Refuse and waste related services (Германия - Тендер #45482955) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin) Номер конкурса: 45482955 Дата публикации: 28-08-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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SchadstoffentsorgungEntsorgung von HWL-Platten
Reference number: N15039-3047400-001-396-15Entsorgung von Holzwolleleichtbauplatten (HWL-Platten)
Bundesallee 171 in 10715 Berlin
Entsorgung von gefährlichen Abfällen der ASN 170903*, hier: Holzwolleleichtbauplatten, inkl. Bearbeitung des Entsorgungsnachweises im elektronischen Verfahren und Bearbeitung der Begleit- und Wiegescheine. Es handelt sich um eine Gesamtmenge an HWL-Platten von 50 t, der Transport ist nicht Leistung der Ausschreibung, sondern nur die Entsorgung der HWL-Platten.
Der Bieter hat mit seinem Angebot die Eigenerklärung gemäß § 42 VgV i.V.m. § 122 GWB abzugeben. Die Besonderen Vertragsbedingungen Teil A, Teile B und Teil C werden mit elektronischer Angebotsabgabe Vertragsbestandteil. Die Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung (Teil B) sind mit Angebotsabgabe auszufüllen und werden ebenfalls Vertragsbestandteil. Das Verzeichnis der Nachunternehmer, die Eigenerklärung der Nachunternehmer, die Verpflichtungserklärung für Teilleistungen durch Nachunternehmer und die Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung sind, wenn erforderlich, mit dem Angebot abzugeben (siehe "Checkliste"). Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter belegen zu lassen. Dies gilt auch für Nachweise gem. Ziffer III.1.2) und III.1.3). Der Auftraggeber behält sich vor, einen Handelsregisterauszug einzufordern.
Eignungskriterien gemäß Auftrags-/Vergabeunterlagen. Die Unterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei unter der URL gem. "I.3) Kommunikation" zur Verfügung. Hierzu ist lediglich die unter "II.1.1) Bezeichnung des Auftrags" aufgeführte Referenznummer der Bekanntmachung einzugeben.
Eignungskriterien gemäß Auftrags-/Vergabeunterlagen. Die Unterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei unter der URL gem. "I.3) Kommunikation" zur Verfügung. Hierzu ist lediglich die unter "II.1.1) Bezeichnung des Auftrags" aufgeführte Referenznummer der Bekanntmachung einzugeben.
Minimum level(s) of standards possibly required:1) Die genannten Outputwege von Zwischenhändlern oder Abfallmaklern benötigen eine Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Es ist mit Angebot ein Genehmigungsbescheid nach BImSchG vorzulegen.
2) Die Eigenschaft als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb ist ein Eignungskriterium. Mit dem Angebot ist ein gültiger Zertifizierungsnachweis als Entsorgungsfachbetrieb für laut Formblatt 1 vorgesehenen Verwerter/ Beseitiger der Abfälle mit gefährlichen Stoffen für die im Formblatt 1 angekreuzten Abfallschlüssel vorzulegen. Die Vorlagepflicht entfällt, wenn die Vergabestelle entweder den Zertifizierungsnachweis direkt über eine gebührenfreie nationale Datenbank in einem Mitgliedstaat erhalten kann oder bereits im Besitz dieses Nachweises ist. Eine Ausnahme von der Vorlagepflicht ist nur dann möglich, wenn zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe mitgeteilt wird, über welche Datenbank entsprechende Zertifizierungsnachweise abrufbar sind oder im Rahmen welcher Vergabeverfahren (einschließlich der Angabe der Vergabenummer) Zertifizierungsnachweise bereits vorgelegt worden sind.
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
Vergabekammer des Landes Berlin, siehe Punkte VI.4.1)