Expertise Diskriminierungsrisiken und Diskriminierungsschutz im Bereich Justiz Wissensstand und Forschungsbedarfe für die Antidiskriminierungsforschung (Германия - Тендер #45054463)
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Ausschreibungsdetails Expertise Diskriminierungsrisiken und Diskriminierungsschutz im Bereich Justiz Wissensstand und Forschungsbedarfe für die Antidiskriminierungsforschung
Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf "Teilnahme aktivieren" und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.
Mehr lesen Veröffentlichungsdatum:
17.08.2023
Teilnahme aktivieren bis:
18.09.2023 10:00
Abgabefrist Angebot:
18.09.2023 10:00
Geschäftszeichen:
ads_2023_010
Vergabestelle:
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
1. Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) a) Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle) Name: Antidiskriminierungsstelle des Bundes Straße, Hausnummer: Glinkastraße 24
Postleitzahl (PLZ): 10117 Ort: Berlin E-Mail: zentrale-beschaffung@bafza.bund.de Internet-Adresse: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/startseite/startseite-node.html b) Zuschlag
erteilende Stelle Wie Hauptauftraggeber siehe a) 2. Angaben zum Verfahren a) Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung nach UVgO b) Vertragsart Liefer- / Dienstleistungsauftrag c)
Geschäftszeichen ads_2023_010 3. Angaben zu Angeboten a) Form der Angebote
elektronisch
ohne elektronische Signatur (Textform)
b) Fristen Ablauf der Angebotsfrist 18.09.2023 - 10:00 Uhr Ablauf der Bindefrist 31.10.2023 c) Sprache deutsch 4. Angaben zu Vergabeunterlagen a) Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen stehen
für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=533701 b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt c) Zuständige Stelle Name: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ
Straße, Hausnummer: An den Gelenkbogenhallen 2-6 Postleitzahl (PLZ): 50679 Ort: Köln Telefon: +49 221 36734104 Telefax: +49 221 36734664 E-Mail: zentrale-beschaffung@bafza.bund.de Internet-Adresse: https://www.bafza.de/ d)
Anforderungsfrist 18.09.2023 - 10:00 Uhr 5. Angaben zur Leistung a) Art und Umfang der Leistung Mit dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) am 18. August 2006 wurde
die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingerichtet. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes unterstützt auf unabhängige Weise Personen, die Benachteiligungen aus rassistischen
Gründen oder wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters oder der sexuellen Identität
(„Diskriminierungsgründe“) erfahren haben. Die wichtigsten Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle sind Beratung, Öffentlichkeitsarbeit und Forschung.
Staatlichen Behörden, die einseitig gegenüber Bürger*innen handeln können, kommt eine besondere Verantwortung im Hinblick auf eine diskriminierungsfreie Ausübung ihrer hoheitlichen
Aufgaben und Befugnisse zu.
Das gilt auch für Gerichte, Staatsanwaltschaften, den Justizvollzug, die sozialen Dienste der Strafrechtspflege und die Justizverwaltung. Justizbehörden und die Rechtsprechung sind, wie
alle staatlichen Behörden, an die verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbote (z. B. Art. 3 Abs. 3 GG) und an den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG gebunden.
Gleichwohl ist der Bereich Justiz auch immer wieder Gegenstand von Diskriminierungsbeschwerden. Obwohl das AGG keinen Schutz vor Benachteiligungen durch staatliche Stellen bietet, hat die
Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Zeitraum August 2007 bis Dezember 2022 Beratungsanfragen von 656 Personen erhalten, weil sie Diskriminierung durch die Justizbehörden und Gerichte
erlebt haben.
Diskriminierungsrisiken betreffen dabei unterschiedliche Diskriminierungsmerkmale. Am häufigsten betrafen die Anfragen Diskriminierungserfahrungen anhand von Behinderung, des Geschlechts und
der ethnischen Herkunft bzw. rassistische Diskriminierung. Zu geringeren Anteilen waren Diskriminierungserfahrungen wegen der Religion und Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen
Identität betroffen (vgl. auch Gemeinsamer Bericht 2021, S. 184 ff.).
In welchen Formen und Konstellationen sich Benachteiligungen im Bereich Justiz zeigen und welche Gruppen besonders betroffen sind, ist bisher im Hinblick auf alle AGG-Merkmale nicht
systematisch untersucht worden (vgl. u. a. Stiftung Mercator, 2021 S. 133 ff. m.w.N.). Die Justiz ist zugleich für die wirksame Bekämpfung von Diskriminierung von zentraler Bedeutung.
Bislang gibt es allerdings keine wissenschaftlichen Analysen dazu, wie die Justiz mit Diskriminierungsrisiken umgeht und welchen Schwierigkeiten sie dabei gegenübersteht.
Mit der hier ausgeschriebenen Expertise möchte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes den sozial- und rechtswissenschaftlichen Wissensstand zu Diskriminierungsrisiken und
Diskriminierungsschutz im Lebensbereich Justiz systematisch aufbereiten und zentrale Forschungslücken und Forschungsbedarfe für die Antidiskriminierungsforschung ermitteln. Dabei sollen
sowohl Gerichte, Staatsanwaltschaften, der Justizvollzug, die sozialen Dienste der Strafrechtspflege und die Justizverwaltung einbezogen werden.
Justizbehörden und die Rechtsprechung stehen wie viele staatliche Organisationen insgesamt vor der Herausforderung, ihr Handeln stärker als in der Vergangenheit an der Vielfalt der
Gesellschaft auszurichten. Denn Diskriminierungen entstehen nicht allein auf individueller Ebene. Auch interne Regeln, Gewohnheiten und Abläufe einer Institution können
Diskriminierungsrisiken beinhalten. Darüber hinaus kann die Organisationskultur Einfluss auf das Ausmaß von Diskriminierung haben. Die Expertise soll deshalb gezielt auch vorhandene
Wissensbestände zu Diskriminierungsrisiken und Arbeitsroutinen berücksichtigen und damit den Forschungsstand zu institutioneller und struktureller Diskriminierung im Bereich Justiz
umfassen.
In Auftrag gegeben wird die Erstellung einer Expertise zum Thema „Diskriminierungsrisiken und Diskriminierungsschutz im Bereich Justiz, Wissensstand und Forschungsbedarfe für die
Antidiskriminierungsforschung“
Die Expertise soll herausarbeiten, welcher Wissensstand und welche relevanten Lücken im Lebensbereich Justiz für die Antidiskriminierungsforschung bestehen und mithilfe welcher methodischen
Ansätze diese Forschungslücken geschlossen werden können.
Das Forschungsinteresse der Expertise liegt insbesondere in:
der systematischen Aufbereitung des sozial- und rechtswissenschaftlichen Wissensstands zu Diskriminierungsrisiken und Diskriminierungsschutz im Bereich Justiz,
der Identifikation von Lücken und Bedarfen der Antidiskriminierungsforschung im Bereich Justiz,
der Entwicklung von geeigneten Forschungszugängen (inkl. Forschungsdesign) der Antidiskriminierungsforschung zu Justizbehörden und Gerichten, inklusive der Erstellung von 3 konkreten
Forschungsskizzen.
Die Expertise soll Diskriminierungsrisiken beim Zugang zur Justiz, im Kontakt mit Richter*innen, Staatsanwält*innen und Justizbehörden (z. B. Gerichts- und Bewährungshilfe,
Justizverwaltung) sowie Formen von institutioneller und struktureller Diskriminierung in der Justiz (z. B. Wissensbestände, Arbeitsroutinen, Vorgaben zur Arbeit) einbeziehen.
Weiterhin soll der Forschungsstand zu Diskriminierungsrisiken auch im Justizvollzug ermittelt werden. Darüber hinaus sollen ebenfalls Diskriminierungsrisiken für Bedienstete beim Zugang zur
Justiz und innerhalb der Justiz betrachtet werden.
Die Expertise soll alle Formen von Diskriminierungen, d.h. unmittelbare und mittelbare Diskriminierung; Belästigung, inklusive sexueller Belästigung; Anweisung zur Benachteiligung
berücksichtigen
Die Expertise soll horizontal ausgerichtet sein und Diskriminierung im Bereich Justiz im Hinblick auf alle durch das AGG geschützten Kategorien sowie weiterer zentraler
Diskriminierungsgründe, insbesondere die soziale Herkunft, aber auch mehrfach- oder mehrdimensionale Diskriminierung und intersektionale Diskriminierungen, berücksichtigen.
Schließlich sollen auch Maßnahmen des Diskriminierungsschutzes innerhalb der Justizbehörden und Gerichte erfasst werden. Maßnahmen zum Schutz vor Diskriminierung können ggf. auch Teil
von behördlichen Strategien zur Förderung von Diversität und diversitätssensiblen Organisationsentwicklungsprozessen sein.
Überblick über die zu erbringenden Leistungsbausteine:
C.1 Auftaktgespräch und Zwischengespräche mit der Auftraggeberin
C.2 Literatur- und Dokumentenanalyse zu Diskriminierungsrisiken/-schutz im Bereich Justiz
C.3 Konsultation von / Interviews mit Expert*innen
C.4 Darstellung von Forschungszugängen zum Lebensbereich
C.5 Erstellung eines Gesamtberichts
C.6 Aufbereitung konkreter Forschungsskizzen für mögliche Forschungsvorhaben im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
C.7 Mündliche Präsentation der Ergebnisse bei der Auftraggeberin
Eine enge Kooperation und Abstimmung mit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes bezüglich der einzelnen Leistungen wird erwartet. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes steht
ihrerseits als Ansprechpartnerin und für Rückfragen während der Projektlaufzeit zur Verfügung.
Die Expertise ist interdisziplinär angelegt. Für die Erbringung der Leistung sind sowohl sozialwissenschaftliche als auch rechtswissenschaftliche Kenntnisse unabdingbar. Darüber hinaus
sind Erfahrungen im Bereich der Antidiskriminierungsforschung notwendig.
Im Angebot ist die entsprechende Eignung der Auftragnehmer*innen darzustellen. Darüber hinaus ist die zeitliche Planung für die Umsetzung der einzelnen Leistungsbausteine darzustellen,
insbesondere hinsichtlich der Leistungsbausteine C.2, C.3 und C.4.
b) CPV-Codes Hauptteil (1):
c) Ort der Leistungserbringung Berlin, deutschlandweit
7. Zulassung von Nebenangeboten Nein 10. Wesentliche Zahlungsbedingungen Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11. Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen a. Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/ der sich
bewerbenden Institution oder Person (Organisation, Eigentümer, Beschäftigte)
b. Nennung der verantwortlichen Person(en) (bezogen auf das Unternehmen/die Institution)
c. Eigenerklärungen nach § 31 UVgO i. V. m. §§ 123, 124 GWB analog. Der Bieter/ Die Bieterin hat nachzuweisen, dass auf ihn/sie keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe zutreffen.
Hierzu sind mit dem Angebot ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärungen vorzulegen, die u.a. beinhalten, dass der Bieter/ die Bieterin sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder
vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt
hat. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage „Eigenerklärung_31“ ist hierfür zu nutzen.
d. Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
e. Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der Geschäftsentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
f. Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
g. Erklärung zu Unterauftragnehmerinnen/Unterauftragnehmern (falls zutreffend)
h. Erklärung zur Bietergemeinschaft (falls zutreffend)
i. Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen
j. Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der
Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber/Auftraggeberinnen
k. Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Falle einer Beauftragung zuständig sein werden
l. Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen
Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen
m. Nachweis von sowohl sozialwissenschaftlichen als auch rechtswissenschaftlichen Kenntnisse
n. Nachweis von Erfahrungen auf dem Gebiet der Antidiskriminierungsforschung
o. Nachweis von Erfahrungen mit ähnlichen Aufträgen (auch über Referenzprojekte möglich)
Der Auftraggeber legt Wert auf eine qualitative hohe Erfüllung der Aufgabe. Die Bewertung der Eignung der Bieter/Bieterinnen erfolgt anhand der in der Anlage „Bewertungsraster Eignung“
genannten Kriterien. Für die Einreichung der geforderten Unterlagen ist die Anlage „Vordruck Eignungsnachweise“ zu verwenden.
12. Zuschlagskriterien Der Zuschlag wird gemäß § 43 Abs. 1 UVgO auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Der niedrigste Angebotspreis ist nicht entscheidend.
Für die Angebotswertung im Hinblick auf die Erteilung des Zuschlags erfolgt die Wertung anhand der in der Anlage „Bewertungsraster Wirtschaftlichkeit“ aufgeführten Zuschlagskriterien und
ihrer jeweiligen Gewichtung.
14. Sonstige Angaben a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes
durchgeführt.
b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden
nicht erstattet
c. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt 4. a) genannten URL
heruntergeladen werden.
d. Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung.
Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass
sie automatisch über Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informiert
werden. Unternehmen, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen,
müssen sich selbständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen an den
Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u. a. der
Kommunikation mit der Vergabestelle, ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
e. Fragen sind bis zum 11.09.2023, 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform
des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden
allen Bietern / Bieterinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des
Bundes zur Verfügung gestellt.
f. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den
Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6
Kalendertage vor Ablauf Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes
eingestellt.
g. Angebote können nur auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.
de) abgegeben werden. Es wird gebeten, die Unterlagen für das Angebot möglichst
zusammenhängend (vorzugsweise in einer Gesamtdatei im pdf-Format) einzureichen.
Auf eine digitale Signatur der Unterlagen ist zu verzichten.
h. Angebote, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen
ausgeschlossen werden.
i. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bieter / die
Bieterin führen zum Ausschluss.
j. Mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter/Bieterinnen den
Bestimmungen des § 46 UVgO. Ausschreibungsunterlagen einsehenPDFXML XVergabe GUID: 0938000b-36b8-4f31-8f78-718f243de7fe Link zu dieser
Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=533701&cookieCheck
Seitenfunktionen Sitzung erneuern
Die e-Vergabe nutzt zum Speichern von Onlineaktivitäten und Informationen Sitzungs-IDs (auch Session-IDs genannt), die in der Regel in Cookies gespeichert werden. Diese sind erforderlich zur
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