Projektträgerschaft "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" (Германия - Тендер #44848204) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: e-Vergabe Номер конкурса: 44848204 Дата публикации: 11-08-2023 Источник тендера: e-Vergabe |
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Veröffentlichungsdatum:11.08.2023 (vorläufig)
Teilnahme aktivieren bis:26.09.2023 12:00
Abgabefrist Angebot:26.09.2023 12:00
Geschäftszeichen:04514-3/1(2023)
Vergabestelle:Bundesministerium für Bildung und Forschung
Letzte Änderung:11.08.2023 10:30
Meine e-Vergabeelektronisch via:
I.4) Art des öffentlichen AuftraggebersMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5) Haupttätigkeit(en)Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags Bezeichnung:Projektträgerschaft "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung"
Referenznummer der Bekanntmachung:04514-3/1(2023)
II.1.2) CPV-Code Hauptteil:Administrative Dienste im Bildungswesen (75121000)
II.1.3) Art des AuftragsDienstleistungen
II.1.4) Kurze BeschreibungDer Auftragnehmer (AN) wird bei der zielgerichteten und effizienten Umsetzung des Förderprogramms "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" unterstützen. Die Aufgaben des AN liegen darin, als Teil der mittelbewirtschaftenden Stellen des BMBF das Ministerium durch Übernahme wissenschaftlich-technischer und verwaltungsmäßiger Aufgaben zu unterstützen sowie dazu beizutragen, die Wirksamkeit zu verbessern und eine rationelle Abwicklung zu sichern. Die Tätigkeit ist im Rahmen der beauftragten Aktivitäten an die Richtlinien und Weisungen des BMBF gebunden.
Die durch den AN zu bearbeitenden Zuwendungen teilen sich in zwei Gruppen auf:
1. Zuwendungen an 22 bundesweite Einrichtungen mit Organisationstrukturen bis auf lokale Ebene (so genannte "Förderer"); diese Einrichtungen leiten auf Antrag Fördermittel an lokale Träger weiter (Weiterleitung von Fördermitteln).
2. Zuwendungen an 5 bundesweit tätige Einrichtungen, die die Bündnisse für Bildung auf lokaler Ebene initiieren und die außerschulischen Maßnahmen selbst durchführen (so genannte "Initiativen").
Zusätzlich sind Zuwendungen an 16 Beratungsstellen in allen 16 Ländern zu betreuen.
Der AN übernimmt die Betreuung der o.g. laufenden Fördervorhaben. Im weiteren Verlauf unterstützt der AN bei der Prüfung von Zwischen- und Verwendungsnachweisen.
Über die Vorhabensbearbeitung hinaus unterstützt der AN das BMBF bei weiteren fachlichen Aufgaben, bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Sitzungen und Veranstaltungen, bei der Fachkommunikation für die Bündnisse für Bildung, der fachlichen Betreuung des webbasierten Verwaltungssystems "Kumasta" und bei der Vergabe von Dienstleistungen.
II.1.6) Angaben zu den Losen keine Aufteilung des Auftrags in Lose II.2) Beschreibung II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code:Deutschland (DE, NUTS 0)
II.2.4) Beschreibung der Beschaffungsiehe II.1.4) und Leistungsbeschreibung
II.2.5) Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. II.2.7) Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung Beginn:17.01.2024
Ende:31.01.2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden:Es bestehen zwei Optionen zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses durch den Auftraggeber. Die erste Option sieht eine Verlängerung um bis zu einem Jahr bis längstens zum 31.12.2027 vor, die zweite Option sieht eine weitere Verlängerung um bis zu einem Jahr und drei Monaten, bis längstens zum 31.03.2029 vor.
II.2.10) Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen:ja
Beschreibung der Optionen:Es bestehen zwei Optionen zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses durch den Auftraggeber. Die erste Option sieht eine Verlängerung um bis zu einem Jahr bis längstens zum 31.12.2027 vor, die zweite Option sieht eine weitere Verlängerung um bis zu einem Jahr und drei Monaten, bis längstens zum 31.03.2029 vor.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Teilnahmebedingungen III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der BedingungenIII.2) Bedingungen für den Auftrag III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) VerfahrensartOffenes Verfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung.Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Bei Rahmenvereinbarungen - Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:Die Laufzeit von maximal 5 Jahren und drei Monaten für diese Rahmenvereinbarung ist notwendig, um die wesentlichen administrativen Aufgaben innerhalb der Förderzeiträume bei den derzeit bereits laufenden Maßnahmen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ohne erneute Ausschreibung einer Projektträgerschaft abzudecken. Die dritte 5-jährige Förderphase des Förderprogramms "Kultur macht stark" läuft bis zum 31.12.2027, so dass eine kontinuierliche und lückenlose Förderbetreuung (Betreuung und Abwicklung der laufenden Vorhaben und Verwendungsnachweisprüfung) sichergestellt werden kann. Ab dem 31.12.2027 sind durch den AN noch (im Umfang reduzierte) Arbeiten zur Beendigung der Förderrunde zu erbringen, wie etwa Verwendungsnachweisprüfungen.
Durch die Wahl eines Grundvertragszeitraums von drei Jahren und zwei optionalen Verlängerungszeiträumen verschafft sich das BMBF Flexibilität für mögliche Anschlussmaßnahmen. Der komplexe Übergang in eine weitere Förderphase sollte dabei durch denselben Projektträger begleitet werden.
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen:ja
IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag:26.09.2023
Ortszeit:12:00
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können15.02.2024
IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag:26.09.2023
Ortszeit:12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des AuftragsDies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.3) Zusätzliche AngabenFragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Postanschrift: Villemombler Straße 76 Postleitzahl: 53123 Ort: Bonn Land: Deutschland (DE) Telefon: +49 228-94990 Fax: +49 228-9499163 E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Zentrale Vergabestelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung Postanschrift: Heinemannstarße 2 Postleitzahl: 53175 Ort: Bonn Land: Deutschland (DE) E-Mail: Vergabe@bmbf.bund.de VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von RechtsbehelfenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Zentrale Vergabestelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung Postanschrift: Heinemannstarße 2 Postleitzahl: 53175 Ort: Bonn Land: Deutschland (DE) E-Mail: Vergabe@bmbf.bund.de VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung09.08.2023
Ausschreibungsunterlagen einsehen Eignungskriterien 09.08.2023 10:00 PDF XML XVergabe GUID: ecac7da5-94e2-43b0-979c-a5fd774a1910 Link zu dieser Bekanntmachung: SeitenfunktionenDie e-Vergabe nutzt zum Speichern von Onlineaktivitäten und Informationen Sitzungs-IDs (auch Session-IDs genannt), die in der Regel in Cookies gespeichert werden. Diese sind erforderlich zur zusammenhängenden Kommunikation zwischen Webbrowser und Webserver. Durch Anklicken der Schaltfläche wird Ihre aktuelle Sitzung beendet, die Verbindungsdaten dieser Sitzung werden gelöscht und es wird eine neue Sitzung eröffnet. Alternativ wird Ihre Sitzung nach einstündiger Inaktivität automatisch beendet.