Bestandsbegründung inkl. Aufwuchsregulierung und Pflanzung mit 5-jähriger Pflege im Munitonsversorgungszentrum West der Bundeswehr in 46286 Dorsten, VOEK 059-23 (Германия - Тендер #46410845)
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Ausschreibungsdetails Bestandsbegründung inkl. Aufwuchsregulierung und Pflanzung mit 5-jähriger Pflege im Munitonsversorgungszentrum West der Bundeswehr in 46286 Dorsten, VOEK 059-23
Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf "Teilnahme aktivieren" und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.
Mehr lesen Veröffentlichungsdatum:
25.09.2023
Teilnahme aktivieren bis:
31.10.2023 10:00
Abgabefrist Angebot:
31.10.2023 10:00
Geschäftszeichen:
VOEK 059-23
Vergabestelle:
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Verdingungsstelle
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgabem Straße, Hausnummer: Fasanenstr. 87 Postleitzahl (PLZ): 10623 Ort: Berlin Telefon: +49 30 31811557
E-Mail: Verdingung@bundesimmobilien.de Internet-Adresse: http://www.Bundesimmobilien.de b) Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“ Geschäftszeichen: VOEK 059-23 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver-
und Entschlüsselung der Unterlagen Zugelassene Angebotsabgabe
elektronisch
ohne elektronische Signatur (Textform)
mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung Der Leistungsort ist das Munitonsversorgungszentrum West der Bundeswehr. Es befindet sich
in 46286 Dorsten.
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AUSFÜHRUNGSBEDINGUNGEN:
Sicherheitsüberprüfung:
Auf der Liegenschaft dieser Ausschreibung befinden sich sicherheitsempfindliche Stellen gem. § 1 Abs. 4 in Verbindung mit § 1 Abs. 5 und § 34 des Gesetzes über die Voraussetzungen und das
Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) und der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (Sabotageschutz).
Das gesamte zur Leistungserbringung vorgesehene Personal inkl. Vertretungspersonal muss daher über eine erfolgreich absolvierte Sicherheitsüberprüfung im vorbeugenden personellen
Sabotageschutz nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG verfügen oder bereit sein, sich einer solchen zu unterziehen.
Die entsprechenden Nachweise müssen innerhalb einer Woche nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
(Den Vergabeunterlagen liegt die Anlage C-08_SÜ2 Sab_Info bei. Diese Anlage dient lediglich der Information zur Sicherheitsüberprüfung SÜ2 Sabotageschutz. Mit Angebot sind diese Dokumente
NICHT auszufüllen.)
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Sicherheitsüberprüfung / Begleitung Personal:
Im Falle, dass die einzusetzenden Beschäftigten zum Zeitpunkt des Zuschlags noch nicht sicherheitsüberprüft sind, werden diese nur während der Durchführung der Sicherheitsüberprüfung
durch das Personal der Auftraggeberin, dem Wachpersonal, bei der Ausführung der Leistung begleitet. So wird die militärische Sicherheit für den Zeitraum bis zur abgeschlossenen
Sicherheitsüberprüfung sichergestellt.
Nach erfolgtem Zuschlag, hat die Auftragnehmerin (AN) der Auftraggeberin (AG) eine Personalliste vorzulegen. Darin müssen alle für die Ausführung der Leistung einzusetzenden Personen der
AN aufgeführt sein. Personen aus Staaten der Staatenliste nach § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG erhalten keinen Zugang zum MunVersZ (Munitonsversorgungszentrum West).
Um zeitnah mit den Maßnahmen beginnen zu können, wird die Personalliste an die Bundeswehr weitergeleitet, um eine temporäre Zugangsgenehmigung vorzubereiten. Die Arbeiten können mit einem
Vorlauf von zwei bis vier Wochen nach Übermittlung der Personalliste beginnen.
Die vom AN vorgelegte Personalliste wird zudem an die Abteilung Geheimschutz der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben gesendet. Die in der Liste aufgeführten Personen sollen, wie bereits
oben festgelegt, einer SÜ 2 Sabotageschutz unterzogen werden. Dies geschieht mit dem Ziel, die Arbeiten ohne die permanente Gestellung von Wachpersonal durchführen zu können.
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Zutritt zur Liegenschaft:
Beim MunVersZ West handelt es sich um einen gesicherten militärischen Bereich. Der Zugang wird nur Personen gestattet, denen die Bundeswehr eine Zutrittserlaubnis ausstellt. Personen aus
nicht NATO-Ländern kann der Zutritt verweigert werden. Siehe aktuelle „Staatenliste im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG“ des BMI.
Alle Personen, die das MunVersZ betreten wollen, sind mindestens 2 Werktage vorher beim Leiter des MunVersZ-West anzumelden.
Der Anmeldung ist eine Liste mit Vor- und Zunamen, Geburtsort, Wohnsitz und Nummer des Personalausweises der an der Durchführung der Baumaßnahme beteiligten Personen beizufügen. Des
Weiteren ist die Zeitspanne anzugeben, in der die Personen zur Erledigung ihrer Aufgaben Zugang zur Liegenschaft benötigen. Für Fahrzeuge des AN sind zusätzlich die Kennzeichen anzugeben.
Der Vordruck wird nach der Zuschlagserteilung bereitgestellt.
Beim Einfahren in das MunVersZ ist täglich für jede Person ein Liegenschaftsausweis im Ausweiswechselverfahren an der Wache zu erwerben. Beim Ausfahren aus dem Gelände ist der Ausweis
zurückzugeben. Ein Verlust ist umgehend zu melden.
Personen ohne gültigem deutschen Personalausweis/ bzw. international anerkanntem Reisedokument erhalten keinen Liegenschaftsausweis und haben daher kein Zutrittsrecht. Sie werden von der
diensthabenden Wache abgewiesen.
Anweisungen, vom diensthabenden Personal der Bundeswehr und vom Wachpersonal, die den Aufenthalt im MunVersZ-West betreffen, ist Folge zu leisten.
Weisungen, die die Baumaßnahme sachlich und fachlich betreffen sind nur von der zuständigen Bauleitung des Bundesforstbetriebes Rhein-Weser entgegen zu nehmen. Der Auftragnehmer hat
während der Durchführung der Arbeiten einen fachlich ausgebildeten Vertreter auf der Baustelle einzusetzen, der berechtigt ist Weisungen der Bauleitung entgegenzunehmen.
Arbeitszeiten:
Montag bis Donnerstag 7:00 - 15:30 Uhr
Freitag 7:00 - 12:30 Uhr
Die MunLgHäuser liegen im besonders gesicherten Betriebsteil des Mun-VersZ. Zum Betreten dieses Bereiches und zum Verhalten in diesem Bereich sind weitere Vorschriften zu beachten. Der
Inhalt dieser Vorschriften wird bei einer Sicherheitsbelehrung durch die Bundeswehr vermittelt. Eine Sicherheitsbelehrung zum Verhalten im besonders gesicherten Betriebsteil erfolgt einmal
vor Maßnahmenbeginn. An dieser Belehrung muss jede einzelne Person zur Ausführung der Leistung persönlich teilgenommen haben. Die Sicherheitsbelehrung dauert ca. eine halbe Stunde.
Arbeitszeiten im besonders gesicherten Betriebsteil sind
Montag bis Donnerstag 07:00 bis 15:45 Uhr
Freitag 07:00 bis 12:00 Uhr
Vor 7:30 Uhr darf das ausführende Personal nicht in den Betriebsteil einfahren und um 15:15 Uhr (Fr. 11:15 Uhr) müssen sie ihn spätestens verlassen haben.
Im besonders gesicherten Betriebsteil ist es verboten:
- Zigaretten, Zigarren, Pfeife oder E-Zigaretten zu rauchen
Die Betankung von Arbeitsgeräten darf nur außerhalb des besonders gesicherten Betriebsteils erfolgen.
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Baustelleneinrichtung/ Materialaufbewahrung
Im Verwaltungsbereich der Kaserne ist Platz zum Abstellen der Maschinen und zur Lagerung des Kraftstoffes. Die Betankung von Maschinen, Fahrzeugen, Arbeitsgräten etc. darf ausschließlich im
Verwaltungsbereich der Kaserne erfolgen. Die Entfernung vom Einsatzort sind ca.1,0 bis 3,5 Kilometer.
Das Personal des AN darf die im Verwaltungsbereich vorhandenen WC Anlagen im Geb. 307 und 312 mitnutzen.
Die Anzahl der Fahrten zwischen dem Verwaltungsbereich (Standort der Materialcontainer) und dem besonders gesicherten Betriebsteil sollen so gering wie möglich sein. Das täglich benötigte
Material soll daher möglichst in einem einzigen Transport morgens zur entsprechenden Baustelle gebracht werden.
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ORTSBESICHTIGUNGEN:
Ortsbesichtigungen sind zwingend erforderlich und erfolgen nur nach Absprache. Die Details zur Ortsbesichtigung sind der Anlage B-09 zu entnehmen.
Mit dem Angebot ist der Nachweis über die Teilnahme an einer verpflichtenden Ortsbesichtigung (Anlage B-10) einzureichen. Die Nichtvorlage des Teilnahmenachweises führt zwingend zum
Ausschluss vom Verfahren.
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen Im Munitonsversorgungszentrum West der Bundeswehr des Bundesforstbetriebes Rhein-Weser sollen die Bestandesbegründung mit
anschließender Pflege über fünf Jahre ausgeschrieben werden.
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Die ausgeschriebene Leistung umfasst:
Teil 1: Aufwuchsregulierung über130.000 qm Fläche.
Teil 2: Pflanzung von insgesamt 28.700 Pflanzen (Quercus robur, Quercus rubra, Tilia cordata) inkl. Fegeschutz, Bodenaustausch und Bereitstellung der Pflanzen
Teil 3: Flächenvorbereitung und Jungwuchspflege, jeweils über 1.050 qm Fläche
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Beschreibung der Arbeiten:
Aufwuchsregulierung (Teil 1 im Leistungsverzeichnis)
Im Zuge der Herstellung des Brandschutzes der Munitionslagerhäuser (MunLgHaus) muss im Munitionsversorgungszentrun West der Bundeswehr an den Böschungen der MunLgHäuser eine langfristige
Aufwuchsbeseitigung, insbesondere des Grasbewuchses, der Brombeere sowie der Stockausschläge, durch mulchen, stattfinden.
Der zu beseitigende Aufwuchs muss bodennah beseitigt werden (höchstens 10 cm über dem Bodenverlauf).
Auf der Liegenschaft befinden sich 381 MunLgHäuser. Die Häuser und deren Vorflächen haben zusammen eine Bearbeitungsfläche von 34,31 ha.
Die Fläche wird zeitlich versetzt (im Jahreswechsel) nach Absprache mit der AG gemulcht.
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Pflanzung (Teil 2 im Leistungsverzeichnis sowie Teil 3 Pos. 3.1 und 3.2)
Desweitern sollen die Nadelholzbestände langfristig in Laubholzbestände umgewandelt werden. Hierzu sollen auf und an den MunLgHäusern, in einem Verband von 5mx5m, sowie auf einer
vorgelagerten Nadelholzfläche, in einem Verband von 2mx1m, Stieleiche, Roteiche und Winterlinde gepflanzt werden.
Eine Flächenvorbereitung ist in beiden Fällen notwendig.
Bei der Solitärbepflanzung der MunLgHäuser ist ein Bodenaustausch erforderlich.
Ein Fegeschutz ist notwendig, er soll mittels Fegeschutzklemmen angebracht werden.
Die Pflanzen auf den MunLgHäusern sollen durch einen markierten Holzstab kenntlich gemacht werden. Die Farbe soll sich deutlich von der Umgebung abheben.
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Jungwuchspflege (Teil 3 Pos. 3.3 und 3.4 im Leistungsverzeichnis)
Die Solitär gepflanzten Bäume sollen über einen Zeitraum von 5 Jahren in einem Umkreis von 1,5 m / Pflanze freigeschnitten werden.
Die auf der Vorfläche gepflanzten Bäume sollen über einen Zeitraum von 5 Jahren flächig freigeschnitten werden.
Das Freischneiden der Solitärbäume erfolgt einmal pro Jahr. (LV Pos. 3.3)
Das Freischneiden der Vorflächen erfolgt zweimal pro Jahr. (LV Pos. 3.4)
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Genauere Angaben sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen.
h) Losweise Vergabe Nein i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung 01.12.2023 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen 31.12.2029 Weitere Fristen Mit der Ausführung ist zu
beginnen:
01.12.2023
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Die Leistung ist zu vollenden am:
31.12.2029
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Die Pflanzung und Flächenvorbereitung (Positionen 2.1 bis 2.14, 3.1 und 3.2 gemäß Anl_B-02._LV_PB) ist bis 29.02.2024 abzuschließen.
j) Nebenangebote nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen k) Mehrere Hauptangebote nicht zugelassen l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden
elektronisch zur Verfügung gestellt unter https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=539176 Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
nachgefordert. o) Ablauf der Angebots- und der Bindefrist Ablauf der Angebotsfrist 31.10.2023 - 10:00 Uhr Ablauf der Bindefrist 30.11.2023 p) Angebote sind einzureichen elektronisch via
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=539176 q) Sprache, in der die Angebote abgefasst
sein müssen Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr) r) Zuschlagskriterien
nachfolgende Zuschlagskriterien
Gesamtsumme (in € netto) laut Preisblatt. Siehe auch Anlage A-03-Zuschlags- und Wertungskriterien und Anlage B-02.1_Nebenangebot.
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Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
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Hauptangebot:
Bei der Angebotsabgabe muss ein Hauptangebot eingereicht werden. Dieses soll den Vorgaben der Leistungsbeschreibung und des Leistungsverzeichnisses entsprechen. Die AG schreibt bei diesem
Angebot die Bohrlochpflanzung vor. Welche Geräte für die Bohrlöcher verwendet werden ist grundsätzlich freigestellt. Bitte beachten Sie, dass die Bunker nicht befahren werden dürfen.
Nebenangebot:
Im Nebenangebot kann eine alternative Lösung für die Pflanzung (Positionen 2.1, 2.2 und 2.3 in Anlage B-02) eingebracht werden. Diese Lösung ist so zu beschreiben, dass der gesamte
Pflanzprozess nachvollzogen werden kann.
Die Angebote müssen fachlich die folgenden Kriterien erfüllen:
Hauptangebot:
Bohrlochpflanzung mit Bodenaustausch nach guter fachlicher Praxis
Nebenangebot:
MINDESTANFORDERUNGEN der alternative Pflanzung nach guter fachlicher Praxis
- Bunker werden nicht befahren
- Oberboden wird ausgetauscht
- Pflanze hat ausreichend Wurzelraum
- Spätere Pflege wird nicht erschwert
Sofern ein Nebenangebot eingereicht wird, ist das Hauptangebot und auch das Nebenangebot in Anlage B-02 (Preisblatt / Leistungsverzeichnis) vollständig auszufüllen und einzureichen.
t) Geforderte Sicherheiten siehe Vergabeunterlagen
u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind Es gelten die Zahlungsbedingungen gemäß § 16
VOB/B.
Achtung! Die Angaben zur elektronischen Rechnungsstellung sind den Zusätzlichen Vertragsbedingungen zu entnehmen.
v) Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
w) Beurteilung der Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei
Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind
auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten
Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich / ggf. geforderte Eignungsnachweise mit den Vergabeunterlagen - hier Anlage B-03.
Bei Angabe von Präqualifizierungen ist auf die Vollständigkeit der Unterlagen aus den PQ-Datenbanken mit den Anforderungen aus der Eigenerklärung zur Eignung (z.B. Art und Anzahl der
Referenzen) zu achten. Ist das nicht der Fall, sind entsprechende Angaben und Nachweise zusätzlich vorzunehmen bzw. beizulegen.
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ACHTUNG!!!
IM GEGENSATZ zu vorgenannter Aussage zur Einreichung von Bescheinigungen zuständiger Stellen des Bieters, ggf. Nachunternehmers und Eignung-Leihers, sind diese BEREITS MIT ANGEBOT EINZUREICHEN.
Grund ist der kurze Zeitraum zwischen Angebotsfrist und Leistungsbeginn.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=539176&criteriaId=32566
x) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Bonn, Stabsbereich Einkauf (VOEK) Abt. 2 (Vergabe), Ellerstraße 56, 53119
Bonn, Fax: 0228 37787 - 3802 Ausschreibungsunterlagen einsehen Eignungskriterien Anl_B-03._Eigenerkl_Eign.docx 25.09.2023 13:55 PDFXML XVergabe GUID: 680be612-0166-4794-b506-248d376428e2 Link zu dieser
Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=539176&cookieCheck
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