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Rahmenvereinbarung Blumenampeln in der Erfurter Innenstadt (Германия - Тендер #45800239)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: e-Vergabe
Номер конкурса: 45800239
Дата публикации: 06-09-2023
Источник тендера:


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Ausschreibungsdetails Rahmenvereinbarung Blumenampeln in der Erfurter Innenstadt

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf "Teilnahme aktivieren" und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

Mehr lesen Veröffentlichungsdatum:

06.09.2023

Teilnahme aktivieren bis:

27.09.2023 10:00

Abgabefrist Angebot:

27.09.2023 10:00

Geschäftszeichen:

ÖAL 1085/23-67

Vergabestelle:

Thüringen: Stadtverwaltung Erfurt, Stadtkämmerei, Verdingungsstelle

Letzte Änderung:

06.09.2023 00:00

Meine e-Vergabe

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1. Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) a) Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle) Name: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei, Verdingungsstelle Straße, Hausnummer: Fischmarkt 1 Postleitzahl (PLZ): 99084 Ort: Erfurt Telefon: +49 361 6551286 Telefax: +49 361 6551289 E-Mail: verdingungsstelle@erfurt.de Internet-Adresse: https://www.erfurt.de/ef/de/leben/beruf/ausschreibungen/index.html b) Zuschlag erteilende Stelle Wie Hauptauftraggeber siehe a) 2. Angaben zum Verfahren a) Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung nach UVgO b) Vertragsart Liefer- / Dienstleistungsauftrag c) Geschäftszeichen ÖAL 1085/23-67 3. Angaben zu Angeboten a) Form der Angebote
  • elektronisch
  • ohne elektronische Signatur (Textform)

  • b) Fristen Ablauf der Angebotsfrist 27.09.2023 - 10:00 Uhr Ablauf der Bindefrist 25.10.2023 4. Angaben zu Vergabeunterlagen a) Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
    https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=536323 b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt c) Zuständige Stelle Hauptauftraggeber siehe 1.a) d) Anforderungsfrist 27.09.2023 - 10:00 Uhr 5. Angaben zur Leistung a) Art und Umfang der Leistung Die Erfurter Innenstadt soll durch Blumenampeln aufgewertet werden. Mit den Blumenampeln soll ein Farbkonzept in weiß/ schwarz sowie violett/ orange pflanzlich umgesetzt werden. Es soll zudem auf eine insektenfreundliche Bepflanzung geachtet werden.
    Hierfür soll ein Mietkonzept in Anspruch genommen werden, welches die Pflanzgefäße, inkl. Substrat, Bepflanzung, Bewässerung und Pflege sowie die Montage und Demontage, behinhaltet. Dieses Mietkonzept soll als Rahmenvertrag für die Jahre 2024 und 2025 mit der optionalen jährlichen Verlängerungsmöglichkeit bis 2027 abgeschlossen werden.
    c) Ort der Leistungserbringung Erfurt
    7. Zulassung von Nebenangeboten Ja 10. Wesentliche Zahlungsbedingungen Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
    11. Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen zur Bestätigungen Ihrer Eignung die folgenden Eigenerklärungen abgeben:
    1. Referenzliste mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen genannten Angaben
    2. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Fi-nanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
    :
    Zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen kann das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung von Leistungen“ verwendet werden, welches der Ausschreibungsunterlage beiliegt.
    :
    Als vorläufiger Nachweis der Eignung kann auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV mit dem Angebot eingereicht werden.
    :
    Beim Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ sowie die unternehmensbezogenen Unterlagen auch für diese abzugeben.
    :
    Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Erklärungen mit dem Angebot vorlegen.
    12. Zuschlagskriterien siehe Vergabeunterlagen
    14. Sonstige Angaben 14. 1
    Nachprüfung des Vergabeverfahrens (§ 19 ThürVgG)
    14.1.1 Nachprüfungsmöglichkeit
    Der voraussichtliche Gesamtauftragswert dieses Vorhabens liegt unterhalb der Schwellenwerte nach § 106 GWB, übersteigt aber die in § 19 Abs. 4 ThürVgG aufgeführten Wertgrenze (50.000EUR netto bei Leistungen und Lieferungen). Somit besteht die Möglichkeit einer Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Ein Anspruch des Bieters auf Tätigwerden der Vergabekammer besteht nicht.
    14.1.2 Informationspflicht
    Der Auftraggeber informiert den/die Bieter, dessen/deren Angebot/e nicht berücksichtigt werden soll/en, spätestens sieben Kalendertage vor dem beabsichtigten Vertragsabschluss über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung des/ihres Angebotes und den frühestmöglichen Zeitpunkt der Zuschlagserteilung. Binnen dieser Frist (sieben Tage) ist eine mögliche Beanstandung durch den unterlegene Biete vorzubringen.
    14.1.3 Nachprüfungsverfahren
    a) Der Bieter hat die Möglichkeit, das Vergabeverfahren vor Ablauf der vom Auftraggeber bestimmten Frist beim Auftraggeber zu beanstanden, in dem er eine Verletzung seiner Rechte durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften rügt. Die Beanstandung ist schriftlich oder in Textform an folgende Stelle/Adresse zu senden:
    Landeshauptstadt Erfurt,
    Stadtverwaltung
    Stadtkämmerei
    Verdingungsstelle
    Fischmarkt 1
    99084 Erfurt
    E-Mail: verdingungsstelle@erfurt.de
    Fax-Nr.: 0361 655-1289
    b) Hilft der Auftraggeber dieser Beanstandung nicht ab, unterrichtet der Auftraggeber die Vergabekammer durch Übersendung der vollständigen Vergabeakten. Er darf den Zuschlag in diesem Fall nur erteilen, wenn die Vergabekammer das Vergabeverfahren nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Unterrichtung beanstandet. Die Frist beginnt am Tag nach dem Eingang der Unterrichtung bei der Vergabekammer und kann in begründeten Ausnahmefällen durch die Vergabekammer einmalig um weitere sieben Kalendertage verlängert werden. Beanstandet die Vergabekammer das Vergabeverfahren mit einer entsprechenden Begründung, hat der Auftraggeber die Auffassung der Vergabekammer zu beachten.
    c) Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nachdem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100 EUR, soll aber den Betrag von 1.000 EUR nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, werden keine Kosten zu seinen Lasten erhoben.
    d) Im Falle ihres Tätigwerdens entscheidet die Vergabekammer abschließend, ob der Bieter durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt wurde.
    14.2
    Auch wenn die Registrierung auf der E-Vergabeplattform nicht erforderlich ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, empfehlen wir allen Interessenten zur Registrierung. Nur registrierte Nutzer, die ihre Teilnahme an einem Vergabeverfahren über den Angebotsassistenten der E-Vergabe angemeldet haben, werden aktiv über Veränderungen im Verfahren informiert.
    Ausschreibungsunterlagen einsehen PDF XML XVergabe GUID: 6ab5a7c7-d503-43a4-a37f-af694b25b728 Link zu dieser Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=536323&cookieCheck Seitenfunktionen Sitzung erneuern

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