Wartungs- und Inspektionsleistungen an Notstromaggregaten auf 11 Dienstliegenschaften in Baden-Württemberg (Vergabenummer VOEK 296-22) (Германия - Тендер #45887627)
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Ausschreibungsdetails Wartungs- und Inspektionsleistungen an Notstromaggregaten auf 11 Dienstliegenschaften in Baden-Württemberg (Vergabenummer VOEK 296-22)
Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf "Teilnahme aktivieren" und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.
Mehr lesen Veröffentlichungsdatum:
08.09.2023
Teilnahme aktivieren bis:
27.10.2023 09:00
Abgabefrist Angebot:
27.10.2023 09:00
Geschäftszeichen:
VOEK 296-22
Vergabestelle:
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Verdingungsstelle
1. Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) a) Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle) Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Straße, Hausnummer: Fasanenstraße 87
Postleitzahl (PLZ): 10623 Ort: Berlin E-Mail: verdingung@bundesimmobilien.de Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de b) Zuschlag erteilende Stelle Wie Hauptauftraggeber siehe a) 2. Angaben zum Verfahren a) Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung nach UVgO b)
Vertragsart Liefer- / Dienstleistungsauftrag c) Geschäftszeichen VOEK 296-22 3. Angaben zu Angeboten a) Form der Angebote
elektronisch
ohne elektronische Signatur (Textform)
mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b) Fristen Ablauf der Angebotsfrist 27.10.2023 - 09:00 Uhr Ablauf der Bindefrist 04.12.2023 c) Sprache deutsch 4. Angaben zu Vergabeunterlagen a) Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen stehen
für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=536803 b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt c) Zuständige Stelle Hauptauftraggeber siehe 1.a) d) Anforderungsfrist 27.10.2023 - 09:00 Uhr 5. Angaben zur Leistung a) Art
und Umfang der Leistung Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Wartungs- und Inspektionsleistungen an Notstromaggregaten.
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Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen:
-Wartung und Inspektion
Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang:
-12 Anlagen
Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen:
-Instandhaltungsmaßnahmen nach einem gesonderten Auftrag der AG
-Es wird für jede Liegenschaft im Einzelnen eine An- und Abfahrtspauschale für Leistungen außerhalb der Wartung/ Inspektion vereinbart
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Der AN hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der technischen Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten,
soweit dies möglich ist. Alle relevanten Gesetze, Vorschriften, insbesondere die Unfallverhütungs-vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik sind zu
beachten. Der AN hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung mit Zustimmung der AG an Nachunternehmer übertragen. Er ist verpflichtet, entsprechend
qualifizierte Fachkräfte einzusetzen.
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Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z. B. Messgeräte, Werkzeuge), Hilfsstoffe (z. B. Schmier- und Reinigungsmittel) sowie auch geeignete
Zugangstechnik (z. B. Leitern) usw. zu stellen bzw. zu liefern. Die Kosten sind, wenn nicht anders angegeben mit den Einheitspreisen abgegolten.
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Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der
Arbeitskarte/Leistungsverzeichnis erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen (bis zum Nettowert von insgesamt: 30,00 € je Wartung und
Anlage (Ersatzteile mit einem Nettowert über: 30,00 € werden gesondert vergütet).
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Andere Instandsetzungsarbeiten hat der AN auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zu schließen. Auf Übertragung dieser Leistungen besteht
kein Rechtsanspruch.
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Der AN ist auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu
beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit und auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit (z. B. nachts und an Sonn und Feiertagen)
auszuführen. Nach Meldung einer Störung hat sich der AN innerhalb von 8 Stunden (Reaktionszeit - Ausführungszeitrahmen ist 7 Tage die Woche) einen Überblick über den Anlagenzustand zu
verschaffen und die Behebung der Störung einzuleiten und muss bemüht sein, diese in einem Zeitraum von max. 24 Stunden zu beheben.
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Die Wartung ist innerhalb der betriebspflichtigen Arbeitszeit 1x jährlich durchzuführen.
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Weitere Angaben sind den besonderen Vertragsbedingungen, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
b) CPV-Codes Hauptteil (1):
Reparatur und Wartung von Generatoren (50532300-6)
c) Ort der Leistungserbringung Die Ausführungsorte sind die folgenden 11 Dienstliegenschaften in Baden-Württemberg:
- Bundespolizei Kehl, Straßburger Straße 2, 77694 Kehl
- Bundespolizei Weil am Rhein, Basler Straße 5, 79576 Weil am Rhein
- Bundespolzei Offenburg, Straßburger Straße 14, 77652 Offenburg
- Bundespolizei Efringen-Kirchen, Engetalstraße 2, 79588 Efringen-Kirchen
- GZA Bad Säckingen, Fricktalstraße 2, 77713 Bad Säckingen
- GZA Gottmadingen, Zollstraße 35, 78244 Gottmadingen
- GZA Weil am Rhein, Lustgartenstr.2 / Im Kränzliacker 22, 79576 Weil am Rhein
- GZA Laufenburg, Flößerstraße 2, 79725 Laufenburg
- Bundespolizei Freiburg, Wentzinger Straße 25, 79106 Freiburg
- Wasser- und Schifffahrtsamt Freiburg, Stefan- Meier-Straße 4-6, 79104 Freiburg
- Bundesnetzagentur Konstanz, Zur Allmannshöhe 27, 78464 Konstanz
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Es werden keine Ortsbesichtigungen angeboten.
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Der AN hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter die Haus- bzw. Sicherheitsregeln der jeweiligen Wirtschaftseinheit (WE)/Liegenschaft einhalten. Das Wach- und Kontrollpersonal des Nutzers ist
berechtigt, den AN beim Betreten, Verlassen oder während des Aufenthaltes im Bereich der Liegenschaft zu kontrollieren. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen
gegen die Sicherheitsvorschriften des Nutzers kann der Zutritt für Personal des AN eingeschränkt, vorübergehend oder auf Dauer verwehrt werden.
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Es besteht Ausweis- und Anzeigepflicht für Besucher der Liegenschaften der Bundespolizei. Die Erklärung von Dritten (Besuchern und Fremdpersonal) vor Gewährung des Zutritts zu den
Diensträumen der Bundespolizeidirektion Stuttgart (Anlage C-08) ist beim Betreten der Liegenschaft vollständig ausgefüllt zu übergeben.
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Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Verschwiegenheitserklärung zu verpflichten und von diesem vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz
eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu verlangen. Der AN hat die Verschwiegenheit seiner Arbeitnehmer sicherzustellen. Soweit der AN in Ausführung der vertraglichen Leistungspflichten
personenbezogene Daten erlangt, ist er verpflichtet, die Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und der anwendbaren Datenschutzgesetze der
Länder zu beachten.
6. Angaben zu Losen a) Anzahl, Größe und Art der Lose keine Losaufteilung
7. Zulassung von Nebenangeboten Nein 8. Bestimmungen über die Ausführungsfrist Beginn des Leistungszeitraumes: 01.01.2024
Ende des regulären Leistungszeitraumes: 31.12.2027
Ende des Leistungszeitraumes mit Option: 31.12.2029
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Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung der AG zweimal um 1 Jahr verlängert werden, also maximal bis 31.12.2029. Die Optionsausübung muss dem AN bis spätestens sechs Monate vor
Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform zugehen; anderenfalls erlischt das Verlängerungsoptionsrecht der AG. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.
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Der AN hat die Termine für die Ausführung der Leistungen gemäß Leistungsverzeichnis (nachfolgend Wartungsplan genannt) für das laufende Geschäftsjahr im Vorfeld zu planen. Zu diesem Zweck
erstellt der AN innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Zuschlagsschreibens bzw. bis zur 4. Kalenderwoche des laufenden Geschäftsjahres einen Wartungsplan. Die Wartungstermine sind unter
Berücksichtigung der innerbetrieblichen Abläufe des Nutzers, mit dem Beauftragten der AG (wird nach Zuschlag bekannt gegeben) abzustimmen.
10. Wesentliche Zahlungsbedingungen Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
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Aus Gründen der limitierten Zeichenverfügbarkeit einzelner Felder auf der Vergabe-Plattform, werden nachfolgend Informationen zu den einzureichenden Unterlagen und dem Datenaustausch von
Leistungsverzeichnissen nach GAEB aufgelistet:
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Mit dem Angebot sind einzureichen:
- Angebotsschreiben (Anlage B-01)
- Leistungsverzeichnis (Anlage B-02)
- Bieterauskunft und Eignungskriterien (Anlage B-03)
- Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) -bei Abgabe eines Festpreises- oder optional die Preisgleitklausel (Anlage C-04)
- Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-05) -sofern zutreffend-
- Nachweis der Betriebs-Haftpflichtversicherung
- Nachweis: Bei Einzelunternehmer, Freiberufler oder unternehmerisch tätigenden GbR ist ein Nachweis der Gewerbeanmeldung oder ein Auszug aus dem jeweiligen Berufsregisters einzureichen
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Erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle sind einzureichen:
- Erklärung zu Unterauftragnehmern (Anlage B-06, Seite 1) und Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern (Anlage B-06, Seite 2)
- Erklärung zur Eignungsleihe (Anlage B-06, Seite 3) und Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (Anlage B-06, Seite 4)
- Bieterauskunft und Eignungskriterien zzgl. Nachweise für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe
- Nachweis: Elektrotechnische Fachkraft (für Arbeiten an Elektroanlagen gem. DGUV Vorschrift 4 oder DIN VDE 0105-100)
- Nachweis: „Befähigte Person“ gem. TBRS1203 für Prüfleistungen an ortsfesten elektr. Anlagen gem. DIN VDE 0105-100 (EN50110-1)
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---Die Nichtvorlage von geforderten Angaben, Eigenerklärungen oder Nachweisen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.---
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Für den Datenaustausch von Leistungsverzeichnissen nach GAEB (Datenart 83 Angebotsanforderung,Datenart 84 Angebotsabgabe), gilt folgendes: Leistungsverzeichnisse [DA 83 (Angebotsanforderung)]
sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Bei Angebotsabgabe ist neben der Textform des Leistungsverzeichnisses (in .pdf) nach Möglichkeit auch eine Datei nach DA 84 (Angebotsabgabe) beizufügen.
Auch bei erfolgtem Datenaustausch nach GAEB bleibt die Textform immer Vertragsgrundlage. Punktfolgen in den Beschreibungen des Leistungsverzeichnisses sind unbedingt vom Bieter auszufüllen (auch
geforderte Hersteller-/ Typangaben), sofern nicht von der AG vorgegeben.
11. Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=536803&criteriaId=31997
12. Zuschlagskriterien Als Zuschlagskriterium wird der Gesamtnettopreis (Wertungspreis) einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen zu 100 % gemäß Leistungsverzeichnis bestimmt,
vorausgesetzt die geforderten Unterlagen und Nachweise liegen vollständig vor.
14. Sonstige Angaben Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle
aufgeführt sind.
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Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitgliedes sowie ein Mitglied als
bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der
Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften.
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Teilnehmerfragen:
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 18.10.2023 zu stellen, damit zusätzliche
Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle
zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von
Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters
und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden
Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche
Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
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Jegliche Änderungen und Ergänzungen in den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Soweit die eigenen Eintragungen geändert sind, muss die Änderung
zweifelsfrei erkennbar sein. Soweit weitergehende Erläuterungen zur Beurteilung des Angebots erforderlich scheinen, können sie auf einer besonderen Anlage dem Angebot beigefügt werden. Für
das Angebot ist das beigefügte Leistungsverzeichnis (Anlage B-02) zu verwenden. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung
seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Fehlende oder unzutreffende
Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Leistungsverzeichnis führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und
Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung
ausgeschlossen. Den der Angebotskalkulation zugrunde gelegten Tariflohn haben die Bieter bei Festpreisangeboten im Vordruck „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) oder optional in
die Preisgleitklausel (Anlage C-04) einzutragen.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die
Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf
hinzuweisen. Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer
neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die
Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 41 UVgO Hierbei setzt die
Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter
nicht.
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Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diese Unternehmen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der
Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen
der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 42 Abs. 1 UVgO erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 44 UVgO und verlangt vom
Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
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Vom Bieter ist entweder das Formular „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) oder optional das Formular Preisgleitklausel (Anlage C-04) auszufüllen, von denen das vom Bieter
gewählte Formular für eine erste Prüfung herangezogen wird. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei
Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot
ausgeschlossen werden.
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Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt schriftlich. Der Bieter ist bis zum 04.12.2023 an sein Angebot gebunden. Wird der Zuschlag
rechtzeitig und ohne Änderung erteilt, kommt der Vertrag zu den Vorgaben dieses Verfahrens auf der Grundlage des bezuschlagten Angebots rechtskräftig zustande; eine eventuelle spätere
urkundliche Unterzeichnung eines Vertragsdokumentes hat nur deklaratorischen Charakter.
---
Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr, Freitag 08:00 - 14:00 Uhr. Ausschreibungsunterlagen einsehen Eignungskriterien Anlage B-03 - Bieterauskunft_Eignungskriterien.docx 06.09.2023 15:50 PDFXML XVergabe GUID: 5ba4e5c7-9bde-4df8-96c2-589b5c76a3c1 Link zu dieser
Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=536803&cookieCheck
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