EFRE-Förderprojekt -Entwicklung und Neuausrichtung des Stiftsberges in Quedlinburg- Los 66 - Feuerlöschanlage
(Германия - Тендер #44804175)
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bund.de Номер конкурса: 44804175 Дата публикации: 11-08-2023 Источник тендера: Bund.de
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aus der Bekanntmachung, wenn Sie:
eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einer Ausschreibung haben
oder die Vergabeunterlagen der Bekanntmachung abrufen möchten
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Welterbestadt Quedlinburg, SG 3.1 Bauverwaltung und Stadtentwicklung
Postanschrift: Markt 1 Postleitzahl / Ort: 06484 Quedlinburg Land: Deutschland NUTS-Code: DEE09 Kontaktstelle(n): Vergabestelle Telefon: +49 3946-905754 E-Mail: vergabestelle@quedlinburg.de
Fax: +49 3946-9059754 Internet-Adresse(n) Hauptadresse: (URL) https://www.quedlinburg.de I.2) Gemeinsame Beschaffung I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen
uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL) https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-189bf5010d4-13f604beac18da60 Weitere Auskünfte
erteilt/erteilen die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: (URL) www.evergabe.de I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional-
oder Kommunalbehörde I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: EFRE-Förderprojekt
-Entwicklung und Neuausrichtung des Stiftsberges in Quedlinburg- Los 66 - Feuerlöschanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 3.4-27/23 II.1.2) CPV-Code Hauptteil 45343200-5 II.1.3) Art des
Auftrags Bauauftrag II.1.4) Kurze Beschreibung: Los 66 - Feuerlöschanlage II.1.5) Geschätzter Gesamtwert II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) CPV-Code Hauptteil: II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEE09 Hauptort der Ausführung: Quedlinburg II.2.4) Beschreibung der Beschaffung Ausgeschrieben werden
Leistungen zur Errichtung einer Heißschaumlöschanlage in den Dachgeschossen der Gebäude des Stiftsbergensembles. Die Leistung umfasst unter anderem: 1 St. Wasserversorgung als
kellergeschweißter Behälter 18,5 m³ 2 St. Sprinklerpumpen-Aggregate, 1 St. Druckhalteanlage, 2 St. Löschanlagenschaltschränke mit Überwachung, 3 St. Vorgesteuerte
Trockenalarmventilstationen, 3 St. Schnellentlüfterstationen, 1 St. Brandmelder- und Löschsteuerzentrale für 3 Löschbereiche, 1 St. Luftdruckversorgung, 75 St. Feinsprühtrockensprinklern
700 m Sprinklerrohrnetz in Edelstahl gepresst/ geschraubt/ gekuppelt/ geschweißt 28 m Druckluftnetz 150 m Brandschutzbekleidung F90 von Sprinkleranlagen 34 St. Öffnungen, Durchbrüche,
Kernbohrungen inkl. Rohrschottungen Sachkundenachweis erforderlich für Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach DGUV Regel 101-004 "Kontaminierte Bereiche" bzw. TRGS 524 sind Bau- bzw.
Arbeiten in Bereichen, die mit Gefahrstoffen oder biologischen Arbeitsstoffen verunreinigt sind, Inkl. Sachverständigenabnahme, hydraulische Rohrnetzberechnung, Inbetriebnahme, Probebetrieb
Inkl. elektrischer Verkabelung innerhalb und außerhalb der Sprinklerzentrale II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis II.2.6) Geschätzter Wert II.2.7) Laufzeit des
Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 30.10.2023 Ende: 28.06.2024 Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein II.2.10) Angaben über
Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Ja II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: nein II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu
Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Ja Projektnummer oder -referenz: ZS/2018/06/93182
II.2.14) Zusätzliche Angaben: 1. Nebenangebote sind für die gesamte Leistung nur in Verbindung mit einem Hautpangebot und mit Nachweis der Gleichwertigkeit zum Hauptangebot zugelassen. 2. Die
Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen. Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Teilnahmebedingungen III.1.1) Befähigung zur
Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen
Informationen und Dokumente: Vorzulegende Unterlagen auf Verlangen der Vergabestelle vom Bestbieter (ggf. auch vom Nachunternehmen) nach § 8 TVergG LSA: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug
und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, die Abfrage im
Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. WRegG und die Abfrage im Gewerbezentralregister nach § 150a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, Satz 2 GewO, vorzunehmen, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird
eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des
ausländischen Bieters ersetzt werden. III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen
Informationen und Dokumente: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen
(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die
Präqualifikation erfüllen. Oder Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei
Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die
Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Darüber hinaus (nicht
Bestandteil der Präqualifizierung) hat der Bieter zum Nachweis seiner Eignung folgende Angaben und Nachweise mit dem Angebot vorzulegen: Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 Weitere
auf Verlangen der Vergabestelle vom Bestbieter (ggf. auch vom Nachunternehmen) nach § 8 TVergG LSA vorzulegende Unterlagen: rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung
über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt Freistellungsbescheinigung nach § 48b
Einkommensteuergesetz Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen Nachweis einer gültigen
Betriebshaftpflichtversicherung Möglicherweise geforderte Mindeststandards: III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien,
Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben und Nachweise mit dem Angebot vorzulegen: ggf. Formblatt 234 - Erklärung
Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ggf. Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen Weitere auf Verlangen der Vergabestelle vom Bestbieter (ggf. auch vom
Nachunternehmen) nach § 8 TVergG LSA vorzulegende Unterlagen: ggf. Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen 3 Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur
Eignung genannten Angaben Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem
Leitungspersonal Vorlage Sachkundennachweis für Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach DGUV Regel 101-004 "Kontaminierte Bereiche" Vorlage Sachkundenachweis gem. TRGS 524 "mit
Gefahrenstoffen oder biologischen Arbeitsstoffen verunreinigten Bereiche" Möglicherweise geforderte Mindeststandards: III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.2) Bedingungen für den
Auftrag III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA) Ergänzende Vertragsbedingungen
(auch für Nachunternehmer) Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA) Die gilt auch für alle Bietergemeinschaften und Nachunternehmer. Gem. § 11 (1)
TVergG LSA gilt in Sachsen-Anhalt aktuell das vergabespezifische Mindeststundenentgelt von 13,48 €/h, soweit nicht das tarifvertraglich vereinbarte Entgelt (Tariflohn) der einzelnen
Lohngruppen dieses übersteigt. Für diese Leistung als maßgeblich im Sinne Nr. 1 und Nr. 2 des § 11 TVergG LSA ist der nachfolgend aufgeführte Tarifvertrag und Tariflohn anzusehen:
Tarifvertrag für Entgelte und Ausbildungsvergütungen für das SHK-Handwerk in Sachsen-Anhalt- vom 17.01.2017 Tarifvertrag zur Regelung der Eingruppierung in Entgeltgruppen
(Eingruppierungstarifvertrag) - vom 30.07.2015 Manteltarifvertrag für das SHK-Handwerk in Sachsen-Anhalt - vom 30.07.2015 Tarifvertrag über ein Mindestentgelt in den Elektrohandwerken vom
05.12.2019 (Mindestlohn 13,40 €/h) Der Tariflohn der einzelnen Lohngruppen findet jedoch nur Anwendung, wie dieser das jeweils geltende vergabespezifische Mindeststundenentgelt nach § 11 (1)
TVergG LSA erreicht oder übersteigt. Liegt der Tariflohn einzelner Lohngruppen unterhalb des vergabespezifischen Mindeststundenentgelts, findet für diese Lohngruppen dann das jeweils aktuelle
vergabespezifische Mindeststundenentgelt gem. § 11 (3) TVergG LSA Anwendung (hier: 13,48 €/h). III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 197-557937 IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag und Ortszeit: 08.09.2023 09:00 Uhr IV.2.4) Sprache(n), in der
(denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können DE IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 23.10.2023 IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der
Angebote Tag: 08.09.2023, Ortszeit: 09:00 Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: keine Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein
wiederkehrender Auftrag: Nein VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen VI.3) Zusätzliche Angaben: 1. Die Ausschreibungsunterlagen verbleiben bei der ausschreibenden Stelle und werden
nicht zurückgegeben. 2. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der
alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner
Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften. 3. Bieter haben die im Aufforderungsschreiben
(Formblatt 211) genannten Unterlagen unter C) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Alle unter D) und 3.4 des Aufforderungsschreibens genannten Unterlagen werden auf Verlangen der
Vergabestelle nur vom Bestbieter und ggf. dem Nachunternehmer gefordert gem. § 8 TVergG LSA (siehe auch Formblatt 216). Die Nachweise und Erklärungen auf Verlangen der Vergabestelle sind
schriftlich über die Vergabeplattform evergabe.de zu übermitteln. Sie sind vom Bestbieter nach Aufforderung innerhalb von 5 Werktagen nach Absendung der Aufforderung verpflichtend vorzulegen.
Bei nicht fristgerechter Vorlage der geforderten Erklärungen und Nachweise ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. 4. Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen
Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bieter gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies
nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert. 5. Die Angebotsabgabe ist nur über die Vergabeplattform www.evergabe.de möglich. Angebote in anderer Form (per Post, per Telefax,
per E-Mail) werden nicht berücksichtigt und deshalb ausgeschlossen. 6.Die Beantwortung von Bieterfragen kann nur bis 4 Tage vor dem Ablauf der Angebotsfrist erfolgen. Spätere Fragen sind zwar
nicht ausgeschlossen, seitens des Bewerbers besteht jedoch kein Anspruch darauf, dass diese noch vor dem Öffnungstermin beantwortet werden. 7. Bieter, die die Vergabeunterlagen anonym (ohne
Bieterregistrierung) bei der Vergabeplattform herunterladen, müssen sich fortlaufend über eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen während der Angebotsfrist bei der Plattform oder
dem Hauptauftraggeber informieren. Die Einreichung nicht aktueller Vergabeunterlagen führt zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung. 8. Datenschutz Die Bieter haben die Vertraulichkeit der
Unterlagen zu wahren. Die Ausschreibungsunterlagen dürfen durch Bieter nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Eine sonstige Verwendung, insbesondere die Weitergabe an Dritte,
bedarf der schriftlichen Freigabe durch den Auftraggeber. Dies betrifft jedoch nicht die Weitergabe an Unternehmen, die als Nachunternehmer eingesetzt werden sollen, soweit diese die Unterlagen
für die Angebotserstellung benötigen. Dabei ist der Bieter für die Wahrung der Vertraulichkeit durch den Nachunternehmer verantwortlich. Der Bieter erklärt sich damit einverstanden, dass
die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren verarbeitet und gespeichert werden können und im Falle einer vorgesehenen Zuschlagserteilung an ihn gegenüber nicht
berücksichtigten Bietern eine Vorinformation gem. §134 GWB erfolgt. Auf die beigefügten Datenschutzhinweise nach Art. 13 und 14 der DSGVO wird verwiesen. VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2 Postleitzahl / Ort: 06112 Halle Land: Deutschland Telefon: +49 345-5141536 Fax.: +49 345-5141115 E-Mail: Vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de VI.4.2)
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Postanschrift: Postleitzahl / Ort: VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist,
wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über
die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Postanschrift: Postleitzahl / Ort: VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 08.08.2023 Weitere Informationen
Bekanntmachung (HTML-Seite)
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