachen der Abnutzung und dem Ableiten der notwendigen Konsequenzen für eine künftige Nutzung).
Die Instandsetzung umfasst das Beseitigen von Störungen und Mängeln, das Liefern aller erforderlichen Ersatzteile und das Erneuern oder Ausbessern aller abgenutzten oder schadhaften Anlagenteile (notwendige Maßnahmen, die ausgeführt werden, um die Funktion einer fehlerhaften Einheit wiederherzustellen).
Der Auftragnehmer ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet, Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Dieses hat er durch Einrichtung eines Bereitschaftsdienstes mit Bereitschaftszentrale zu gewährleisten.
Nach Meldung einer Störung hat der Auftragnehmer unverzüglich deren Behebung einzuleiten und hat diese in einem Zeitraum von max. 24 Stunden abzuschließen. Sollten dabei aus anlagenspezifischen Gründen nicht hinnehmbare Verzögerungen auftreten, ist innerhalb dieses Zeitraumes eine Störungsanalyse zu erstellen und an die von der Auftraggeberin genannte Stelle zu übermitteln. Falls Gefahren für Leben, Gesundheit oder Umwelt, sowie materielle Schäden eintreten können, hat der Auftragnehmer einen Notbetrieb zu veranlassen.
Der Einsatz und die Nutzung von Fernwirkfunktionen ist nicht möglich.
Der Auftragnehmer hat die Leistung so auszuführen, dass die Sicherheit der Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrechtzuerhalten, soweit dies möglich ist.
Erkennt oder vermutet der Auftragnehmer Mängel oder Schäden, die Betriebssicherheit oder Sicherheit einer Anlage gefährden können, hat er den zuständigen Ansprechpartner der SPK unverzüglich zu benachrichtigen. Das betrifft insbesondere Zustände und Situationen, die Leib und Leben von Besuchern und Mitarbeitern gefährden können. Eine besonders hohe Verantwortung ergibt sich daraus, dass die Anlagen in den Einrichtungen zur sachgerechten Aufbewahrung und Präsentation von Kultur- und Kunstgut betrieben werden. Nachlässigkeiten bei Wartung, Betreibung oder Reparaturen können zu irreparablen Schäden an unersetzlichen Originalwerken führen.
Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehören ferner
- die Vorbereitung und Unterstützung der gesetzlich vorgeschriebenen sicherheits-technischen Prüfungen durch anerkannte Sachverständige;
- die Bescheinigung von aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen (z. B. Landes-bauordnung, Produktsicherheitsgesetz, Bundes-Immissionsschutzgesetz, Arbeits-stättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, (Unfallverhütungsvorschriften) sowie allgemein anerkannter Regeln der Technik (z.B. DIN, VDE) durch Sachkundige des Auftragnehmers durchzuführende sicherheitstechnische Prüfungen.
Gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) / Betriebsverordnung (BetrVO) sind diese RWA-Anlagen alle drei Jahre durch einen anerkannten Prüfingenieur, der eine Zulassung für diese Anlagenarten besitzt, zu überprüfen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Sachverständigenprüfung an den Rauch-Wärmeabzugs-Anlagen der SPK nach § 2 Abs. 3 BetrVO durch unabhängig öffentlich bestellte Sachverständige mit Zulassung seitens des Landes Berlin durchzuführen.
Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur entsprechend qualifizierte Fachkräfte einzusetzen.
II.2.5) Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. II.2.6) Geschätzter Wert Wert ohne MwSt.:290.000,00
Währung:EUR Euro
II.2.7) Laufzeit des Vertrags oder der RahmenvereinbarungLaufzeit in Monaten: 48
II.2.10) Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen:nein
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:nein
Los 8 II.2.1) Bezeichnung von Los 8RWA-Anlagen der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB) im Bereich Magazin Friedrichshagen und Ausweichmagazin Westhafen
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) Hauptteil:Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden (50700000)
Hauptteil:Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden (50710000)
Hauptteil:Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden (50711000)
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code:Berlin (DE300, NUTS 3)
II.2.4) Beschreibung der BeschaffungDer aktuelle Umfang an RWA-Anlagen ergibt sich anhand der Bestandslisten.
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Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Instandhaltungsarbeiten (Wartung, Inspektion Instandsetzung und Sachverständigenprüfung) an den Rauch-Wärmeabzugs-Anlagen der SPK gemäß beiliegendem Vertragsentwurf durch qualifiziertes Personal durchzuführen.
Die Wartung umfasst zur Erhaltung des einwandfreien Zustandes und der Funktion der Anlage(n) regelmäßig erforderliche Maßnahmen nach einer Arbeitsanweisung der Auftraggeberin einschließlich Beseitigen von betriebsbedingten Verunreinigungen an den Anlagen selbst (Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates).
Hierzu stellt die Auftraggeberin prüffähige Leistungskataloge auf der Grundlage von Arbeitskarten bereit. Leistungsmerkmale, die nicht in den Unterlagen enthalten sind, jedoch herstellerspezifisch zur Wartung der Anlagen und ihrer Komponenten gehören, sind in diese Wartungs- Leistungskataloge einzuarbeiten und termingerecht mit Erledigungsvermerken und Zustandsfeststellung zu versehen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich sind, nicht ohnehin in der Arbeitskarte erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen.
Andere Instandsetzungsarbeiten hat der Auftragnehmer auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen.
Die Inspektion umfasst das regelmäßige Überprüfen der Anlagen auf einwandfreien Zustand und richtige Funktion (Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes einer Einheit einschließlich der Bestimmung der Ursachen der Abnutzung und dem Ableiten der notwendigen Konsequenzen für eine künftige Nutzung).
Die Instandsetzung umfasst das Beseitigen von Störungen und Mängeln, das Liefern aller erforderlichen Ersatzteile und das Erneuern oder Ausbessern aller abgenutzten oder schadhaften Anlagenteile (notwendige Maßnahmen, die ausgeführt werden, um die Funktion einer fehlerhaften Einheit wiederherzustellen).
Der Auftragnehmer ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet, Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Dieses hat er durch Einrichtung eines Bereitschaftsdienstes mit Bereitschaftszentrale zu gewährleisten.
Nach Meldung einer Störung hat der Auftragnehmer unverzüglich deren Behebung einzuleiten und hat diese in einem Zeitraum von max. 24 Stunden abzuschließen. Sollten dabei aus anlagenspezifischen Gründen nicht hinnehmbare Verzögerungen auftreten, ist innerhalb dieses Zeitraumes eine Störungsanalyse zu erstellen und an die von der Auftraggeberin genannte Stelle zu übermitteln. Falls Gefahren für Leben, Gesundheit oder Umwelt, sowie materielle Schäden eintreten können, hat der Auftragnehmer einen Notbetrieb zu veranlassen.
Der Einsatz und die Nutzung von Fernwirkfunktionen ist nicht möglich.
Der Auftragnehmer hat die Leistung so auszuführen, dass die Sicherheit der Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrechtzuerhalten, soweit dies möglich ist.
Erkennt oder vermutet der Auftragnehmer Mängel oder Schäden, die Betriebssicherheit oder Sicherheit einer Anlage gefährden können, hat er den zuständigen Ansprechpartner der SPK unverzüglich zu benachrichtigen. Das betrifft insbesondere Zustände und Situationen, die Leib und Leben von Besuchern und Mitarbeitern gefährden können. Eine besonders hohe Verantwortung ergibt sich daraus, dass die Anlagen in den Einrichtungen zur sachgerechten Aufbewahrung und Präsentation von Kultur- und Kunstgut betrieben werden. Nachlässigkeiten bei Wartung, Betreibung oder Reparaturen können zu irreparablen Schäden an unersetzlichen Originalwerken führen.
Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehören ferner
- die Vorbereitung und Unterstützung der gesetzlich vorgeschriebenen sicherheits-technischen Prüfungen durch anerkannte Sachverständige;
- die Bescheinigung von aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen (z. B. Landes-bauordnung, Produktsicherheitsgesetz, Bundes-Immissionsschutzgesetz, Arbeits-stättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, (Unfallverhütungsvorschriften) sowie allgemein anerkannter Regeln der Technik (z.B. DIN, VDE) durch Sachkundige des Auftragnehmers durchzuführende sicherheitstechnische Prüfungen.
Gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) / Betriebsverordnung (BetrVO) sind diese RWA-Anlagen alle drei Jahre durch einen anerkannten Prüfingenieur, der eine Zulassung für diese Anlagenarten besitzt, zu überprüfen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Sachverständigenprüfung an den Rauch-Wärmeabzugs-Anlagen der SPK nach § 2 Abs. 3 BetrVO durch unabhängig öffentlich bestellte Sachverständige mit Zulassung seitens des Landes Berlin durchzuführen.
Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur entsprechend qualifizierte Fachkräfte einzusetzen.
II.2.5) Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. II.2.6) Geschätzter Wert Wert ohne MwSt.:120.000,00
Währung:EUR Euro
II.2.7) Laufzeit des Vertrags oder der RahmenvereinbarungLaufzeit in Monaten: 48
II.2.10) Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen:nein
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Teilnahmebedingungen III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der BedingungenErklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 21 AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG , § 21 des SchwarzArbG und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959)
(Im Fall einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern einzureichen.)
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Unternehmensdaten/WReg-Auszug
(Im Fall einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern einzureichen.)
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Eigenerklärung zum Verbot der Beteiligung russischer Unternehmen an öffentlichen Aufträgen im Rahmen des fünften Sanktionspakets gegen Russland gemäß Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
(Im Fall einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern einzureichen.)
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Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
(Im Fall einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern einzureichen.)
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Erklärung einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft (nach Zuschlag Arbeitsgemeinschaft)
(soweit zutreffend)
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der BedingungenErklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen pro Schadensfall:
Personenschäden: 5.000.000 EUR
Sach-/ Vermögensschäden: 5.000.000 EUR
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der vorstehenden Deckungssummen je Schadensfall betragen, d.h. zweifach maximiert sein.
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen oder Höhe der Höchstersatzleistungen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, verpflichtet sich der Bieter,
im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen oder Höhe der Höchstersatzleistungen entsprechend anzupassen bzw. eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Der Bieter verpflichten sich den Versicherungsschutz, je nachdem, welcher Fall später eintritt, bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages oder bis zur Verjährung der Mängelansprüche, aufrechtzuhalten.
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der BedingungenErklärung über die Verfügbarkeit von benötigten Hilfsmitteln (z.B. Messgeräte, Werkzeuge, Hilfsstoffe usw.)
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Erklärung über die Verfügbarkeit von Personal von mind. 2 Personen mit folgenden Qualifikationen:
- Spricht fließend Deutsch (fachkundiger Sprachkenntnisse, Niveau C1, Sprache: deutsch)
- Herstellerunabhängige Ausbildung zur sachkundigen Person für RWA - Anlagen Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren.
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Erklärung über die Verfügbarkeit von Personal mit folgenden Qualifikationen:
- Spricht fließend Deutsch(fachkundiger Sprachkenntnisse, Niveau C1, Sprache: deutsch)
- anerkannter Prüfsachverständiger für technische Anlagen und Einrichtungen mit Zulassung im Land Berlin für diese Anlagenarten.
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Benennung von mindestens drei vergleichbaren Referenzen aus dem Zeitraum der letzten drei Kalenderjahre (2020, 2021, 2022 oder aktueller) zur bezeichneten Leistungsart. Die Referenzen müssen geeignet sein, um sie mit dem in der Bekanntmachung beschriebenem Leistungsgegenstand zu vergleichen. Die Referenzen müssen insgesamt belegen, dass alle Leistungsbestandteile (Wartung, Inspektion und Instandsetzung, Sachkunde) mind. 1 x abschließend erbracht worden sind
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Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderer Unternehmen (Eignungsleihe)
(soweit zutreffend)
Verpflichtungserklärung (Eignungsleihe / Unteraufträge) anderer Unternehmen
(soweit zutreffend für Dritte, insbesondere Unterauftragnehmer)
Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) VerfahrensartOffenes Verfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung.Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Bescha