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Ausschreibungsdetails Rahmenvereinbarung Blumenampeln in der Erfurter Innenstadt
Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf "Teilnahme aktivieren" und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.
1. Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) a) Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle) Name: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei, Verdingungsstelle
Straße, Hausnummer: Fischmarkt 1 Postleitzahl (PLZ): 99084 Ort: Erfurt Telefon: +49 361 6551286 Telefax: +49 361 6551289 E-Mail: verdingungsstelle@erfurt.de Internet-Adresse: https://www.erfurt.de/ef/de/leben/beruf/ausschreibungen/index.html b) Zuschlag erteilende Stelle Wie Hauptauftraggeber siehe a) 2. Angaben zum Verfahren a) Verfahrensart Öffentliche
Ausschreibung nach UVgO b) Vertragsart Liefer- / Dienstleistungsauftrag c) Geschäftszeichen ÖAL 1085/23-67 3. Angaben zu Angeboten a) Form der Angebote
elektronisch
ohne elektronische Signatur (Textform)
b) Fristen Ablauf der Angebotsfrist 27.09.2023 - 10:00 Uhr Ablauf der Bindefrist 25.10.2023 4. Angaben zu Vergabeunterlagen a) Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen stehen für einen
uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=536323 b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt c) Zuständige Stelle Hauptauftraggeber siehe 1.a) d) Anforderungsfrist 27.09.2023 - 10:00 Uhr 5. Angaben zur Leistung a) Art
und Umfang der Leistung Die Erfurter Innenstadt soll durch Blumenampeln aufgewertet werden. Mit den Blumenampeln soll ein Farbkonzept in weiß/ schwarz sowie violett/ orange pflanzlich
umgesetzt werden. Es soll zudem auf eine insektenfreundliche Bepflanzung geachtet werden.
Hierfür soll ein Mietkonzept in Anspruch genommen werden, welches die Pflanzgefäße, inkl. Substrat, Bepflanzung, Bewässerung und Pflege sowie die Montage und Demontage, behinhaltet.
Dieses Mietkonzept soll als Rahmenvertrag für die Jahre 2024 und 2025 mit der optionalen jährlichen Verlängerungsmöglichkeit bis 2027 abgeschlossen werden.
c) Ort der Leistungserbringung Erfurt
7. Zulassung von Nebenangeboten Ja 10. Wesentliche Zahlungsbedingungen Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11. Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen zur Bestätigungen Ihrer
Eignung die folgenden Eigenerklärungen abgeben:
1. Referenzliste mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen genannten Angaben
2. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Fi-nanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
:
Zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen kann das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung von Leistungen“ verwendet werden, welches der Ausschreibungsunterlage beiliegt.
:
Als vorläufiger Nachweis der Eignung kann auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV mit dem Angebot eingereicht werden.
:
Beim Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ sowie die unternehmensbezogenen Unterlagen auch für
diese abzugeben.
:
Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Erklärungen mit dem Angebot vorlegen.
12. Zuschlagskriterien siehe Vergabeunterlagen
14. Sonstige Angaben 14. 1
Nachprüfung des Vergabeverfahrens (§ 19 ThürVgG)
14.1.1 Nachprüfungsmöglichkeit
Der voraussichtliche Gesamtauftragswert dieses Vorhabens liegt unterhalb der Schwellenwerte nach § 106 GWB, übersteigt aber die in § 19 Abs. 4 ThürVgG aufgeführten Wertgrenze (50.000EUR
netto bei Leistungen und Lieferungen). Somit besteht die Möglichkeit einer Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer
Landesverwaltungsamt. Ein Anspruch des Bieters auf Tätigwerden der Vergabekammer besteht nicht.
14.1.2 Informationspflicht
Der Auftraggeber informiert den/die Bieter, dessen/deren Angebot/e nicht berücksichtigt werden soll/en, spätestens sieben Kalendertage vor dem beabsichtigten Vertragsabschluss über den
Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung des/ihres Angebotes und den frühestmöglichen Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung. Binnen dieser Frist (sieben Tage) ist eine mögliche Beanstandung durch den unterlegene Biete vorzubringen.
14.1.3 Nachprüfungsverfahren
a) Der Bieter hat die Möglichkeit, das Vergabeverfahren vor Ablauf der vom Auftraggeber bestimmten Frist beim Auftraggeber zu beanstanden, in dem er eine Verletzung seiner Rechte durch die
Nichteinhaltung von Vergabevorschriften rügt. Die Beanstandung ist schriftlich oder in Textform an folgende Stelle/Adresse zu senden:
Landeshauptstadt Erfurt,
Stadtverwaltung
Stadtkämmerei
Verdingungsstelle
Fischmarkt 1
99084 Erfurt
E-Mail: verdingungsstelle@erfurt.de
Fax-Nr.: 0361 655-1289
b) Hilft der Auftraggeber dieser Beanstandung nicht ab, unterrichtet der Auftraggeber die Vergabekammer durch Übersendung der vollständigen Vergabeakten. Er darf den Zuschlag in diesem Fall
nur erteilen, wenn die Vergabekammer das Vergabeverfahren nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Unterrichtung beanstandet. Die Frist beginnt am Tag nach dem Eingang der Unterrichtung bei
der Vergabekammer und kann in begründeten Ausnahmefällen durch die Vergabekammer einmalig um weitere sieben Kalendertage verlängert werden. Beanstandet die Vergabekammer das
Vergabeverfahren mit einer entsprechenden Begründung, hat der Auftraggeber die Auffassung der Vergabekammer zu beachten.
c) Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer
Verwaltungskostengesetz findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nachdem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen
Bedeutung des Gegenstands der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100 EUR, soll aber den Betrag von 1.000 EUR nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht
das Vergabeverfahren beanstandet hat, werden keine Kosten zu seinen Lasten erhoben.
d) Im Falle ihres Tätigwerdens entscheidet die Vergabekammer abschließend, ob der Bieter durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt wurde.
14.2
Auch wenn die Registrierung auf der E-Vergabeplattform nicht erforderlich ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, empfehlen wir allen Interessenten zur Registrierung. Nur registrierte
Nutzer, die ihre Teilnahme an einem Vergabeverfahren über den Angebotsassistenten der E-Vergabe angemeldet haben, werden aktiv über Veränderungen im Verfahren informiert. Ausschreibungsunterlagen einsehenPDFXML XVergabe GUID: 6ab5a7c7-d503-43a4-a37f-af694b25b728 Link zu
dieser Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=536323&cookieCheck
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