Übernahme, Umschlag und Verwertung von Altpapier aus dem Stadtgebiet Dessau-Roßlau
(Германия - Тендер #45631412)
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bund.de Номер конкурса: 45631412 Дата публикации: 01-09-2023 Источник тендера: Bund.de
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aus der Bekanntmachung, wenn Sie:
eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einer Ausschreibung haben
oder die Vergabeunterlagen der Bekanntmachung abrufen möchten
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Stadtpflege - Eigenbetrieb der Stadt Dessau-Roßlau Postanschrift:
Wasserwerkstraße 13 Postleitzahl / Ort: 06842 Dessau-Roßlau Land: Deutschland NUTS-Code: DEE01 Kontaktstelle(n): Betriebsleitung Telefon: +49 3402042072 E-Mail:
stadtpflege.ausschreibungen@dessau-rosslau.de Fax: +49 3402042972 Internet-Adresse(n) Hauptadresse: (URL) https://www.stadtpflege.dessau-rosslau.de I.2) Gemeinsame Beschaffung I.3)
Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL)
https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1896e169af7-36fa21ba1d90524d Weitere Auskünfte erteilt/erteilen die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind
einzureichen elektronisch via: (URL) www.evergabe.de I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Eigenbetrieb der Stadt Dessau-Roßlau I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit:
Stadtreinigung, Abfallentsorgung, Pflege von Grünanlagen und Friedhöfen Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Übernahme, Umschlag und
Verwertung von Altpapier aus dem Stadtgebiet Dessau-Roßlau Referenznummer der Bekanntmachung: Stpfl/PPK 155/23 II.1.2) CPV-Code Hauptteil 90514000-3 II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung sind zusammengefasst die Übernahme und Verwiegung der von der Stadtpflege gesammelten PPK-Mengen an einer vom Bieter zu stellenden
Übernahme-/Übergabestelle oder Verwertungsanlage im Radius von 20 km vom Sitz der Stadtpflege, der Umschlag im Sinne der anteiligen Bereitstellung von Mengen für Systembetreiber, soweit
diese eine Herausgabe verlangen sollten und künftig keine gemeinsame Verwertung vereinbart werden sollte, sowie die Bereitstellung der weiteren Mengen zur Verwertung und die Verwertung
(einschl. etwaiger Transporte von der Übergabestel-le zu Verwertungsanlage) der nach etwaiger Bereitstellung an die Systembetreiber verbleibenden Mengen. Die von der Stadt erfassten PPK-Mengen
einschl. Anteil der Systembe-treiber beliefen sich in den letzten Jahren auf gut 4.000 Mg/Jahr. Das Aufkommen ist rückläufig. Erwartet werden 2023 ca. 3.800 Mg/Jahr und in den Folgejahren ein
Rückgang um ca. 100-200 Mg/Jahr. Der An-teil der Systembetreiber beläuft sich nach derzeitiger Abstimmungs-vereinbarung auf 33,5 % der Gesamterfassungsmasse. II.1.5) Geschätzter Gesamtwert
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein II.2) Beschreibung II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) CPV-Code Hauptteil: II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEE01 Hauptort der
Ausführung: vom Bieter zu stellende Übernahme-/Übergabestelle oder Verwertungsanlage im Radius von 20 km vom Sitz der Stadtpflege in der Wasserwerkstraße 13 in Dessau-Roßlau, Postleitzahl
06842, Ort Dessau-Roßlau, Land Deutschland II.2.4) Beschreibung der Beschaffung Das Leistungsspektrum des Auftragnehmers umfasst Übernahme, Umschlag und Verwertung von Altpapier. Der Begriff
"Altpapier" erfasst jedenfalls einen nach der jeweils geltenden Abstimmungsvereinbarung auf die Stadt entfallenden Anteil an dem gemeinsam erfassten Gemisch aus kommunalen Altpapieren und
Verkaufverpackungen im Sinne des VerpackG. Darüber hinaus hängt der Umfang der weiter zu verwertenden PPK-Mengen davon ab, inwieweit die Systembetreiber künftig die Herausgabe von Altpapier
verlangen. Bislang sind die gesammelten mit den zu verwertenden Mengen quasi identisch, da alle Systembetreiber die Stadt mit der Verwertung der auf sie entfallenden Mengenanteile beauftragt
haben. Je nach Ausgestaltung der künftigen Abstimmungsvereinbarung erfasst das Leistungsspektrum des Auftragnehmers im Einzelnen Folgendes: . die Übernahme des von der Stadtpflege
angelieferten Altpapiers an einer vom Auftragnehmer (oder dessen Unterauftragnehmer) zu stellenden Übernahme-/Übergabestelle im Radius von 20 km vom Sitz der Stadtpflege, . die Verwiegung der
angelieferten Altpapiermengen, . den Umschlag der übernommenen Mengen in folgendem Sinne: Bereitstellung von Altpapieranteilen zur Herausgabe an die Systembetreiber, soweit diese eine
Herausgabe verlangen, Bereitstellung der weiteren Mengen für den Transport zur Verwertung (sofern ein solcher Transport erforderlich ist, weil die Übernahmestelle nicht mit der
Verwertungsanlage identisch ist), . die Verwertung der Mengenanteile, welche auf die Stadt entfallen, sowie derjenigen Mengenanteile, welche nach Bereitstellung an die Herausgabe verlangenden
Systembetreiber verbleiben, . einschließlich dafür erforderlicher Transporte zu vorgesehenen Verwertungsanlagen, z. B. Papierfabrik(en), wenn nicht mit der Übergabestelle identisch, . die
Verwertung und/oder Beseitigung von Störstoffen, jeweils in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Genehmigungen, . nach näherer Maßgabe der
Leistungsbeschreibung und des Entsorgungsvertrages. Die vom Auftragnehmer geforderte Leistung bezieht sich auf die Abfälle der Abfallschlüsselnummern 15 01 01 sowie 20 01 01
(Abfallbezeichnung: Papier und Pappe) gem. der Verordnung über das europäische Abfallverzeichnis (AVV). Wie schon dargestellt beinhaltet die Leistung zum Vertragsbeginn aufgrund von
Beauftragungen der Stadt durch die Systembetreiber nicht nur die Übernahme und den Umschlag sämtlicher angelieferter PPK-Mengen, sondern auch die Verwertung der angelieferten Mengen. Sollte
im Zuge der neuen Abstimmungsvereinbarung weiterhin die gemeinsame Verwertung durch die Stadtpflege vereinbart werden, wird sich an dieser Konstellation, die der derzeitigen Entsorgungspraxis
zugrunde liegt, wenig ändern. Selbst wenn eine gemeinsame Verwertung künftig nicht mehr für alle Systembetreiber vereinbart werden sollte, bleiben dennoch alle angelieferten Mengen an der
Übernahmestelle zu übernehmen und zu verwiegen. Es sind auch alle übernommenen Mengen umzuschlagen, wobei der Umschlag sich in den folgenden Formen darstellen kann: Soweit Mengen von den
Systembetreibern herausverlangt werden, sind diese vom Auftragnehmer im Auftrag der Stadtpflege an die Sytembetreiber herauszugeben, d. h. zur Abholung durch diese an der Übernahmestelle
bereitzustellen, wobei die näheren Bestimmungen hierzu (z. B. zum Feuchtegehalt u. a.) von der Stadtpflege mit den Systembetreibern geregelt werden. Soweit Mengen von der Stadtpflege als
eigene Mengenanteile oder aber im Auftrag der Systembetreiber zu verwerten sind, sind diese Mengen wiederum zur Abholung für den weiteren Transport, der ebenfalls vom Auftragnehmer
sicherzustellen ist, bereitzustellen. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer das Ergebnis der Verhandlungen zur Abstimmungsvereinbarung, welche die Stadt bis Ende 2023 anstrebt, unverzüglich
mit und gibt ihm an, welcher Mengenanteil ggf. für welchen Systembetreiber bereitzustellen ist. II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis II.2.6) Geschätzter Wert II.2.7)
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 01.01.2024 Ende: 31.12.2028 Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein II.2.10) Angaben über
Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: nein II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu
Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein II.2.14) Zusätzliche Angaben: Das Vorliegen
von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123 und 124 GWB beurteilt die Vergabestelle gem. §§ 42, 48 VgV anhand der für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer
grds. mit dem Angebot einzureichende Eigenerklärungen gemäß Formular 1 und 2 zum Angebotsvordruck in Teil III. Ergänzung zur Punkt I.3 Kommunikation Angebote oder Teilnahmeanträge sind
einzureichen elektronisch via: www.eVergabe.de. Teilnahmeanträge und Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform. elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel.
elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel. Hinweise zum Bestbieterprinzip gemäß § 8 TVergG LSA Die nach diesem Gesetz und nach den in § 1 (2) Satz 1 genannten Vergabe- und
Vertragsordnungen verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll
(Bestbieter), vorzulegen. Wir weisen darauf hin, dass: 1. Nachforderungen und Abforderungen der Erklärungen und Nachweise sowie Informationen der Bieter (Absagen) nach § 19 TVergG LSA
elektronisch über die eVergabe-Plattform www.eVergabe.de erfolgen. 2. Der Bestbieter hat im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und
Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer Frist von mindestens drei und höchstens fünf Werktagen vorzulegen. 3. Bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen
und Nachweise ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Teilnahmebedingungen III.1.1) Befähigung
zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen
Informationen und Dokumente: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation
erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur
Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur
Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche
Sprache beizufügen. Desweiteren: 1. Eintragung im Berufs- oder Handelsregister . Als Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung wird vorliegend die Eintragung des jeweiligen Unternehmens im
einschlägigen Berufs- oder Handelsregister, für den Fall, dass das Unternehmen von Rechts wegen dort eingetragen werden kann, verlangt. . Zum Beleg sind mit dem Angebot aktuelle Auszüge
(max. sechs Monate alt) aus dem Berufs- oder Handelsregister für das Unternehmen des Bieters bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft vorzulegen. . Auf Aufforderung sind aktuelle Auszüge
(max. sechs Monate alt) aus dem Berufs- oder Handelsregister auch für Unterauftragnehmer oder andere zur Eignungsleihe eingesetzte Dritte vorzulegen, soweit diese Transportleistungen erbringen
oder die Übergabestelle betreiben. 2. Falls der Auftragnehmer nur als Vermittler/Makler tätig wird: Nachweis des Vorliegens der Voraussetzungen des § 53 KrWG . Wird der Bieter/die
Bietergemeinschaft oder ein Unterauftragnehmer nur als Vermittler oder Makler für die Verwertung des Altpapiers tätig, müssen für die Befähigung zur Berufsausübung zusätzlich die
Voraussetzung des § 53 KrWG vorliegen. . Vom als Makler auftretenden Unternehmen wird die Vergabestelle zum Nachweis eine Kopie der Anzeige nach § 53 Abs. 1 KrWG oder - soweit einschlägig -
der Erlaubnis nach § 54 KrWG gesondert abfordern - diese ist also nur auf Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen. III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und
kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste
des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende
Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf
gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf
gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in
deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Abforderung TVergG LSA in III.1.2: Erklärungen zur Beachtung des Tariftreue- und Vergabegesetzes
Sachsen-Anhalt - TVergG LSA (mit dem Angebot vorzulegen, für Nachunternehmer auf Verlangen der Vergabestelle) TVergG Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz (mit dem Angebot vorzulegen,
für Nachunternehmer auf Verlangen der Vergabestelle) TVergG Eigenerklärung Tarif (mit dem Angebot vorzulegen, für Nachunternehmer auf Verlangen der Vergabestelle) Desweiteren: 1.
Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren (grds. 2020, 2021, 2022) . Hierzu sind Erklärungen derjenigen Unternehmen, welche die Übergabestelle betreiben oder Transportleistungen
erbringen, zum Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren zu machen (dazu zählen hier grds. die Jahre 2020, 2021 und 2022, sofern das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr
übereinstimmt). Sofern zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch kein festgestellter Jahresabschluss für das Jahr 2022 vorliegt, genügen hierfür vorläufige Zahlen. . Diese Umsatzangaben sind
für den Bieter und die Mitglieder einer Bietergemeinschaft bereits mit dem Angebot einzureichen. . Für Unterauftragnehmer und andere zur Eignungsleihe eingesetzte Dritte, welche
Transportleistungen oder Leistungen des Betriebes der Übernahmestelle erbringen, sind sie erst auf Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen. 2. Betriebshaftpflichtversicherung Der Bieter muss
. über einen angemessenen Versicherungsschutz im Sinne einer Betriebshaftpflichtversicherung verfügen oder . eine entsprechende Erhöhung und Anpassung dieser Versicherung auf den geforderten
Mindestbetrag belegen. Als Mindestanforderung wird insoweit eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von . 1 Mio. EUR für Personen-/Sachschäden sowie . 100.000,00 EUR für
Vermögensschäden (jeweils bezogen auf den Einzelfall bei zweifacher Maximierung) verlangt. Die Anforderungen gelten auch dann als erfüllt, wenn die Betriebshaftpflichtversicherung eine
Pauschale von mindestens 2,2 Mio EUR für Personen, Sach- oder Vermögensschäden pauschal umfasst. . Mit dem Angebot haben Bieter und Mitglieder von Bietergemeinschaften hierzu Bestätigungen
ihrer Versicherungsinstitute über das Bestehen eines entsprechenden Versicherungsschutzes im geforderten Umfang oder über die Bereitschaft zur Anpassung des Versicherungsschutzes an die
geforderte Mindestsummen einzureichen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Als Mindestanforderung wird insoweit eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von . 1 Mio
EUR für Personen-/Sachsächden sowie . 100.000,00 EUR für Vermögenschäden (jeweils bezogen auf den Einzelfall bei zweifacher Maximierung) verlangt. Die Anforderungen gelten auch dann als
erfüllt, wenn die Betriebshaftpflichtversicherung eine Pauschale von mindestens 2,2 Mio. EUR für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden pauschal umfasst. III.1.3) Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen
nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für
die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von
Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die
der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Desweiteren: 1. Referenzen aus den Jahren 2020, 2021 und 2022 über
erbrachte Leistungen der Vermarktung/Verwertung von Altpapier für öffentliche Auftraggeber . Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss über Erfahrungen in der Erbringung von Leistungen des
Verwertens/der Vermarktung von Altpapier für kommunale Auftraggeber verfügen oder sich insoweit auf die Erfahrung Dritter gem. § 47 VgV berufen können. . Zum Nachweis verlangt die
Vergabestelle mit dem Angebot die Vorlage einer Erklärung des Bieters bzw. der Mitglieder einer Bietergemeinschaft mit Angaben zu erbrachten Leistungen in diesem Sinne in den letzten drei
Jahren mit Angaben zum Wert des jeweiligen Auftrages, zum Leistungszeitraum sowie den Empfängern der Leistungen (kommunale Auftraggeber). Der Bieter erklärt sich mit Abgabe seiner Erklärung
nach diesem Formular damit einverstanden, dass sich die Vergabestelle bei den dort angegebenen Auftraggebern bzw. Leistungsempfängern nach deren Zufriedenheit mit der Leistungserbringung durch
den Bieter erkundigt. 2. Beschreibung der technischen Ausrüstung . Die technische Leistungsfähigkeit wird ferner beurteilt anhand einer Erklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft dazu,
über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt bzw. inwieweit es sich insoweit auf die Ausstattung und
Ausrüstung Dritter im Wege der Eignungsleihe beruft. Im Einzelnen werden darin Erklärungen zu folgenden Aspekten verlangt (vgl. hierzu auch die vorgesehenen Eintragungsfelder im
Angebotsvordruck in Teil III): 1) Benennung der vorgesehenen Übernahmestelle für das von der Stadt angelieferte Altpapier mit Angaben zu a. Standort/Adresse und Betreiber b. vorhandener
Rangierfläche, Lagerfläche mit Überdachung c. dem Vorhandensein einer geeichten Waage und d. Nachweis der Nutzungsbefugnis z. B. durch Vorlage einer Erklärung des dinglich Berechtigten (z.
B. des Eigentümers, Erbbauberechtigten) darüber, dass die Fläche zum ausgeschriebenen Zweck vom Bieter/Unterauftragnehmer genutzt werden darf. 2) Beschreibung des vorgesehenen
Verwertungsweges für das gesammelte Altpapier mit Angaben zu a. der/den vorgesehenen Verwertungsanlagen, z. B. Papierfabrik(en) b. jeweils einschließlich Standort/Adresse und Betreiber und c.
den dortigen Verwertungsverfahren. . Diese Erklärungen werden vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft bereits mit Abgabe des Angebotes verlangt. Im Angebotsvordruck sind hierfür
Eintragungsfelder vorgesehen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards:entfällt III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.2) Bedingungen für den Auftrag III.2.1) Angaben zu einem
besonderen Berufsstand III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8) Angaben zum
Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.2) Schlusstermin
für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag und Ortszeit: 19.09.2023 11:00 Uhr IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können DE
IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30.11.2023 IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 19.09.2023, Ortszeit: 11:00 Ort und Angaben über
befugte Personen und das Öffnungsverfahren: entfällt Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein VI.2) Angaben zu
elektronischen Arbeitsabläufen Aufträge werden elektronisch erteilt VI.3) Zusätzliche Angaben: Ergänzend sei bereits an dieser Stelle auf Folgendes hingewiesen: . Alle Formularerklärungen
(nach den im Angebotsvordruck beigefügen Formularvordrucken in Teil III) müssen auf Verlangen der Vergabestelle vom Bestbieter im Original nachgereicht werden. . Für die Vorlage von
Fremdnachweisen (soweit ausdrücklich gefordert) erachtet die Vergabestelle grundsätzlich die Vorlage von Kopien als ausreichend. Sie behält sich die Abforderung von Originalen vor. . Bieter-
und Bietergemeinschaften sowie weitere Beteiligte aus EU-Ländern, in denen die geforderten Nachweise nicht erteilt werden, haben auf Aufforderung gleichwertige Nachweise bzw. gleichwertige
Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung einzureichen. . Beigebrachte Nachweise/Bescheinigungen müssen gültig sein. Soweit sie keine bestimmte Gültigkeitsdauer
aufweisen, dürfen sie, gerechnet bis zum Ablauf der Angebotsfrist, nicht älter als sechs Monate sein. Eigenerklärungen müssen konkret für das vorliegende Vergabeverfahren abgegeben werden,
dies gilt auch für eine EEE, es sei denn, das Unternehmen verfügt über eine EEE, in der dieselben Angaben enthalten sind, welche im vorliegenden Verfahren abgefragt werden. . Bei
Bietergemeinschaften sind die Erklärungen grundsätzlich für jedes Mitglied vorzulegen. Die Erklärungen und Nachweise nach Ziffer III.1.1. werden für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
gesondert bewertet. Die weiteren Nachweise und Angaben zu den Mitgliedern der Bietergemeinschaft hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und fachlichen
Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2 und III.1.3 werden dagegen in der Summe bewertet. . Für die Einreichung von Nachweisen und Erklärungen im Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV sowie
für Unterauftragnehmer enthalten die Bewerbungsbedingungen gesondere Hinweise. Nach § 9 Abs. 3 VgV müssen Vorinfo, Auftragsbekanntmachung und Vergabeunterlagen jedem Interessierten ohne
Registrierung zugänglich sein. Eine freiwillige Registrierung ist jedoch zulässig. Sie bietet Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder
über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert werden. Unternehmen ohne Registrierung müssen sich selbständig informieren (Holschuld). VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt, 1. und 2. Vergabekammer
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2 Postleitzahl / Ort: 06112 Halle/Saale Land: Deutschland Telefon: +49 3455141529 Fax.: +49 3455141115 E-Mail: angela.schaefer@lvwa.sachsen-anhalt.de
Internet-Adresse: (URL) https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/anschrift VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Offizielle
Bezeichnung: Postanschrift: Postleitzahl / Ort: VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bitte beachten Sie für die
Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen insbesondere des § 160 GWB. VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift: Postleitzahl / Ort: VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 04.08.2023 Weitere Informationen
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