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2358/G12-Inhaltliche Pflege und Bearbeitung von Themengebieten des Forschungs-Informations-Systems (FIS) des BMDV (Германия - Тендер #46562254)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: e-Vergabe
Номер конкурса: 46562254
Дата публикации: 29-09-2023
Источник тендера:


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Регистрация
g des Formblatts F Sanktion VO 2022/576 der Wahrheit entsprechen. Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmers/Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden.Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen:

nein

IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag:

31.10.2023

Ortszeit:

10:00

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
  • IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag:

31.10.2023

Ortszeit:

10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch

VI.3) Zusätzliche Angaben

1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen /Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info .

2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die e-Vergabe-Plattform bis zum 20.10.2023 (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die e-Vergabe-Plattform allen Bewerbern zur frei Verfügung gestellt.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes Postanschrift: Villemombler Str. 76 Postleitzahl: 53123 Ort: Bonn Land: Deutschland (DE) Telefon: +49 228-94990 Fax: +49 228-9499163 VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 GWB lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

27.09.2023

Ausschreibungsunterlagen einsehen PDF XML XVergabe GUID: 15a142c0-7b31-4689-be1a-3942e61ebdb6 Link zu dieser Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=539737&cookieCheck Seitenfunktionen Sitzung erneuern

Die e-Vergabe nutzt zum Speichern von Onlineaktivitäten und Informationen Sitzungs-IDs (auch Session-IDs genannt), die in der Regel in Cookies gespeichert werden. Diese sind erforderlich zur zusammenhängenden Kommunikation zwischen Webbrowser und Webserver. Durch Anklicken der Schaltfläche wird Ihre aktuelle Sitzung beendet, die Verbindungsdaten dieser Sitzung werden gelöscht und es wird eine neue Sitzung eröffnet. Alternativ wird Ihre Sitzung nach einstündiger Inaktivität automatisch beendet.


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