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Ausschreibungsdetails Beschaffung von Interaktiven Display`s für die Grundschule „Caspar Aquila“ und die Regelschule „Albert Schweitzer“
Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf "Teilnahme aktivieren" und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.
1. Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) a) Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle) Name: Stadt Saalfeld/Saale Straße, Hausnummer: Markt 1 Postleitzahl (PLZ): 07318
Ort: Saalfeld/Saale Telefon: +49 3671 598218 Telefax: +49 3671 598159 E-Mail: vergabestelle@stadt-saalfeld.de Internet-Adresse: https://www.saalfeld.de/ b) Zuschlag erteilende Stelle Wie Hauptauftraggeber siehe a) 2. Angaben zum Verfahren a) Verfahrensart Öffentliche
Ausschreibung nach UVgO b) Vertragsart Liefer- / Dienstleistungsauftrag c) Geschäftszeichen Ö_78/2023 3. Angaben zu Angeboten a) Form der Angebote
elektronisch
ohne elektronische Signatur (Textform)
b) Fristen Ablauf der Angebotsfrist 15.09.2023 - 10:00 Uhr Ablauf der Bindefrist 10.11.2023 c) Sprache Deutsch 4. Angaben zu Vergabeunterlagen a) Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen stehen
für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=535744 b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt c) Zuständige Stelle Hauptauftraggeber siehe 1.a) d) Anforderungsfrist 15.09.2023 - 10:00 Uhr 5. Angaben zur Leistung a) Art
und Umfang der Leistung Leistungsgegenstand ist die Beschaffung von interaktiven Displays für die Grundschule „Caspar Aquila“ und die Regelschule „Albert Schweitzer“ in
Saalfeld/Saale im Rahmen des Förderprogramms Digitalpakt Schulen.
Die Leistung umfasst die Lieferung von 23 Displays, Pylonen und Slot PC`s sowie die Montage, Installation und Konfiguration der ausgeschriebenen Medientechnik.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen.
c) Ort der Leistungserbringung BRD, Freistaat Thüringen, Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, 07318 Saalfeld/Saale, Aquilastr. 3 und A.-Schweitzer-Str. 148
7. Zulassung von Nebenangeboten Nein 8. Bestimmungen über die Ausführungsfrist Ausführungsbeginn: ab 01.11.2023
Ausführungsende: 05.01.2024
9. Höhe geforderter Sicherheitsleistungen Für die Vorauszahlung in Höhe der Auftragssumme muss bis spätestens 15.12.2023 eine Vorauszahlungsbürgschaft an den AG übergeben werden.
10. Wesentliche Zahlungsbedingungen Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11. Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen siehe Vergabeunterlagen (VHB 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung
Liefer- / Dienstleistungen" und VHB 216 "Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen")
12. Zuschlagskriterien Zuschlagskriterium Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
13. Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter 14. Sonstige Angaben 14.1 Nachprüfung des
Vergabeverfahrens (§ 19 ThürVgG)
14.1.1 Nachprüfungsmöglichkeit
Der voraussichtliche Gesamtauftragswert dieses Vorhabens liegt unterhalb der
Schwellenwerte nach § 106 GWB, übersteigt aber die in § 19 Abs. 4 ThürVgG
aufgeführten Wertgrenze (50.000,00 € netto bei Leistungen und Lieferungen). Somit
besteht die Möglichkeit einer Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die
Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Ein
Anspruch des Bieters auf Tätigwerden der Vergabekammer besteht nicht.
14.1.2 Informationspflicht
Der Auftraggeber informiert den/die Bieter, dessen/deren Angebot/e nicht berücksichtigt
werden soll/en, spätestens sieben Kalendertage vor dem beabsichtigten
Vertragsabschluss über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden
soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung des/ihres Angebotes und
den frühestmöglichen Zeitpunkt der Zuschlagserteilung. Binnen dieser Frist (sieben
Tage) ist eine mögliche Beanstandung durch den unterlegenen Bieter vorzubringen.
14.1.3 Nachprüfungsverfahren
a) Der Bieter hat die Möglichkeit, das Vergabeverfahren vor Ablauf der vom
Auftraggeber bestimmten Frist beim Auftraggeber zu beanstanden, in dem er eine
Verletzung seiner Rechte durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften rügt. Die
Beanstandung ist schriftlich oder in Textform an folgende Stelle/Adresse zu senden:
Stadt Saalfeld/Saale
Vergabestelle
Markt 1
07318 Saalfeld/Saale
E-Mail: vergabestelle@stadt-saalfeld.de
Fax-Nr.: 03671 598-159
b) Hilft der Auftraggeber dieser Beanstandung nicht ab, unterrichtet der Auftraggeber
die Vergabekammer durch Übersendung der vollständigen Vergabeakten. Er darf den
Zuschlag in diesem Fall nur erteilen, wenn die Vergabekammer das Vergabeverfahren
nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Unterrichtung beanstandet. Die Frist beginnt
am Tag nach dem Eingang der Unterrichtung bei der Vergabekammer und kann in
begründeten Ausnahmefällen durch die Vergabekammer einmalig um weitere sieben
Kalendertage verlängert werden. Beanstandet die Vergabekammer das
Vergabeverfahren mit einer entsprechenden Begründung, hat der Auftraggeber die
Auffassung der Vergabekammer zu beachten.
c) Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten
(Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das
Thüringer Verwaltungskostengesetz findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren
bestimmt sich nachdem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter
Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands der Nachprüfung. Die
Gebühr beträgt mindestens 100 EUR, soll aber den Betrag von 1.000 EUR nicht
überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren
beanstandet hat, werden keine Kosten zu seinen Lasten erhoben.
d) Im Falle ihres Tätigwerdens entscheidet die Vergabekammer abschließend, ob der
Bieter durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt
wurde.
14.2
Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform nicht erforderlich ist, um die
Vergabeunterlagen einzusehen und auszudrucken, empfehlen wir allen Interessenten
die Registrierung. Nur registrierte Nutzer, die ihre Teilnahme an einem Vergabeverfahren
über den Angebotsassistenten der E-Vergabe aktiviert haben, werden aktiv über
Veränderungen im Verfahren informiert. Ausschreibungsunterlagen einsehenPDFXML XVergabe GUID: 9b291568-8a1c-41c6-971a-7a643f2fa449 Link zu
dieser Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=535744&cookieCheck
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