FE 05.0210/2021/NGB - Weitere Modellberechnungen zur Bemessung von Sedimentationsräumen (Германия - Тендер #46562497) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: e-Vergabe Номер конкурса: 46562497 Дата публикации: 30-09-2023 Источник тендера: e-Vergabe |
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Veröffentlichungsdatum:30.09.2023 (vorläufig)
Teilnahme aktivieren bis:07.11.2023 06:00
Abgabefrist Angebot:07.11.2023 06:00
Geschäftszeichen:Z2d-FE 05.0210/2021/NGB
Vergabestelle:Bundesanstalt für Straßenwesen
Letzte Änderung:30.09.2023 08:45
Meine e-Vergabeelektronisch via:
I.4) Art des öffentlichen AuftraggebersMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5) Haupttätigkeit(en)Andere Tätigkeit: Forschung
Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags Bezeichnung:FE 05.0210/2021/NGB - Weitere Modellberechnungen zur Bemessung von Sedimentationsräumen
Referenznummer der Bekanntmachung:Z2d-FE 05.0210/2021/NGB
II.1.2) CPV-Code Hauptteil:Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)
II.1.3) Art des AuftragsDienstleistungen
II.1.4) Kurze BeschreibungFE 05.0210/2021/NGB - Weitere Modellberechnungen zur Bemessung von Sedimentationsräumen
II.1.5) Geschätzter Gesamtwert Wert ohne MwSt.:193.277,31
Währung:EUR Euro
II.1.6) Angaben zu den Losen keine Aufteilung des Auftrags in Lose II.2) Beschreibung II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code:Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B, NUTS 3)
Hauptort der Ausführung:51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
II.2.4) Beschreibung der BeschaffungEinleitungen der Straßenentwässerung werden nach den RAS Ew 2005 (Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Entwässerung), REwS (Richtlinien für die Entwässerung von Straßen) und RiStWag (Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten) geplant und müssen bei Neubaumaßnahmen auch hinsichtlich der stofflichen Belastung der Gewässer bewertet werden. Neben der Behandlung in Retentionsbodenfiltern kommt die Behandlung in Sedimentationsbecken (Absetzbecken nach RAS-Ew/REwS bzw. RiStWag-Anlage) zum Einsatz.
Gut funktionierende Absetzbecken müssen regelmäßig von Sedimenten gereinigt werden, da bei einer zu großen Sedimenthöhe bei starken Regenereignissen Sedimentaustrag stattfinden kann. Ein Schlamm- bzw. Sedimentsammelraum, der sich erst mit der Zeit füllt, ist bisher nicht definiert. Es fehlen somit Vorgaben zur Bemessung des Schlammsammelraumes und ab welcher Schlamm- bzw. Sedimenthöhe ein Absetzbecken gereinigt werden muss.
Im Rahmen des Forschungsvorhabens 05.0191/2015/NGB „Bemessung von Sedimentationsräumen“ wurden bereits zwei Kategorien von Absetzanlagen anhand von Modellberechnungen untersucht. Für andere häufig gebaute Beckenkategorien und für andere Ausprägung der bisher untersuchten Beckentypen fehlen bisher noch entsprechende Erkenntnisse. Daher sollen diese Beckenkategorien ebenfalls modelliert werden.
Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, für weitere typische Absetzbecken Untersuchungen (dreidimensionale numerische Modellierungen) durchzuführen, um belastbare Empfehlungen abzuleiten, ab welcher Sedimenthöhe und mit welchen Reinigungsintervallen eine Räumung der Becken erforderlich ist. Bei Konzeption und Auswertung der Modellierungen sind die Regelwerke der Straßenentwässerung und die praktischen Möglichkeiten des Straßenbetriebsdienstes zu berücksichtigen. Die Beckenanlagen werden in Abstimmung mit der Auftraggeberin und dem Betreuerkreis ausgewählt; durch Bereisungen und Auswertungen vorhandener Planunterlagen ermittelt der Auftragnehmer die Grundlagendaten zum Modellaufbau und für die Eingangsparameter.
II.2.5) Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. II.2.6) Geschätzter Wert Wert ohne MwSt.:193.277,31
Währung:EUR Euro
II.2.7) Laufzeit des Vertrags oder der RahmenvereinbarungLaufzeit in Monaten: 999
Dieser Auftrag kann verlängert werden:Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
II.2.10) Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen:nein
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Teilnahmebedingungen III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Möglicherweise geforderte Mindeststandards- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Möglicherweise geforderte MindeststandardsNr.1: Erfahrung und Kenntnis in hydraulischer und hydrologischer Modellierung mit Bezug zur Straßenentwässerung an Außerortsstraßen - nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 1).
Nr.2: Erfahrung im Erstellen wissenschaftlicher Berichte und Dokumentationen von komplexen Sachverhalten - nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 2)
III.2) Bedingungen für den Auftrag III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des AuftragsAufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Gemäß EU-Verordnung besteht ein Zuschlagsverbot an Bieter, die vom Tatbestand des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erfasst sind.
Der Bieter hat daher mit Angebotsabgabe das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Verordnung mittels Eigenerklärung nachzuweisen (Formblatt, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen Nr. 4c).
Ist der Tatbestand erfüllt oder wird die entsprechende Erklärung ggf. auch auf Nachforderung nicht abgegeben, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) VerfahrensartOffenes Verfahren
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen:ja
IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag:07.11.2023
Ortszeit:06:00
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können31.01.2024
IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag:07.11.2023
Ortszeit:09:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des AuftragsDies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.3) Zusätzliche AngabenFür die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes Postanschrift: Villemombler Straße 76 Postleitzahl: 53123 Ort: Bonn Land: Deutschland (DE) Telefon: +49 228-94990 Fax: +49 228-9499163 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet-Adresse: VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von RechtsbehelfenFür die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung28.09.2023
Ausschreibungsunterlagen einsehen PDF XML XVergabe GUID: 12dc76ff-e1b5-493c-9eb5-ffa2ecde0734 Link zu dieser Bekanntmachung: SeitenfunktionenDie e-Vergabe nutzt zum Speichern von Onlineaktivitäten und Informationen Sitzungs-IDs (auch Session-IDs genannt), die in der Regel in Cookies gespeichert werden. Diese sind erforderlich zur zusammenhängenden Kommunikation zwischen Webbrowser und Webserver. Durch Anklicken der Schaltfläche wird Ihre aktuelle Sitzung beendet, die Verbindungsdaten dieser Sitzung werden gelöscht und es wird eine neue Sitzung eröffnet. Alternativ wird Ihre Sitzung nach einstündiger Inaktivität automatisch beendet.